Die Balkone von Mietshäusern in Hamburg.

Ihre Meinung zu In immer mehr Städten stagnieren die Mietpreise

Der Anstieg der Mietpreise in den Großstädten schwächt sich ab. In einigen Städten gehen die Angebotsmieten sogar zurück, wie aus einer Studie des Immobilienportals "Immowelt" hervorgeht.

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148 Kommentare

Kommentare

fathaland slim
@eine_anmerkung.

Ach so, Sie haben also noch nie hier im Forum Sebastian Kurz hoch gelobt? Oder Matteo Salvini?

Na dann...

Bender Rodriguez
17:45 von 91541matthias

"Sowas meinen Sie ernst?

Unglaublich!"

Natürlich. Rechne mir doch bitte vor, was es bringt in der Stadt zu wohnen, wenn man dort nicht genug Geld verdient, daß man sich die Stadt leisten kann. Dann ziehe ich einfach weg.
Oder man sucht sich einen Job mit mehr Geld. oder beides.

Dann gibt es keinen mehr, der hohe Mieten und niedrige Löhne akzeptiert.
Vermieter und Arbeitgeber müssen sich also anpassen.

Account gelöscht
@eine_anmerkung

Verstehe ich Sie richtig? Am Gedanken an Enteignungen stört Sie also nicht die Enteignung, sondern dass jemand ohne Berufsabschluss diesen Gedanken geäußert hat? Käme der Vorschlag von einem ausgelernten Friedhofsgärtner, würden Sie ihn also für nachdenkenswert halten?

eine_anmerkung.
um 17:54 von Bender Rodriguez

>"""... und wenn der Besitzer für den Leerstand triftige Grüne hat? "

Es gibt für Leerstand keine triftigen Gründe"<<

Wie wäre es mit? Einer Erbengemeinschaft gehört das Objekt und die sind sich nicht einig? Oder der Besitzer hat momentan kein Geld für eine Renovierung? Oder der Besitzer möchte ganz einfach nicht mehr vermieten weil er zu viele negative Erfahrungen gemacht hat? Ist es da nicht ungerecht den Besitzer solchen Zwängen wie "enteignen" auszusetzen? Ich bin der festen Überzeugung das alle die, die nach "Enteignung" rufen, das auch nicht haben wollten wenn sie selbst Besitzer wären.

rr2015
die Mieten werden nicht schneller als die Inflation steigen

da der Nachzug stagniert und die Kinder der Babyboomer bereits ausgezogen sind . Kann man in Fachzeitschriften nachlesen= Angebot und Nachfrage. Die Städte können Grund und Boden in bestimmten Gebieten nicht mehr zu Phantasiepreisen an den Meistbietenden veräußern. Die Erhöhung von 2009-2019 war allerdings ein Nachholeffekt der damaligen Verluste.
Es wird endlich nicht jeder abwegige Bodenpreis gezahlt werden.
Die Baupreise werden aber leider weiter steigen allein schon wegen der Energiekosten und steigender Löhne.
Übrigens bei uns im Thüringer Dorf sind die Mieten höher als z.B. in Leipzig Neulindenau.
Wir als Kleinvermieter machen wenn die Rentnerin mit kleinen Einkommen Mieterin ist keine Mieterhöhung. Aber die wird zum Mietspiegel befragt. Ergebnis der Mietspiegel ist niedrig. Wie gesagt unter 7,5 €/m2 ist eine Vermietung auf Dauer ein Verlustgeschäft selbst bei niedrigen Grundstückspreisen.

fathaland slim
18:00, falsa demonstratio

>>Herr Merz hat 1985 seine juristische Ausbildung abgeschlossen. Von 1989 bis 2009 Abgeordneter, bekanntlich sogar Fraktionsvorsitzender im Bundestag.

Das klingt schon sehr nach Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal.<<

Von 1986 bis 1989 war er als Syndikus des Verbandes der chemischen Industrie in Bonn und Frankfurt am Main beschäftigt.

Das prädestiniert natürlich für so einiges...

eine_anmerkung.
um 18:01 von frosthorn

>>"Verstehe ich Sie richtig? Am Gedanken an Enteignungen stört Sie also nicht die Enteignung, sondern dass jemand ohne Berufsabschluss diesen Gedanken geäußert hat? Käme der Vorschlag von einem ausgelernten Friedhofsgärtner, würden Sie ihn also für nachdenkenswert halten?"<<

Das verstehen Sie falsch. Den Rest erspare ich mir.

Hansi2012

Dass das Wohnen in Deutschland zu teuer ist, ist ohne Frage richtig.
Doch manche Lösungen, die hier vorgeschlagen werden, sind eben auch keine.

Das Grundproblem liegt meines Erachtens darin, dass bei Grund und Boden und damit beim Bauen und Wohnen die freie Marktwirtschaft nicht funktionieren kann.
Im Gegensatz zu anderen Gütern sind Grund und Boden nämlich nicht beliebig vermehrbar.

Zunächst müsste auch eine Steuergerechtigkeit hergestellt werden.
- Das fängt bei der Grunderwerbssteuer für Unternehmen an, die es ermöglicht, keine entspr. Steuer zu zahlen.
- Dann Möglichkeiten der steuerlichen Verluste aus Vermietung und Verpachtung abschaffen.
- Airbnb u.ä. vollständig steuerlich erfassen.
- U.v.m.

IckeDette
04. Oktober 2021 um 17:58 von eine_anmerkung.

Verzweiflung treibt Stilblüten. Es wurde ja effektiv von Union und FDP bekämpft mit der Normenkontrollklage. Sie haben also selbst verhindert, dass der Inhalt jemals behandelt wird.
Dass die Normenkontrollklage durchkommt ist da auch eher von der Begründung der Richter abhängig, ganz genau wie der Inhalt.
Können sie auch etwas anderes als andere Menschen verächtlich zu machen?

P.S.: Das die Maut scheitert war übrigens auch mit mehrfacher (gerichtlicher) Ansage, wo sie doch gerne in den Zuständigkeiten hüpfen. Da könnte ich auch fragen: "Wie ...?".

In Berlin wurde wenigstens mit der Einführung des Deckels die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass es möglicherweise nicht hält und sie die Ersparnisse zur Seite legen sollen. Haben scheinbar viele Medien vergessen zu erwähnen.

Bender Rodriguez
18:02 von eine_anmerkung

"Wie wäre es mit? Einer Erbengemeinschaft gehört das Objekt und die sind sich nicht einig? Oder der Besitzer hat momentan kein Geld für eine Renovierung? Oder der Besitzer möchte ganz einfach nicht mehr vermieten weil er zu viele negative Erfahrungen gemacht hat? Ist es da nicht ungerecht den Besitzer solchen Zwängen wie "enteignen" auszusetzen? Ich bin der festen Überzeugung das alle die, die nach "Enteignung" rufen, das auch nicht haben wollten wenn sie selbst Besitzer wären."

Alles völlig nebensächlich.
Erbengemeinschaft kann weiterhin vermieten.
Kein geld geht nicht, da Rücklagen immer gebildet werden müssen.
Bei zu vielen negativen Erfahrungen soll er siene Bude halt abstoßen. Und anderwertig spekulieren.

Es darf einfach keinen grund für Leerstand mehr geben. Wer mit seinem Objekt überfordert ist, kann es rechtzeitig loswerden. Oder irgenwann ersatzlos abgenommen bekommen.

das motiviert vermieter dann doch sehr.

fathaland slim
18:11, werner1955

>> Ist der Mietvertrag erst mal abgeschlossen ist es kaum möglich säumige Zahler oder störende Mitbewohner wieder los zu werden. <<

Ein Mietrückstand von drei Monatsmieten sowie mit dem Vermieter nicht abgesprochene Untervermietung berechtigen zur fristlosen Kündigung.

rr2015
dieses ewige Mietenthema der Städte

Wer fragt eigentlich nach den Kosten des ländlichen Raumes? Zum Glück bin ich Rentner und muss nicht teuer auf Arbeit fahren sondern nur noch zum Arzt usw., da der Nahverkehr fast abgeschafft wurde. Zu DDR Zeiten hatten wir noch eine Eisenbahn und getaktete Busse in die angrenzenden Städte keiner brauchte ein Auto um auf Arbeit zu kommen. Heute nur noch 3* täglich ein Bus in eine Stadt. Auch auf dem Land wohnen Leute zur Miete. Übrigens wer ein Haus besitzt hat meist noch höhere Kosten.
Auch in den Großstädten gibt es nicht nur teure Stadtteile hinsichtlich Miete.

eine_anmerkung.
Ein weiteres Problem ist....

Ein weiteres Problem ist dass das Bauen an sich abnormal teuer geworden ist und sich das kaum jemand leisten kann (wenn er nicht gerade geerbt hat). Wenn ich mir jetzt noch die von unseren Grünen Freunde angedachten energetischen Auflagen für die Zukunft so anschaue wird das eher schlechter als besser.

Peter Meffert
18:02 von eine_anmerkung

Zitat:"Wie wäre es mit? Einer Erbengemeinschaft gehört das Objekt und die sind sich nicht einig? Oder der Besitzer hat momentan kein Geld für eine Renovierung? Oder der Besitzer möchte ganz einfach nicht mehr vermieten weil er zu viele negative Erfahrungen gemacht hat? Ist es da nicht ungerecht den Besitzer solchen Zwängen wie "enteignen" auszusetzen?"

In all diesen Fällen wäre doch eine "Enteignung" für den Besitzer die beste Lösung. Denn laut GG darf eine Enteignung nur mit einer angemessenen Entschädigung stattfinden, sie wäre also eher ein Zwangsverkauf, allerdings zu marktüblichen Preisen. was wäre daran so schlecht, wenn der neue Besitzer, z.B. die Kommune, die Immobilie dann wieder zu Wohnzwecken nutzt?

Wolf1905
@Eduart de Machina um 16:51

>> Am 04. Oktober 2021 um 16:51 von Eduart de Machina
16:33 von Tomoko
>>Die Mieten sind nicht zu hoch<<

Na also, endlich ein Forist, der nicht über Mieten klagt. Vielleicht einer, der gerne freiwillig noch höhere Mieten zahlen würde? <<

Freiwillig zahlt doch niemand gerne eine höhere Miete, oder?
Nein, @Tomoko hat nur darauf hingewiesen, dass, wenn man Mieten in deutschen Großstädten international vergleicht, nicht höher sind (eher niedriger) - und das wird objektiv auch stimmen.

Vielleicht sollte man staatsseitig am Preis für Energie was machen (also Steuern runter), um die Nebenkosten etwas zu reduzieren.

Im Übrigen verstehe ich schon auch Tomoko’s Hinweis; z. B. sollen auch Lebensmittel möglichst „billig“ sein (v.a. Fleisch), damit man möglichst viel Geld für Auto, Urlaub etc. zur Verfügung hat - das ist auch so eine deutsche Eigenart; z. B. die Franzosen geben für Lebensmittel relativ mehr Geld aus, weil es ihnen da um Qualität geht.
„Geiz ist geil“ ist in vielen Köpfen…

Bender Rodriguez
18:11 von werner1955

Man kann natürlich Mieterrechte auch deutlich zurückschrauben. Das ist echt völlig unnötig, Mieter so zu pampern.

eine_anmerkung.
um 18:20 von Bender Rodriguez

>>"Alles völlig nebensächlich.
Erbengemeinschaft kann weiterhin vermieten.
Kein geld geht nicht, da Rücklagen immer gebildet werden müssen.
Bei zu vielen negativen Erfahrungen soll er siene Bude halt abstoßen. Und anderwertig spekulieren."<<

Also ich finde Sie machen es sich da zu einfach und das hat beileibe nicht immer was mit Spekulationen zu tun.

eine_anmerkung.
um 18:22 von Peter Meffert

>>"In all diesen Fällen wäre doch eine "Enteignung" für den Besitzer die beste Lösung. Denn laut GG darf eine Enteignung nur mit einer angemessenen Entschädigung stattfinden, sie wäre also eher ein Zwangsverkauf, allerdings zu marktüblichen Preisen. was wäre daran so schlecht, wenn der neue Besitzer, z.B. die Kommune, die Immobilie dann wieder zu Wohnzwecken nutzt?"<<

Vielleicht liegt es einfach daran das ich ein grundehrlicher Mensch bin und in meinem Leben noch nie was gestohlen habe?

Peter Meffert
18:20 von Bender Rodriguez

Zitat:"Oder irgenwann ersatzlos abgenommen bekommen."

Das ist falsch. Art.14.3 GG bestimmt eindeutig, dass Enteignungen nur aufgrund eines Gesetzes, das Art und Ausmaß einer Entschädigung regelt, durchgeführt werden dürfen.

werner1955
ist ohne Frage richtig

Hansi2012 @
Aber das liegt ja selten an den Vermietern. Hier sind massive Steuern, Gebühren und gesetzliche Vorschriften der Hauptgrund warum bauen und dann vermieten so teuer ist.

Wer viezig jahre in der gleichen Wohnung lebt und Miete zahlt hat 39 Jahre etwas falsch gemacht.

Auch sollten die Politik mehr für selbstgenutztes Wohneigentum tun. Keine Grund und Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer.

Rumänien zeigt wie es richtig geht. Eigentumsqoute über 90%.

Moderation
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Mit freundlichen Grüßen

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P.S. Diese Mitteilung gilt allen TeilnehmerInnen dieser Diskussion.

eine_anmerkung.
um 18:20 von fathaland slim

>>"Ein Mietrückstand von drei Monatsmieten sowie mit dem Vermieter nicht abgesprochene Untervermietung berechtigen zur fristlosen Kündigung."<<

Ja klar! Und dann setzen Sie mal bitte diese Kündigung um?

werner1955
berechtigen

von fathaland slim @
Aber bei Gericht nutzt Recht haben nichts. Sie baruchen auch ein Urteil um zu Ihren guten bekommen.

Typisch dauern solche Verfahren 12 bis 24 Monate. Und danach muss oft mal teuer saniert werden.

werner1955
Mieter so zu pampern.

Bender Rodriguez @
Ist die beschreibung von Realität jetzt "pampern"?

Peter Meffert
18:27 von eine_anmerkung

Zitat:"Vielleicht liegt es einfach daran das ich ein grundehrlicher Mensch bin und in meinem Leben noch nie was gestohlen habe?"

Sehr lobenswert! Ich bin mir nicht sicher, ob ich das von mir auch behaupten kann. Aber zur Sache:Art.14.2 GG lautet: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich (!!) dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Und Art.14.3 regelt ganz genau, wie Enteignungen stattfinden könnenn, nämlich nur mit einer angemessenen Entschädigung. Da wird nichts gestohlen. Wir sind doch nicht mehr in der DDR 1949!

falsa demonstratio
Am 04. Oktober 2021 um 18:30 von werner1955

Zitat: Aber bei Gericht nutzt Recht haben nichts. Sie baruchen auch ein Urteil um zu Ihren guten bekommen.

Wenn der Vermieter vor Gericht Recht bekommt, hat er doch sein Urteil.

Möbius
Es müssen mehr Sozialwohnungen gebaut werden !

Um das Angebot mit bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Das würde dann auch auf alle anderen Wohnungen preisdämpfend wirken.

Die Sozialbindung muss permanent sein und die Wohnung dauerhaft von staatlichen Vermietungsgesellschaften bewirtschaftet werden, so wie das bis in die 1990er Jahre üblich war.

Die hohen Mieten sind zT auch eine Folge der Immobilienblase, da für viele Investoren die Wertsteigerung alleine nicht ausreicht, sondern durch Vermietung die Rendite erhöht werden soll.

Die steuerlichen Erleichterungen für Investoren stützen ein Geschäftsmodell das zu einer weiteren Verteuerung von Wohnraum führt.

Was ich beobachte ist das deshalb überall preiswerte Bestandswohnungen durch Abriss und Neubau in teure Neubauwohnungen umgewandelt werden!

Über diesen Abriss vom Bestand hört man übrigens so gut wie nichts obwohl die Abrissbirnen und im Osten sogar Sprengmeister seit Jahren Überstunden schieben ...

fathaland slim
18:30, eine_anmerkung.

>>um 18:20 von fathaland slim
>>"Ein Mietrückstand von drei Monatsmieten sowie mit dem Vermieter nicht abgesprochene Untervermietung berechtigen zur fristlosen Kündigung."<<

Ja klar! Und dann setzen Sie mal bitte diese Kündigung um?<<

Dafür gibt es Gerichtsvollzieher.

Das Procedere habe ich live erlebt. Nennt sich "Räumung". Bei unserer hatten sich die Nachbarn versammelt, und ich habe Frühstück gemacht. Die Gerichtsvollzieherin und ihr Gorilla wollten aber weder Kaffee noch Croissants.

Sozialstatt

Ich halte diese Studie für ein Gerücht.
Sicherlich nicht in München und Berlin.
Vielleicht in Kleinkleckersdorf.

Bender Rodriguez
18:27 von Peter Meffert

"Das ist falsch. Art.14.3 GG bestimmt eindeutig, dass Enteignungen nur aufgrund eines Gesetzes, das Art und Ausmaß einer Entschädigung regelt, durchgeführt werden dürfen."

Genau darum geht es doch gerade. Das Gesetz zur Enteignung muss so angepast werden, daß der Vermieter permanent aufpassen muß, sein Eigentum nicht weggenommen zu bekommen.
Sonst könnte der ja den Verkauf ewig rausschieben und darauf vertrauen, vom Staat den vollen Kaufpreis zu bekommen.

Bender Rodriguez
8:31 von werner1955

"
Bender Rodriguez @
Ist die beschreibung von Realität jetzt "pampern"
"
Wie meist Du das?
Mieter haben viel zu viel Rechte. Das ist pampern.

Bender Rodriguez
18:24 von eine_anmerkung

"Also ich finde Sie machen es sich da zu einfach und das hat beileibe nicht immer was mit Spekulationen zu tun."

Ist doch völlig egal ob aus Faulheit oder Spekulation irgendwas leer steht.
Leer geht nicht. Da muß der Eigentümer halt mal aktiv werden.

Peter Meffert
18:40 von Bender Rodriguez

Zitat:"Das Gesetz zur Enteignung muss so angepast werden, daß der Vermieter permanent aufpassen muß, sein Eigentum nicht weggenommen zu bekommen."

Nein, das finde ich nicht. Noch sind wir ein Rechtsstaat und keine Räuberbande.

marvin
Glaube keiner Statistik ...

Solange Bestandsmieten nach vier Jahren aus dem Mietspiegel gestrichen werden, kann die Ralley jederzeit weitergehen, denn die Steigerung ist damit einprogrammiert, dass man die billigeren früheren Mieten einfach streicht. Und daran orientieren sich dann wieder die Neuvermietungen.

Dieser Markt ist statistisch gedoped.
Das Problem ist auch durchaus bekannt.
Kümmert sich nur keiner drum.

schabernack
18:39 von Sozialstatt

«Ich halte diese Studie für ein Gerücht.
Sicherlich nicht in München und Berlin.
Vielleicht in Kleinkleckersdorf.»

Ohne Ausnahme alle Verständigen halten es für ein Gerücht, dass Kleinkleckersdorf eine Großstadt ist. Das ist nicht mal Großkleckersdorf.

Möbius
Deutsche Rechtsnormen befeuern den Preisanstieg

Allen voran die energetische Sanierung. Aber auch die steuerliche Begünstigung von Investoren durch „Verlustabschreibungen“.

Hinzu kommt das Ordnungs- und Melderecht. Früher war es ok, wenn man in einer 2 Zi Wohnung zu dritt oder zu viert gewohnt hat. Heute muss die Personenanzahl der Anzahl der Zimmer entsprechen. Für eine 5- oder mehrköpfige Familie wird es da schon eng, wenn man nicht das nötige Kleingeld für ein Einfamilienhaus hat ...

Viele große Wohnungen (die übrigens in Ex-US Garnisonsstädten nicht selten sind ...) in Universitätsstädten sind heute nicht an Familien sondern an WG‘s vermietet, was aufgrund des Untervermietermodells einzelner möblierter Zimmer auf Zeit für manche Vermieter ganz besonders lukrativ ist. Diese Wohnungen fehlen wenn Familien bezahlbaren Wohnraum suchen. Andere Zeitvermietungsmodelle von Ferienwohnungen bis Air B‘n‘B tuen ein Übriges um die Situation noch prekärer werden zu lassen.

Tolle Zeiten für Spekulanten und Miethaie!

Bender Rodriguez
18:47 von Peter Meffert

"Nein, das finde ich nicht. Noch sind wir ein Rechtsstaat und keine Räuberbande."

Mit angepastem Gesetz wäre es kein Raub, sondern RECHT.

Es gibt auch nirgendwo das recht auf abzocke oder übervorteilung.

Nicht jeder hat das Glück, eine Stadtwohnung zu erben.

SirTaki
Mietpreise und Wohnraum

Der Markt für Mietwohnungen ist ausgereitzt, weil es kaum noch welche gibt, wenn man nicht Abstellkammern und nasskalte Souterrains dazu zählt. Für die werden immer noch überhöhte Preise verlangt, die sicherlich nicht mit denen der höheren Segmente mithalten können. Aber dennoch werden viele eilig gestrichen und dann auch noch teuer vermietet, obgleich die Qualität das nicht hergibt. Und bei den hochwertigen, luxuriösen sind die Mietpreise vielleicht aktuell stabil- wohl aber nur, weil es kaum noch welche gibt, bei denen Vermieter mit noch mehr Erhöhungen an Neumieter einsteigen können. Auch 12 Euro pro qm oder 7 Euro pro qm kann nicht jeder bezahlen. Und nach meinen Informationen sind eher Eigentumswohnungen im Trend. Preise sind entsprechend astronomisch.

FritzF
Hoffentlich geraten dadurch Spekulanten

nicht in Not und bauen keine so dringend notwendigen neuen Wohnungen.

falsa demonstratio
Am 04. Oktober 2021 um 18:50 von Möbius

Zitat: Hinzu kommt das Ordnungs- und Melderecht. Früher war es ok, wenn man in einer 2 Zi Wohnung zu dritt oder zu viert gewohnt hat. Heute muss die Personenanzahl der Anzahl der Zimmer entsprechen.

Wo steht das geschrieben?

91541matthias
17:57 Uhr..Bender..

Träumen Sie weiter..

wo soll man auf die Schnelle eine neue Arbeit plus Wohnung finden?

In Gegenden, in denen sonst nichts los ist und das www so langsam ist, dass es ewig dauert bis man hier was lesen und schreiben kann :))

91541matthias
@falsa demonstratio 19:01 Uhr

Sowas schreiben Vermieter in die Mietverträge..

Höchstanzahl an Bewohnern kennen wir auch

weingasi1
Am 04. Oktober 2021 um 18:40 von Bender Rodriguez

Genau darum geht es doch gerade. Das Gesetz zur Enteignung muss so angepast werden, daß der Vermieter permanent aufpassen muß, sein Eigentum nicht weggenommen zu bekommen.
__
Das wäre dann so in etwa DDR 2.0
Das ist ja wohl das allerletzte. Das der Eigentümer, der wohlgemerkt, u.a. Grundsteuer und alle alle weiteren kommunalen Kosten für sein Eigentum zahlt, mir nichts, dir nichts seines Eigentums beraubt werden kann. Wer glauben Sie denn, baut unter solchen Bedingungen überhaupt noch Mietwohnungen ? Der Staat ist nicht der bessere Bauherr, sollte sich langsam rumgesprochen haben.

Bender Rodriguez
19:07 von 91541matthias

"Träumen Sie weiter..

wo soll man auf die Schnelle eine neue Arbeit plus Wohnung finden?"

Wen kümmert das? Wenn mein Geld komplett für die Wohnumg draufgeht, brauche ich doch weder Job noch Wohnung.
Dann kannste auch überall irgndwas anderes machen.

werner1955
, hat er doch sein Urteil.

von falsa demonstratio @
Und was nutzt im das Recht wenner darauf 24 Monate warten muss, 50.000 € Sanierungskosten bezahlen muss und der Schuldner zahlungsunfähig ist?

Richtig nichts.

Er wird dieser Kosten bei den nächsten Vermietungen berücksichtigen und noch viel kritscher seine neuen Mieter auswählen.

Das kann dann schonmal ein paar Monate Leerstand verursachen.

eine_anmerkung.

Muss es denn immer Miete sein? Ich würde mir wünschen wenn die jungen Leute ein besseres Umfeld finden würden um die Hürden zur Finanzierung eines kleinen Eigenheims auf sich nehmen zu können (ja ich weiß, Hofreiter sind Einfamilienhäuser künftig ein Dorn im Auge). Damit würden die jungen Leute viel stärker an Ihr Umfeld (und unser Land) gebunden. Einer meiner Mitarbeiter (junger Ingenieur mit Migrationshintergrund und einer meiner Besten) wohnt mit seiner Frau in einer Großstadt in einer kleinen Mietswohnung. Jetzt hat sich Nachwuchs angekündigt und die Wohnung ist zu klein. Er würde gerne ein kleines Häuschen kaufen und abbezahlen. Unmöglich bei diesen Preisen und auch die Suche im Einzugsgebiet blieb erfolglos. Die Preise aller bisherigen Objekte waren jenseits von gut und böse. Jetzt hat er eine größere Wohnung angemietet und zahlt soviel Miete wovon man schon einen guten Teil zum Abtrag verwenden könnte. Mein Mitarbeiter ist deprimiert weil er sich und seiner Familie eine Zukunft

frouke
Weiterleitung an Fake-Abteilung

Ein Blick auf die Kindergartenseite von Immowelt verrät alles über die stark anzunehmende Relevanz der Mietanstiegsminderungsuntersuchung derselben.

falsa demonstratio
Am 04. Oktober 2021 um 19:08 von 91541matthias

@falsa demonstratio 19:01 Uhr

Zitat: Sowas schreiben Vermieter in die Mietverträge.. Höchstanzahl an Bewohnern kennen wir auch

Das mag sein. Das wissen Sie sicher besser als ich.

Das war aber nicht mein Thema. "Möbius" schrieb vom Ordnungs- und Melderecht.

falsa demonstratio
Am 04. Oktober 2021 um 19:09 von weingasi1

Zitat: Das der Eigentümer, der wohlgemerkt, u.a. Grundsteuer und alle alle weiteren kommunalen Kosten für sein Eigentum zahlt, mir nichts, dir nichts seines Eigentums beraubt werden kann.

Die Grundsteuer zahlt über die Betriebskosten der Mieter.

falsa demonstratio
Am 04. Oktober 2021 um 19:30 von werner1955

Zitat: Und was nutzt im das Recht wenner darauf 24 Monate warten muss, 50.000 € Sanierungskosten bezahlen muss und der Schuldner zahlungsunfähig ist? Richtig nichts.

Sie haben Recht. Das war aber nicht mein Thema

fathaland slim
19:25, werner1955

>>Also wenn ich schreibe ich möchte nur Biodeutsche, keine LGBT oder H4 Empfänger als Mieter geht das ohne Diskriminierungsklage durch?<<

Das müssen Sie nicht reinschreiben. Sie sind doch nicht gezwungen, jeden Bewerber zu nehmen. Wenn Sie allerdings Ihre Anzeige mit einem ideologischen Bekenntnis verbinden wollen...

Bender Rodriguez
von falsa demonstratio @ Und

von falsa demonstratio @
Und was nutzt im das Recht wenner darauf 24 Monate warten muss, 50.000 € Sanierungskosten bezahlen muss und der Schuldner zahlungsunfähig ist?"

Wie wäre es mit einer Versicherung gegen mietnomaden? Verpflichtend für alle Vermieter.

Möbius
@falsa 19:01 : im Mietrecht

Stichwort: „Überbelegung“.

Außerdem: versuchen Sie mal bei einer Vermietungsgesellschaft für 3 Personen eine 2 Zi Whg zu bekommen ...

Die wissen schon, wieso ...;-)

eine_anmerkung.
um 19:22 von Bender Rodriguez

>>“Wen kümmert das? Wenn mein Geld komplett für die Wohnumg draufgeht, brauche ich doch weder Job noch Wohnung.
Dann kannste auch überall irgndwas anderes machen.“<<

Und nicht zu vergessen, die Motivation für den Job geht dabei drauf. Es darf nicht sein das dem Arbeitnehmer aufgrund noch höherer Steuern in Zukunft noch Weniger von seinem erarbeiteten Geld bleibt. Damit würden die Politiker die Motivation vieler Arbeitnehmer schlicht und einfach kaputtmachen. Steuern runter und Renten rauf kann nur die Devise sein und man sollte dem Staat einfach einiges Geld wegnehmen. Daran hat aber scheinbar noch niemand gedacht?

eine_anmerkung.
um 18:38 von fathaland slim

>>“Das Procedere habe ich live erlebt. Nennt sich "Räumung". Bei unserer hatten sich die Nachbarn versammelt, und ich habe Frühstück gemacht. Die Gerichtsvollzieherin und ihr Gorilla wollten aber weder Kaffee noch Croissants.“<<

Aber bis es dazu kommt (Räumung), ist es ein langer Weg und der Vermieter zahlt drauf. Nicht sonderlich gerecht finde ich obwohl ich kein Vermieter bin.

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
19:37 von fathaland slim 19:25, werner1955

ihr 2 schlaumeier. ich darf nichtmals einen solventen mieter/divers suchen, weil sonst der asi sich diskriminiert fühlt und mich auf schmerzensgeld verklagt, erfolgreich bei unseren richterinnen

falsa demonstratio
Am 04. Oktober 2021 um 19:43 von Möbius

Zitat: Stichwort: „Überbelegung“. Außerdem: versuchen Sie mal bei einer Vermietungsgesellschaft für 3 Personen eine 2 Zi Whg zu bekommen ... Die wissen schon, wieso ...;-)

Ich bat um 19:01 um einen Beleg für Ihre steile These um 18:50, das Ordnungs- und Meldrecht schreibe vor, dass die Anzahl der Zimmer der Anzahl der Mieter entsprechen müsse.

Ich jetziges Posting lenkt davon ab.

Zille1976

"Sollen private Vermieter, die schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben und Wohnungen leer stehen lassen, enteignet werden?"
Ja selbstverständlich. Eine unvermietete Mietwohnung ist sinnbefreit. Völlig egal, was man da erlebt hat.

-----

Der Eigentümer hat für sein Eigentum auch eine Leistung erbracht. Nur ER kann entscheiden was er mit seinem Eigentum macht.

Es gibt auch ein Recht auf Zugang zu Informationen. Muss jetzt jeder der einen ungenutzten Fernseher im Schlafzimmer oder Keller stehen hat, fürchten diesen abgeben zu müssen an jemanden der sich keinen Fernseher leisten kann? Man brauch ja nur das passende Gesetz, damit es Recht wird, oder?

Zum Glück ist Deutschland noch keine Bananenrepublik.

91541matthias
19:31 Uhr..eine_Anmerkung

"Muss es denn immer Miete sein? Ich würde mir wünschen wenn die jungen Leute ein besseres Umfeld finden würden um die Hürden zur Finanzierung eines kleinen Eigenheims auf sich nehmen zu können"

passt aber nicht immer zur Zukunftsplanung..

nicht jeder kann in seiner/ihrer Heimatregion bleiben und was kaufen.
Stichwort berufliche Mobilität..

eine_anmerkung.
um 19:43 von Möbius

>>“Stichwort: „Überbelegung“.

Außerdem: versuchen Sie mal bei einer Vermietungsgesellschaft für 3 Personen eine 2 Zi Whg zu bekommen ...“<<

Ich kenne mich bei diesem Thema nicht aus, deshalb entschuldigen Sie meine Frage. Ist es zulässig in einem Mietvertrag die Anzahl der nutzenden Personen der entsprechenden Wohnung vorzugeben? Oder anderes Beispiel. Jemand mietet eine kleine zwei Zimmerwohnung und wohnt dort mit fünf Personen ohne dies dem Vermieter anzugeben. Hat der Vermieter dann ein Sonderkündigungsrecht?

fathaland slim
Die CO21-Abgabe

scheint ja von vielen Hier als die Wurzel der Problematik betrachtet zu werden.

Seltsame Arithmetik.

fathaland slim
19:54, Karl Maria Jose...

>>19:37 von fathaland slim 19:25, werner1955
ihr 2 schlaumeier. ich darf nichtmals einen solventen mieter/divers suchen, weil sonst der asi sich diskriminiert fühlt und mich auf schmerzensgeld verklagt, erfolgreich bei unseren richterinnen<<

Auch Sie sind nicht gezwungen, jeden potentiellen Mieter zu akzeptieren. Und das tolle ist, Sie brauchen das nicht einmal zu begründen.

Sisyphos3
19:38 von Bender Rodriguez

Wie wäre es mit einer Versicherung gegen mietnomaden? Verpflichtend für alle Vermieter.
----------------

warum für den Vermieter
doch dann eher für Mieter !
Es ist doch die Klientel der Mieter,
welche für den Mietausfall / Schaden verantwortlich ist

Gast
18:38 von fathaland slim .... das Schlüsselerlebnis????

"">>"Ein Mietrückstand von drei Monatsmieten sowie mit dem Vermieter nicht abgesprochene Untervermietung berechtigen zur fristlosen Kündigung."<<

Ja klar! Und dann setzen Sie mal bitte diese Kündigung um?<<

Dafür gibt es Gerichtsvollzieher.

Das Procedere habe ich live erlebt. Nennt sich "Räumung". Bei unserer hatten sich die Nachbarn versammelt, und ich habe Frühstück gemacht. Die Gerichtsvollzieherin und ihr Gorilla wollten aber weder Kaffee noch Croissants.""
Gab es danach einen fathaland slim, der sich sagte, ich muss mir unbedingt Wohnungseigentum verschaffen, damit mir das nicht nochmals passiert?
Solche Schlüsselerlebnisse machen Wohnungseigentum oft auf einmal mächtig attraktiv.

nelumbo
@werner1955

Sie können vermieten an wen sie wollen. Sie müssen Ihre Auswahlkriterien ja nicht preisgeben. Am besten schauen Sie bei den Mitgesuchen nach einer Anzeige a la „Heterosexueller Biodeutscher, Beamter, Nichtraucher ohne Haustiere, praktisch nie zu Hause außer zum Wohnungsputzen, sucht rechtgerichteten Vermieter, 25 €/qm kein Problem, Lage und Zustand der Wohnung egal.“

naiver Positivdenker
Schon ein merkwürdiger Zufall.

Kaum geht es in Berlin um Enteignungen und schon scheint es , als wenn die Mieten nicht mehr steigen, ja sogar fallen.
Wer's glaubt wird selig.

Sisyphos3
18:38 von fathaland slim 18:30, eine_anmerkung.

Ja klar! Und dann setzen Sie mal bitte diese Kündigung um?<<
Dafür gibt es Gerichtsvollzieher.
--------------

interessant !
und wie lange dauert es bis man nen Titel zur Zwangsräumung kriegt ?
Also ich halte die Mieterrechte für total überzogen.
Wer 3 Monate nicht zahlt, muß gehen, ohne wenn und aber
und wenn einem Mieter die Wohnung oder das Umfeld nicht mehr zusagt, kündigt er,
weshalb gilt das Recht für nen Vermieter nicht auch ?

eine_anmerkung.
um 18:19 von IckeDette

>>“Können sie auch etwas anderes als andere Menschen verächtlich zu machen?“<<

Ich wollte Ihnen nicht zu Nahe treten, sorry.

eine_anmerkung.
um 20:08 von 91541matthias

>>“passt aber nicht immer zur Zukunftsplanung..

nicht jeder kann in seiner/ihrer Heimatregion bleiben und was kaufen.
Stichwort berufliche Mobilität..“<<

Natürlich dann wenn Sie der Meinung sind Ihre Rahmenbedingungen passen entsprechend (lange Standort- und Jobperspektive), wohlwissend dass das gerade in der heutigen Zeit niemand garantieren kann. Aber auch wenn Sie in die Verlegenheit kommen irgendwann die Immobilie veräußern zu müssen haben Sie sich doch in der Zwischenzeit Kapital aufgebaut (Wert Immobilie) anstatt einfach nur abzuwohnen (Miete).

falsa demonstratio
Am 04. Oktober 2021 um 20:59 von Sisyphos3

Zitat: und wie lange dauert es bis man nen Titel zur Zwangsräumung kriegt ? Also ich halte die Mieterrechte für total überzogen. Wer 3 Monate nicht zahlt, muß gehen, ohne wenn und aber

Verfassungspatriot, der ich bin, bin ich mehr für rechtstaatliche Verfahren, als für Vermieterselbsthilfe.

Gast
20:43 von fathaland slim die Wurzel ist das nicht

Zitat:"Die CO21-Abgabe

scheint ja von vielen Hier als die Wurzel der Problematik betrachtet zu werden.

Seltsame Arithmetik."
Die Wurzel für die Miethöhenproblematik ist die CO2 Abgabe wohl nicht. Denn eine Wurzel ist verantwortlich für den ganzen Baum. Aber einige Klötzchen in einem Legogebäude der Mietenhöhe könnten die CO2 Abgaben schon werden.

DerVaihinger
@fathaland slim, 18.20h

Damit ist der säumige Mieter noch lange nicht aus der Wohnung.

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