Georg Nüßlein

Ihre Meinung zu Nüßlein lässt wegen Ermittlungen Amt als Fraktionsvize ruhen

Der Verdacht wiegt schwer: Der CSU-Bundestagsabgeordnete Nüßlein soll gegen Provision Einfluss auf den Ankauf von Corona-Schutzmasken genommen haben. Laut seinem Anwalt lässt er deshalb sein Amt als Unionsfraktionsvize vorerst ruhen.

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94 Kommentare

Kommentare

rossundreiter
@adeo, 18:14

Die Straftatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede dürften auch Ihnen bekannt sein (§§186, 187 StGB). Das Recht auf freie Meinungsäußerung stößt hier an seine Grenzen.

Wieder mal völliger Schwachsinn. Natürlich darf User "frosthorn" hier (und anderswo) behaupten, dass er irgendjemanden für nicht unschuldig hält, bis die Sonne untergeht.

Besonders weit können Sie in Ihrer angeblichen Staatsanwaltsausbildung nicht gekommen sein.

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 20:30 von Anna-Elisabeth

Zitat: Über Schuld oder Unschuld öffentlicher Personen wird doch ständig spekuliert. Man denke nur an Kachelmann. Aus meiner Sicht ist das tatsächlich nur eine Meinung, weil sie strafrechtlich keinerlei Relevanz hat.

Vielleicht ist es auch eine Frage der Fairness und der Menschlichkeit, nicht über den Beschuldigten herzufallen bevor seine Schuld bewiesen ist.

DrBeyer
@Anna-Elisabeth 20:30

"Ich bin nicht in irgendwelchen sozialen Medien unterwegs"

Ähm, doch, hier auf meta.tagesschau.de.

Ist auch ein soziales Medium.

"Ich denke, dann hat sich eine riesige Schar von Menschen an Deutschlands Stammtischen schon schuldig gemacht."

Der Vergleich hinkt ein bisschen zu sehr, weil Stammtisch=privat, soziale Medien=öffentlich.
Inwieweit das Auswirkungen auf die Tatbestände der Verleumdung hat, müssten dann mal der Juristerei kundige Foristen mitteilen.

Sisyphos3
20:47 von falsa demonstratio

wollen sich nicht viel nur einfach abreagieren
entsprechend so Vorschläge wie ihm seine Pension entziehen
schon daran sieht man Stammtischniveau

wenn das jetzt nicht überhand nimmt
einfach quatschen lassen

Anderes1961
@rossundreiter

"
Am 26. Februar 2021 um 20:33 von rossundreiter
@anderes, 19:48

Ich sprach von der Justiz, nicht von den Medien. Das wäre nochmal ein ganz eigenes Thema.

Meines Wissens wurde weder Herr Wulff noch Herr von und zu Guttenberg strafrechtlich zu irgendetwas verurteilt (ob zurecht oder nicht).

Taugen also nicht so recht zum Gegenbeweis.

Es gibt diese Gegenbeweise natürlich, schrieb ich ja. Sie bleiben aber die absolute Ausnahme."

Ich sprach von Ihrer Behauptung, was die Medienberichte angeht. Und es auch nicht darum, ob jemand verurteilt wurde. Und was die Gegenbeweise angeht, so könnte ich Ihnen noch endlos weitere Beispiele nennen aus der Mediengeschichte. Dafür würden aber die 1000 Zeichen nicht reichen, selbst wenn ich bis an mein Lebensende 24 Stunden am Tag posten würde.

Ganz abgesehen davon, eine pauschale Behauptung, Medien würden Prominente mit "Samthandschuhen" anfassen ist schon deshalb nicht zulässig, weil es "die Medien" nicht gibt. Jedes Medium berichtet anders.

Adeo60
@rossundreiter, 20:36 uhr

Jemand wider besseres Wissen einer Straftat zu bezichtigen ist grenzwertig. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.

frosthorn
@falsa demonstratio

Vielleicht ist es auch eine Frage der Fairness und der Menschlichkeit, nicht über den Beschuldigten herzufallen bevor seine Schuld bewiesen ist.

Nicht nur vielleicht. Deshalb ist es mir ja auch wichtig, nochmal darauf hinzuweisen, dass ich geschrieben habe, es gäbe keine Verpflichtung zur Unschuldsvermutung. Warum daraus - auch von Ihnen - konstruiert wird, ich hätte damit zum Ausdruck gebracht, dass ich H. Nüßlein für schuldig hielte, habe ich nicht verstanden. Und ich würde mich nach wie vor freuen, wenn Sie es mir erklären würden.

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 21:14 von Sisyphos3

Zitat: wollen sich nicht viel nur einfach abreagieren
entsprechend so Vorschläge wie ihm seine Pension entziehen
schon daran sieht man Stammtischniveau

wenn das jetzt nicht überhand nimmt
einfach quatschen lassen

Sie haben Recht.

Gut's nächtle

Thomas D.
20:46 von Anderes1961

Am 26. Februar 2021 um 20:17 von Thomas D.
20:02 von Anderes1961

@knutwahrheit
„Nur 2 Parteien verzichten auf solch "Nebenverdienst".“

Nun, Nomen ist halt nicht immer Omen."

Ich schließe mich Ihrer Meinung voll umfänglich an. Leider kann ich es nicht in so schöne Worte kleiden. :-)

... es ist Ihnen nicht gegeben ... :-)

Rybnika
Unsere Volksvertreter

vertreten doch in 1. Linie wirtschaftliche Interessen, so auch ihre.
Der Bürger zählt nur am Wahltag, danach .....

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 21:16 von frosthorn

Zitat: Nicht nur vielleicht. Deshalb ist es mir ja auch wichtig, nochmal darauf hinzuweisen, dass ich geschrieben habe, es gäbe keine Verpflichtung zur Unschuldsvermutung. Warum daraus - auch von Ihnen - konstruiert wird, ich hätte damit zum Ausdruck gebracht, dass ich H. Nüßlein für schuldig hielte, habe ich nicht verstanden. Und ich würde mich nach wie vor freuen, wenn Sie es mir erklären würden.

Es tut mir Leid. Für mich ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Unsere moralischen Ansichten konvenieren nicht.

Anna-Elisabeth
@20:47 von falsa demonstratio

//Zitat: Über Schuld oder Unschuld öffentlicher Personen wird doch ständig spekuliert. Man denke nur an Kachelmann. Aus meiner Sicht ist das tatsächlich nur eine Meinung, weil sie strafrechtlich keinerlei Relevanz hat.
----
Vielleicht ist es auch eine Frage der Fairness und der Menschlichkeit, nicht über den Beschuldigten herzufallen bevor seine Schuld bewiesen ist.//

Gewiss.Tut das hier irgendjemand? Eine solche Unterstellung wäre gewiss auch nicht fair.

Anderes1961
@DrBeyer

"
Am 26. Februar 2021 um 21:07 von DrBeyer
@Anna-Elisabeth 20:30

"Ich bin nicht in irgendwelchen sozialen Medien unterwegs"

Ähm, doch, hier auf meta.tagesschau.de.

Ist auch ein soziales Medium.

"Ich denke, dann hat sich eine riesige Schar von Menschen an Deutschlands Stammtischen schon schuldig gemacht."

Der Vergleich hinkt ein bisschen zu sehr, weil Stammtisch=privat, soziale Medien=öffentlich.
Inwieweit das Auswirkungen auf die Tatbestände der Verleumdung hat, müssten dann mal der Juristerei kundige Foristen mitteilen."

Nicht alles, was hinkt, ist auch ein schlechter Vergleich. :-) Der Stammtisch ist guter Vergleich. Es spielt keine Rolle, ob öffentlich, oder privat. Meinung können, dürfen und sollen Sie immer sagen. Zu sagen: "Ich halte xyz für schuldig ist eindeutige Meinungsäußerung. Aber zu sagen: "XYZ ist schuldig" ohne Beweise vorbringen zu können, wäre eine Tatsachenbehauptung. Ob die wahr oder falsch ist, wäre dann zu prüfen und hätte eventuell rechtliche Konsequenzen.

Thomas D.
20:56 von falsa demonstratio

Am 26. Februar 2021 um 18:02 von Thomas D.
17:48 von WirSindLegion: Söders Frau ist auch im Maskengeschäft tätig. Und welches Land
Und welches Bundesland erließ als einziges einen Zwang zu den teuren FFP2 Masken ? Ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt.....

Zitat: Und ein Verbreiter von Lügengeschichten, der das immer noch öffentlich behauptet!

Sie sollten mit dem User nicht so hart ins Gericht gehen.
Er übersetzt "Honi soti qui mal y pense", den Wahlspruch des Hosenbandordens, wie man ihn im 19. Jh. übersetzt hat. Da hatte das Wort "Schelm" noch eine andere Bedeutung als heute. Besser wäre es, heutzutage "honi" mit "Schuft zu übersetzen"
Und damit hätte der User ja dann (unfreiwillig) Recht: "Ein Schuft ist, wer böses dabei denkt"

Aber nur damit. Und auch wirklich nur unfreiwillig ... :-)

Thomas D.
20:45 von Anna-Elisabeth

@20:25 von Thomas D. 20:07 von Anna-Elisabeth
Ich hoffe, Sie verübeln mir nicht, dass ich jetzt gelacht habe.
Aber nur, weil Sie den Inhalt deutscher Fernsehkrimis so hübsch in Kurzform gebracht haben.

Aber nein, wo denken Sie hin. Ich wollte Ihnen nur den Fernsehabend verkürzen mit der Zusammenfassung sämtlicher Krimi-Drehbücher für den Rest des Jahres.

Lesen Sie skandinavische Thriller, da friert es einen so schön :-)

Adeo60
@ frosthorn

Ich weiß, dass Sie Ihre Beiträge in diesem Forum immer sehr sachlich und kompetent verfassen. Ich wollte Ihnen auch keine böse Absucht unterstellen. Wir sollten freilich darauf achten, dass in einem laufenden Verfahren keine Vorverurteilung im Sinne von „fasst den Täter“ vorgenommen wird. Es wäre nicht das erste mal, dass einem Unschuldigen Unrecht geschieht. Die Folgen könnten gravierend sein. Deshalb ist die Diskussion über Schuld und Unschuld hier eigentlich völlig überflüssig und unangemessen.

Thomas D.
21:30 von Anna-Elisabeth

@21:07 von Finn Serene
//Darf ich vermuten, dass die meisten Politiker aus den gleichen Gründen in der Politik sind, wie Herr Nüßlein? Sind Politiker korrupt? Sind Politiker an uns interessiert?
2x ja, 1x nein (hätte mich beinah noch vertan, die Zahlen verdreht, ist nicht einfach).//

Ich vermute, dass Sie mit dieser Äußerung ganz leicht missverstanden werden könnten. Zumindest von denen, die Ihre anderen Kommentar nicht kennen.

Allerdings, wäre mir eben fast passiert ...

DrBeyer
@Anna-Elisabeth 21:30

" @21:07 von Finn Serene
//Darf ich vermuten, dass die meisten Politiker aus den gleichen Gründen in der Politik sind, wie Herr Nüßlein? Sind Politiker korrupt? Sind Politiker an uns interessiert?
2x ja, 1x nein (hätte mich beinah noch vertan, die Zahlen verdreht, ist nicht einfach).//

Ich vermute, dass Sie mit dieser Äußerung ganz leicht missverstanden werden könnten. Zumindest von denen, die Ihre anderen Kommentar nicht kennen."

Für mich klingt der Kommentar wie ziemlich billiges Stammtisch-Politikerbashing.
Habe ich den Kommentar also falsch verstanden?

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