Illustration einer Gerichtsszene

Ihre Meinung zu Familiennachzug: Erpresserische Methoden?

Tausende Geflüchtete mussten vor Gericht ziehen, bis das Auswärtige Amt ihren Familien den Nachzug erlaubte. Das zeigen Recherchen von Kontraste und Recherchepartnern. Die Bedingungen des Ministeriums nennen Anwälte erpresserisch. Von D. Laufer.

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114 Kommentare

Kommentare

Tada
@fathaland slim

"Inwiefern ist das mit dem vergleichbar, was dem im Artikel erwähnten Mann vor Gericht geschah?" Am 14. Oktober 2021 um 10:30 von fathaland slim

*

Was "geschah" denn mit ihm?
Nichts. Um ihn ging es nicht, sondern um seine Familie, die mittlerweile in Sicherheit war.

Er bekam das Angebot wie jeder deutscher Staatsbürger behandelt zu werden und wie dieser seine im Ausland Angetraute auf eigene Kosten nach Deutschland zu holen.

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ich1961
11:02 von Sparer In der

11:02 von Sparer

In der Schule bekämen Sie zu hören: setzen 6 , Thema verfehlt!

Es geht in keiner Weise um ein Gerichtsurteil! Lesen (und verstehen) Sie den Artikel nochmals!

Account gelöscht
Zum Fremdschämen ...

Der Bericht über diese „Machenschaften“ im Auswärtigen Amt ist zum Fremdschämen:
Er zeigt, wie man es schaffen kann, enorm viel Personal (beim Auswärtigen Amt, bei den Gerichten, auf Klägerseite die Rechtsanwälte) unnötig beschäftigen kann.
Dass ein Flüchtling eine Frau und Kinder hat, wenn er nicht gerade erst 16 Jahre alt ist, sollte man auch in Deutschland für möglich halten. Dass er die Familie nachholen darf, ist immer rechtens (Menschenrechte …). Wenn man aber solche Hürden, wie im Bericht ersichtlich „einbaut“, fragt man sich, ob wir zuviel Personal in den Behörden haben oder ob das vorhandene Personal für die jeweilige Aufgabe geeignet ist? Dass man dazu noch Gerichte beschäftigen muss, ist eine Farce.
Schon 2007 habe das angefangen, steht im Bericht.
Ich frage mich, was in unserem Land denn überhaupt so funktioniert, dass es unbürokratisch, wirtschaftlich ist und dann auch kostensparend ist?
Unfassbar ist das.

A.Winkler
Warum...

... sollte es diesen Menschen besser ergehen? Als Deutscher mit ukrainischer Frau haben wir diese spezielle Form der deutschen Willkommenstortur auch durch! Und dabei werden für Deutsche mit Ehepartner aus sogen. Drittstaaten noch ganz andere Anforderungen (Einkommen, Unterkunft, zertifizierte Sprachkenntnisse, et al.) verlangt. Verschärfend kommt jetzt noch die besondere Situation mit Corona-Auflagen...

fathaland slim
11:07, Tada

>>@fathaland slim
"Inwiefern ist das mit dem vergleichbar, was dem im Artikel erwähnten Mann vor Gericht geschah?" Am 14. Oktober 2021 um 10:30 von fathaland slim

*

Was "geschah" denn mit ihm?
Nichts. Um ihn ging es nicht, sondern um seine Familie, die mittlerweile in Sicherheit war.

Er bekam das Angebot wie jeder deutscher Staatsbürger behandelt zu werden und wie dieser seine im Ausland Angetraute auf eigene Kosten nach Deutschland zu holen.<<

Bitte lesen Sie den Artikel. Ihm wurde gesagt, daß sein Antrag positiv beschieden würde, wenn er die Gerichtskosten übernähme.

Finden Sie so etwas rechtsstaatlich?

Ich nicht.

ich1961

Ich weiß nicht, wie manche User von einem Artikel über "die Machenschaften des Auswärtigen Amtes" dann den Weg zum Asylrecht finden.
Es geht doch um Familien-Nachzug, d.h. das die Familie(n) eines bereits angenommen Schutzsuchenden nachgeholt werden.
Eine Entscheidung durch ein Gericht wird aber immer durch "merkwürdige Verfahren" des AA ausgehebelt.
Ich finde diese Taktik unwürdig für ein Land wie Deutschland.
Ob die Kosten den Schutzsuchenden aufgebürdet werden können, weiß ich nicht.
Ich würde aber denken : Nein!

"https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ue…"

falsa demonstratio
Am 14. Oktober 2021 um 11:07 von Tada

Zitat: Er bekam das Angebot wie jeder deutscher Staatsbürger behandelt zu werden und wie dieser seine im Ausland Angetraute auf eigene Kosten nach Deutschland zu holen.

Haben Sie nicht verstanden, dass der Herr aus Eritrea erst vor Gericht ziehen musste, bis er dieses "Angebot" bekam und dass die Behörde erst nachgegeben hat, nachdem sie ihn zur Kostenzahlung erpresst hatte?

Rechtmäßiges Verwaltungshandeln stelle ich mir anders vor.

Das geschilderte Verwaltungshandeln kann jeden von uns jederzeit treffen.

Bender Rodriguez

Er flüchtet nach Europa. Seine Familie in ein sicheres Nachbarland.

Das wirft schon einige Fragen auf.

Asyl ist kein Wunschkonzert. Und würden wir alle Reggkn zu 100% anwenden, was komischerweise Asylbefürworter, wie Asylgegner gleichermaßen fordern, käme in D gar kein Asylant mehr an.

Es wird behauptet, es gäbe zu strenge Regeln.
Gegenfrage, wie streng oder wie leicht soll es denn sein? Was ist denn genehm?

Tada
@fathaland slim

"Bitte lesen Sie den Artikel. Ihm wurde gesagt, daß sein Antrag positiv beschieden würde, wenn er die Gerichtskosten übernähme." Am 14. Oktober 2021 um 12:48 von fathaland slim

*

Da steht: "Er solle die Klage zurückziehen und sämtliche Verfahrenskosten übernehmen, dafür würden im Gegenzug die Visa erteilt."

Dafür muss er noch nicht Mal alles leisten, was ein Deutscher leisten muss, der jemand im Ausland heiratet. (Sprachnachweis des Ehepartners!)

fathaland slim
12:50, falsa demonstratio

>>Am 14. Oktober 2021 um 11:03 von Leipzigerin59
10:36 @ falsa demonstratio

Zitat: Meinten Sie ... nicht vordergründig ...? Dann würde ich Ihren Beitrag verstehen.

Der Beitrag richtete sich nicht an Sie, sondern generell an diejenigen, die sich für meine Inhalte interessieren und dabei Willens und in der Lage sind, auch einmal einen Tippfehler wohlwollend zu übersehen.<<

Ich muss ehrlich sagen, daß ich Ihren Satz ebenfalls nicht verstanden habe.

Manche Tippfehler können wirklich sehr sinnentstellend sein und sind dann oft gar nicht als Tippfehler erkennbar. Im vorliegenden Fall ging es mir so.

Edelfräulein Marylin

Das hat der zuständige Minister wohl nicht gewusst, denn die SPD ist eine gesetzestreue Partei und macht eine bessere und menschlichere Politik öffentlich.

Frau Brauer 1 S-H pro Menschheit
Familiennachzug und Ehrensache? Obdachlos ohne Asyl!

Standpunkte sind oft Zweie. Beispiel: Fluchtansichten! Viele betrachten es als unerträglich das sich Evakuierungstaaten mit Männern überfluten obgleich es eher selbstverständlich sein könnte: Frauen und Kinder zuerst zu evakuieren. Noch emotionaler wird es wenn manche der Männer zudem auf Urlaub ins entflohene Ausland zurückkehren und dann hier im Evakuierungsland zusätzlich erneute Vaterschaft danach bekunden. Merkwürdig erscheint es wenn man selbst auch in unserem Heimat- Europa noch die Bilder von Flüchtlingsfrauen und Kindern aus dem zweiten Weltkrieg in Dokus besieht und so den Kontrast zu vielen gesättigt gutgelaunt- mit Handys versorgten Gegenwartsflüchtlingen überdenkt. "Unerträgliche Gesellschaftswürde" quält viele ehrige Mitmenschen. Jenen Kontrast auszuhalten entgegen der Realität der "un-abstrakten" Überlebenskämpfe und Toten unserer eigenen EU- Staatsbürger die auch 2021, ganzjährig auf unseren Straßen Obdachlos gepeinigt Überleb (t) en! ..
Asyl hier, wo?
Frau D. Brauer

John Koenig
@falsa demonstratio

" Der in Deutschland Lebende hat bereits ein Bleiberecht, sonst müsste man über Familiennachzug erst gar nicht reden. "

Und wie war der Status des nun in Deutschland Lebenden bei der Einreise ?

falsa demonstratio
Am 14. Oktober 2021 um 13:03 von fathaland slim

Der Beitrag richtete sich nicht an Sie, sondern generell an diejenigen, die sich für meine Inhalte interessieren und dabei Willens und in der Lage sind, auch einmal einen Tippfehler wohlwollend zu übersehen.<<

Zitat: Ich muss ehrlich sagen, daß ich Ihren Satz ebenfalls nicht verstanden habe. Manche Tippfehler können wirklich sehr sinnentstellend sein und sind dann oft gar nicht als Tippfehler erkennbar. Im vorliegenden Fall ging es mir so.

Dann wird es wohl wieder einmal Zeit, dass ich mich wegen Überforderung einige Zeit zurückziehe.

UHW
Verfahrenskosten

Ich sehe nur eine weitere Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit, und wie üblich ziehe ich das Recht vor. Wer Klage erhebt, der eröffnet ein Verfahren. Wer diese Klage zurückzieht, sorgt für die Schließung des Verfahrens. Wer ein Verfahren anstrengt und - warum auch immer - beendet, der zahlt eben die Kosten. Warum sollte das denn jemand anderes oder die Allgemeinheit tun? So gesehen: Kein Grund zur Aufregung. Ich frage mich höchstens, wie man mit 1.700€ Gehalt eine sechsköpfige Familie ernähren will.

das ding
Umfrage

Wer arbeitet hier beim Auswaertigen Amt? Bitte mal den Arm heben.

Edelfräulein Marylin
13:14 von John Koenig

"Und wie war der Status des nun in Deutschland Lebenden bei der Einreise ?"

Der ist vollkommen ohne Belang. Sie haben anscheinend große Schwierigkeiten, zu verstehen, worum es in diesem Fall und in den ähnlich gelagerten geht, über die berichtet wird.

fathaland slim
13:13, Frau Brauer 1 S...

>>Merkwürdig erscheint es wenn man selbst auch in unserem Heimat- Europa noch die Bilder von Flüchtlingsfrauen und Kindern aus dem zweiten Weltkrieg in Dokus besieht und so den Kontrast zu vielen gesättigt gutgelaunt- mit Handys versorgten Gegenwartsflüchtlingen überdenkt.<<

Kann es sein, daß Sie hier zwei Bilder vergleichen, die weder die eine noch die andere Situation korrekt beschreiben? Die Bilder an der belarusisch-polnischen Grenze, in den griechischen Lagern, im Mittelmeer haben jedenfalls mit Ihrem Flüchtlingsbild nichts zu tun.

Hätte es im zweiten Weltkrieg schon Handys gegeben, hätten die damaligen Flüchtlinge übrigens mit Sicherheit welche gehabt.

>>Unerträgliche Gesellschaftswürde" quält viele ehrige Mitmenschen. <<

Was soll das heißen?

Tada
@fathaland slim:. Ps.

Da steht jetzt nicht welches Visum der Mann für die Familie angeboten bekommen hat und welcheS er für Familiennachzug angestrebt hatte.

Visum ist nicht gleich Visum.

An unterschiedlichen Arten des Visums sind unterschiedliche Auflagen verbunden.

Vielleicht konnte der Mann die Auflagen für das Visum für Familiennachzug nicht erfüllen. (Der besagte Sprachnachweis der Ehefrau zum Beispiel.)

Gregory Bodendorfer
Ich würde mir

Wünschen, hiet ging es nicht so polemisch zwischen einigen ForensInnen....das Thema ist dafür zu brisant

Tada
@SinnUndVerstand (13:26)

Das stimmt einfach nicht. Deutschland bietet wirklich viel. Oder stehen hier Flüchtlinge mittellos auf der Straße, wenn sie angemeldet sind?

Sie verbreiten Unwahrheiten.

fathaland slim
13:16, falsa demonstratio

>>Am 14. Oktober 2021 um 13:03 von fathaland slim
Der Beitrag richtete sich nicht an Sie, sondern generell an diejenigen, die sich für meine Inhalte interessieren und dabei Willens und in der Lage sind, auch einmal einen Tippfehler wohlwollend zu übersehen.<<

Zitat: „Ich muss ehrlich sagen, daß ich Ihren Satz ebenfalls nicht verstanden habe. Manche Tippfehler können wirklich sehr sinnentstellend sein und sind dann oft gar nicht als Tippfehler erkennbar. Im vorliegenden Fall ging es mir so.“

Dann wird es wohl wieder einmal Zeit, dass ich mich wegen Überforderung einige Zeit zurückziehe.<<

Nein.

Korrekturlesen des eigenen Beitrags hilft manchmal sehr.

Aber auch dann entgehen einem ab zu Fehler, gelegentlich auch gravierende, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Ich versuche dann jedenfalls, mich nicht beleidigt zu tragen, wenn ich darauf hingewiesen werden.

Aber auch das gelingt mir nicht immer.

Bender Rodriguez

Wie sähe es denn aus, hätte er nicht bezahlt? Ewiges Verfahren mit ungewissen Ausgang.
Wäre der Ausgang vorhersehbar, bräuchte man kein Verfahren.
Die Familie ist in Sicherheit. Er könnte ebensogut zu seiner Familie zurückkehren.

Im offenen Verfahren kann das Amt garnichts entscheiden. Also muss irgendwer das beenden.

Am besten der, der es eröffnet hat.

Hier von Erpressung zu reden ist aberwitzig .

Muzzi
Wieviel Menschen sind fremdenfeindlich?

Da außer der AfD in der BRD jede demokratische Partei Migration befürwortet, können als fremdenfeindlich eigentlich nur die AfD-Wähler angesehen werden und das waren zuletzt so um die 10 %

Olivia59
@13:20 von UHW

"Ich sehe nur eine weitere Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit, und wie üblich ziehe ich das Recht vor. Wer Klage erhebt, der eröffnet ein Verfahren. Wer diese Klage zurückzieht, sorgt für die Schließung des Verfahrens. Wer ein Verfahren anstrengt und - warum auch immer - beendet, der zahlt eben die Kosten. Warum sollte das denn jemand anderes oder die Allgemeinheit tun?"

Ich halte das für eine zynische Einschätzung. Die Behörden geben all diese Fälle verloren aber haben die Zeit als ihr Faustpfand. Es ist unzumutbar, sich von Klägerseite auf ein Verfahren einzulassen, dass 300 Tage oder länger dauert – in einer Fluchtsituation, in der die Familien Gefahren ausgesetzt sind. Diese ungerechte Problematik trifft man des Öfteren im Rechtswesen an... Recht vielleicht in x Jahren zu bekommen. Aber selten wurde dies in so grossem Stil mit solch drastischen Auswirkungen für Familien strategisch eingesetzt.

Zuschauer49

Die Kosten sind nun einmal entstanden. Deutschland bietet den Flüchtlingen nicht nur Essen und Wohnen, sondern auch die Möglichkeit, die Dienstleistung hochbezahlter Richter in Anspruch zu nehmen. 3400 Euro dürfte ungefähr der Betrag sein, den eine sozial schutzbedürftige Familie, die noch unter dem einkommensteuerlichen Minimum liegt, oder der Durchschnittsrentner in 2-3 Jahren an Mehrwert-, Energie- und Mineralölsteuer bezahlen muss, um das mal an einem Beispiel grafisch darzustellen. Warum soll dieser Bürger 2-3 Jahre nur für die Gerichtskosten des einen Geflüchteten Steuern bezahlen?
Hungern oder auf ärztliche Hilfe verzichten müssen die Geflüchteten wegen dieser Forderung noch lange nicht, dafür sorgen die vermutlich auf der Welt einzigartigen Vorkehrungen wie Pfändungsfreigrenzen, P-Konto und Krankenkassen mit sozial gestaffelten Beiträgen.

Olivia59
@14:04 von Muzzi

"Da außer der AfD in der BRD jede demokratische Partei Migration befürwortet, können als fremdenfeindlich eigentlich nur die AfD-Wähler angesehen werden und das waren zuletzt so um die 10%"

Migrationsablehnung oder -begrenzung mit Fremdenfeindlichkeit gleichzusetzen ist schon ein übler aber dennoch sehr verbreiteter Fehler.
Würden Sie über Asyl und Flucht sprechen wäre es ein anderer Schnack.

ChrupallaFanGörl
@ Am 14. Oktober 2021 um 13:23 von das ding

"Am 14. Oktober 2021 um 13:23 von das ding
Umfrage

Wer arbeitet hier beim Auswaertigen Amt? Bitte mal den Arm heben."

Mittlerweile nicht mehr. Hatte dort mal ein Praktikum, vor meiner Lehre zur Bäckereifachverkäuferin.

John Koenig
@ Edelfräulein Marylin

"Der ist vollkommen ohne Belang. Sie haben anscheinend große Schwierigkeiten, zu verstehen, worum es in diesem Fall und in den ähnlich gelagerten geht, über die berichtet wird. "

Ablauf :
Asylantrag - Bleiberecht - Familiennachzug

Und Sie haben anscheinend große Schwierigkeiten diese Abläufe und die damit zusammenhängenden Probleme und Herausforderungen als Ganzes zu betrachten und zu bewerten.

Mauersegler
13:14 von John Koenig

"Und wie war der Status des nun in Deutschland Lebenden bei der Einreise ?"

Was ist das denn für eine absurde Frage?

Oder hielten Sie es für rechtmäßig, wenn Sie heute nicht wählen dürften, weil Sie mit 14 noch keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten?

Sisyphos3
14:04 von Muzzi

a außer der AfD in der BRD jede demokratische Partei Migration befürwortet, können als fremdenfeindlich eigentlich nur die AfD-Wähler angesehen werden und das waren zuletzt so um die 10 %
-----------------

also das halte ich doch wohl für ein Gerücht !
Dass jeder der eine etablierte Partei wählt, für eine uneingeschränkte Migration eintritt.
Umgekehrt wähle ich doch nicht die AfD, nur weil es mir mit der Migration zu viel wird.
Die Entscheidung für diese oder jene Partei zu votieren,
setzt sich doch wohl aus verschiedenen Aspekten zusammen

Mauersegler
14:02 von Bender Rodriguez

"Die Familie ist in Sicherheit."

Was faseln Sie da eigentlich die ganze Zeit? Die Familie befindet sich in einem Land, in dem Bürgerkrieg herrscht.

Sisyphos3
Laut der Statistik klagten seit 2007 insgesamt

aber immerhin mehr als 20.000 Familien - fast jede dritte davon erfolgreich.
--------------

würde es nicht zur Versachlichung beitragen zu schreiben wie viele das letztlich sind
"fast" jede Dritte ist doch etwas Wischiwaschi
was ist das genau
30 % .... 27 % erfolgreich
also immerhin dann noch 70 % erfolglos
also sehen es Gerichte so erpresserisch wir hier dargestellt nicht ?

falsa demonstratio
Am 14. Oktober 2021 um 13:14 von John Koenig

@falsa demonstratio: " Der in Deutschland Lebende hat bereits ein Bleiberecht, sonst müsste man über Familiennachzug erst gar nicht reden. "

Zitat: Und wie war der Status des nun in Deutschland Lebenden bei der Einreise ?

Können Sie mir erläutern, welche Bedeutung die Frage für das hier diskutierte Problem hat?

Er lebt jedenfalls rechtmäßig in Deutschland und hat einen grundsätzlichen Anspruch auf Familienzusammenführung - grundgesetzlich geschützt.

Das Posting kann Spuren von Tippfehlern enthalten

Sisyphos3
Das Auswärtige Amt erschwere den Familiennachzug bewusst.

Was ist daran auszusetzen ?
In Schweden dem (einstigen) Vorzeigeland was Asyl anbelangte
erhalten anerkannte Asylanten für ihre Familien nur dann einen Familiennachzug,
wenn sie für deren Unterhalt bürgen können.
Schweden ist doch ein Rechtsstaat, steht für Menschenrechte
warum geht es dort bei uns nicht ?

fathaland slim
14:16, Olivia59

>>@14:04 von Muzzi
"Da außer der AfD in der BRD jede demokratische Partei Migration befürwortet, können als fremdenfeindlich eigentlich nur die AfD-Wähler angesehen werden und das waren zuletzt so um die 10%"

Migrationsablehnung oder -begrenzung mit Fremdenfeindlichkeit gleichzusetzen ist schon ein übler aber dennoch sehr verbreiteter Fehler.
Würden Sie über Asyl und Flucht sprechen wäre es ein anderer Schnack.<<

Auch Flucht ist Migration.

Migration ist der Überbegriff.

Und ja, die allermeisten „Migrationsablehner“ haben fremdenfeindliche Motive. Was schon an ihrer Wortwahl erkennbar ist. Kopftuchmädchen, Messermigranten usw.

falsa demonstratio
Am 14. Oktober 2021 um 14:31 von John Koenig

@ Edelfräulein Marylin: "Der ist vollkommen ohne Belang. Sie haben anscheinend große Schwierigkeiten, zu verstehen, worum es in diesem Fall und in den ähnlich gelagerten geht, über die berichtet wird. "

Zitat: Ablauf : Asylantrag - Bleiberecht - Familiennachzug... Und Sie haben anscheinend große Schwierigkeiten diese Abläufe und die damit zusammenhängenden Probleme und Herausforderungen als Ganzes zu betrachten und zu bewerten.
haben Schwierigkeiten zu erkennen, dass bei dem Herrn aus Eritrea, um den es in dem Artikel beispielhaft geht, die ersten Ihrer beiden Punkte vorliegen.

Es geht nur noch um Schikanen des AA im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung auf die der Herr ein grundgesetzlich verbrieftes grundsätzliches Recht hat.

Moderation
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Sehr geehrte User,

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