
Ihre Meinung zu Gesetzesänderung bei Mord: Freigesprochenen droht zweiter Prozess
Mutmaßliche Mörder können künftig auch dann vor Gericht gestellt werden, wenn sie schon einmal freigesprochen wurden. Das soll für Gerechtigkeit sorgen. Aber ist das mit dem Grundgesetz vereinbar? Von Kolja Schwartz.
"[...] keine Frage, dass er sofort freigelassen würde und eine Haftentschädigung bekäme.
Der umgekehrte Fall ist für mich nun eher aus rechtstheoretischen Gründen ausgeschlossen. Das überzeugt mich nicht so wirklich. Von manchen Dingen, die im alten Rom Usus waren, sind wir inzwischen abgekommen. Im römischen Recht war z.B. die Kreuzigung eine übliche Strafe. Vielleicht lassen sich auch andere Rechtstraditionen hinterfragen."
Hinterfragen kann man natürlich alles. Aber die ollen Römer haben auch was richtig gemacht. Es gibt 2 fundementale Rechtsprinzipien, die sich seit über 2000 Jahren immer wieder bewährt haben: "In dubio pro reo" und eben "ne bis in idem."
Das schützt zumindest ein wenig vor Willkür und Tyrannei.
Deshalb haben die Grundgesetz-Eltern ja auch diesen Grundsatz in unsere Verfassung geschrieben. Das sollte man nicht außer Acht lassen.