Ihre Meinung zu Einigung auf Abfrage von Corona-Impfstatus in sensiblen Bereichen
In Kliniken ist es längst selbstverständlich, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Dieses Auskunftsrecht will das Kabinett nun ausweiten - auf Bereiche wie Altenpflege und Kinderbetreuung.
Das RKI zählt statistisch über eine ganz neu eingeführte Definition GEIMPFTE auf Intensivstationen nur dann als Covid-Fälle, wenn sie auch eine Corona-typische „klinische Symptomatik“ aufweisen! Was logisch klingt und es in einer normalen Welt sogar wäre (selbstredend sollten als Corona-Kranke auch nur Menschen mit Corona-Symptomen gewertet werden), wird aber bei NICHT Geimpften Patienten auf der Intensivstation NICHT getan! Wenn ein NICHT Geimpfter einen positiven Corona-Test bei Einlieferung aufweist (selbst wenn er mit schweren Verletzungen aufgrund zB eines Unfalls eingeliefert wurde), dann zählt dieser gemäß der RKI-Statistik-„Logik“ TROTZDEM als CORONA-Fall. Ein GEIMPFTER und ebenfalls Corona-positiv Getesteter geht dagegen NICHT als Corona-Fall in die Statistik ein!