Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf erhöht werden
Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrer Verfassungsbeschwerde einen Erfolg erzielt. Vorläufig soll der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,36 Euro steigen.
"werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit". Muss der normale Mensch auch nicht verstehen. Dass diese Gebührenerhöhung wichtig ist, damit die schon opulent ausgestatteten und überhaupt nicht die Meinungsvielfalt der Zahler vertretenden Sender ihren Auftrag erfüllen können ist eine gewagte Entscheidung und in keinster Weise nachvollziehbar. Darüber hinaus stellt sich die Frage , ob diese Rundfunk-Freiheit auch uneingeschränkt für den ÖR gilt. Schließlich wird die Pflichtabgabe mit dem Informations in Bildungsauftrages begründet. Das würde aber bedeuten, dass auch das Meinungsspektrum der Zahler uneingenommen behandelt wird. Und das ist in keinem Fall gegeben.