
Ihre Meinung zu Gesetzesänderung bei Mord: Freigesprochenen droht zweiter Prozess
Mutmaßliche Mörder können künftig auch dann vor Gericht gestellt werden, wenn sie schon einmal freigesprochen wurden. Das soll für Gerechtigkeit sorgen. Aber ist das mit dem Grundgesetz vereinbar? Von Kolja Schwartz.
„Wer also rechtskräftig freigesprochen ist, soll nicht immer die Befürchtung haben, erneut vor Gericht gestellt werden zu können. Das soll Rechtssicherheit schaffen“
Rechtssicherheit schafft nur die Möglichkeit der Verwertung zweifelsfreier(!) Beweise.