Ein ungarischer Soldat patrouilliert vor einer sogenannten Transitzone an der Grenze zu Serbien (Archivbild).

Ihre Meinung zu EuGH: Unterbringung in ungarischer Transitzone gleicht Haft

Zwischen der EU und Ungarn gärt ein Streit um die rigorose Flüchtlingspolitik der Regierung Orban. Nun hat der EuGH zu den Zuständen in den Lagern an der sogenannten Transitzone geurteilt: Sie seien mit Haft gleichzusetzen.

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76 Kommentare

Kommentare

Klausewitz

Wieder sägt der EUGH den Ast ab auf dem die EU sitzt.

Nettie
Klarer Fall

Haft ist Freiheitsentzug. Und nichts anderes ist auch diese "Unterbringung" von Flüchtlingen.

Karl Napf
einfach herrlich hier wieder

der eu gerichtshof macht sich immer mehr zum erfüllungsgehilfen der eus-kommision

Wiederstand Jezt

Wenn dem so ist das der EUGH so Urteilt dann mein Rat an die Ungarische Regierung, löst die Lager endlich auf lasst die Migranten ziehen wohin sie wollen. Setzt sie an besten in Flieger und bringt sie in das Land ihrer Wahl. Dann werden wir ja sehen was aus der scheinheiligen Empörung der anderen EU Staaten wird. Anstatt ständig über die schlimmen Bedingungen in Ungarn, Italien oder Griechenland zu klagen helft den Ländern endlich.

Tada
Lösung?

"Der EuGH argumentiert, die Flüchtlinge könnten das "abgeschottete Gebiet" des Lagers "aus eigenen Stücken rechtmäßig in keine Richtung verlassen""

*

Klingt plausibel.
Es wird nicht die Ablehnung des Asylantrags beanstandet, sondern die Unterbringung nach der Ablehnung bis zu Abschiebung.
Aber wie soll eine konkrete Lösung dafür aussehen?

Was wäre wenn statt Abschiebung Ungarn eine fahrt in das Land der Wahl für die Personen anbieten würde? Ging aber auch nicht, weil die Grenzen wegen Corona geschlossen wurden. Sogar Stadtgrenzen für Touristen.

Ps. Warum sind die serbischen Behörden nicht auf allen Grenzübergängen so konsequent? Sieht aus, als ob man die Leute durchwinken würde. Gut, ist nicht deren Anliegen, wenn die Menschen nur durch wollen.

sosprach
EuGH

Wenn die Fluechtling aus ihrem Land fluechten, wegen Verfolgung oder Krieg so koennte ich verstehen das diese im ersten "sicheren" Land um Asyl zu bitten. Hier und wie mit den meisten Es schein so das Fluechtlingen/Aslysuchende sich Europa oder gar das Land aussuchen wollen.
Damit ist der Uebertritt in ein (sichern) Land in ein anderes Land wohl eine Strafttat und nicht gedeckt mit den Asylbegehren.
Wie soll den ein Land damit umgehen? Die Menschen einfach durchgehen lassen? Ich nehmen an die Klaeger hatten nicht die Idee in Ungarn zu bleiben, genau so wenig in Griechenland.
Werden die Menschen in Deutschland, wo wahrscheinlich viele "landen" die das Asyl abgelehnt bekommen etwa nach Hause geschickt?- und wenn ja, wie viele von den angenommen 100.000 hat man bereits zurueck in ihre Heimat geschickt.?

tagesschlau1
Ungarn hat nicht unrecht

Sie waren in verschiedenen, sicheren Ländern! Also sind es keine Flüchtlinge!
Es geht wohl eher um den Zustand des Lagers...

eine_anmerkung
Wie darf ich das verstehen?

>>".. Zudem könnten sie beim Grenzübertritt nach Serbien jegliche Chance verlieren, in Ungarn als Flüchtling anerkannt zu werden."<<

Diese Flüchtlinge wurden bekanntlich von Ungarn abgelehnt und es handelt sich somit um Migranten. Wenn nun diese Migranten von Ungarn abgelehnt wurden, braucht man sich doch keine Gedanken darüber zu machen das diese jegliche Chance verlieren von Ungarn als Flüchtling anerkannt zu werden wenn diese nach Serbien abgeschoben würden oder sehe ich das falsch? Für mich argumentiert das EuGH von hinten durch die Brust ins Auge.

zöpfchen
EUGH Urteil kritikwürdig

Es kommt ja durchaus vor, dass der EUGH kritikwürdige Urteile fällt, wie das Verfassunggericht beim Thema Kauf italienischer Staatsanleihen durch die Bundesbank festgestellt hat.
Auch hier kann man nur den Kopf schütteln. Die ungarische Regierung nimmt es auf sich - auf eigene Kosten illegale Migranten abzuwehren, ganz genau so wie er die große Mehrheit der EU-Bürger will.
Insofern kann man den Ungarn nur raten, genau so weiter zu machen wie bisher und das Urteil des EuGH geflissentlich zu ignorieren.

Barbarossa 2
12:57 von Wiederstand Jezt

Setzt sie an besten in Flieger und bringt sie in das Land ihrer Wahl.

Da wird wohl nur ein Land in Frage kommen. Und gerade wurde in der Tagesschau gebracht, daß es jetzt langsam ans Eingemachte geht. Es brodelt sowieso schon, man sollte jetzt langsam etwas zurückhaltender werden.

Toni B.
Was willst du machen, EU?

Die EU redet erbost, mahnend auf einem Halbstarken (Ungarn) ein. Dieser sagt: "Oder sonst, passiert was?!"
Die EU senkt den Kopf und geht davon...

Die EU hat keinerlei Autorität und Ungarn weiß das. Wenn sie sich hier so drohend äußert macht sie nur eines: Sich lächerlich.

realopessi
EUGH Urteil

Serbien sieht es als Rechtswidrig an, wenn Flüchtlinge aus Ungarn nach Serbien einreisen. Wenn aber Flüchtlinge von Serbien nach Ungarn einreisen ist das nicht Rechtswidrig? Ungarn muss das hinnehmen. Anschliesend noch klagen. Ab ins Flugzeug Richtung Heimat

eine_anmerkung
um 12:55 von Nettie

>>"Haft ist Freiheitsentzug. Und nichts anderes ist auch diese "Unterbringung" von Flüchtlingen."<<

Es handelte sich aber bei den Klägern um abgelehnte Flüchtlinge, also Migranten? Das ist ein gewaltiger Unterschied.

oooohhhh
soso

Das wäre doch auch mal einen schönen Kommentar aus der Redaktion bezgl. des Zeitpunktes der Urteilspublikation, des Selbstverständnisses von Richtern als Teil einer Demokratie und der Selbstreflexion der eigenen Rolle darin wert...
ES geht hier nicht um die problematischen Zustände die zum Urteil führten, die niemand in Abrede stellen sollte.
Nur, siehe Bericht über die Slowakei, sind doch immer für die UN, den EUGH etc. und hoffentlich alle von uns alle Menschen gleich, oder.
Wie würde denn der EUGH, die Coronaquarantäne z.B. in der Slowakei nennen? Haft?
Im übrigen alles steuerzahlende EU Bürger …

Wird da mit unterschiedlicher Gewichtung geurteilt?
Hat der EUGH dann so nicht zunehmend ein Problem mit seiner Akzeptanz & Autoritaet.
Das ist insbesondere offensichtlich da Herr Vosskuhle als seine letzte Amtszeithandlung den EUGH gerade in Bezug auf die fehlende logisch juristische Argumentation und Begründung bzgl der EZB-Anleihenkäufe kritisierte.
Der EuGH ist extrem wichtig!

Zeppelin280
Wieder sägt der EUGH den Ast

@ Klausewitz:

Welch undifferenzierte, populistische und nationalkonservative Aussage! Da springt einem die Europafeindlichkeit ins Auge!
Bitte nur ein einziges Mal überlegen: Wenn das oberste Europäische Gericht auf Basis der UN-Menschenrechte die ungarischen Flüchtlingsunterkünfte mit Haftanstalten vergleicht, tut es dies in dem Bestreben der Stärkung des auch nach deutschem Rechtsverständnis obersten Rechtsgutes - der Menschenwürde! Was bitte bedeutet in diesem Kontext Ihre Bemerkung! Versetzen Sie sich bitte nur einmal in das Leid der dort ausharrenden Menschen. Was, wenn Sie dazu gehörten? Aber soweit reicht offenbar Ihre Vorstellungskraft und auch Ihre Mitmenschlichkeit nicht. Armes Deutschland! Pfui Teufel!

eine_anmerkung
Haft?

Es handelt sich bei den Klägern bekanntlich um abgelehnte Flüchtlinge, also Migranten. Ist da eine Abschiebehaft nicht zulässig wenn die Gefahr des Untertauchens besteht? Liebe ungarischen EU-Freunde; geht in die Revision. Ich drücke euch die Daumen (und werde bestimmt nicht der Einzige sein)? Manchmal frage ich mich auf welcher Seite das EuGH steht? Auf der Seite der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten sicherlich nicht.

deutlich
Ist doch schlüssig begründet

Die vier Flüchtlinge seien über das Nicht-EU-Land Serbien eingereist, in dem sie mit keiner Bedrohung zu rechnen hätten. Auch in den anderen Staaten, die sie auf ihrer Flucht durchquert hätten, wären die nötigen Standards an Schutz erfüllt."
Mir scheint die Begründung stimmig. An was liegt es, dass der EuGH die nicht versteht? So schwer ist es doch nicht zu verstehen. Bulgarien ist doch auch EU-Mitglied und die Türkei langjähriger Kandidat.

Account gelöscht
um 12:57 von Wiederstand Jezt

"...was aus der scheinheiligen Empörung der anderen EU Staaten wird."

Und das hat was mit Rechtsprechung zu tun? Wollen Sie Widerständler (ohne e nach dem i und "jetzt" mit t vor dem z) uns hier ernsthaft erzählen, der EUGH sei politisiert?

Ja, es sollte Widerstand geben! Widerstand gegen die Feinde der Demokratie. Gegen Volksverhetzer und Verschwörungsfanatiker, die sich vielleicht als Widerständler bezeichnen, doch in Wahrheit nur deren abstruse Gedankenwelt auf alle Andersdenkenden abwälzen wollen.

Der EUGH ist sowohl von den einzelnen Regierungen als auch von der Kommission unabhängig! Das ist das besondere an demokratischen Ländern. Anders als z. B. in China oder vielleicht auch bald Polen, wo die Regierung entscheidet, was Recht zu sein hat, sollten Sie und Ihre Kumpanen froh sein, dass Sie protestieren dürfen! Versuchen Sie das mal in China oder gar Nordkorea! Länder, in denen es quasi gar keinen Widerstand gibt! Ich würde mal drüber nachdenken!

johnl

"Die vier Flüchtlinge seien über das Nicht-EU-Land Serbien eingereist, in dem sie mit keiner Bedrohung zu rechnen hätten. Auch in den anderen Staaten, die sie auf ihrer Flucht durchquert hätten, wären die nötigen Standards an Schutz erfüllt."

Damit hat Ungarn doch recht...Das die Menschen allerdings im Niemandsland festhängen und weder vor noch zurück können geht gar nicht, da sollte die EU mal mit Serbien ein ernstes Wort reden und gerne auch nochmal Ungarn ins Gewissen reden, obwohl ich bezweifle das Ungarn das interessiert...

ralf123
Illegal eingereiste Asylanten

Laut Artikel weist die ungarische Regierung wie ich meine weist zu Recht darauf hin, das es sich im vorliegenden Fall um illegal eingereiste Asylanten handelt. Eine Haft wäre also, selbst wenn es sich hier um eine Haft handeln würde, durchaus angemessen. Zu kritisieren ist also das Urteil des EUGH, der wieder einmal (Stichwort Schuldenunion) gegen geltendes Recht verstößtund mit Ungarn das Land anklagt, das sich an geltendes Recht hält.

Ritchi
Ausweg

"Der EuGH betonte, dass Asylbewerber nur dann inhaftiert werden dürften, wenn vorher eine Anordnung getroffen worden sei, in der Gründe dafür genannt wurden."
.
Verstehe ich das richtig? Da es sich hierbei um abgelehnte Asylbewerber handelt könnte Ungarn gemäß der Betonung des EuGH jetzt eine Anordnung gegen die Flüchtlinge mit Gründen aussprechen, und schon ist die Unterbringung in dem Lager rechtens?

Klartexxter
EuGH=Europäisches Kommissions-Sprachrohr?

Bedingungen mögen gut oder schlecht sein.
Wobei man "gut" und "schlecht" definieren muss. Das sind Gummibegriffe. Das EuGH verliert langsam immer mehr an Glaubwürdigkeit - für mich. Wie auch das ganze Konstrukt der EU. Die Frage sei gestattet, ob solche Urteile nicht dazu dienen, missliebige Staaten zu drangsalieren. Man könnte einen Einfluss der Kommission hinein interpretieren. Vor allem, wenn die Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten will? Man will gegen einen Staat vorgehen, dessen "qua System" gar nicht nicht sanktionierbares, da unabhängiges, höchstes Gericht ein Urteil fällt, das dem EuGH nicht passt. Und die Kommission reagiert nun?! Ein etwas seltsames Demokratieverständnis. Und dann heute dieses EuGH Urteil, quasi "passend" zu Osteuropa-Bashing.Was ist mit den Bedingungen in Flüchtlingslägern in Griechenland? Sind die etwa besser? Kommissions-konforme Urteile nenne ich das. Keinesfalls geRECHT! Da lobe ich mir unser VerfG!

Zeppelin280
Wenn dem so ist.../ einfach herrlich ...

@ diverse:

Was wird das denn hier? Eine Pegida-Versammlung?
Der einzige Satz, dem ich mich (bedingt) anschließen kann ist der Schlusssatz von "Wiederstand Jezt" (vielleicht mal das fehlende "t" korrigieren) im Beitrag um 12:57 Uhr.

Hanno Kuhrt
Wer Straftaten begeht muß damit rechnen

Ist für mich ein selbstverständlicher Vorgang. Ungarn hat wie Deutschland den Ausschlussparagraphen im Asylrecht stehen, dass keiner Asyl beantragen kann, wenn er aus einem sicheren Drittland oder einem Land das Mitglied der EU ist eingereist ist (im Deutschen Grundgesetz Artikel 16a).
Wer trotzdem illegal, ohne Papiere und Visum einreist begeht eine Straftat (übrigens auch in Deutschland) und kann dann nach meinem Rechtsverständnis auch unter Arrest gestellt werden, bis Identität und oder Rückführung geklärt ist.
Ungarn schützt eine EU-Außengrenze!

Jürgen Schwark
EuGH hat keine

reale Machtfunktion. Genau wie normal das
BferVG. Nur hier in Deutschland hält man sich im wesentlichen an die Rechtsprechung des Gerichtes! Einzige Ausnahme war das Urteil am 5.11.2019 zu den SGBII Gesetzen.
Da wollte die Bundesagentur und Herr Heil
das Urteil verdrehen. Klappte aber nicht!
Glaubt wirklich die EU Kommission Länder
wie Ungarn, Italien oder Griechenland zwingen zu können. Schon das Fr. v. der Leyen
Deutschland droht mit einem Verfahren, wenn es den Vorgaben aus Brüssel nicht
folgt, bzw. der EZB ist ein starkes Stück!
Der EuGH ist ein zahnloser Tiger. Die USA
erkennen diese Entscheidungen auch nicht
und das ist nicht erst seit Trump so!
Es wird ein juristisches Hickhack geben , das sich weit über nächste BT Wahl hinausziehen wird. Die kleinen sind immer
die Verlierer! Auch heute in der Debatte des.BT. Viele Bedürftige der,, Corona"Krise
werden nicht berücksichtigt. Das wird den
Flüchtlingen genau so gehen.

melancholeriker
um 12:56 von Karl Napf

"einfach herrlich hier wieder
der eu gerichtshof macht sich immer mehr zum erfüllungsgehilfen der eus-kommision"

Was wollen Sie wem damit sagen? Was führt die EU(s) KommisSion im Schilde I. E., das sie "Erfüllungsgehilfen" benötigt? Was nützt das den Eingeschlossenen, denen von allen Seiten Willkür und Kälte entgegenschlägt? Orban, der Türsteher für den Club Europa, in dem mittlerweile der Lack abgeht bei nüchternem Licht, scheint wohl auch Ihr Freund zu sein. Keiner der Flüchtlinge oder Immigranten kann böser und verschlagener sein als dieser.

Ich bin sicher, daß unter den Migranten Menschen sind, die die Deutsche Sprache besser beherrschen als so mancher Forist hier, der nicht mal so viel Respekt aufbringt, sich um Großschreibung oder Zeichensetzung zu bemühen, geschweige denn inhaltlich Auseinandersetzenswertes beizutragen.

dummschwaetzer
Der EuGH masst sich Kompetenzen an....

die er nicht hat. Denn der EuGH soll sich um Vertragsverletzungsverfahren kümmern und nicht sich als oberste moralische Instanz aufspielen.

Eine Anerkennung ist nach Schengen abzulehnen da die Migranten bereits in Bulgarien das Gebiet der EU betreten haben und dort ein entsprechender Asylantrag zu stellen ist.
Wenn die Migranten nun weiterreisen (geduldet vom EU Staat Bulgarien), so ist nicht einzusehen warum Ungarn Asyl gewähren soll oder für das Verfahren verantwortlich ist.

Folglicherweise wäre eine Überstellung an Bulgarien der erste Schritt. Falls sie dort keinen Asylantrag stellen wollen, wäre der nächste Schritt die Zurückweisung in ihre Heimt. Serbien als letztes Transitland vor der ungarischen Grenze lehnt ja eine Aufnahme sowieso ab.

Der EuGH versucht hier über die Hintertür Tatsachen und eine Rechtsprechung zu schaffen, die nicht durch die Verträge gedeckt sind. Hier überschreiten sie mal wieder ihre Kompetenz. Sie nach EU Verträge urteilen, sonst nichts.

Konservagio
Gutes Urteil

Das heißt doch sicher, dass auch bei uns jetzt die "Abschiebehaft" abgeschafft wird, oder?

Es ist ja kein Unterschied, ob jemand in Deutschland oder in Ungarn "einsitzt", als Flüchtende(r).

Hanno Kuhrt
12:55 von Nettie

Klarer Fall
Haft ist Freiheitsentzug. Und nichts anderes ist auch diese "Unterbringung" von Flüchtlingen.
------------------------------------------
Zum ersten sind diese Menschen aus einem sicheren Drittland eingereist und somit auch nach EU-Recht keine Flüchtlinge.
Zum zweiten haben sie eine Straftat begangen, wenn sie illegal, ohne Papiere und Visum die EU-Grenze überquerten -ebenfalls EU-Recht.
Wenn der EuGH der Meinung ist, dass Straftaten nicht mehr entsprechend nationalem Recht geahndet werden dürfen, dann bitte um ein Grundsatzurteil, dass in allen Fragen des Strafrechtes ausschließlich der EuGH zuständig ist!

fathaland slim
13:05, eine_anmerkung

>>Diese Flüchtlinge wurden bekanntlich von Ungarn abgelehnt und es handelt sich somit um Migranten.<<

Jeder Flüchtling ist ein Migrant.

In Ungarn ist kein faires Asylverfahren zu erwarten. Erst wurde argumentiert, man sei nicht zuständig, sondern Serbien, und als Serbien sich weigerte, die Flüchtlinge zurückzunehmen, wollte man sie in den Iran und nach Afghanistan abschieben. Also dorthin, woher sie geflohen waren.

Danken Sie dem großen Baumeister aller Welten, daß Sie nicht in einem dieser beiden Länder geboren wurden.

fathaland slim
13:23, Graf von Gülle

>>Mir fehlen die Worte...
... wenn es den Damen und Herren Migranten nicht gefällt was Ihre Unterbringung bzw. Umstände Ihrer Unterbringung angeht in dem Land, welches Ihnen Schutz - wenn auch mit Einschränkungen - gewährt, dann steht es Ihnen frei, ins nächste Flugzeug - OK, im Moment schwierig - zu steigen und in deren Heimatländer zurück zu fliegen...

Stattdessen wird gegen das den Schutz gebende Land auch noch geklagt...

Unglaublich...<<

Ja, es soll Leute geben, die einen Knastaufenthalt als Schutz betrachten.

Hanno Kuhrt
Was ist die Botschaft dieses Urteils?

Ungar darf die EU-Außengrenze nicht mehr schützen und muss jeden illegal eingereistem Migranten völlige Freizügigkeit im Schengen Raum gewähren?
Darauf läuft es doch hinaus-oder wie will man ohne Einschränkung der Freiheit die Weiterreise dieser Migranten in andere EU-Länder verhindern?

falsa demonstratio
Am 14. Mai 2020 um 12:56 von Karl Napf

Zitat: der eu gerichtshof macht sich immer mehr zum erfüllungsgehilfen der eus-kommision

Manche sind schnell dabei, Gerichten Abhängigkeit zu unterstellen, wenn einem ein Urteil nicht passt.

Der fatale Eindruck im Bezug auf das Verhältnis EUGH zu Kommission könnte vielleicht dadurch entstehen, dass beide - in unterschiedlicher Art und Weise- die Aufgabe haben, über die Einhaltung der Veträge zu wachen.

NeutraleWelt
@ 13:04 von Tada

"Was wäre wenn statt Abschiebung Ungarn eine fahrt in das Land der Wahl für die Personen anbieten würde? Ging aber auch nicht, weil die Grenzen wegen Corona geschlossen wurden."
.
Nein, für einige Personengruppen gibt es auch im Zeitalter von Corona keine geschlossenen Grenzen.
Entweder die 25% Regelung von Seehofer, oder wer über den ganzen Balkan durch mehrere Staaten durchgereist ist, dem wollen Sie doch nicht die Einreise und Allimentierung verweigern?

dummschwaetzer
Wenn Migranten nciht abgeschoben werden können....

sieht sogar das deutsche Recht ein Abschiebehaft bis zur Rücküberstellung in ihr Heimatland (solange ihnen dort aufgrund Krieg nicht der Tod droht) vor. Also wo ist das Problem, welches Ungarn hier angeblich wieder verursacht.
Ganz klare Aussage: Der Migrant hat keinen Asylstatus, damit kann (muss) er abgeschoben werden. Und bis dies passiert, bleibt er in Gewahrsam.

Eigentlich eine ganz klare und einfache Sache. oder will der EuGH sich auch hier wieder (moralische) Kompetenzen aneignen, die ihm nicht zustehen.

Die bürger verlieren ihr Vertrauen in EU-Institutionen in einer dermaße hohen Geschwindigkeit aufgrund solcher Absurditäten...... das ist schon erschreckend wie die EU erodiert. vielleicht war der Schritt von UK doch nicht so blöd wie alle immer behaupten.

ich bin immer mehr der Meinung, die EU sollte wieder auf die Aufgaben der WG bzw. EWG zurückgestutzt werden. Dann sind gewählte lokale Politiker und Gerichte der Länder in der Verantwortung.

fathaland slim
Und wieder einmal

überschlagen sich die Rechtsradikalen mit höhnischen, zynischen, menschenverachtenden Kommentaren. Und behaupten auch noch, im Namen der Mehrheit der Bürger Europas zu sprechen.

Und ja, ich nenne diese Kommentare ausdrücklich rechtradikal, auch wenn man jetzt natürlich versuchen wird, mir mit der Nazikeulenkeule einen überzuziehen.

Nur zu.

Unappetitlicher kann es ja kaum noch werden.

fathaland slim
13:31, Zeppelin280

>>Wenn dem so ist.../ einfach herrlich ...
@ diverse:

Was wird das denn hier? Eine Pegida-Versammlung?<<

Ja sicher.

Die findet hier immer statt, wenn ein Artikel zu Flucht und Vertreibung kommentiert werden kann.

>>Der einzige Satz, dem ich mich (bedingt) anschließen kann ist der Schlusssatz von "Wiederstand Jezt" (vielleicht mal das fehlende "t" korrigieren) im Beitrag um 12:57 Uhr.<<

Das fehlende "t" wird doch durch das zusätzliche "e" mehr als ausgeglichen.

falsa demonstratio
Am 14. Mai 2020 um 13:24 von Zeppelin280

Zitat Wenn das oberste Europäische Gericht auf Basis der UN-Menschenrechte die ungarischen Flüchtlingsunterkünfte mit Haftanstalten vergleicht, tut es dies in dem Bestreben der Stärkung des auch nach deutschem Rechtsverständnis obersten Rechtsgutes - der Menschenwürde.

Ich gebe dem Foristen vollkommen Recht.

Es fällt auf, dass ausgerechnet diejenigen, die laut schreien und illegal demonstrieren, weil sie sich durch die Corona-Maßnahmen in ihren Grundrechten verletzt fühlen, die ersten sind, die das Recht anderer auf Wahrung ihrer Menschenwürde nicht ganz so ernst nehmen.

Hanno Kuhrt
13:25 von DB_EMD

Der EUGH ist sowohl von den einzelnen Regierungen als auch von der Kommission unabhängig!
--------------------------------------------
Ja genau und Zitronenfalter falten Zitronen.
"Willkommen auf der Erde Fremdling"

eine_anmerkung
um 13:37 von Hanno Kuhrt

>>"Zum ersten sind diese Menschen aus einem sicheren Drittland eingereist und somit auch nach EU-Recht keine Flüchtlinge.
Zum zweiten haben sie eine Straftat begangen, wenn sie illegal, ohne Papiere und Visum die EU-Grenze überquerten -ebenfalls EU-Recht.
Wenn der EuGH der Meinung ist, dass Straftaten nicht mehr entsprechend nationalem Recht geahndet werden dürfen, dann bitte um ein Grundsatzurteil, dass in allen Fragen des Strafrechtes ausschließlich der EuGH zuständig ist!"<<

Vielen Dank für diesen Ihren Kommentar.

andererseits
@13:27 von ralf123

Den Begriff "Asylanten" gibt es weder im deutschen noch im europäischen Asylrecht sondern nur als abwertenden Begriff bei Gegnern des Asylrechts. Auch der Begriff "illegal eingereist" ist falsch bzw. zumindest unpräzise: Das Asylrecht kennt "Schutzsuchende", "Verfolgte", "Asylsuchende" sowie verschiedene Begriffskombinationen mit dem Wort "Migration". Das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) betont gleich zu Beginn: Asyl wird Personen gewährt, die aus Ländern fliehen, in denen sie verfolgt werden oder in denen ihnen ein ernsthafter Schaden zugefügt wird. Das wird in den Ländern, in die betreffende Personen geflohen sind, geprüft - und insofern gibt es kein "illegal eingereist", sondern eine nach internationalen, europäischen wie nationalen Vereinbarungen bestehendes Recht auf menschenwürdige Aufnahme und Behandlung bis zum Abschluss der Prüfung der Berechtigung. Ungarn hat laut EuGH mit der Inhaftierungspraxis gegen adäquate Unterbringung von Flüchtlingen vor der Prüfung verstoßen.

Struwwelpeter
Zwischen der EU und Ungarn gärt ein Streit

Ungarn und andere Staaten, haben mit Beitritt zur EU, auch dessen Regeln und Zusammenarbeit akzeptiert.
Wenn ihnen das nicht gefällt, können sie gerne die EU verlassen.
Es gibt halt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Wanderfalke
@Graf von Gülle - 13:24

"Stattdessen wird gegen das den Schutz gebende Land auch noch geklagt...
Unglaublich..."

Verstehe, Menschen 2. Klasse haben keinen Anspruch auf Rechtswahrnehmung und sollen noch dankbar sein, wenn Sie "Schutz" im Freiheitsentzug genießen dürfen.

Ebenfalls unglaublich.

heimatplanetmars
@ um 13:50 von falsa demonstratio

"... Es fällt auf, dass ausgerechnet diejenigen, die laut schreien und illegal demonstrieren, weil sie sich durch die Corona-Maßnahmen in ihren Grundrechten verletzt fühlen, die ersten sind, die das Recht anderer auf Wahrung ihrer Menschenwürde nicht ganz so ernst nehmen."

Was hat das Festsetzen einer Person, die illegal Staatsgrenzen überschreitet mit Verletzung der Menschenwürde zu tun? Fakt ist doch, dass die Migranten klagen konnten und durften, deswegen ja überhaupt ein Urteil. Diese Kläger wurden nur festgesetzt, damit sie nicht ins Landesinnere oder in einen anderen EU-Staat einreisen, zumindest bis zur Überprüfung ihres Antrags. Und wenn ein Antrag negativ ausfällt, dann halte ich es für selbstverständlich, dass Fluchtgefahr besteht und die Festsetzung weiter erfolgen darf/sollte.

"Menschenwürde" als Argumenten-Keule für alles zu verwenden, selbst wenn sachlich nicht passend ist, ist vielleicht auch nicht menschenwürdig.

wenigfahrer
Manche Dinge

sind schon recht eigenwillig, Richtersprüche gehören dazu, oft versteht man sie nicht.
Orbán könnte sich eigentlich einen schlanken Fuß machen, in dem Er das elegant umgeht ;-),
einfach über Nacht das Personal abziehen, und das Tor auflassen.
Dann machen sich die Migranten in Ihr Zielland auf den Weg, kann ja so tun als wäre es ein Versehen.
Problem mit dem Gericht gelöst.

fathaland slim
13:50, falsa demonstratio

>>Es fällt auf, dass ausgerechnet diejenigen, die laut schreien und illegal demonstrieren, weil sie sich durch die Corona-Maßnahmen in ihren Grundrechten verletzt fühlen, die ersten sind, die das Recht anderer auf Wahrung ihrer Menschenwürde nicht ganz so ernst nehmen.<<

Ja, das fällt immer wieder auf.

Im Weltbild dieser Menschen gibt es eben Menschen mit mehr und solche mit weniger Rechten.

Rassistisch darf man das aber nicht nennen, denn dann werden diese Menschen fuchsteufelswild.

Wanderfalke
@dummschwaetzer - 13:37

"Der EuGH versucht hier über die Hintertür Tatsachen und eine Rechtsprechung zu schaffen, die nicht durch die Verträge gedeckt sind. Hier überschreiten sie mal wieder ihre Kompetenz. Sie nach EU Verträge urteilen, sonst nichts."

Wenn man selbst etwas Kompetenz hätte wüsste man, dass die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten sich zur Menschenrechts Konvention bekennen und der EuGH keine Hintertür nötig hat, um darauf basierend Recht zu sprechen.

Account gelöscht
um 13:05 von eine_anmerkung

"Diese Flüchtlinge wurden bekanntlich von Ungarn abgelehnt und es handelt sich somit um Migranten."

Ungarn lehnt nahezu alle Flüchtlinge ab! Das liegt in der unmenschlichen Natur ein Victor Orban. Und Migranten sind das, egal ob legal, illegal, geduldet, abgelehnt oder eingeladen.

"Für mich argumentiert das EuGH von hinten durch die Brust ins Auge."

Der EUGH hat über die pauschale Unterbringung von Flüchtlingen unter regelrechten Haftbedingungen geurteilt und die Urteilsbegründung auch klar dargelegt. Vielleicht lesen Sie das Urteil einmal. Freiheit ist ein Menschenrecht. Dass das für Sie nicht in Bezug auf Migranten gilt, haben Sie hier ja schon mehr als nur einmal kundgetan!

Alleine schon die "Inhaftierung" VOR der Einzelfallprüfung ist ein Skandal! Die Ungarn wissen nicht einmal, wer da überhaupt im Lager sitzt und wie dessen Geschichte ist. Hier wird die Freiheit einfach anhand der Herkunft ausser Kraft gesetzt. Da ist Ungarn nicht besser als die Herkunftsländer!

Tada
@andererseits

"Das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) betont gleich zu Beginn: Asyl wird Personen gewährt, die aus Ländern fliehen, in denen sie verfolgt werden oder in denen ihnen ein ernsthafter Schaden zugefügt wird." Am 14. Mai 2020 um 13:58 von andererseits

*

Falsch.
Asyl gibt es ausschließlich nur für politisch verfolgte Personen.
Krieg, Hunger und Naturkatastrophen sind keine Voraussetzungen, um Asyl zu erhalten.

Deshalb wurde auch dieser "Subsidiärer Schutz" eingeführt.

"Subsidiär Schutzberechtigte sind in der Europäischen Union – die Erwägungsgründe 50 und 51 der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) nehmen Großbritannien, Irland und Dänemark vom Geltungsbereich aus – Personen, denen bei fehlender Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (Konventionsflüchtling) – nach Artikel 15 der Richtlinie 2011/95/EU ein ernsthafter Schaden drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren würden." Wikipedia

morgentau19
13:46 von fathaland slim - Keine Nazikeule!

>>Und ja, ich nenne diese Kommentare ausdrücklich rechtradikal, auch wenn man jetzt natürlich versuchen wird, mir mit der Nazikeulenkeule einen überzuziehen.<<

Ich appeliere an ihre Vernunft, ihre Wortwahl "rechtsradikal" gründlich zu überdenken.

Begründung:

Radikale: ob Links oder Rechts: das sind Menschen, die mit dem Strafgesetz in Berührung kommen. Die interessieren sich nicht, ob sie ein Auto anzünden oder eine Körperverletzung begehen!

Normale Linke (wie sie) oder eine Rechte (wie ich) haben damit nichts am Hut. Im Gegenteil, wir verabscheuen doch Gewalt.
Oder?

Sie würden es sicherlich nicht mögen, wenn sie jemand als Linksradikaler bezeichnen würde, dann stünden sie auf der gleichen Stufe wie RAF!

Zum Beitrag: Diese Migranten haben zum Teil mehrere (!!) Grenzen überquert- sind also längst in Sicherheit.
Keiner wird jetzt gezwungen oder genötigt, nach U. zu gehen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit U. zu verlassen- allerdings nicht in von ihnen gewünschte Richtung.

deutlich
@fathaland slim 13.46

da ich ja weiß, dass man mit Ihnen meistens vernünftig diskutieren kann an Sie die Frage: Was ist an der Begründung Ungarns falsch, dass die Migranten viele Staaten durchquert haben, in denen keine Verfolgung drohte? Und was ist falsch daran, wenn Ungarn geltendes Recht anwendet? Das geht doch auch ohne Nazikeule;-)

Account gelöscht
um 13:56 von eine_anmerkung

"Zum zweiten haben sie eine Straftat begangen, wenn sie illegal, ohne Papiere und Visum die EU-Grenze überquerten -ebenfalls EU-Recht."

Oh man...so ein Unsinn! Als Jurist kann ich Ihnen garantieren, dass es sich hierbei um keine Straftat per se handeln kann, da zwecks Beantragung von Asyl der Grenzübertritt (oder das Betreten der Botschaft...) erstmal überhaupt notwendig ist, ganz gleich ob mit oder ohne Papiere. Illegal wird der Aufenthalt erst, wenn man sich den Behörden entzieht oder den Versuch unternimmt, um im Land z. B. abzutauchen.

Und was Sie unter einem sicheren Drittland verstehen, möchte ich doch gerne einmal wissen. Zumal Flüchtlinge aus Griechland oder Bulgarien über Rumänien als Beispiel gar nicht aus einem Drittland gekommen sein können, wenn diese in Ungarn gelandet sind, da Drittländer alleine schon der Definition nach nicht Teil der EU sind. Aber Sie pauschalisieren hier einfach und behaupten, alle Migranten im Lager stammen ausschließlich aus Drittländern!

Hanno Kuhrt
13:58 von andererseits

Das Asylrecht kennt "Schutzsuchende", "Verfolgte", "Asylsuchende" sowie verschiedene Begriffskombinationen mit dem Wort "Migration
---------------------------------------
Art. 16a Grundgesetz der BRD:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Tada
@ PG

"Ungarn hat eine Konstruktion geschaffen, mit der sie versuchten, Migranten ohne Begründung einzusperren, ohne es einsperren zu nennen." Am 14. Mai 2020 um 14:02 von PG

*

Auch nicht richtig.

Den Antrag auf Asyl hat Ungar nicht inhaltlich geprüft, weil die Leute aus einem sicheren Land gekommen sind, in dem sie keinen Antrag auf Asyl gestellt haben.

Nach Hause dürfen die Leute immer (Abschiebung), wollten sie aber nicht.

In das Land zurück, aus dem sie gekommen sind dürften sie nach ungarischem Recht auch, aber dieses Land wollte sie nicht einreisen lassen. (Ob Ungarn sie hat einreisen lassen steht nicht im Text.)

Und deshalb waren diese Menschen gewissermaßen eingesperrt ohne dass deren Antrag auf Asyl geprüft worden wäre.

Wenn der Antrag geprüft worden wäre und sie angeschoben worden wären, dann wäre das alles kein Problem gewesen.

Moderation
Sachliche und themenorientierte Diskussion erwünscht

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seifensieder
So wird das nichts

Weder das europäische, noch das nationale Asylrecht funktioniert, da es keine geeigneten Instrumentarien für Migrationsbewegungen gibt. Da werden dann schon lieber Illegale Einwanderung und millionenfacher Missbrauch in Kauf genommen. Wenn es als Wirtschaftsmigrant nicht klappt, dann bleibt ja immer noch der Asylantrag als politisch Verfolgter. Keiner wird an der Grenze abgewiesen, obwohl er über einen sicheren Drittstaat gekommen ist. Nicht einmal die Rückführung in diese Drittstaat ist möglich. Das ganze System ist disfunktional und gehört reformiert. Deutschland hat sich ja zur Einzelfallprüfung verpflichtet, und die EU traut sich an diese Themen nicht ran. Könnte ja ein schlechtes Licht auf die Verantwortlichen werfen. Da ist es dann schon einfacher, Druck auf einzelne Länder auszuüben. Der EuGH hat gesprochen, na dann…..

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andererseits
@ 13:50 von falsa demonstratio

Sie zeigen zu recht auf, dass sich unsere Rechtsaußen incl afd ziemlich widersprüchlich verhalten, wenn sie einerseits fast mantrahaft - und seltenst in Einklang mit der Rechtslage und Rechtssprechung - in ihren Grundrechten verletzt fühlen wie jetzt in der Corona-Krise, aber andererseits diese zur Genüge formulierten Grundrechte von Menschen auf der Flucht vor Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung etc. anderen absprechen - auch seltenst in Einklang mit der Rechtslage und Rechtssprechung. Unterm Strich bleibt bei dieser Widersprüchlichkeit als roten Faden genau das: diese Leute stehen seltenst in Einklang mit der Rechtslage und Rechtssprechung.
Noch eine Bemerkung an diejenigen, die auf den Art. 16 GG hingewiesen haben: Natürlich kennt das Recht den Unterschied zwischen dem Asyl für politisch Verfolgte und dem Schutzrecht für Geflüchtete z.B. nach der Genfer Konvention: im Umgang mit Menschen auf der Flucht und der Prüfung ihrer Lage und ihrer Berechtigung gibt es da keinen Unterschied.

Rumpelstielz
12:55 von Nettie ja, aber...

Haft ist Freiheitsentzug. Und nichts anderes ist auch diese "Unterbringung"... es gibt als Maßstab auch immer noch die Freiheit des anders Denkens. Das diese Leute untergebracht werden müssen, stellt ja gleichfalls eine Drangsalierung und Zwangsmaßnahme gegen den Unterbringenden dar.

NeutraleWelt
@ 13:31 von Zeppelin280

"Was wird das denn hier? Eine Pegida-Versammlung?"
.
Und was soll das?
Jeder, der was kritisch hinterfragt ist Pegida?

DeLinksstaat
@ fathaland slim

Jeder Flüchtling ist ein Migrant.

Aber nicht jeder Migrant ist Flüchtling.

Im Weltbild dieser Menschen gibt es eben Menschen mit mehr und solche mit weniger Rechten.

Das nennt man Staatsbürgerschaftsrecht.

Rassistisch darf man das aber nicht nennen, denn dann werden diese Menschen fuchsteufelswild.

Jeder soll es nennen können was er will. "Rassist" wird heutzutage meist nur als gewöhnliches Schimpfwort verwendet und hat mit der tatsächlichen Definition oft nichts zu tun.
Jedes Land hat das recht zu entscheiden wer reinkommt und diese illegalen Migranten (überwiegend starke junge Männer) können jederzeit Ungarn wieder verlassen.
Natürlich ist Ungarn, wie fast alle EU-Staaten, etwas zu autoritär. Es ist aber nur weil Ungarn nicht links sondern rechts ist, dass das Land soviel Kritik bekommt. In der Migrationspolitik machen es freiheitliche Demokratien außerhalb der EU fast genau so wie Orban. Das ist legitim zum Schutz ihrer Staatsbürger.

MolkeHP
Nun typischg EUGH

Traumtänzerische Urteile fällte das EUGH schon öfters.
Ist schon merkwürdig wie mit allen Mitteln versucht wird Ungartn in die Knie zu zwingen so wie man Griechenland nachdem Tsipras die Wah gewonnen hat und die brutalen Einsparungen am Sozialystem nicht vornehmen wollte.
Nun ist es EU-Konform gebügelt worden und kuscht.
Das selbe Spiel soll mit Ungarn passieren.So lange maltretieren bis es kuscht. Es wundert mich nur wieso die Ungarn nicht wie schon, jemand schrieb Flugzeuge bereitstellt haben um die Leute zu verteilen in der EU nach Wunsch zu verteilen am besten nach Luxenburg welches das reichtes Land in Europa ist. Aber man könnte es auch so sagen wie Fr. Lagarde es zu dem Bundesverfassungsgericht-Urteil zur EZB gesagt hat.Egal wie geurteilt wurde ich mache so weiter, für mich ist nur das EU-Parlament zuständigt.Ich würde es genau so sagen als Ungarn für mich ist das EUGH nicht maßgebend sondern die Wähler in Ungarn welche das Parlament in Ungarn gewählt haben,also Urdemokratisch.

fathaland slim
14:23, deutlich

>>@fathaland slim 13.46
da ich ja weiß, dass man mit Ihnen meistens vernünftig diskutieren kann an Sie die Frage: Was ist an der Begründung Ungarns falsch, dass die Migranten viele Staaten durchquert haben, in denen keine Verfolgung drohte? Und was ist falsch daran, wenn Ungarn geltendes Recht anwendet? Das geht doch auch ohne Nazikeule;-)<<

Ich bin vor allem sehr geduldig und wiederhole mich gerne, auch wenn die Argumente gegen die Fremden seit Jahren dieselben sind.

Leute, die aus Afghanistan und dem Iran kommen, haben die Türkei durchquert. Wie dort mit Flüchtlingen umgegangen wird, wissen Sie. Außerdem hat da Land schon fast vier Millionen innerhalb von wenigen Jahren aufgenommen. Irgendwann geht nichts mehr. Direkt nach der Türkei kommt dann der Balkan oder Bulgarien.

In Ungarn wurde die Gewaltenteilung de facto aufgehoben. Und daß ungarische Gesetze gegen europäische Gesetze verstoßen, das hat der EuGH ja nun gerade festgestellt.

Digitaler Fußabdruck
Illegal

Der EUGH macht es sich erschreckend einfach. Wenn man illegal einreist, und einem das sichere Herkunftsland die Rückreise verweigert, dann haben unsere Gesetze eben Pech gehabt, und man muss die illegalen Grenzübertreter weiter dorthin ziehen lassen, wo sie hinmöchten. Sonst wären Sie nach ihrem illegalen Vorgehen ja in einer Art Haft festgesetzt.
.
Soweit die kinnladenherunterklappende Logik des EUGH; allein, wie soll ich unter diesen Umständen dann aber nur einem einzigen EU-Bürger vermitteln, dass er sich an Gesetze halten muss, wenn diese bei der Immigration höchst offiziell von einem zentralen EU-Organ außer Kraft gesetzt werden?
.
In einer Staatengemeinschaft, in der Wildpinkeln härter bestraft wird als illegaler Grenzübertritt, kann doch irgendwas nicht stimmen. Entweder man ändert die Gesetze, oder man wendet Gesetze konsequent für alle an.

fathaland slim
14:20, morgentau19

>>Ich appeliere an ihre Vernunft, ihre Wortwahl "rechtsradikal" gründlich zu überdenken.

Begründung:

Radikale: ob Links oder Rechts: das sind Menschen, die mit dem Strafgesetz in Berührung kommen. Die interessieren sich nicht, ob sie ein Auto anzünden oder eine Körperverletzung begehen!<<

Rechtsradikal zu denken hat mit Straftaten erst mal nichts zu tun und ist auch nicht verboten.

fathaland slim
15:48, NeutraleWelt

>>@ 13:31 von Zeppelin280
"Was wird das denn hier? Eine Pegida-Versammlung?"
.
Und was soll das?
Jeder, der was kritisch hinterfragt ist Pegida?<<

Nein.

Nur wenn er fremdenfeindliche, rechtsextreme Positionen vertritt.

Kritisch hinterfragen kann man auf tausend unterschiedliche Weisen.

andererseits
@ 14:11 von heimatplanetmars

Sind wir wirklich schon soweit gesunken, dass man denjenigen, die auf die Menschenwürde verweisen, vorwirft, sie wären "nicht menschenwürdig"? Da könnte ich nur sagen: "nicht mehr mein meta..."

fathaland slim
15:58, Digitaler Fußabdruck

>>Der EUGH macht es sich erschreckend einfach. Wenn man illegal einreist, und einem das sichere Herkunftsland die Rückreise verweigert, dann haben unsere Gesetze eben Pech gehabt, und man muss die illegalen Grenzübertreter weiter dorthin ziehen lassen, wo sie hinmöchten. Sonst wären Sie nach ihrem illegalen Vorgehen ja in einer Art Haft festgesetzt.<<

Sie halten Afghanistan und den Iran für sichere Herkunftsländer?

deutlich
Digitaler Fußabdruck 15.58

In einer Staatengemeinschaft, in der Wildpinkeln härter bestraft wird als illegaler Grenzübertritt, kann doch irgendwas nicht stimmen. Entweder man ändert die Gesetze, oder man wendet Gesetze konsequent für alle an."
Das sehe ich auch so! Übrigens guter bildhafter Vergleich! Der Schutz der EU-Außengrenzen und die Dublin-Vereinbarungen waren doch keine Erfindung Ungarns. Das war die offizielle Haltung der EU, die jetzt durch den EUGH ausgehebelt wird!

nie wieder spd

Ist die EU auch für die haftähnliche Unterbringung der ausländischen Mitarbeiter der Fleischindustrie zuständig?
Oder sind solche Zustände dort so egal, dass sich die EU nicht darum kümmert?
Könnten dann die Flüchtlinge aus Ungarn nicht anstatt der vorhandenen ausländischen Mitarbeiter in der Fleischindustrie eingestellt werden?
Der EU sind die Flüchtlinge dann wieder gleichgültig, die Flüchtlinge wären glücklich und sicher und Südeuropa kann sich um seine Staatsbürger selbst kümmern, statt sie in sklavenähliche Haltung und Arbeitsbedingungen nach Deutschland ziehen zu lassen.

Rumpelstielz
15:48 von NeutraleWelt ..Eine Pegida-Versammlung?...

Die Querfront ist inzwischen ganz schön breit, da weiß man nicht mehr so bescheid - wenn der Kuckuck aus dem Wald ruft, liegt das liebe Junge ja schon irgendwo im gemachten Nest. Außerdem heißt ja hier in der Regel kritisch hinterfragt nicht das ein von Kritik getragenes Denken dahinter steht.

fathaland slim
15:58, Digitaler Fußabdruck

>>In einer Staatengemeinschaft, in der Wildpinkeln härter bestraft wird als illegaler Grenzübertritt, kann doch irgendwas nicht stimmen.<<

Welche Staatengemeinschaft soll das denn sein?

Jeder illegale Grenzübertritt wird übrigens durch das Stellen eines Asylantrages geheilt. Aber das wurde hier schon so oft geschrieben und ignoriert, daß es eigentlich keinen Sinn mehr macht, es noch einmal zu schreiben.

andererseits
@15:58 von Digitaler Fußabdruck

Der EuGH setzt kein Recht außer Kraft; erzählen Sie doch nicht so einen Blödsinn. Es mag Ihnen nicht gefallen, dass die EU-Rechtssprechung ein klares begründetes Urteil fällt - das ist auch nicht verwunderlich bei Ihrer Wortwahl: Was Sie - wie manche anderen hier - unzutreffend als "illegal eingereist" bezeichnen, ist beileibe nicht illegal, da hilft auch der immer wieder falsch verwendete Hinweis auf die Drittstaaten, die man durchquert hat, nicht weiter.
Es werden die Bedingungen, unter denen die geflüchteten Menschen in Ungarn (natürlich aus Abschreckungsgründen, die manche mit Fug und Recht "rassistisch" nennen) festgehalten werden, mit dem heutigen EuGH-Urteil als rechtswidrige Haft eingeordnet; dagegen kann man Rechtsmittel einlegen - muss man vielleicht den Ungarn neu erklären, weil das im permanenten Abbau rechtsstaatlicher Gepflogenheiten dort verlorengegangen sein könnte - aber nicht plump sagen: stimmt nicht.

fathaland slim
16:10, deutlich

>>Der Schutz der EU-Außengrenzen und die Dublin-Vereinbarungen waren doch keine Erfindung Ungarns. Das war die offizielle Haltung der EU, die jetzt durch den EUGH ausgehebelt wird!<<

Grenzknäste waren ganz gewiss nicht die offizielle Haltung der EU.

Sisyphos3
15:58 von fathaland slim

Wie dort mit Flüchtlingen umgegangen wird, wissen Sie.
.
gelegentlich hört man auch wie mit Frauen in Flüchtlingslagern umgegangen wird
.
jeder ist irgendwo "geduldig", wenn es darum geht,
seine Bedenken über die Sinnhaftigkeit dieser Asylpolitik zu wiederholen