Ihre Meinung zu Debatte über Gefährder: Abschiebung mit Hindernissen
Viele Gefährder sollten eigentlich abgeschoben werden. Doch bei der Rückführung stoßen die Behörden auf Hindernisse - die Corona-Pandemie macht es nicht einfacher. Das zeigt der Fall eines IS-Anhängers. Von Michael Stempfle.
Hier wurde schon vorgeschlagen, dass der Aufenthalt für Flüchtlingsfälle (als Gefährder einige hundert Fälle), so wie im Artikel geschildert, in D. möglichst unschön gestaltet werden soll. Grund:
Ein weiteren Grund zum Aufenthalt in D. gibt es nicht. Eine Rückführung ist z.Z. nicht möglich. Es handelt sich um Gefährder, - die sonst nicht straffällig geworden sind - .
Dazu müssen sich aber auch Kommunen bereit erklären, dass solche Flüchtlingsunterkünfte errichtet und betrieben werden können. Die Kosten sind voll umfänglich aus den Bundessteuergeldern zu bezahlen.
Dazu gehört auch, dass die Menschen vor Ort dies auch mittragen wollen (was nicht immer der Fall ist).
Ggf. hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) noch einige Objekte anzubieten, wo solche Flüchtlingsunterkünfte aufgebaut (ggf. umgebaut) und betrieben werden können.