Ihre Meinung zu Vor Corona-Gipfel mit Merkel: Das wollen die Länder für Dezember
Maximal zehn Personen zu Weihnachten und Silvester - und auch nur als Ausnahme. Vor dem Gipfel im Kanzleramt haben sich die Länder auf einen "Corona-Fahrplan" für Dezember geeinigt. Schulen, Kontakte, Masken - ein Überblick.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus den Grundrechten bzw. dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 20 III GG verankert ist, hergeleitet. Auf der einfachgesetzlichen Ebene ist der Grundsatz oft auch explizit festgehalten. Im Verfassungsrecht muss o.g. Herleitung beachtet, aber in der Regel nicht ausgeführt werden.
Bei Corona können wir davon ausgehen, dass eine ernsthafte (!) Gefahr für das Gesundheitssystems erst bei deutlich über 30.000 Corona-Patienten auf Intensivstationen liegt. Davon sind wir ganz weit weg.
Der Versuch mit Grundrechts einschränkenden Maßnahmen die 7-Tage-Inzidenzen wieder unter 50 zu drücken, ist aus meiner Sicht daher ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Weil das nicht (!) der Abwehr dieser Gefahr dient.
Ich bin gespannt und gehe auch davon aus, dass dies vom BVerfG bald geklärt werden wird.