Stephan B.

Ihre Meinung zu Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Entscheidung traf auf breite Zustimmung.

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152 Kommentare

Kommentare

guggi
Gibt es auch NICHT feige Anschläge?

Das Strafmaß sollte für alle Attentäter ob links, rechts, oder religiös motiviert so ausfallen.

realy18
StrafeINordnung

Für manche genügt es, wenn Täter bestraft werden.
Und schon ist die Welt in Ordnung?
Einfallsreich ist etwas anderes...

Hador Goldscheitel
RE:Sparer um 12:21

***Solch eine konsequente Anwendung der jeweiligen Höchststrafe -oder wenigstens der vom jeweils zuständigen Staatsanwalt geforderten Strafe- würde ich mir für alle Straftaten wünschen, bei denen vorsätzlich Menschen verletzt oder zu Tode gebracht werden.***

Falls Sie mal in die Situation gekommen sind, einen Menschen im Straßenverkehr verletzt zu haben, wünsche ich Ihnen auf jeden Fall nicht, dass Ihre eigener Vorschlag hier zum tragen kommt, und das Gericht ohne Würdigung des Sachverhalts die geforderete (Höchst-)Strafe des Staatsanwaltes übernimmt.

Gruß Hador

H. Hummel
Die Strafe folgt ja erst ...

.. jetzt "sonnt" er sich noch in der ihm und seiner Tat zugewandte Aufmerksamkeit.
Doch sein Erwachen kommt noch, wenn nicht gleich dann schleichend.
Iwann kommt die Erkenntnis, dass man nie wieder frei sein wird ... eingesperrt bis ans Lebensende, kein noch so kleines Licht am Ende des Tunnels.
Und das ist die eigentliche Strafe. Die Aussichtslosigkeit macht sie so hart; denn er wird ja auch viele sehen, die nach Verbüßung die Haftanstalt wieder Verlassen.
Deshalb ziehe ich dieses finale Wegsperren der Todesstrafe in jedem Falle vor.

Sonnenmeer
Justitia hat maximal zugefasst - auch international gesehen

Immer wieder wird u.a.in "Sozialen" Medien gefordert, man solle solche Täter vom Weiterleben ausschließen,weil diese ja auch das Recht auf Leben völlig Unbeteiligter missachtet haben, d.h. es wird eine Hinrichtung gefordert.

Ich persönlich lehne die Todesstrafe aus vielen Gründen ab,aber in diesem Fall vor allem auch,weil sie nicht nur völlig inakzeptabel und aus dem Mittelalter wäre,sondern auch schlicht eine viel zu milde Strafe wäre:

Was sind die kurzen Stress- und Verzweiflungsmomente eines Todeskandidaten gemessen daran, dass jemand für immer in der Dämmerwelt der Gefängnismauern zwar nicht aus dem Leben, jedoch trotzdem aus der Welt genommen ist? Jeden Tag kann er sich beim Altern im Spiegel zusehen und weiss dabei,er wird nie wieder sein Leben gestalten dürfen.Er muss die Zeit bis zu seinem natürlichen Ende nahezu sinnlos absitzen, die er anderen genommen hat.

Es geht hier nicht um Rache, sondern,dass ernsthafteste Konsequenzen auf solche Täter einstürzen, die Höchststrafe.

Hador Goldscheitel
RE: 91541matthias um 13:35

***Würde es nicht zusätzlich Sinn machen, diese Art von Tätern nicht mehr mit Namen zu benennen, um ihn der Vergessenheit zu übergeben?***

Absolut.
Die Verteidigung hat ja schon durchblicken lassen, dass sie in Revision gehen will. Und bevor die Medien diesem Verbrecher eine weitere Möglichkeit zur Selbstdarstellung geben, wäre mir nur recht, dass ich gar nicht mehr davon höre außer eine Mitteilung zu Halle-Urteil in der steht: "Revision gescheitert, Urteil bestätigt".

Gruß Hador

fathaland slim
13:27, fathaland slim

Ich bitte, den Wortsalat zu entschuldigen. Keine Ahnung, wie das passiert ist.

Blitzgescheit

Rechtsextremer Geistesgestörter
Zitat: "Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Entscheidung traf auf breite Zustimmung."

Dieser rechtsextremer Geistesgestörte hat die gerechte Strafe erhalten.

Wie soll man denn sonst mit einem Täter umgehen, der das Leben anderer in derartig bösartiger Weise auslöscht bzw. auszulöschen plant?

Hador Goldscheitel
RE: frosthorn um 12:58

***einen aufgehetzten Täter hat man also verurteilt. Die Anstifter machen nahezu unbehelligt weiter.***

So sieht's aus. Der Narr, der sich anstiften ließ und die scheußliche Tat begangen hat, hält den Kopf dafür hin, währenddessen die geistigen Brandstifter feiern und ihr übles Spiel weiterbetreiben.

Gruß Hador

melancholeriker
um 12:47 von Der_Mahner

,,Zustimmung?
Seit wann ist es denn von Belang, ob ein Urteil Zustimmung oder keine Zustimmung erfährt?"

Seit wann ist es von Belang, ob und wieviel Sie einer Zustimmung zustimmen oder nicht?!

Wenn Sie damit andeuten wollen (und Sie lassen wg. fehlender Präzision Alles mögliche an Vermutungen zu), besonders Juden (im Artikel besonders erwähnt) müssten nicht weiter beachtet werden in diesem Zusammenhang und deren Urteil über das Urteil wäre ,,ohne Belang", sind Sie auf einem nahezu 90 jährigen Holzweg.

Und dabei geht es nicht primär um Außerenwirkung (mit Ausnahme der Regierung), sondern um die Realität einer Verdrängung von organisierten Verbrechen inmitten von Nachbarschaften, deren Nichtsühnung nach dem Holocaust hier viele Leute animiert zu glauben, der Krieg wäre doch noch nicht verloren. Heftig.

Hador Goldscheitel
RE: Blitzgescheit um 14:13

***Rechtsextremer Geistesgestörter ***

Dieser Typ ist ein rechtsextremer Gewaltverbrecher und Mörder, der das Ganze geplant und gezielt durchgeführt hat.
Nichts mit geistesgestört. Das hat das Gericht genauso befunden, die Schwere der Schuld festgestellt, und den Verbrecher nicht in eine psychiatrische Anstalt, sondern in den Knast gesteckt.

Gruß Hador

werner1955
Höchststrafe

Gut so.
Dann können wir nur hoffen das Ärtzt Gutachter oder Richter die nach der Haftstrafe jedes Jahr die Schicherheitsverwahrung neu prüfen müssen dann nicht anders entscheiden.

Account gelöscht
Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter....

Der Täter erhält die Höchststrafe. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit unmöglich.
Seine Tat und auch vorher der NSU zeigen, daß ein kluger Mensch leider recht hatte: Mit seinem vor Jahrzehnten getätigten Ausspruch: "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem daß kroch" . Aus, "der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui".

berelsbub
@ ubk

>>Absolut richtiges Urteil
hoffentlich dient das auch zur Abschreckung anderer Geistesgestörter dieses Schlages.<<

Die Realität zeigt, dass es anders ist. Denn jede Art von religiösem / rassenfeindlichen Terror hat bisher immer genügend Nachahmer gefunden. Europa ist ja fast noch der Ort der Glückseligkeit. In Asien und Afrika haben sie täglich Anschläge, die aus absolut irren Motivationen heraus begangen werden

kritt.
@ Bernd Kevesligeti

... daß ein kluger Mensch leider recht hatte: Mit seinem vor Jahrzehnten getätigten Ausspruch: "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem daß kroch" . Aus, "der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui".

Bei Brecht heißt es jedoch "das".

kritt.
@ werner1955

Dann können wir nur hoffen das Ärtzt Gutachter oder Richter die nach der Haftstrafe jedes Jahr die Schicherheitsverwahrung neu prüfen müssen dann nicht anders entscheiden.

Warum sollen wir das hoffen? Wissen wir es besser als der Richter?

Account gelöscht
@Enlihgtment, 13:20 re @frosthorn

Könnten Sie auf diese Stellen in dem Parteiprogramm zeigen?
Ich weiß von keinem Parteiprogramm wo Terrorismus und Attentate auf Synagogen befürwortet werden, nicht mal bei den Parteien, die behaupten sie seien die "demokratischen Parteien".

Sagen wir mal so: dann dürften wir auch nicht schlecht über die Nazis im dritten Reich denken. In deren Parteiprogramm stand nämlich weder etwas von Völkermord noch von Weltkrieg, als sie gewählt wurden.
Vielleicht geht ja aber beides ebenfalls auf das Konto von psychisch gestörten Einzeltätern. Dann müssten wir die Geschichtsbücher eben noch mal umschreiben.

Sternenrindviech
@Olivia59

Die Vermutung das der Terrorist Stephan B. geistesgestört ist wurde hier ja bereits mehrfach von qualifizierten Internet-Kommentatoren geäußert.

Das Gericht hat festgestellt das er zusätzlich auch noch rechts, ein Rassist und ein Antisemit ist.

Das sollte bei der Diskussion über seine Motivation für die Tat ebenfalls nicht unerwähnt bleiben.

Sparer
@13:45 von Hador

Wenn ich im Straßenverkehr jemanden VORSÄTZLICH verletze (und nur von Vorsatz hatte ich gesprochen), dann muss ich akzeptieren, wenn ich die vorgesehene Höchststrafe erhalte.

Jadawin1974
Man sollte mal kurz klarstellen,

das dieses Urteil auch hätte Fallen müssen, wenn der Angeklagte den selben Anschlag auf eine Moschee, eine Kirche, ein Jugenheim, ein Asylheim, ein Frauenhaus usw. durchgeführt hätte.

Die Tat wäre genauso abscheulich, die Opfer und deren Hinterbliebenen nicht minder beklagenswert...

Anderes1961
@Blitzbot

"
Am 21. Dezember 2020 um 14:13 von Blitzgescheit
Rechtsextremer Geistesgestörter

[...]
Dieser rechtsextremer Geistesgestörte hat die gerechte Strafe erhalten.

Wie soll man denn sonst mit einem Täter umgehen, der das Leben anderer in derartig bösartiger Weise auslöscht bzw. auszulöschen plant?"

Es ist kein rechtsextremer Geistesgestörter. Es ist ein ganz normaler rechtsextremer, völkisch-rassistisch denkender Mensch und voll schuldfähig. Ein "Geistesgestörter" (auch so ein Wort aus dem rechtsextremistischen Sprachgebrauch) wäre zu einer solchen Tat nicht fähig.

Und wie soll man mit Ihm umgehen? Ganz normal, wie es das Gesetz vorsieht. Und das ist geschehen.

Daß Sie sich als ganz normaler AfD-Fan durch den Wortgebrauch von dem Täter distanzieren wollen, verstehe ich. Ist ja auch zu schrecklich der Gedanke, daß dieser Mensch sich durch die ganz normalen völkisch-rassistischen Ideen der Blaunen hat inspirieren lassen. Kurz gesagt: Einmal mehr ein Selbstverharmlosungsversuch.

schneegans
@Bernd Kivesligeti 15:36

„Seine Tat und auch vorher der NSU zeigen, daß ein kluger Mensch leider recht hatte: Mit seinem vor Jahrzehnten getätigten Ausspruch: "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem daß kroch" . Aus, "der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui".“
Richtig, Glückwunsch, dieses Zitat wurde mir neulich mit rotem Balken versehen, habe ich nicht verstanden.

Hador Goldscheitel
Zum Halle-Urteil

Ich finde es schon bemerkenswert und gleichzeitig verstörend, dass sich hier einige Mitforisten darüber echauffieren, dass beim Tagesschau-Artikel darauf hingewiesen wurde, dass der Attentäter einen farbigen Mitbürger angefahren hat. Dies zeigt doch gerade auch! die fremdenfeindlichen Absichten dieses rechtsextremen Verbrechers.

Gruß Hador

efri
Warum

wird sein Gesicht unkenntlich gemacht?

fathaland slim
15:48, Sparer

>>@13:20 von fathaland slim
Mord ist Mord, ganz recht, und hat einen Menschen das Leben gekostet. Das Opfer kann weder aus seiner Haft entlassen noch resozialisiert werden.
Diese ständigen Ankündigungen, bestimmte medienwirksame Straftaten würden „mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft“, und dann gibt es wieder mal ein mildes Urteil weit unter Höchststrafe, gehen mir gelinde gesagt gegen den Strich.<<

Noch einmal:

Jeder Fall, und das gilt auch für jedes Tötungsdelikt, ist anders.

Wäre das nicht so, dann bräuchten wir keine Staatsanwälte, Richter und Anwälte.

Account gelöscht
@Sparer, 15:48

Diese ständigen Ankündigungen, bestimmte medienwirksame Straftaten würden „mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft“, und dann gibt es wieder mal ein mildes Urteil weit unter Höchststrafe, gehen mir gelinde gesagt gegen den Strich.

Was ist, Ihrer Meinung nach, die Aufgabe von Gerichten? Grundsätzlich die Höchststrafe zu verhängen? Warum heißt diese dann wohl "Höchststrafe" und nicht einfach "Strafe"?
Ein Gericht hat alle Umstände zu würdigen, die bei der Tat eine Rolle spielten. Das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, das übrigens auch für Sie als möglichen Beschuldigten gilt. Hier hat das Gericht dies getan und eine Strafe verhängt, für die es keine weitere Steigerung gibt. Was wollen Sie eigentlich noch?

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 15:27 von werner1955

Zitat: Dann können wir nur hoffen das Ärtzt Gutachter oder Richter die nach der Haftstrafe jedes Jahr die Schicherheitsverwahrung neu prüfen müssen dann nicht anders entscheiden.

Sicherungsverwahrung ist keine Strafe.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang (nicht zu verwechseln mit der feststellung der besonderen Schwere der Schuld) allein, ob von dem Täter noch Gefahr ausgeht.

ich1961
13:44 von realy18 Was wäre

13:44 von realy18

Was wäre denn für Sie in Ordnung ?
Das man den Straftäter / Mörder
" pampert " ?
Selbstverständlich gehörte diese unmenschliche Tat bestraft - und das es das Höchstmaß wurde ( im Übrigen für meine Begriffe nicht unmenschlich ) - ist nur angemessen .

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung
...ttestEineMeinung #Redundanz

@21. Dezember 2020 um 14:13 von Blitzgescheit :

"Dieser rechtsextremer Geistesgestörte"

Darf ich sie auf eine Redundanz in ihrem Text hinweisen?

Die Begriffe sind zwar nicht synonym, aber "rechtsextrem" ist Teil der Menge "geistesgestört"!

Falls sie auf eine besondere Qualität von Geistesstörung abzielen, hätte im Übrigen auch ein "sehr rechtsextrem" ausgereicht.

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 15:57 von Sparer

Zitat: Wenn ich im Straßenverkehr jemanden VORSÄTZLICH verletze (und nur von Vorsatz hatte ich gesprochen), dann muss ich akzeptieren, wenn ich die vorgesehene Höchststrafe erhalte.

Würde man bei Vorsatz immer die Höchststrafe aussprechen, bräuchte man keine Strafrahmen. Es wären dann sog. "kurze Prozesse" gemacht.

Eislöwe
Ein beruhigendes Urteil

und die anschließende Sicherungsverwahrung ist ein gutes und deutliches Zeichen, das die Richter/innen hier an alle Gewaltverbrecher senden. Die allermeisten Morde kommen von Rechts. Seit langem. Nun sollte für alle - hier im Forum und überall in der Gesellschaft - Schluss sein, mit dieser gelassenen Toleranz gegenüber Rechtsextremisten. Sie sind das aktuelle Geschwür unseres Landes.

Hador Goldscheitel
RE: von Sparer um 15:57; @13:45 von Hador

***Wenn ich im Straßenverkehr jemanden VORSÄTZLICH verletze (und nur von Vorsatz hatte ich gesprochen), dann muss ich akzeptieren, wenn ich die vorgesehene Höchststrafe erhalte.***

Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn Sie einen Menschen unter Alkohleinfluss (auch Restalkohol )verletzen, und was wenn Sie es eilig haben und vorsätzlich zu schnell fahren und die Gefahr für Mitmenschen in Kauf nehmen ? - Höchststrafe ! ... aus Ihrer Sicht.

Gruß Hador

hesta15
um 16:10 von Anderes1961

Ihr Kommentar trifft den Nagel auf den Kopf.

Olivia59
@15:54 von frosthorn

">>Enlightenment: Könnten Sie auf diese Stellen in dem Parteiprogramm zeigen?
Ich weiß von keinem Parteiprogramm wo Terrorismus und Attentate auf Synagogen befürwortet werden, nicht mal bei den Parteien, die behaupten sie seien die "demokratischen Parteien.<<

Sagen wir mal so: dann dürften wir auch nicht schlecht über die Nazis im dritten Reich denken. In deren Parteiprogramm stand nämlich weder etwas von Völkermord noch von Weltkrieg, als sie gewählt wurden."

Nein. Der Punkt ist, dass Sie mit dem unverfänglichen Parteiprogramm entgegen ihrer Behauptung einfach garnix anfangen wenn Sie AfD=Nazis sagen wollen.

Anderes1961
@Hador Goldscheitel

"
Am 21. Dezember 2020 um 16:14 von Hador Goldscheitel
Zum Halle-Urteil

Ich finde es schon bemerkenswert und gleichzeitig verstörend, dass sich hier einige Mitforisten darüber echauffieren, dass beim Tagesschau-Artikel darauf hingewiesen wurde, dass der Attentäter einen farbigen Mitbürger angefahren hat. Dies zeigt doch gerade auch! die fremdenfeindlichen Absichten dieses rechtsextremen Verbrechers.

Gruß Hador"

Das wundert mich überhaupt nicht. Denn es sind die Gleichen, die vehement fordern, die Nationalität eines Tatverdächtigen zu nennen, wenn der nicht bis mindestens 5 Generationen zurück oder so "deutsche Wurzeln" nachweisen kann und trotzdem deutscher Staatsbürger ist. Honi soit qui mal y pense.

Gruß zurück

Eislöwe
@ Blitzgescheit - Irrtum.

Der Täter ist ausdrücklich nicht "Geistesgestört", sondern war klar bei Verstand und wusste, was er tat. So wie Sie immer genau wissen, was Sie schreiben und meinen. Mit jedem Ihrer rechten Postings.

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 16:20 von efri

Zitat: Warum wird sein Gesicht unkenntlich gemacht?

Weil sein Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Warum interessiert Sie sein Gesicht?

fathaland slim
16:20, efri

>>Warum
wird sein Gesicht unkenntlich gemacht?<<

Warum wollen Sie es sehen? Was gewinnen Sie dadurch?

werner1955
Wissen wir es besser als der Richter?

von kritt. @
Nein,
Aber auch ein Richter weiß es nicht, darf dann entscheiden.

Account gelöscht
@efri, 16:20

Warum
wird sein Gesicht unkenntlich gemacht?

Aus welchem Grunde, außer aus reiner Sensationsgier / Schaulust, wollen Sie denn das Gesicht des Täters sehen? Um zu sehen, wie "so einer" aussieht? Damit Sie die Straßenseite wechseln können, wenn Ihnen jemand entgegen kommt, der ihm ähnelt?
Oder in der Hoffnung, ihn vielleicht zu kennen und dann damit angeben zu können, dass man weiß, wo seine Mutter wohnt?

proehi
15:48 von Sparer

>>@13:20 von fathaland slim
Mord ist Mord, ganz recht, und hat einen Menschen das Leben gekostet. Das Opfer kann weder aus seiner Haft entlassen noch resozialisiert werden.
Diese ständigen Ankündigungen, bestimmte medienwirksame Straftaten würden „mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft“, und dann gibt es wieder mal ein mildes Urteil weit unter Höchststrafe, gehen mir gelinde gesagt gegen den Strich.<<

Da es bei uns eine Gewaltenteilung gibt, werden Sie von keinem Richter vernommen haben, dass er vor Verkündung des Urteils eine ganz besonders harte Strafe verhängen wird. Der wäre umgehend wegen Befangenheit zu recht vom Fall abgelöst.

Warum?

Jeder vermeintliche Straftäter hat einen Anspruch darauf, dass sein Vergehen ganz individuell beurteilt wird und alle Umstände zur Bemessung des Strafmaßes herangezogen werden.

Die Politik - von der Sie solche Forderungen ständig hören - gibt den Strafrahmen vor, innerhalb dessen aber ein Gericht die Strafe fällt. Ihr Strich wäre Willkür.

kopftigerin
Wortwahl „Schwarzer“

Die Wortwahl der Verfasser*in zu einem der Opfer des Anschlags ist fatal aussagekräftig...

fathaland slim
16:33, Olivia59

>>@15:54 von frosthorn
">>Enlightenment: Könnten Sie auf diese Stellen in dem Parteiprogramm zeigen?
Ich weiß von keinem Parteiprogramm wo Terrorismus und Attentate auf Synagogen befürwortet werden, nicht mal bei den Parteien, die behaupten sie seien die "demokratischen Parteien.<<

Sagen wir mal so: dann dürften wir auch nicht schlecht über die Nazis im dritten Reich denken. In deren Parteiprogramm stand nämlich weder etwas von Völkermord noch von Weltkrieg, als sie gewählt wurden."

Nein. Der Punkt ist, dass Sie mit dem unverfänglichen Parteiprogramm entgegen ihrer Behauptung einfach garnix anfangen wenn Sie AfD=Nazis sagen wollen.<<

Ihren Satz verstehe ich nicht.

Wegelagerer34
Gut so!

Was so alles geht, wenn der politische Wille da ist bei unserer unabhängigen Justiz. Den Hinterbliebenen der zwei Opfer wird es eine, wenn auch kleine, Genugtuung sein. Das würde man sich regelmäßig wünschen.

werner1955
ob von dem Täter noch Gefahr ausgeht.

falsa demonstratio @
Richtig.

Und wenn Ärtzte, Gutachter oder Richter das bei Ihrer jährlichen Prüfung nicht so sehn kommt er frei.

Und wenn Sie sich irren?

Sisyphos3
um 16:20 von efri

wird sein Gesicht unkenntlich gemacht?
.
Persönlichkeitsrechte
wir leben doch nicht im Mittelalter wo man Straftäter an den Pranger stellt
wobei was im Internet gelegentlich abgeht
da ist das an den Prangerstellen noch human

harry_up
Woher kommt...

...bei einem noch so jungen Menschen dieser abgrundtiefe Hass?

So etwas lernt man doch nicht als Autodidakt.
Und wenn er sich doch allein mit Hilfe des Internet radikalisiert hat:
Irgendwann muss das doch irgendwie angefangen haben.

Für mich ist ein derartiges Verhalten einfach nur unbegreiflich.

proehi
16:20 von efri

>>Warum wird sein Gesicht unkenntlich gemacht?<<

Aus dem Artikel:"Der Attentäter filmte seine Taten und streamte sie live im Internet."

Woran Sie erkennen können, dass er sich seiner Taten rühmt. Zudem könnte er für potenzielle Nachahmer ein Held sein. Da ist es sicherlich angemessen, diese "Heldenverehrung" nicht auch noch durch sein Abbild in der Öffentlichkeit zu fördern.

Die Öffentlichkeit wird den Täter vergessen, die Tat hoffentlich nicht.

Sisyphos3
15:57 von Sparer

Wenn ich im Straßenverkehr jemanden VORSÄTZLICH verletze (und nur von Vorsatz hatte ich gesprochen), dann muss ich akzeptieren, wenn ich die vorgesehene Höchststrafe erhalte.
.
auch da kann man sich strafverschärfendes vorstellen.
Vorsätzlich einen umfahren
vorsätzlich einen umfahren und dabei 1 ... 2 ... 3 mal zurücksetzen weil er noch lebt ....

Hennes Conrad
@Bild, blabla

"Die Begriffe sind zwar nicht synonym, aber "rechtsextrem" ist Teil der Menge "geistesgestört"!"

Was ist das denn für Westentaschenpsychologie?
Rechtsextrem hat mit Geistesstörung absolut nichts zu tun.
Aber das schreibt sich so schön, gell?

Sisyphos3
16:48 von kopftigerin

Wortwahl „Schwarzer“ ... Die Wortwahl
.
warum man sagt doch auch gelegentlich "Weißer"

Der freundliche Friese
Höchststrafe für Halle Attentäter...

Zu Lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
###
Man sollte meinen, dieser Mensch kommt wirklich nie wieder auf freien Fuß aufgrund dieser Tat...
So das jedenfalls das Urteil der Gerichte. Richtig so. Nur, das hat man vor 30 Jahren bei den Geiselnehmern von Gladbeck auch übereinstimmend gesagt. Gerichte, Politiker und Presse waren sich damals einig ! Diese Menschen haben ihr Urteil erhalten und dürfen nie nie wieder auf freien Fuß ! Heute ist einer von ihnen wieder ein freier Mann... Das Urteil der besonderen Schwere der Tat muß auch in 30 Jahren noch gelten !

Hador Goldscheitel
RE: Anderes1961 um 16:34; @Hador Goldscheitel

***Honi soit qui mal y pense.***

Da haben Sie wohl recht.
Ich möcht auf Ihr alfranzösisches Zitat lateinisch mit "Aequis aequus"! antworten, was in diesem Zusammenhang sogar einen doppelten Boden hat.

Gruß Hador

rimitino
Êin gerechtes aber sehr humanes Urteil!

Gerecht deswegen, weil diese Tat ein "beabsichtigtes Verbrechen" war, und sehr human, weil sein Leben in der BRD juristisch nicht gefährdet ist, daher aber wird er lebenslänglich mit guten und ausreichenden Lebensmittel und medizinisch erstklassig versorgt wird! Besser kann es ihm nicht gehen!
In den nächsten Jahren wird er sich bereits sehr wohl fühlen, ein Buch schreiben über seine Tat! Auch hat er eine Chance in der nächsten Generation oder in der übernächsten
seine Freiheit zurück zu erhalten, wenn wir alle nicht mehr da sind! Persönlich trage ich dieses Urteil nicht! Auch eine Demokratie hat Grenzen, auch wenn sie relativ sind!

waldkauz
Mörderische rechte Gamer

Die Spitze eines Eisbergs rechter Hetze im Netz, Verschwörungstheoretiker, rechte Gamer, Killerspieler, Hasser und Volksverhetzer, die sich auf einer digitalen Spielwiese austoben. Und die sich einer bemerkenswerten Toleranz und Ignoranz ihrer Gefährlichkeit erfreuen: die wollen doch nur spielen!
Nur wird aus dem ganzen "E-Sport" leider bisweilen mörderische Realität. Das Gericht hat daher richtig geurteilt. Nur sollte das Urteil eben auch die Konsequenz haben, besser hinzuschauen - was denn so alles gezockt wird am PC. Und ob für solche "Partys" Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen.
Und zum anderen wünschte man sich etwa bei den vielen Femiziden ebenso eine entsprechende Verurteilung mit besonderer Schwere der Schuld. Anstelle dass es nur magere Verurteilungen wegen Totschlag gibt, Taten als "Familiendrama" und "Beziehungstat" verharmlost und bagatellisiert werden.
Aufwachen und Aufstehen gegen den rechten Hass! Nicht erst bei Morddrohungen aus dem Polizeicomputer.

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 17:11 von Der freundliche...

Zitat: Nur, das hat man vor 30 Jahren bei den Geiselnehmern von Gladbeck auch übereinstimmend gesagt. Gerichte, Politiker und Presse waren sich damals einig ! Diese Menschen haben ihr Urteil erhalten und dürfen nie nie wieder auf freien Fuß ! Heute ist einer von ihnen wieder ein freier Mann...

Kein Gericht in Deutschland würde so etwas sagen, denn so eine Aussage wäre rechtswidrig.

werner1955
besondere Schwere der Schuld fest?

Der freundliche... @
Das gilt nur für die zeit der eigentlich Haftstarfe also max. 25 Jahre.

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht verlangt daher ...... dass sich die Verbüßung der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug positiv unterscheidet .

Deshalb wir dann Jährlich geprüft ob er raus kommt.

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 16:56 von werner1955

Zitat: falsa demonstratio @: Und wenn Ärtzte, Gutachter oder Richter das bei Ihrer jährlichen Prüfung nicht so sehn kommt er frei.

Das Zitat stammt nicht von mir.

werner1955
allein mit Hilfe des Internet radikalisiert hat?

harry_up @

Das ist sehr unwarscheinlich.

Die Erziehung im Elterhaus, persönliches Umfeld und die Bildung sind die prägenden Elemente meiner meinung nach bei so jungen Menschen.

So wie sein Vater jetzt "agiert" erklärt das für mich viel mehr als das "Internet".

Thomas D.
13:14 von Klausewitz

Hoffentlich gibt es später keinen verständnisvollen Richter so nach dem Motto: schwere Kindheit, schwere Jugend und so, der ihm die Strafe wegen guter Führung verkürzt.

Das ist bei dieser Ausprägung des Urteils nicht zu erwarten. Im Übrigen entscheidet dergleichen ein Richter nicht beim Nachmittagskaffee.

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 17:12 von rimitino

Zitat: Auch eine Demokratie hat Grenzen, auch wenn sie relativ sind!

Ich könnte mir vorstellen, dass auch oder gerade der Täter und seine politischen Animateure diesen Satz unterschreiben würden.

Anderes1961
@Hador Goldscheitel

"
Am 21. Dezember 2020 um 17:12 von Hador Goldscheitel
RE: Anderes1961 um 16:34; @Hador Goldscheitel

***Honi soit qui mal y pense.***

Da haben Sie wohl recht.
Ich möcht auf Ihr alfranzösisches Zitat lateinisch mit "Aequis aequus"! antworten, was in diesem Zusammenhang sogar einen doppelten Boden hat.

Gruß Hador"

Da haben Sie Recht Jetzt hätten wir sogar einen dreifachen Boden. :-)

Bleiben Sie gesund.

proehi
17:06 von werner1955

>>Hier muss der Rechstaat viel früher und durch bessere Überwachung und mehr Rechte für die Sicherheitsbehörden eingreifen.

Wir sehen ja das bei fast allen Straftaten zu extremistischen Terror die Täter "polizeibekant" waren.

Amri oder Dresden waren die negativ Beispiele dafür.<<

Sie schreiben doch selber, dass mehr Überwachung und Ausforschungsrechte offenbar nicht zum Erfolg führen. Nicht nur über Amri sondern auch über mehrere andere Attentäter waren die Sicherheitsbehörden bestens im Bilde. Was die Vermutung nahe legt, dass da keine mangelnde Überwachung vorlag.

Eher kann man annehmen, dass sie nicht fähig waren, die Gefahrensituation entsprechend ihren Hinweisen zu beurteilen. Vielleicht haben sie einfach schon zu viele Informationen, die sie nicht zu Erkenntnissen und nötigen Handlungen verarbeiten können. Der Wald ... die Bäume.

Da helfen auch keine erweiterten Rechte.

Allerdings maße ich mir auch nicht an, beurteilen zu können, was da zu tun ist.

European Son

Es ist immer wieder erschreckend zu sehen
- wieviele Menschen Strafe mit Rache verwechseln
- Richtern ihre Befähigung absprechen und sich selbst damit quasi zum Ober-Richter erheben
- nicht erkennen, daß der Übergang von extrem rechts zu rechtsextrem fließend ist und auf dem gleichen ideologischen Hintergrund basiert.

jautaealis
Langsam verliert man ...

... jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn die Justiz wie hier in geradezu haarsträubender Weise rein populistische Urteile fällt, anstatt der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen!

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 17:30 von Demokratieschue...

Zitat: Todesstrafe ist überall verboten

Das ist falsch.

Zitat: (UN-Zivilpakt Artikel 6, UN-Menschenrechts-Charta Artikel 5, VStGB §§ 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 14 und 15.

Aus keiner dieser Normen ergbt sich das von Ihnen Behauptete.

Hennes Conrad
Waldkauz

"Mörderische rechte Gamer
Die Spitze eines Eisbergs rechter Hetze im Netz, Verschwörungstheoretiker, rechte Gamer, Killerspieler, Hasser und Volksverhetzer, die sich auf einer digitalen Spielwiese austoben. Und die sich einer bemerkenswerten Toleranz und Ignoranz ihrer Gefährlichkeit erfreuen: die wollen doch nur spielen!"
Würdest du mal erläutern, wie die genannten Gruppen zusammen hängen sollen?
Und Killerspiele gefährlich?
Das haben wir früher auch alle gespielt. Nannte sich Räuber und Gendarm.
Das das nicht zwangsläufig zu hirnfurz führt, wurde schon so oft bewiesen.

Thomas D.
17:20 von Michael O

Ich frage mich immer wieder warum ist lebenslang bei uns in Deutschland 15 Jahre, in Frankreich wurde ein Attentäter zu 30 Jahren verurteilt ...

„Lebenslang“ bedeutet in Deutschland, dass die Strafe frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung (5 Jahre) ausgesetzt werden kann. Die Sicherungsverwahrung kann aber auf einen lebenslangen Entzug der Freiheit hinauslaufen.

schabernack
16:59 von harry_up

«Woher kommt … bei einem noch so jungen Menschen dieser abgrundtiefe Hass?
So etwas lernt man doch nicht als Autodidakt.
Und wenn er sich doch allein mit Hilfe des Internet radikalisiert hat:
Irgendwann muss das doch irgendwie angefangen haben.»

"Wo fängt das an … wo kommt das her".

Kann man dies überhaupt genau benennen, wo Anfang war, und wo Fortsetzung wurde. Ein Elternhaus, wo Toleranz wenig Stellenwert hatte. "Falsche Freunde", die ähnlich dachten, und noch bestärkten.

Im Internet ist man dann ja auch nicht alleine mit einer schon so geprägten Weltsicht. Dort trifft man dann erst recht auf die Radikalen. Die weiter verstärken … und die Labilen auf Sinnsuche verleiten, mit mehr als nur Worten aktiv zu werden.

Irgendwann ist man nicht mehr "ganz jung". Wenn in der Zeit Noch-Jung-Genug niemand im Leben war, wer zeigte, dass Leben, Respekt, Toleranz, Wertschätzung auch anders sein kann … und muss.

Dann isset irgendwann zu spät.
Solcher Tat der Boden bereitet. So kann es …

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung
...ttestEineMeinung #gestörter Geist.

@21. Dezember 2020 um 16:37 von Eislöwe

Ich verstehe worauf sie hinaus wollen und stimme ihnen in der Sache zu.

Aber ein gestörter Geist ist nicht das Selbe wie Unzurechnungsfähigkeit.

Tremiro
16:20 von efri

>>Warum wird sein Gesicht unkenntlich gemacht?<<

Das Hauptziel des Täters ist Aufmerksamkeit zu erheischen. Das muss man nicht unterstützen.

Der freundliche Friese
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Am 21. Dezember 2020 um 17:28 von falsa demonstratio

Kein Gericht in Deutschland würde so etwas sagen, denn so eine Aussage wäre rechtswidrig.
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In keinster Weise ! Rechtstaatlichkeit gab es auch vor 30 Jahren und dieser Fall hat damals für weltweite Aufmerksamkeit und Schlagzeilen gesorgt. Unter Juristen, Politikern und Presse. Genau wie bei den heutigen Urteil.

Account gelöscht
14:00 von H. Hummel Die Strafe folgt ja erst ...

Irgendwann kommt die Erkenntnis, dass man nie wieder frei sein wird ... eingesperrt bis ans Lebensende, kein noch so kleines Licht am Ende des Tunnels.
Und das ist die eigentliche Strafe. Die Aussichtslosigkeit macht sie so hart; denn er wird ja auch viele sehen, die nach Verbüßung die Haftanstalt wieder Verlassen.
Deshalb ziehe ich dieses finale Wegsperren der Todesstrafe in jedem Falle vor.
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Da ich ein Gegner der Todesstrafe bin ist das wegsperren für immer m.M.n. die harte angebrachte Strafe.

fathaland slim
16:50, Wegelagerer34

>>Gut so!
Was so alles geht, wenn der politische Wille da ist bei unserer unabhängigen Justiz. Den Hinterbliebenen der zwei Opfer wird es eine, wenn auch kleine, Genugtuung sein. Das würde man sich regelmäßig wünschen.<<

Können Sie mir denn einen, unabhängig von der politischen Ausrichtung des Täters, vergleichbaren Fall nennen, wo milder geurteilt wurde?

Unserer Justiz politische Urteile zu unterstellen, das ist schon infam.

Olivia59
@16:49 von fathaland slim

"frosthorn : >>Sagen wir mal so: dann dürften wir auch nicht schlecht über die Nazis im dritten Reich denken. In deren Parteiprogramm stand nämlich weder etwas von Völkermord noch von Weltkrieg, als sie gewählt wurden.<<

Olivia: >>Nein. Der Punkt ist, dass sie mit dem unverfänglichen Parteiprogramm entgegen ihrer Behauptung einfach garnix anfangen wenn Sie AfD=Nazis sagen wollen.<<

Ihren Satz verstehe ich nicht."

Es sollte heissen: "anfangen können"... Ein unverfängliches Parteiprogramm ist nun mal kein Beleg für Nazi-Verortungen. Die Argumentation, dass jenes der NSDAP auch unverfänglich gewesen sei ist einfach nur grotesk. Demnach sind alle anderen Parteien ebenso verkappte Nazis?!"