Die Zugbildungsanlage für Güterzüge am Güterbahnhof in Halle.

Ihre Meinung zu Tarifkonflikt: Die zweite Bahn-Streikwelle beginnt

Die GDL bestreikt seit dem späten Samstagnachmittag den Güterverkehr. Ab Montag früh trifft der erneute Streik dann auch Personenzüge. Aus der Wirtschaft kommt deutliche Kritik an der Arbeitskampfaktion der Gewerkschaft.

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Kommentare

T. R.
Tarifkonflikt: Die zweite Bahn-Streikwelle beginnt

Streiks sind grundsätzlich ein zu Recht geschütztes Mittel, mit dem Gewerkschaften den Beitrag der Beschäftigten zur Leistungserbringung eines Unternehmens betonen können, wenn aus Tarifverhandlungen ein Konflikt wird.

Zu einem Konflikt gehören jedoch immer mindestens zwei Seiten und über die Haltung, das Auftreten sowie die Vorgehensweise der GDL kann man sicher streiten.

Fraglich ist nur, ob in Zeiten einer pandemischen Krisenlage (Covid19), in der mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Bürger versucht wird, die Ausbreitung von Infektionen zu reduzieren, derartige Maßnahmen in der praktizierten Form angebracht sind. Durch die Einschränkungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, steigt zwangsläufig die Gefahr sich in überdurchschnittlich frequentierten Zügen und Bahnhöfen zu infizieren.

Man könnte durchaus den Eindruck gewinnen, dass bei diesen Arbeitskampfmaßnahmen in diesen Zeiten die Gesundheit der Bevölkerung in unverhältnismäßiger Weise gefährdet wird.

Inge N.
11:50 von pemiku - MACHT

"Unterm Strich geht es hier doch nur um mehr MACHT"

Um wessen Macht es wirklich geht, habe ich schon um 11:26 geschrieben.

Würden Sie sich widerstandslos die Betriebsrente kürzen lassen (11:12) ?

Tarek94

"Es kann nicht sein, dass in Zeiten des Klimaschutzes zusätzlich Verkehr und Staus produziert werden. Tausendfaches Leid dadurch, dass die Arbeitnehmer unter Druck stehen, irgendwie auf die Arbeit kommen zu müssen."

Da haben Sie völlig recht! Es kann nicht sein, daß die Bahnvorstände "tausendfaches Leid" durch ihre Verweigerung produzieren. Und das in Zeiten der Klimakrise!

nie wieder spd
@ Tagesschau

Nachdem hier freundlicherweise schon der Artikel „Was Lokführer verdienen“ zur Verfügung gestellt wurde, wäre es angebracht, auch mal zu veröffentlichen, was die Bahnvorstände - und zwar jeder Einzelne - an Gage bekommen und wie hoch dort die Erhöhungen der letzten Jahre ausgefallen sind. Selbstverständlich mit Auflistung eventueller Boni und Rückstellungen für deren Altersversorgung.
Nur dass man mal vergleichen kann, was die Leistungsträger der Bahn wenigstens Prozentual aufzuholen haben und wie weit die Forderungen der GDL dahinter noch zurückliegen.

Inge N.
@11:56 von Giselbert

"Es kann nicht sein, dass in Zeiten des Klimaschutzes zusätzlich Verkehr und Staus produziert werden."

Würde der Tarifabschluss vom Öff. Dienst übernommen, gäbe es keinen Streik.

Verkehr und Staus hat seit Jahren der DB-Vorstand zu verantworten, der die ehemals pünktliche Bundesbahn so heruntergewirtschaft hat,
Strecken und Bahnhöfe stillgelegt, aber im Ausland in alles Mögliche (fehl-) investiert hat?

Und Stuttgart 21:
CO2-Belastung: 3,5 bis 5,6 Millionen Tonnen bis 2050
– durch gigantische Betonverbräuche beim Bau der 60 km Tunnel mit Wandstärken bis zu 1 Meter
– durch über 1 Mio. LKW-Fahrten für Bauaushub und Transport von Tübbingen1
– durch massive Verlagerung von Verkehr auf die Straße wegen des Rückbaus der Bahnhofskapazität durch Halbierung der Gleiszahl von 16 auf 8
- Stickoxid-Mehrbelastung zwischen 600 und 1700 Tonnen bis 2050 als Folge der zu erwartenden Verkehrsverlagerungen
Ebenso mehr Feinstaubemissionen: zwischen 560 und 750 Tonnen bis 2050

usw. ... ... ...

frosthorn
@T.R., 12:10

Fraglich ist nur, ob in Zeiten einer pandemischen Krisenlage (Covid19), in der mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Bürger versucht wird, die Ausbreitung von Infektionen zu reduzieren, derartige Maßnahmen in der praktizierten Form angebracht sind.

Ich habe bereits weiter oben ausgeführt, warum es Unfug ist, das Streikrecht allgemein für wichtig zu halten, aber einen Streik "wegen der besonderen Situation" für derzeit nicht verantwortbar. Mit Sicherheit finden Sie auch Gründe, warum ein Arbeitskampf unmittelbar vor oder nach einer Pandemie schlecht ist, oder sogar in Zeiten außergewöhnlicher Volksgesundheit. Ebenso zu Zeiten des Klimawandels, was ja wohl dann bedeuten würde, dass Bahnstreiks zunächst auf 300 Jahre verboten werden müssten, denn das Thma wird uns noch eine Weie begleiten.
Allgemein könnte man Ihre Aussage so formulieren: "Das Streikrecht ist ein Grundrecht, seine Ausübung aber unzulässig, wenn der Streik jemanden stört".

nie wieder spd
@ um 12:16 von Tarek94

„Wie gut das mit dem "digital" funktioniert, hat man bei der 737-Max gesehen. Ich bin ja mal gespannt ob Ihre "Digital"-Euphorie immer noch so groß ist, wenn ein 3500 Tonnen Gefahrgut-Güterzug wegen eines Softwarefehlers verunglückt.“
Tja, und wenn man dabei berücksichtigt, wie gut sowohl der digitalisierte Bahnverkehr, als auch zB die autonomen Autos funktionieren, wenn heutzutage sogar Sicherheitsunternehmen der IT - Branche gehackt und bestohlen werden können, ohne zu jegliche Abwehr überhaupt in der Lage zu sein, kann einem nur Angst und Bange werden.
Das alles wird sicherlich noch lange reine Zukunftsmusik sein.
Dabei hatte ich mich auf eine umfassende Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich für alle Arbeitnehmer, zum Zwecke der Vollbeschäftigung, schon so gefreut.

MartinBlank
um 12:28 von frosthorn

"Mit Sicherheit finden Sie auch Gründe, warum ein Arbeitskampf unmittelbar vor oder nach einer Pandemie schlecht ist"

Das ist eine willkürliche Behauptung.
Es ist eine Sache, ob man der Pandemie soviel Bedeutung beimisst, dass man sogar elementare Rechte aussetzt.
Es ist eine andere Sache, ob man leugnet, dass die Pandemie eine Ausnahmesituation ist, die zuletzt vor 100 Jahren aufgetreten ist.
_

frosthorn
@Demokratieschue..., 12:36

berlin.de: GDL scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer Tarifverträge Pressemitteilung Nr. 23/21 vom 19.08.2021

Das haben sie bereits gestern gepostet. Ich und andere Mitkommentatoren haben Sie darauf hingewiesen, dass die einstweilige Verfügung abgelehnt wurde, weil, so das Gericht, die Hauptsache sowieso in Kürze verhandelt wird. Abgesehen davon, dass das Verweigern einer einsweiligen Vefügung niemals eine Aussage darüber ist, wie im Hauptverfahren entschieden wird.
Könnten Sie diesen Fakt bitte zur Kenntnis nehmen, oder, falls Sie das bereits getan haben, in Ihrem nächsten ähnlichen Beitrag würdigen?

logig
MartinBlank um 12:44

Danke für den versachlichenden Beitrag.

Und das ist ja die Frage, ob zum Übergang des exponentiellen Anstiegs der Inzidenzen in den steil aufsteignden Teil der Kurve ein Streik wirklich angemessen ist.

Müssen dazu erst Gerichte sprechen oder könnten nicht beide Teile, insbesondere auch die Gewerkschaft aber auch DB und ihr Eigentümer dies in ihre Entscheidung einbeziehen und eine tragbare Lösung finden.

T. R.
Tarifkonflikt: Die zweite Bahn-Streikwelle beginnt

Leider habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Mit meinem einleitenden Satz wollte ich durchaus zum Ausdruck bringen, dass das Streikrecht ist ein Grundrecht ist.
Im Verlauf der gegenwärtigen pandemischen Krisenlage wurden die Grundrechte der Bürger jedoch deutlich eingeschränkt und ich halte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen vor diesem Hintergrund durchaus für stellenswert.
Wenn die Ausübung der Grundrechte der Bürger wegen der Krise eingeschränkt wird, kann man die Ausübung der gleichwertigen Grundrechte im Arbeitskampf durchaus hinterfragen bzw. seitens einer verantwortungsvoll handelnden Gewerkschaft überprüfen.

draufguckerin
Sockelbeträge und Anpassen der Dienstpläne

Ich meine, der Bahnvorstand sollte die Sache selbst in die Hand nehmen. Letztlich geht es Weselsky nicht nur um bessere Tarifverträge, es geht ihm auch um seine persönliche Erfolgsbilanz, um Eitelkeit und um den Ausbau des „Machtbereichs“ der GDL im Verhältnis zur EVG.
Mit prozentualen Anhebungen wird die Ungleichbezahlung bei der Bahn zementiert. Wenn die Bahn mehr Festbeträge bzw Sockelbeträge anbieten würde, hätte sie die Mehrheit der Beschäftigten auf ihrer Seite. Gleichzeitig würde man mit wirklich guten Angeboten über Festbeträge die Position der GDL schwächen.
Unabhängig von der Bezahlung: Die Arbeitsbedingungen der Lokführer müssten verbessert werden: Bei Diensten, die an entfernten Orten beginnen, wird der Weg dorthin bisher nicht mitbezahlt. Aber es kann nicht sein, dass ein Lokführer aus Osnabrück seinen Dienst morgens um 5 Uhr mal in Bremen, mal in Hannover antreten muss, und dann sehen kann, wie er nachts/frühmorgens auf eigene Kosten dahin kommt.

Björn H.
Pandemieschutz auf sächsisch

Alle Räder bei der Bahn stehen still. So schaut Weselsky´s Beitrag zum Pandemieschutz aus.

GeMe
@13:09 von T. R.: Einschränkung des Streikrechts

"Wenn die Ausübung der Grundrechte der Bürger wegen der Krise eingeschränkt wird, kann man die Ausübung der gleichwertigen Grundrechte im Arbeitskampf durchaus hinterfragen bzw. seitens einer verantwortungsvoll handelnden Gewerkschaft überprüfen."

Da verstehe ich die Argumentation nicht. Wenn in der Bahn die Gefahr besteht sich mit Corona anzustechen, dann wird diese Gefahr doch durch den Streik reduziert.

In einem Zug der nicht fährt, kann sich niemand anstecken.

Nebenbei bemerkt, wenn Menschen dicht gedrängt ohne Maske in Clubs tanzen können oder im Fußballstadion ohne Maske Fangesänge anstimmen, können sie auch (mit Maske) Bahn fahren, wenn die Bahn in ein paar Tagen wieder fährt.

GeMe
@ 13:27 von Björn H. Weselsky´s Beitrag

"Alle Räder bei der Bahn stehen still. So schaut Weselsky´s Beitrag zum Pandemieschutz aus."

Wenn keine Bahn fährt, kann sich auch niemand in der Bahn anstecken.

frosthorn
@Björn H., 12:37

Alle Räder bei der Bahn stehen still. So schaut Weselsky´s Beitrag zum Pandemieschutz aus.

Weselskys Beitrag? Interessant. Wenn nur Weselsky streiken würde, hätten Sie doch wohl eher kein Problem, oder? Der Streik wurde jedoch von den Gewerkschaftsmitgliedern in einer Urabstimmung beschlossen.
Es ist die billigste Form der Polemik, sich einen "Unsympathen" auszugucken, und ihn für den Tarifkonflikt verantwortlich zu machen. In die gleiche Kerbe hauen auch diejenigen, die den Grund für den Streik auf die persönlichen Ambitionen des Gewerkschaftsführers schieben.
Kann man nicht ernst nehmen.

Account gelöscht
Tarifkonflikt: Die zweite Bahn-Streikwelle beginnt...

Und da wird ja vieles drüber gesagt und geschrieben. Je nach der Interessenlage.
Aber Tatsache ist es, daß wenn es mehr GDL´s und mehr Weselsky´s in anderen Branchen gäbe, statt den Hoffmännern, es den Beschäftigten besser ginge. Und das Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit etwas anders aussehen würde.
Spannend bleibt die Geschichte: Wie lange noch hält der korporationistische Kitt in den meisten Gewerkschaften ?

frosthorn
@logig

Ich als Ingenieur finde ja die Frage nach Möglichkeiten der Automatisierung natürlich interessant und verfolge deshalb auch Ihre "Pivatfehde" mit @Tarek94 oder @Karl Klammer mit großer Spannung. Allerdings trägt das m.Mn. wenig zur Diskussion über das aktuelle Thema bei.
Oder welchen Argumentationsstrang verfolgen Sie eigentlich? Dass die Lokführer gar nicht gebraucht werden und deshalb gut daran täten, keine Forderungen zu stellen?

gman
Zu 09:39 von ich1961 "Kritik nebensächlich" -Was passt nicht(?)

Das alle möglichen Firmen, Menschen usw. etwas gegen die Streiks haben, ist für mich nebensächlich.
Das Streikrecht gibt es und sollte von allen anerkannt werden.
Und die " Dachorganisation " DGB kann man
" getrost in die Tonne treten ", wenn die ihren Mitgliedern so in den Rücken fällt.

Das Streikrecht ist anerkannt, allerdings nicht bedingungslos, ein Streik muss verhältnismäßig sein und darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Es gibt eine Friedenspflicht usw..

Was die GDL da veranstaltet ist nicht anerkannt und entspricht nicht dem geltenden Streikrecht. Für entstandene Schäden ist die GDL bei einem rechtswidrigen Streik schadensersatzpflichtig.

Das alle möglichen Firmen, Menschen usw. etwas gegen die Streiks haben, ist für mich nebensächlich.
@ich1961, das ist nicht nebensächlich! Das ist eine egoistische Rücksichtslosigkeit die gar nicht geht!
Auch eine Abwehraussperrung ist nach Art.9 GG zulässig.
Auf diesen groben Klotz gehört endlich ein grober Keil!

logig
frosthorn 14:09

Es ist meine Enscheidung, den fehlerhaften Aussagen entgegezutreten, auch wenn es sich um einen Randaspekt haandelt.

Sie sollten die Entscheidung der Moderatoren respektieren, die diesen Aspekt als hinreiched relevant für das eigentliche Thema sehen.

Meine Haltung ist aus den übrigen Posts ersichtlich.