Protestierende mit Grundgesetz

Ihre Meinung zu "Corona-Kritiker": Mit dem Grundgesetz zum Umsturz?

Radikale Aktivisten berufen sich immer wieder auf das Widerstandsrecht. Auch "Corona-Kritiker" behaupten, man könne legal die Regierung stürzen. Doch was genau steht im Artikel 20 des Grundgesetzes? Von K. Schwartz.

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99 Kommentare

Kommentare

Totengräber
@SchleswigHolsteiner - 09:44

"Das[s] die das Recht darauf haben, bis zur Prüfung hier im Lande zu verbleiben"
Die Prüfung würde aber nur wenige Sekunden dauern, da eine Einreise aus einem sicheren Drittstaat ein Asyl in Deutschland regelmäßig ausschließt.
Wird das aktuell so durchgesetzt? Obwohl es im Grundgesetz ausdrücklich so steht?

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"Corona-Kritiker":Mit dem Grundgesetz zum Umsturz ?

Wohl eher nicht.
Aber es ist richtig das Grundgesetz und die Grundrechte zu erwähnen.Am Dienstag startet die Corona-App.Was ist wenn nach einiger Zeit Chefs,Unternehmen von ihren Mitarbeitern verlangen,sie zu haben ? Und wenn Fluggesellschaften sie von ihren Kunden verlangen und so weiter ?

frosthorn
@Hanno Kuhrt, 10:21 re @SchleswigHolsteiner

Falsch ein Recht, das per Definition im Grundgesetz für diese Gruppe Menschen nicht existiert, kann weder beantragt, noch geprüft werden.

Sie haben es nicht verstanden. Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Es kann nicht für eine bestimmte Gruppe von Menschen ausgeschlossen werden.
Ob für eine Antragsteller das Asylrecht gilt, ist eben gerade eine Entscheidung eines Gerichts, das aber dazu nun erst mal tagen muss.

Hanno Kuhrt
10:20 von frosthorn

Der Artikel 16a regelt nicht, wann ein Antrag zu genehmigen ist oder nicht-er begrenzt von vornherein die Gruppe Menschen, für die unser Asylrecht zutrifft.

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Totengräber
@frosthorn - 10:29

"Sie haben es nicht verstanden. Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Es kann nicht für eine bestimmte Gruppe von Menschen ausgeschlossen werden."

Offenbar doch:
"Art. 16a GG (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Was haben Sie daran nicht verstanden?

Hanno Kuhrt
10:29 von frosthorn

Sie haben es nicht verstanden. Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Es kann nicht für eine bestimmte Gruppe von Menschen ausgeschlossen werden.
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Genau das aber macht aber der Artikel 16a-vielleicht haben sie mich nicht verstanden-nicht das ich etwas gegen die aktuelle Praxis hätte-nur in meinen Augen ist hier ein Artikel unseres Grundgesetzes ausgesetzt.

Eidechse
@Nemesis87, 09:18 Uhr

Vielleicht besorgen Sie sich mal bitte eine aktuelle Textausgabe des Grundgesetzes. Was Sie in Ihrem Beitrag schreiben, ist doch längst überholt.
Das Grundgesetz wurde 1990 durch den Einigungsvertrag und den sogenannten "2+4-Vertrag", durch den die alliierten Vorbehaltsrechte aufgehoben wurden und der de facto ein Friedensvertrag ist, geändert.
Neben der Präambel wurden auch Artikel 23 a. F. und Artikel 146 neu gefasst. Letzter besagt, dass das GG nach Vollendung der Einheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt. Er schließt eine Reform, durch die das GG durch eine neue Verfassung abgelöst wird, nicht aus, verlangt sie aber nicht zwingend.

Das Grundgesetz ist kein Provisorium mehr sondern nach der Rechtsprechung des BverfG die deutsche Verfassung. Man könnte das Grundgesetz einfach in "Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland" umbenennen. Aber das will man aus Respekt vor der Leistung des Parlamentarischen Rates nicht tun.

c701

Mir gefällt es in Deutschland sehr gut, so wie es ist.
Man darf hier seine Meinung frei sagen, wir leben in Freiheit und Frieden. Und das sieht die Mehrheit der Bevölkerung hier offensichlich auch so.
Also, ihr immer Unzufriedenen, warum packt ihr nicht eure sieben Sachen und wandert aus, in ein Land eurer Wahl. Auch diese Freiheit habt ihr.
Von mir aus könnt ihr gehen, je schneller desto besser, ich weine euch keine Träne nach.
Oder vor was habt ihr Angst, dass ihr nicht endlich geht?

WerKos
08:58 von Wohlstandsbäuchlein

Ist es denn fair, den Mahner bei der Schweinegrippe, Dr. Wodarg, durch den Dreck zu ziehen?
Dr. Wodarg sagt mMn heute nichts anderes als damals:
www.wodarg.com

frosthorn
@Totengräber, 10:36

Art. 16a GG (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Was haben Sie denn nicht verstanden? Das "dürfen" nicht das Gegenteil von "müssen" ist?
Das Grundgesetz gewährt meinen Kindern keinen Anspruch auf Taschengeld. Wenn ich ihnen trotzdem welches gebe, verstoße ich damit noch lange nicht gegen die Verfassung.

Michael Klaus Möller
Grundgesetz

werter Herr Schwartz zum Teil gebe ich ihnen Recht, jedoch zweifel ich an das wir noch ein Rechtsstaat sind. wenn die Regierung die Abstimmung laut Artikel20 Abschnitt1. gegen den Wählerwillen Politik betreibt wird ihre Aussage zum Rechtsstaat widerlegt. denn im Artile20 steht auch das alle Macht vom Volk durch Wahl und Abstimmung erfolgt . da die Regierung die Abstimmung zu wichtigen Fragen nicht zu lässt wird schon ein Rechtsbruch begangen und somit ist ihre Aussage falsch. auch das man heute auf N-TV hören muss das Brüssel 13 Milliarden von Deutschland mehr will und zwar Jahr für Jahr und somit gegen die Verträge verstoßen wird und die Regierung diese wichtige Mitteilung dem deutschen Steuerzahler und Souverän vorenthält beweist meine Meinung, genau wie die Begründung dazu. hier wird offen ein Vertragsbruch durch geführt und somit wieder Rechtsbruch betrieben somit kein Rechtsstaatlichkeit mehr da.

Echsodus
Am 15. Juni 2020 um 10:49 von tagesschlau2012

Superspreader ist man nicht von Hausauf. Superspreader wird man, wenn man infiziert ist. Es gibt bereits mehrere Superspreader, jeder größere Vorfall, wie in Göttingen ist auf einen oder mehrere Superspreader zurückzuführen. Genauso der Vorfall in der Kirche. Superspreader heißt auch nur, dass man potentiell die Viren weiterverbreitet, also statt immer nur eine Person zu infizieren werden gut mal mehrere zig oder gar hundert infiziert, von einer Person.

Ich persönlich habe gar nichts gegen die Maßnahmen, im gegenteil, anhand der zeitweise auftretenden Eskalationen sind mir diese Maßnahmen noch zu Milde.

frosthorn
@Peter Meffert, 10:53 re @WM-Kasparov-Fan

@Kasparov-Fan:
ausserdem Wahlen ändern nichts, sonst wären sie verboten!

@Peter Meffert:
Der letzte Satz ist ein alter Sponti-Spruch aus den 60er-Jahren, der auch durch Wiederholung nicht wahrer wird.

Aber, Herr Lehrer! Der Spruch stammt von Kurt Tucholsky. Der war kein Sponti, und schon gar nicht in den 60'er Jahren.

Totengräber
@frosthorn - 10:51

"Was haben Sie denn nicht verstanden? Das[s] "dürfen" nicht das Gegenteil von "müssen" ist?"
Das habe ich sehr wohl verstanden. Wenn aber Asylanträge genehmigt werden, obwohl sie es nicht "müssen" und abgelehnte Asylbewerbe nicht abgeschoben werden, obwohl man es "dürfte", gerät Art. 16a II GG gleichsam in die Zange.
Eine Rechtsnorm, die man nicht anwenden möchte, muss man abschaffen. Rechtsnormen binden auch den, der sie erlassen hat.

frosthorn
@GeMe, 11:29

Das wäre dann Anarchie. Ein nicht wirklich anzustrebender Zustand. Wer will denn in einer Welt leben, in der nur das Recht des Stärkeren gilt?

Ich lege Ihnen meinen Beitrag von 9:24 ans Herz. Anarchie hat mit dem Recht des Stärkeren nichts zu tun. Es gibt hier natürlich eine Reihe von Foristen, die genau das behaupten, von Ihnen hätte ich das allerdings nicht erwartet.

Totengräber
@Eidechse - 10:44

" Man könnte das Grundgesetz einfach in "Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland" umbenennen."
Nein, das kann man nicht. Wie Sie richtig schreiben, wurde das GG vom Parlamentarischen Rat (heute am ehesten vergleichbar mit dem Bundesrat) erlassen. Eine Verfassung bedarf aber einer Volksabstimmung.
Alle sog. "neuen" Bundesländer haben nach diesem Muster Länderverfassungen erhalten, "Ost"-Berlin wurde in die "West"-Berliner Verfassung "eingemeindet".
Man hätte alle diese Volksabstimmungen auf einen Termin legen können und zusätzlich bundesweit darüber abstimmen lassen können, ob das GG ab sofort eine "echte" Verfassung sein soll. Die Chancen standen gut.
Dass das nicht gemacht wurde, hat mit Respekt vor den Müttern und Vätern des Grundgesetzes wohl eher nichts zu tun.

Sisyphos3
Jedem Deutschen steht also das Recht zum Widerstand zu

eine gefährliche Sache ...
wenn 95 % mit der Politik und den Zuständen im Staat zufrieden sind
aber 5 % nicht, glauben ein Recht auf Widerstand zu haben
dann bleibt definitiv die Demokratie auf der Strecke
ob das jetzt Sinn der Sache ist ?

Dirk Gerschau
Mit dem Grundgesetz zum Umsturz

Ich kann dem Artikel nur zustimmen. Sich in unserem Lande auf den genanntenGrundgesetzartikel zu berufen und entsprechend zu handeln, ist unverhältnismäßig! Ob die Entscheidungen der Länder und des Bundes in der Corona-Krise verhältnismäßig waren, entscheiden die Gerichte. Es bleibt den Widerständlern unbenommen, sich aktiv gegen die Abstandsregeln oder die Maskenpflicht zu verhalten und erhobenen Hauptes die fälligen Strafen zu zahlen bzw. dagegen zu klagen, um so die Verhältnismäßigkeit dieser Regeln auf den Prüfstand zu stellen.

Entenbürzel
@Totengräber von 11:35

„Eine Rechtsnorm, die man nicht anwenden möchte, muss man abschaffen. Rechtsnormen binden auch den, der sie erlassen hat.“

Das wäre so, wenn da stünde, dass alle Ausländer, die kein Asylrecht genießen, das Land zu verlassen haben. Das steht da aber nicht.

Wenn Sie sich die Rechtspraxis ansehen, dann werden Sie feststellen, dass sehr viele Flüchtlinge kein Asyl erhalten, sondern andere Formen der Aufenthaltsgenehmigung. Die Rechte für die Migranten, die sich daraus ergeben, sind durchaus andere als für anerkannte Asylanten. Hier hat die Regierung schon immer (ich kenne das Thema seit meiner Schulzeit in den 80ern) ihre verfassungsgemäßen Entscheidungsfreiheiten genutzt, Menschen Aufenthaltsgenehmigungen aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren.

Das Grundgesetz ist keine Verbotssammlung. Es legt Rahmenbedingungen fest, mit denen die Grundrechte der Bewohner gegeneinander aufgewogen und abgegrenzt werden können.

Wanderfalke
@Echsodus - 07:30

"Ich zweifle immer mehr an den IQ dieser Leute. Schauen sie keine Nachrichten? Glauben die der Zustand in Brasilien, China, der Türkei und anderen Staaten, die mit der Pandemie zu kämpfen haben, ist gelogen?"

Das ist ja noch nicht alles.
Am Schärfsten finde ich die Nummer, die pandemiebedingten Einschränkungen bei den Grundrechten sind Merkmale eines Plans zur vermeintlichen Entmachtung mit der Absicht, eine neue Weltordnung einzurichten - unter Federführung einer GroKo, die man vor kurzem noch für unfähig gescholten und in der Pfeife rauchen wollte.

Peter Meffert
10:53 von Michael Klaus Möller

Zitat:"wenn die Regierung die Abstimmung laut Artikel20 Abschnitt1. gegen den Wählerwillen Politik betreibt wird ihre Aussage zum Rechtsstaat widerlegt. denn im Artile20 steht auch das alle Macht vom Volk durch Wahl und Abstimmung erfolgt . da die Regierung die Abstimmung zu wichtigen Fragen nicht zu lässt wird schon ein Rechtsbruch begangen "

Schwer zu verstehen. Aber ich versuchs: Der Wählerwille spiegelt sich in den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag. Solange die Regierung eine Mehrheit hat, kann sie gar nicht gegen den "Wählerwillen" verstoßen. Ändert sich der "Wählerwille", sieht man das nach der nächsten Wahl. "Abstimmungen" und "Wahlen" sind zwei unterschiedliche Instrumente, auf Landes- und Kommunalebene gibt es beide, auf Bundeseben nur Wahlen. Deshalb kann die Regierung ihre Maßnahmen gar nicht zur "Abstimmung" stellen, also auch kein "Rechtsbruch". Änderungen dazu sind möglich, dazu brauchen Sie aber eine 2/3-Mehrheit im Bundestag.

Parteibuchgesteuert

Das Grundgesetz ist eben genau das , wie es heißt. Ein Gesetz zu Verhaltensregeln, erstellt durch die Alliierten . Die Mitsprache der Deutschen stellte sich eher im Komma setzen dar.
Deutschland fehlt eine Verfassung ! Und noch viel mehr..............

GeMe
@10:53 von Michael Klaus Möller: Verstoß gegen Wählerwillen

"gegen den Wählerwillen Politik betreibt wird ihre Aussage zum Rechtsstaat widerlegt."

Da stelle ich zunächst mal die Frage: "Was ist denn der Wählerwille?". Das, was die Linke will oder das, was die Grünen wollen oder das, was die Groko will oder vielleicht das, was die AfD will?

Es gibt keinen Wählerwillen, genauso wie es den sogenannten "Volkeswillen" nicht gibt.

Zu den immer wieder geforderten Volksabstimmungen auf Bundesebene, kann man nur sagen "Ein Glück, dass es die nicht gibt."

Der größte Teil der Menschen in Deutschland, ist vielleicht noch dazu in der Lage sich eine sachlich fundierte Meinung über einen neuen Radweg oder eine Umgehungsstraße zu bilden und dann abzustimmen.

Wenn es aber z.B. um die von Ihnen angesprochenen 13 Mrd für die EU geht, kann kaum ein Bürger die Vor- und Nachteile beurteilen.

Das würden die Populisten von AfD & Co nutzen, um Stimmung zu machen: "Dexit jetzt" usw.

Volksentscheide auf Bundesebene? Da ist das Volk leider überfordert.

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