Georg Nüßlein

Ihre Meinung zu Nüßlein lässt wegen Ermittlungen Amt als Fraktionsvize ruhen

Der Verdacht wiegt schwer: Der CSU-Bundestagsabgeordnete Nüßlein soll gegen Provision Einfluss auf den Ankauf von Corona-Schutzmasken genommen haben. Laut seinem Anwalt lässt er deshalb sein Amt als Unionsfraktionsvize vorerst ruhen.

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94 Kommentare

Kommentare

karlheinzfaltermeier
Ja, ja, .......

den üblichen Satz, daß ein Beschuldigter so lange als unschuldig zu gelten hat, bis er verurteilt ist, kenne ich auch. Aber dieser Satz gilt erfahrungsgemäß nicht bei Politikern und bei den Medien. Beide Ebenen arbeiten nur selten auf dem Niveau von Gerichten, sondern meistens mit Andeutungen, Vermutungen und mehr oder weniger offenen Unterstellungen oder Verdächtigungen. In dieser Hinsicht handelte Herr Nüßlein vermutlich richtig. Aber auch wenn sich die Vorwürfe als haltlos herausstellen sollten, bleiben Folgen für die Politkarriere zurück. Auch wenn es sich "nur" um den Anfangsverdacht einer Straftat handelt,kann man davon ausgehen, daß eine Staatsanwaltschaft erst tätig wird, wenn belastbare Beweise vorliegen. Schließlich stehtt auch hier eine Karriere auf dem Soiel. Die ist zwar nicht so fürstlich bezahlt, wie die von Herrn Nüßlein -aber trotzdem.

Sternenkind
Nun ja

Wozu ein Anwalt? Die Vorwürfe sind doch haltlos? Am Elend der Menschen noch bereichert

Account gelöscht
Nüßlein lässt wegen Ermittlungen Amt als Fraktionsvize ruhen...

Für die CSU wird das im anstehenden Bundestagswahlkampf sicher kein Pluspunkt sein.

Aber wichtiger als das ist doch die Frage was er in späterer Zeit tun wird. Gibt es bei der Tectum GmbH dann noch einen freien Vorstandssitz ? Oder wo anders....

Sternenkind
Nun ja

Der nächste Saubermann der den Hals nicht voll bekommen konnte. Aber dem passiert nix, da halten andere Saubermänner die Hand drüber

Wolfgang GA
Unschuldsvermutung

Solange nichts bewiesen ist, gilt immer noch die Unschuldsvermutung, auch für den Herrn Nüßlein.

Erst gestern in der NZZ ein Bericht über zwei junge Schweizer, die stolz drauf waren, mit ihren Masken-Deals mehrere Millionen gemacht haben.
Persönlich kann ich das nicht verstehen, aber das ist wohl ein persönliche Frage von Ethos und Moral.

Sollten sich aber dubiose Deals mit Schutzausrüstungen bestätigen - und damit meine ich nicht unbedingt Herrn Nüßlein - dann wird das wohl woanders diskutiert und entschieden; nicht hier in unserer Diskussion. Es könnte sein, dass ich meine Erfahrungen dann auch einbringe.

Gruß, Wolfgang

mispel
@16:39 von Sternenkind

"Wozu ein Anwalt? Die Vorwürfe sind doch haltlos? Am Elend der Menschen noch bereichern"

Warum sollte er sich keinen Anwalt nehmen? Schließlich muss ihn ja jemand vor Gericht vertreten. Daraus eine erwiesene Schuld zu konstruieren ist lächerlich.

morgentau19
Nüßlein lässt wegen Ermittlungen Amt als Fraktionsvize ruhen

Die Damen und Herren verdienen gutes Geld und müssen ihren Brotkorb nicht höher hängen - ihre Pensionen sind gesichert.

Es ist an der Zeit, Nebentätigkeiten für Politiker zu verbieten!

Kommt es zu einer Befragung, wird Herr Nüßlein mit Sicherheit Erinnerunglücken aufweisen.

Was sagt Herr Söder dazu?

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 16:34 von karlheinzfaltermeier

Zitat: Auch wenn es sich "nur" um den Anfangsverdacht einer Straftat handelt,kann man davon ausgehen, daß eine Staatsanwaltschaft erst tätig wird, wenn belastbare Beweise vorliegen

Davon kann man nicht ausgehen. Die Durchsuchung dient ja gerade dem Auffinden belastbarer Beweise.

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 16:47 von Bernd Kevesligeti

Zitat: Aber wichtiger als das ist doch die Frage was er in späterer Zeit tun wird. Gibt es bei der Tectum GmbH dann noch einen freien Vorstandssitz ? Oder wo anders....

Vielleicht wird er rehabilitiert und in der nächsten Legislaturperiode Bundestagspräsident.

frosthorn
@Wolfgang GA, 16:59

Solange nichts bewiesen ist, gilt immer noch die Unschuldsvermutung, auch für den Herrn Nüßlein.

Die gilt für das Gericht. Wenn's hoch kommt, noch für die Ermittler, sollten sie keine Beweise finden, oder für den Staatsanwalt, wenn er denn vor Prozessbeginn von der Unschuld Nüßleins überzeugt sein sollte.

Für mich gilt keine solche Verpflichtung, und deshalb nehme ich mir das Recht heraus, Herrn Nüßleins Unschuld nicht zu vermuten. Oder verstoße ich damit gegen irgendeine Rechtsvorschrift?

rossundreiter
@karlheinzfaltermeier, 16:34

(...) daß ein Beschuldigter so lange als unschuldig zu gelten hat, bis er verurteilt ist, kenne ich auch. Aber dieser Satz gilt erfahrungsgemäß nicht bei Politikern und bei den Medien.

Das erlebe ich ganz anders.

Gerade Politiker und Leute, die oft in den Medien sind, werden meist mit Samthandschuhen angefasst.

Und wenn in punkto Verschleierung doch mal das Ende der Fahnenstange in Sichtweite kommt, kann ein gut bezahlter Anwalt immer noch mit endlosen Eingaben bis zur Verjährung verzögern. Der Beschuldigte bekommt davon oft gar nicht mehr viel mit.

So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen.

Ausnahmen gibt es natürlich immer. Siehe den Fall Kachelmann.

skydiver-sr
Kein Vertrauen

Das Vertrauen meiner Person in die Politiker dieser Regierung ist jetzt endgültig zerstört.
Ich habe für solches Verhalten nicht das geringste Verständnis.
Und nebenbei...es sind genau diese Leute die mit dem Finger auf andere außerhalb der EU zeigen und Verbrecher rufen

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 17:04 von morgentau19

Zitat: Was sagt Herr Söder dazu?

Was könnte ein Ministerpräsident anderes sagen als: "

Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."

knutwahrheit
kein Einzelfall

Nebentätigkeiten und profitorientierter Lobbyismus ist beschämend für überbezahlte Bundestagsabgeordnete.
Das betrifft alle Groko-Parteien und natürlich FDP und Grüninnen.
Nur 2 Parteien verzichten auf solch "Nebenverdienst".

Account gelöscht
von falso demonstratio 17:27

Vielleicht aber auch nicht.

Aber in dem Fall wird er sicher später irgendwo auftauchen. Und zwar exponiert.

knutwahrheit
Am 26. Februar 2021 um 17:27 von falsa demonstratio

Vielleicht wird er rehabilitiert und in der nächsten Legislaturperiode Bundestagspräsident.
---------
Oder Bundespräsident?

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 17:29 von frosthorn

Zitat: Für mich gilt keine solche Verpflichtung, und deshalb nehme ich mir das Recht heraus, Herrn Nüßleins Unschuld nicht zu vermuten. Oder verstoße ich damit gegen irgendeine Rechtsvorschrift?

Behaupten Sie das einmal ernsthaft öffentlich die Schuld Herrn Nüßleins und stellen Sie sich anschließend einem Unterlassungs- oder Schadensersatzverfahren. Das Gericht wird es Ihnen im Urteil im Detail erklären.

MrEnigma
CSU mal wieder typisch

Das Dilemma ist, dass es in der CSU zig Beispiele gibt und bei solchen Anschuldigungen zu vermuten ist, dass sich sehr genau überlegt wird, etwas zu veröffentlichen.
.
Ich finde es plausibel. Und durchaus möglich. Die CSU ist eben keine Partei der kleinen Leute, wie die CDU eben auch nicht.
.
Das hat man irgendwie vergessen.
Die Vetternwirtschaft ist einfach zum Kotzen, weil sie das Vertrauen in die Demokratie erschüttert.

MrEnigma
CSU mal wieder typisch

Das Dilemma ist, dass es in der CSU zig Beispiele gibt und bei solchen Anschuldigungen zu vermuten ist, dass sich sehr genau überlegt wird, etwas zu veröffentlichen.
.
Ich finde es plausibel. Und durchaus möglich. Die CSU ist eben keine Partei der kleinen Leute, wie die CDU eben auch nicht.
.
Das hat man irgendwie vergessen.
Die Vetternwirtschaft ist einfach zum Kotzen, weil sie das Vertrauen in die Demokratie erschüttert.

MrEnigma
Bei der CSU passt das

Das Dilemma ist, dass es in der CSU zig Beispiele gibt und bei solchen Anschuldigungen zu vermuten ist, dass sich sehr genau überlegt wird, etwas zu veröffentlichen.
.
Ich finde es plausibel. Und durchaus möglich. Die CSU ist eben keine Partei der kleinen Leute, wie die CDU eben auch nicht.
.
Das hat man irgendwie vergessen.
Die Vetternwirtschaft ist einfach zum Kotzen, weil sie das Vertrauen in die Demokratie erschüttert.

mispel
@17:29 von frosthorn

"deshalb nehme ich mir das Recht heraus, Herrn Nüßleins Unschuld nicht zu vermuten. Oder verstoße ich damit gegen irgendeine Rechtsvorschrift?"

Selbstverständlich nicht. Es ist ihr gutes Recht, jeden Menschen ohne Beweise zu verurteilen. Ich hoffe nur, dass Sie nie Staatsoberhaupt eines Landes werden.

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 17:36 von rossundreiter

Zitat: Gerade Politiker und Leute, die oft in den Medien sind, werden meist mit Samthandschuhen angefasst.

Das Gegenteil sehen wird gerade im Fall Nüßlein.

Erinnern Sie sich noch an die öffentlich zelebrierte Hausdurchsuchung bei Zumwinkel.

WirSindLegion
Söders Frau ist auch im Maskengeschäft tätig. Und welches Land

Und welches Bundesland erließ als einziges einen Zwang zu den teuren FFP2 Masken ?
Ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt.....

VictorJara
Sternenkind

Am Elend der Menschen noch bereichert . Naja von dem was sie sagen leben ganze Berufszweige .Waffenhändler bereichern sich auch an dem Elend anderer . Wobei der Kauf von Masken doch eher Leben schützt. Von da her passt das nicht was sie sagen . Vorteilsnahme ja vielleicht , Elend sehe ich da nicht .

Thomas D.
Wie immer bei solchen Themen, ...

... wird in diesem Forum mit mangelhaften Kenntnissen der StPO geglänzt.

Das Rechtsverständnis der TS-Foristen hat viel zu oft nichts mit der Rechtswirklichkeit zu tun, wird aber gerne als allgemeingültig hergenommen.

Eine Unschuldsvermutung nicht unterstützen zu wollen, ist eine Sache.

Aber eine Vorverurteilung ist eine Vorverurteilung.

Und ich kann mich nicht einerseits dauernd auf den Rechtsstaat berufen, aber eben diesen Rechtsstaat und alle seine Errungenschaften mit Füßen treten, wenn ich - warum auch immer - jemanden noch während der Ermittlungen (!) als schuldig ansehe.

WirSindLegion
Söders Frau ist auch im Maskengeschäft tätig. Und welches Land

Und welches Bundesland erließ als einziges einen Zwang zu den teuren FFP2 Masken ?
Ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt.....

Thomas D.
17:37 von skydiver-sr

Das Vertrauen meiner Person in die Politiker dieser Regierung ist jetzt endgültig zerstört.
Ich habe für solches Verhalten nicht das geringste Verständnis.

Genau, gleich verurteilen, gar nicht lange aufhalten mit Gerichtsverfahren und Beweisen.

Möchten Sie das Urteil, das Sie gerade gesprochen haben, auch gleich vollstrecken?

Nettie
Die Auffassung von „Recht“ war schon immer individuell

Ganz ohne Grund wird hierzulande jedenfalls wohl keine derart aufwendige Aufklärungsmaschinerie wie in der Meldung detailliert beschrieben in Gang gesetzt.
Fragt sich nur, ob der Aufwand nachhaltige Änderungen bewirken kann.
Solange die fundamentalen Ursachen von Wirtschaftskriminalität - die sich auf drastische Weise in der Meldung tagesschau.de/investigativ/ndr/organisierte-kriminalitaet-drogen-101.html offenbaren - Auszüge:
„Ermittler/innen gehen davon aus, dass für jedes Kilo Kokain, das sie finden, zehn Kilo nicht gefunden werden. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten“/
„Der Drogenschmuggel sei ein "gigantisches Sicherheitsproblem", da die enormen Gewinne in neue Straftaten und auch in die Legalwirtschaft flössen“ offenbaren bestehen bleiben, und im öffentlichen Wirtschaftsleben nicht überall sämtliche kommerziellen Geldflüsse vollständig transparent gemacht werden (technisch möglich wäre es heute ja), wird der Kampf dagegen gegen Windmühlen bleiben.

Adeo60
@Sternenkind, 16:39 - Unschuldsvermutung

"Am Elend der Menschen auch noch bereichert"... Mit Sätzen wie diesem treffen Sie eine Vorverurteilung und versuchen diese zu untermauern, indem Sie unterstellen, dass die Beauftragung eines Anwaltes ein Indiz für die Schuld des Auftragsgebers sei. Zu guter letzt wird dann auch noch die moraloische Keule geschwungen und auf das Elend der Menschen verwiesen. Der Grundsatz der Unschuldsvermtung scheint völlig Ihnen fremd zu sein. Sollte der Mann unschuldig sein, dürfte Sie hoffentlich ein schlechtes Gewissen plagen. Sollte eine Verurteilung erfolgen, hoffe ich auf eine drastische Strafe - auch mit Blick "auf das Elend der Menschen". Aber so weit sind wir noch lange nicht. Deshalb sollten Sie Zurückhaltung üben.

Thomas D.
17:48 von WirSindLegion

Söders Frau ist auch im Maskengeschäft tätig. Und welches Land
Und welches Bundesland erließ als einziges einen Zwang zu den teuren FFP2 Masken ?
Ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt.....

Und ein Verbreiter von Lügengeschichten, der das immer noch öffentlich behauptet!

morgentau19
17:38 von falsa demonstratio

>>Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."<<

Das glauben sie doch selbst nicht, dass Herr Söder so eine Aussage machen würde!

Warten wir es ab, falls der bayerischen Ministerpräsident mit dieser Frage konfrontiert wird.

Sisyphos3
17:04 von morgentau19

Was sagt Herr Söder dazu?
.
was soll die Frage ?

nur weil der in derselben Partei ist, ist er doch nicht für dessen mutmaßliches Handeln verantwortlich

KMK
Vorsicht.

Ich denke an "Die verlorene Ehre der Katarina Blum" (H.Böll).

Wer weiss was an diesem Fall "dran" ist.

Thomas D.
17:45 von MrEnigma

...Die Vetternwirtschaft ist einfach zum Kotzen, weil sie das Vertrauen in die Demokratie erschüttert.

Mein Vertrauen in die Demokraten wird allerdings erheblich dadurch erschüttert, wenn diese bereits bei Ermittlungen in einem Anfangsverdacht den ihrer Meinung nach Schuldigen beim Namen nennen.

Adeo60
@morgentau, 17:04 Uhr

Sie konstruieren Verfahrensabläufe, machen Unterstellungen und versuchen daraus eine Schuld zu unterstellen. Warten Sie doch einfach mal in Ruhe ab, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben.

Sisyphos3
16:47 von Bernd Kevesligeti

Gibt es bei der Tectum GmbH dann noch einen freien Vorstandssitz ?
.
Vorstände in einer GmbH ??
bringen sie da nicht was durcheinander !

Adeo60
@frosthorn, 17:29 Uhr

Die Straftatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede dürften auch Ihnen bekannt sein (§§186, 187 StGB). Das Recht auf freie Meinungsäußerung stößt hier an seine Grenzen.

Hansemann52
Nüßlein

Was ist das für ein Armutszeugnis von dem Herrn Nüßlein. Ein solch korrupter Abgeordneter müsste ohne "wenn" und "aber" von seinem Dienstposten enthoben und die damit verbundenen Pensionsansprüche sofort gestrichen werden.
In solch, prekären Notsituationen noch Geld zu machen empfinde ich abscheulich.
Seine Parteimitglieder der CSU halten sich im Moment alle sehr bedeckt und sehr schweigsam.
Armes Deutschland, arme CSU.

skydiver-sr
@Thomas D

Nein....möchte ich nicht.!!!
Falls sie gelesen haben, werden sie feststellen, das ich kein Urteil gefällt habe über eine andere Person, sondern für mich persönlich.
Das betrifft meine Meinung zu unseren Politikern.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ansonsten-nehmen sie sich bitte im Ton zurück und beachten sie die Höflichkeitsregeln hier.

Adeo60
@WirSindLegion, 17:48 - Grenzwertig

Die FFP2 Masken sind ein deutlich wirksamerer Schutz im Kampf gegen Corona, auch wenn Sie dies nicht wahrhaben wollen. Wenn Sie nun das Gerücht streuen, dass Frau Söder in kriminelle Machenschaften verwickelt sein könnte, ist dies einfach nur widerlich, aber auch rechtlich grenzwertig...

Moderation
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Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation

Thomas D.
18:17 von skydiver-sr

@Thomas D
Nein....möchte ich nicht.!!!
Falls sie gelesen haben, werden sie feststellen, das ich kein Urteil gefällt habe über eine andere Person, sondern für mich persönlich.
Das betrifft meine Meinung zu unseren Politikern.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ansonsten-nehmen sie sich bitte im Ton zurück und beachten sie die Höflichkeitsregeln hier.

Nun, jeder der es möchte, kann nachschauen, was Sie und ich geschrieben haben.

Ich bleibe bei meiner Reaktion auf Ihre Vorverurteilung.

Und bei der Art und Weise, wie Sie Ihre eigenen Worte relativieren, verzichte ich auf eine Erklärung, an welcher Stelle meines Beitrages Sie eine Unhöflichkeit ausgemacht haben wollen.

vom Zabbalodt
So schön sauber...

Es wundert mich ehrlich gesagt, nicht ein bisschen, dass diejenigen, die gerne andere ausgrenzen,
die gerne dadurch auffallen, dass sie nur an sich denken und für ihre Mitmenschen mehr Verachtung als Respekt aufbringen,
hier ihren Neid zum Ausdruck bringen, dass da vielleicht (ich möchte Hr. Nüsslein da nichts unterstellen) einer mit derselben Einstellung womöglich auch noch ordentlich Geld verdient hat.
Ich bin kein Richter und ich muss nicht Hr. Nüssleins Unschuld vermuten, die Unschuld einiger Mitforisten allerdings ebensowenig.
Egoismus und ein Horizont, der nicht über die eigene Tasche hinausgeht, ist unter Politikern sowenig eine Seltenheit, wie unter ihren Wählern und hier im Forum ist der Anteil keineswegs geringer.

"Und nebenbei...",
skydiver-sr u.a.:
Sie auch "sind genau diese Leute die mit dem Finger auf andere [... ]zeigen und Verbrecher rufen" (und hinterher Etikette einfordern)
Meine Meinung, "Nicht mehr und nicht weniger."

v. Zabbalodt

frosthorn
Ich bitte um Erklärung

@Adeo60, @falsa demonstratio u.a.
Bitte noch mal nach oben scrollen und nachlesen. Ich habe nicht behauptet, dass H. Nüßlein schuldig ist. In der Tat habe ich keine Ahnung, ob er schuldig ist oder nicht. Ich habe lediglich geschrieben, dass es kein Gesetz gibt, das mich als Privatperson verpflichtet, seine Unschuld zu vermuten.
Gleich zwei Foristen haben mir darauf geantwortet, dass bereits diese Aussage genügen würde, um mich wegen Verleumdung zu verklagen.

Wie bitte?

Ich bin versucht, hier eine böswillige Unterstellung zu vermuten, denn einen solchen Unfug kann ich einfach nicht glauben. Ich lasse mich aber gerne belehren, sollte es tatsächlich einen entsprechenden Straftatbestand geben, der da lautet "Nicht-Vermuten-der-Unschuld-eines-Beklagten".
Im anderen Fall wäre ich für eine Richtigstellung dankbar.

Anderes1961
@karlheinzfaltermeier

"[...] Auch wenn es sich "nur" um den Anfangsverdacht einer Straftat handelt,kann man davon ausgehen, daß eine Staatsanwaltschaft erst tätig wird, wenn belastbare Beweise vorliegen. Schließlich stehtt auch hier eine Karriere auf dem Soiel. Die ist zwar nicht so fürstlich bezahlt, wie die von Herrn Nüßlein -aber trotzdem."

Ein Staatsanwalt erhebt dann Anklage, wenn er glaubt, belastbare Beweise zu haben. Ob die Beweise tatsächlich so belastbar sind, wie der Staatsanwalt glaubt, wird dann vor Gericht entschieden.

Moderation
Sachliche und themenorientierte Diskussion erwünscht

Sehr geehrte NutzerInnen von meta.tagesschau.de,

wir möchten Sie bitten, zu einer sachlichen und themenorientierten Diskussion zurückzufinden.

Persönliche Auseinandersetzungen sind nicht erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen

Die Moderation meta.tagesschau.de

P.S. Diese Mitteilung gilt allen TeilnehmerInnen dieser Diskussion.

Anderes1961
@rossundreiter

"
Am 26. Februar 2021 um 17:36 von rossundreiter
@karlheinzfaltermeier, 16:34

(...) daß ein Beschuldigter so lange als unschuldig zu gelten hat, bis er verurteilt ist, kenne ich auch. Aber dieser Satz gilt erfahrungsgemäß nicht bei Politikern und bei den Medien.

Das erlebe ich ganz anders.

Gerade Politiker und Leute, die oft in den Medien sind, werden meist mit Samthandschuhen angefasst.[...]

Sie glauben also, daß zum Beispiel der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff in den Medien mit Samthandschuhen angefaßt wurde? Oder Klaus Zumwinkel, Karl-Theodor zu Guttenberg, und, und, und...

Wenn die Medienberichterstattung über diese Menschen "mit Samthandschuhen anfassen" für Sie ist, dann möchte ich nicht wissen, was Sie von den Medien für eine Berichterstattung erwarten.

Thomas D.
19:32 von frosthorn

...Ich habe nicht behauptet, dass H. Nüßlein schuldig ist. In der Tat habe ich keine Ahnung, ob er schuldig ist oder nicht. Ich habe lediglich geschrieben, dass es kein Gesetz gibt, das mich als Privatperson verpflichtet, seine Unschuld zu vermuten. ...

17:29 von frosthorn
... Für mich gilt keine solche Verpflichtung, und deshalb nehme ich mir das Recht heraus, Herrn Nüßleins Unschuld nicht zu vermuten. ...

Ihr letzter Satz drängte - zumindest bei mir - den Schluss auf, dass Sie zwangsläufig eine Schuld vermuten bzw. unterstellen, ähnlich wie hier:

... Ich bin versucht, hier eine böswillige Unterstellung zu vermuten ...

Als ich das las, war ich ziemlich irritiert (um nicht zu sagen, entsetzt), da ich Ihre Beiträge sehr schätze in ihrer Ausgewogenheit und Weitsicht, Toleranz, aber auch wegen einer klaren Meinung. Diese Ablehnung der Unschuldsvermutung - und sei es nur wegen des Anstands - passt - für mich - so gar nicht zu Ihren sonstigen Beiträgen.

Anderes1961
@knutwahrheit

"kein Einzelfall

Nebentätigkeiten und profitorientierter Lobbyismus ist beschämend für überbezahlte Bundestagsabgeordnete.
Das betrifft alle Groko-Parteien und natürlich FDP und Grüninnen.
Nur 2 Parteien verzichten auf solch "Nebenverdienst".

Und welche 2 Parteien sollen das sein, die auf Nebeneinkünfte verzichten? Die AfD können Sie nicht gemeint haben, denn hier ist Uwe Kamann zusammen mit Hans Michelbach (CSU) Spitzenreiter. Die Linken auch nicht, wegen Gregor Gysi.

Oder wollten Sie im Text einfach nur mal "Grüninnen" unterbringen?

Zitat aus der "Süddeutschen":
"Im neuen Bundestag haben mindestens 41 Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit.
Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nicht genau angeben, sondern sie nur in eine von zehn Stufen einordnen.
Insgesamt verdienen sich Abgeordnete der Union am meisten dazu, danach folgen FDP und AfD."

Quelle: "https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-dazuverdienen-nebenjob-1…"

Anna-Elisabeth
@17:23 von falsa demonstratio @ 16:34 von karlheinzfaltermeier

//Zitat: Auch wenn es sich "nur" um den Anfangsverdacht einer Straftat handelt,kann man davon ausgehen, daß eine Staatsanwaltschaft erst tätig wird, wenn belastbare Beweise vorliegen

---

Davon kann man nicht ausgehen. Die Durchsuchung dient ja gerade dem Auffinden belastbarer Beweise.//

Dass Sie sich besser auskennen, weiß ich ja. Ich kann nur mit Krimi-Erfahrung aufwarten. Und in Krimis ist es ja häufig so, dass die Ermittler große Mühe haben, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass man ohne Hausdurchsuchungen nicht weiterkommt. Ist das so abwegig? (Ich meine das, was man in Krimis liest/sieht.)

vom Zabbalodt
@19:32 von frosthorn @Adeo60, @falsa demonstratio u.a.

Ohne Vermutungen auch keine Ermittlungen und damit keine Fakten, die zu einem Gerichtsurteil führen könnten. Ich bin kein Richter und demzufolge darf ich vermuten,was ich möchte. Außer Unschuld z.B. akuten Aufklärungsbedarf. Mit Vorverurteilung hat das nichts zu tun.

Jemandem, @17:41 von falsa demonstratio,
etwas zu unterstellen, ohne einen Beweis, und dazu zählt das von Ihnen Zitierte definitiv nicht, ist natürlich weder Vorverurteilung noch Vermutung ihresteils.

v. Zabbalodt

Sisyphos3
Bestechung, Vorteilsnahme

ein schwieriges Thema
wo fängt das an

früher kriegte man zu Weihnachten massenweise Pakete nach Hause oder in die Firma
(in der passenden Position, Einkauf, Planung etc)
Einer meiner Vorgesetzten störte sich dran, alles was im Büro landete,
wurde "vergesellschaftet" landete in einer Weihnachtstombola für einen Nachbarbereich

Ohnehin sind in der Wirtschaft derlei Aufmerksamkeit weniger geworden
Es war einfach nicht mehr üblich siehe auch das bekloppte Aufkommen von Compliance-Regeln ...
eigentlich selbstverständliche Dinge schriftlich zu fixieren
Vor 15 Jahren hätte es meinen Arbeitsplatz kosten können, mich von nem Lieferanten
zum Volksfest einladen zu lassen und zwar ohne konkreten Bestechungsgrund
Wobei Gutscheine für Bier oder Göckele dort,
hatte ich persönlich schon immer an meine Instandhalter verschenkt
....

Thomas D.
20:02 von Anderes1961

@knutwahrheit
„Nur 2 Parteien verzichten auf solch "Nebenverdienst".“

Nun, Nomen ist halt nicht immer Omen.

mispel
@19:32 von frosthorn

Nun Sie schrieben:

"deshalb nehme ich mir das Recht heraus, Herrn Nüßleins Unschuld nicht zu vermuten."

Eine Person ist aber entweder schuldig oder unschuldig (zumindest wüsste ich nicht, was dazwischen liegen sollte). Daraus ergibt sich die Frage, warum Sie ohne Beweise vermuten, dass eine Person nicht unschuldig, ergo schuldig ist.

Thomas D.
20:07 von Anna-Elisabeth

@17:23 von falsa demonstratio

Dass Sie sich besser auskennen, weiß ich ja. Ich kann nur mit Krimi-Erfahrung aufwarten. Und in Krimis ist es ja häufig so, dass die Ermittler große Mühe haben, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass man ohne Hausdurchsuchungen nicht weiterkommt. Ist das so abwegig? (Ich meine das, was man in Krimis liest/sieht.)

Der übliche Plot von Sie hier sprechen ist der, in welchem dem ermittelnden Detective völlig klar ist, dass der reiche Architekt, der beliebte Arzt, der bekannte Schauspieler, der einflussreiche Politiker der Täter ist. Er weiß es eben. Auch weil der Verdächtige ein Verhältnis mit der Ex-Frau des Detective hat.

Nun versucht der Ermittler den Staatsanwalt - der seinerseits in seiner Karriere von der Gunst des Verdächtigen abhängig ist - davon zu überzeugen, dass die Hausdurchsuchung alle stichhaltigen Beweise zutage fördern wird.

Aber der Staatsanwalt ziert sich und sagt, dass der Richter das nie unterschreiben wird ...

Anderes1961
@Adeo60

"
Am 26. Februar 2021 um 18:14 von Adeo60
@frosthorn, 17:29 Uhr

Die Straftatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede dürften auch Ihnen bekannt sein (§§186, 187 StGB). Das Recht auf freie Meinungsäußerung stößt hier an seine Grenzen."

Die kämen aber nur dann in Betracht, wenn der von mir sehr geschätzte User frosthorn die Tatsachenbehauptung aufstellen würde, daß Georg Nüßlein schuldig sei, was User frosthorn definitiv nicht getan hat. Ansonsten hat er lediglich auf sein Recht hingewiesen, daß er Nüßlein für schuldig halten darf. Und das sogar öffentlich, zum Beispiel in der Form: "Ich bin der Meinung, daß Georg Nüßlein schuldig ist." Das ist eine Form der Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung. Das wäre es, wenn er z.B. schreiben würde: "Georg Nüßlein ist schuldig."

User Frosthorn hat vollkommen richtig darauf hingewiesen, daß er das Recht hat, Nüßlein für schuldig zu halten. Und er hat nicht behauptet, daß Nüßlein schuldig sei.

Sisyphos3
20:02 von Anderes1961

"Im neuen Bundestag haben mindestens 41 Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit.
.
das Problem stellen wohl eher Politiker und deren Familienangehörigen dar
welche nicht offiziell betroffen beziehungsweise genannt sind

Anna-Elisabeth
@18:14 von Adeo60 @frosthorn, 17:29 Uhr

//Die Straftatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede dürften auch Ihnen bekannt sein (§§186, 187 StGB). Das Recht auf freie Meinungsäußerung stößt hier an seine Grenzen.//

Ich denke, dann hat sich eine riesige Schar von Menschen an Deutschlands Stammtischen schon schuldig gemacht.
Der geschätzte "frosthorn" schrieb ja extra "als Privatperson". Ich bin nicht in irgendwelchen sozialen Medien unterwegs, aber ich bin sich, dass sich da auch schon viele Nutzer einer Straftat schuldig gemacht hätten, wenn Sie nicht schreiben dürften: "Ich halte ihn für schuldig." Über Schuld oder Unschuld öffentlicher Personen wird doch ständig spekuliert. Man denke nur an Kachelmann. Aus meiner Sicht ist das tatsächlich nur eine Meinung, weil sie strafrechtlich keinerlei Relevanz hat.

Ist jetzt auch nur eine Meinung.

rossundreiter
@anderes, 19:48

Ich sprach von der Justiz, nicht von den Medien. Das wäre nochmal ein ganz eigenes Thema.

Meines Wissens wurde weder Herr Wulff noch Herr von und zu Guttenberg strafrechtlich zu irgendetwas verurteilt (ob zurecht oder nicht).

Taugen also nicht so recht zum Gegenbeweis.

Es gibt diese Gegenbeweise natürlich, schrieb ich ja. Sie bleiben aber die absolute Ausnahme.

Anna-Elisabeth
@20:22 von mispel @19:32 von frosthorn

//Nun Sie schrieben:

"deshalb nehme ich mir das Recht heraus, Herrn Nüßleins Unschuld nicht zu vermuten."

Eine Person ist aber entweder schuldig oder unschuldig (zumindest wüsste ich nicht, was dazwischen liegen sollte). Daraus ergibt sich die Frage, warum Sie ohne Beweise vermuten, dass eine Person nicht unschuldig, ergo schuldig ist.//

Vielleicht sollte man sauberer trennen. Vermuten kann ich als Privatperson, was ich will, solange ich aus einer Vermutung keine Behauptung mache.

Anderes1961
@Sisyphos3

"
Am 26. Februar 2021 um 20:27 von Sisyphos3
20:02 von Anderes1961

"Im neuen Bundestag haben mindestens 41 Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit.
.
das Problem stellen wohl eher Politiker und deren Familienangehörigen dar
welche nicht offiziell betroffen beziehungsweise genannt sind"

Solange Sie nichts konkretes vorweisen können, ist es einfach nur eine pauschale Unterstellung und rumraunen im Nebel, weiter nichts.

Nur zur Klarstellung: das heißt nicht, daß ich irgendjemand in Schutz nehmen möchte, aber ich verwahre mich gegen pauschales Draufhauen auf Politiker.

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 18:05 von morgentau19

17:38 von falsa demonstratio

>>Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."<<

Zitat: Das glauben sie doch selbst nicht, dass Herr Söder so eine Aussage machen würde!

Das Zitat stammt aus der UNO Menschenrechtskonvention.

Ist Ihnen unbekannt.

Selbstverständlich wird sich der Ministerpräsident auf die Unschuldsvermutung berufen. Alles andere wäre ein Staatsskandal.

Sisyphos3
18:15 von Hansemann52

.... und die damit verbundenen Pensionsansprüche sofort gestrichen werden.
.
womit begründen sie das ?

Wäre es für sie angemessen, wenn sie straffällig werden,
ihnen die Rente die sie sich über Jahre erarbeitet haben wegzunehmen ?
glauben sie nicht auch so Vorschläge taugen eher am Stammtisch ?

Anderes1961
@Anna-Elisabeth

"
Am 26. Februar 2021 um 20:30 von Anna-Elisabeth
@18:14 von Adeo60 @frosthorn, 17:29 Uhr

//Die Straftatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede dürften auch Ihnen bekannt sein (§§186, 187 StGB). Das Recht auf freie Meinungsäußerung stößt hier an seine Grenzen.//

Ich denke, dann hat sich eine riesige Schar von Menschen an Deutschlands Stammtischen schon schuldig gemacht.
Der geschätzte "frosthorn" schrieb ja extra "als Privatperson". Ich bin nicht in irgendwelchen sozialen Medien unterwegs, aber ich bin sich, dass sich da auch schon viele Nutzer einer Straftat schuldig gemacht hätten, wenn Sie nicht schreiben dürften: "Ich halte ihn für schuldig." Über Schuld oder Unschuld öffentlicher Personen wird doch ständig spekuliert. Man denke nur an Kachelmann. Aus meiner Sicht ist das tatsächlich nur eine Meinung, weil sie strafrechtlich keinerlei Relevanz hat.

Ist jetzt auch nur eine Meinung."

...die völlig korrekt ist. Genauso ist es.

Anna-Elisabeth
@20:25 von Thomas D. 20:07 von Anna-Elisabeth

Ich hoffe, Sie verübeln mir nicht, dass ich jetzt gelacht habe.
Aber nur, weil Sie den Inhalt deutscher Fernsehkrimis so hübsch in Kurzform gebracht haben.

Anderes1961
@Thomas D.

"
Am 26. Februar 2021 um 20:17 von Thomas D.
20:02 von Anderes1961

@knutwahrheit
„Nur 2 Parteien verzichten auf solch "Nebenverdienst".“

Nun, Nomen ist halt nicht immer Omen."

Ich schließe mich Ihrer Meinung voll umfänglich an. Leider kann ich es nicht in so schöne Worte kleiden. :-)

falsa demonstratio
Am 26. Februar 2021 um 18:02 von Thomas D.

17:48 von WirSindLegion: Söders Frau ist auch im Maskengeschäft tätig. Und welches Land
Und welches Bundesland erließ als einziges einen Zwang zu den teuren FFP2 Masken ? Ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt.....

Zitat: Und ein Verbreiter von Lügengeschichten, der das immer noch öffentlich behauptet!

Sie sollten mit dem User nicht so hart ins Gericht gehen.

Er übersetzt "Honi soti qui mal y pense", den Wahlspruch des Hosenbandordens, wie man ihn im 19. Jh. übersetzt hat. Da hatte das Wort "Schelm" noch eine andere Bedeutung als heute. Besser wäre es, heutzutage "honi" mit "Schuft zu übersetzen"

Und damit hätte der User ja dann (unfreiwillig) Recht: "Ein Schuft ist, wer böses dabei denkt"

mispel
@20:39 von Anna-Elisabeth

"Vielleicht sollte man sauberer trennen. Vermuten kann ich als Privatperson, was ich will, solange ich aus einer Vermutung keine Behauptung mache."

Natürlich darf man das vermuten. Das ist aber nicht mein Punkt, sondern warum vermutet jemand ohne Beweise eine Schuld? Was ist die Grundlage dieser Vermutung? Und wo würde uns ein solches Denken hinführen?

schabernack
20:22 von mispel

«… deshalb nehme ich mir das Recht heraus, Herrn Nüßleins Unschuld nicht zu vermuten.»

«Eine Person ist aber entweder schuldig oder unschuldig (zumindest wüsste ich nicht, was dazwischen liegen sollte). Daraus ergibt sich die Frage, warum Sie ohne Beweise vermuten, dass eine Person nicht unschuldig, ergo schuldig ist.»

Als Privatperson, wenn man juristisch mit dem Fall nichts zu tun hat.
Kann man vermuten, was man will.

"Unschuld nicht vermuten" ist etwas komplett anderes, als die Behauptung aufstellen, jemand sei schuldig. Unschuldsvermutung ist was für vor Gericht für den (die) Richter für bei Prozessbeginn. Gelingt es der Staatsanwaltschaft nicht, die Schuld mit Mitteln (x) zu beweisen, gilt die Unschuldsvermutung auch beim Richterspruch.

Wenn irgendwo eine Gans verschwunden ist.
Vermute ich immer, es war der Fuchs vom Nachbarn.
Ich gehe aber nicht hin, und erschieße den Fuchs auf Verdacht.
Mit menschlichen Verdächtigen aller Art ist es genau das gleiche.

Sisyphos3
20:42 von Anderes1961

Man denke nur an Kachelmann
.
ne üble Sache
da ging es nicht um Dinge wegen denen der Kachelmann vor Gericht stand
der wurde wegen ganz anderer Dinge fertiggemacht

Sisyphos3
20:39 von Anderes1961

Solange Sie nichts konkretes vorweisen können, ist es einfach nur eine pauschale Unterstellung und rumraunen im Nebel, weiter nichts.
.
beweisen können ?
was soll ich denn beweisen müssen
Wenn ich dezent anmerke dass selbstloses Verhalten in meinem 65 jährigen Leben
erfahrungsgemäß eher die Ausnahme bildet
und ein "Maulwurf" eine eher größere Gefahr darstellt
nach dem Motto "erkannter Feind ist halber Feind"

Werner Krausss
Am 26. Februar 2021 um 17:48 von WirSindLegion

„Söders Frau ist auch im Maskengeschäft tätig. Und welches Land
Und welches Bundesland erließ als einziges einen Zwang zu den teuren FFP2 Masken ?
Ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt.....“

Als fleißiger TS Leser erinnern Sie sich sicher noch an:
29.05.2020, 16:47 Uhr
„Söder wehrt sich juristisch gegen AfD-Unterstellung:

AfD-Landesvorsitzenden Corinna Miazga, schrieb am 29. Mai 2020 auf Twitter:

"Söders Frau, Karin Baumüller-Söder macht jetzt in sog. #faceshields und verdient so an der Maskenpflicht, die ihr Mann in #Bayern nicht nur predigt, sondern sogar staatlich verordnet!"

„Baumüller Services, eine Tochterfirma der Baumüller-Gruppe, die elektrische Maschinen repariert, hatte nach eigenen Angaben im April 2020 per 3D-Drucker 210 Face Shields hergestellt.“

Diese Face Shields wurden nicht verkauft, sondern zum Schutz der eigenen Mitarbeiter gefertigt, der Rest an Krankenhäuser in der Region Nürnberg gespendet.

Aber wenn man die Welt nicht so wahrnimmt wie sie ist, dann...

Anderes1961
@Sisyphos3

"Am 26. Februar 2021 um 21:23 von Sisyphos3
20:42 von Anderes1961

Man denke nur an Kachelmann
.
ne üble Sache
da ging es nicht um Dinge wegen denen der Kachelmann vor Gericht stand
der wurde wegen ganz anderer Dinge fertiggemacht"

Ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten und verstehe, was Sie meinen. In Teilen gebe ich Ihnen sogar Recht. Aber eben nur in Teilen. Denn das ist auch wieder ein pauschales Urteil. Und gegen pauschale Urteile habe ich prinzipiell was, wie Sie schon aus meinem "Rededuell" mit dem User Rossundreiter entnehmen können.

Ja, es gab Medien, die Kachelmann fertig machen wollten. Man denke nur an die bekanntermaßen sehr erfolgreiche Gerichtsreporterin Alice Schwarzer (Ironieknopf wieder aus) die sich nur einmal die Mühe machte, dem Prozess beizuwohnen und schon vorher wußte: Kachelmann ist schuldig. Es gab aber auch sehr viele Medien, die von Anfang an von seinen Unschuldsbeteuerungen überzeugt waren, so wie Gisela Friedrichsen (damals noch Spiegel).

Sisyphos3
21:22 von schabernack

da wurde einem das Beil geklaut vermutlich der Nachbarsohn
Warum ?
Der lief rum wie ein Dieb, sprach wie ein Dieb, verhielt sich wie ein Dieb
paar Tage fand der sein Beil unter dem Holz welches er gehakt hatte
irgendwie sah der Junge vom Nachbarn nicht mehr wie ein Dieb aus ...
erstaunlich

Anderes1961
@Sisyphos3

"
Am 26. Februar 2021 um 21:29 von Sisyphos3
20:39 von Anderes1961

Solange Sie nichts konkretes vorweisen können, ist es einfach nur eine pauschale Unterstellung und rumraunen im Nebel, weiter nichts.
.
beweisen können ?
was soll ich denn beweisen müssen
Wenn ich dezent anmerke dass selbstloses Verhalten in meinem 65 jährigen Leben
erfahrungsgemäß eher die Ausnahme bildet
und ein "Maulwurf" eine eher größere Gefahr darstellt
nach dem Motto "erkannter Feind ist halber Feind"

Das ist Ihre persönliche Erfahrung, die ich Ihnen auch nicht nehmen will, wenn Sie glauben gegen alles und jeden grundsätzlich mißtrauisch zu sein. Andere Menschen machen andere Erfahrungen und Ihe Erfahrungen ändern auch nichts daran, daß Sie weiter nur im Nebel rumraunen. Solche pauschalen Urteile führen zu nichts.