Debatte über Sterbehilfe

Ihre Meinung zu Umfrage: Mehrheit befürwortet ärztliche Sterbehilfe

Die Mehrheit der Deutschen findet, dass Ärzte straffrei bleiben sollen, wenn sie Schwerstkranke beim Suizid unterstützen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag von Report Mainz hervor.

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91 Kommentare

Kommentare

BennyBoy
Willensbeugung

In dieser überwiegend hochkarätigen Diskussion reden wir ua über Freiheit - Würde - Selbstbestimmung und die Willensbeugung! bei Patienten - Ärzten Angehörigen und Justiz.
Jeder soll in Würde und selbstbestimmt sterben können, wann er will.
Was von vielen übersehen wird, ist: der Sterbewillige (oder Angehörige) muss jemanden finden, der das macht. Dazu wäre Straffreiheit für Ärzte schon mal gut, wenn denn der Fall eingetreten sei.
Andererseits ist dem Missbrauch darin vorzubeugen.
Es kann kein jedoch kein Patient entscheiden, einen Arzt zu einer Tötung zu zwingen (Fehlvorstellungen mit der Patientenverfügung), kein Angehöriger, kein Richter, kein Chefarzt, keine "Ethikkommission" und kein Gott. Ansonsten gilt mE das im Vorbeitrag Vorgetragene.

melancholeriker
Kriminalisierung

um 11:49 von volemann

"Niemand hier weiß, wie es ist zu sterben...

...Es gibt für mich keinen ersichtlichen Grund Schwerstkranken die Hilfe zu kriminalisieren, die sich dieser Mensch zu erhalten von ganzem Herzen wünscht."

Ihr gesamter Beitrag hat mir gut gefallen. Wenn ich schon den diffamierenden Begriff "geschaftsmäßig" in diesem Zusammenhang juristisch verbaut sehe, in dem Sterbehilfe mit Kommerzialisierung assoziiert wird, als wäre das auch nur ein sinnvoller Gedanke, kommt in mir ein gewisser Verdacht auf, der diese Formulierung als eine überschiessende Idee derer entlarvt, die am Schicksal der Hilflosen verdienen. Pharma und die Investoren für die Intensivpflegekasernen, die dem Gesundheitsministerium vorschwebten, bevor die Angehörigen der Betroffenen sturmliefen.

Leipzigerin59
@karwandler, doch...

...mit ein wenig Blick über den Tellerand und nicht immer polemischen Reingrätschen, wenn es Ihnen nicht passt. Gerade bei solchen Themen hätte ich Ihnen noch ein Minimum an Empathie zugetraut. Irren ist menschlich wie das Nachdenken über würdevolles Sterben oder Leben.

Icke 1
Meine ureigenste Eintscheidung

Ich denke, nur ich selber allein kann und darf entscheiden, wann ich mein Leben beendigen möchte. Da hat sich der Staat und der Gesetzgeber nicht einzumischen, denn ich bin kein Staatseigentum, obwohl Politiker das oft meinen!

Minka04
Es sollte jeder selbst entscheiden können

Aber auch das wie sollte hier eine Rolle spielen. Kein schwerstkranker sollte gezwungen sein unter Qualen zu sterben. Und auch somit nicht zu grausigen Verzweiflungstaten getrieben werden.

BennyBoy
Zusammenfassung

Ich erlaube mir ausnahmsweise mal eine Zusammenfassung des bisher trefflich Gesagten:
Straffreiheit für Ärzte in besonderen Fällen : JA und gemäß Thema und Umfrage. Für andere Gruppen ( wie Angehörige Pfleger Richter) NEIN, weil ihnen die Sachkunde (Ausbildung bis Gewissensbildung) darin fehlt) und unter Berücksichtigung von Euthanasie bis Organspende.
Zur Missbrauchsvorbeugung werden die Vorschläge des Herrn "NL--Kollegen" dankbar aufgegriffen: nach Anmeldung in einem ärztlichen Gremium und bei der Justiz (muss kein Staatsanwalt sein aber ein zB. Richter -ohne Berufungsverfahren). Danach bessere Ausbildung bei den Ärzten und Justiz.

Kathrin_1
Erfahrungen mit Sterbenden habe ich, um

mitreden zu können.
Ich habe meinerseits eine Patientenverfügung und werde NICHTS daran ändern, wenn ich in eine Situation komme, wo sie greifen soll.
Es wird sich schon jeder mit dem Thema PV sehr wohl beschäftigt haben, daß man sehr wohl weiß, was die festgelegten Maßnahmen bedeuten. Zudem sollte man darüber mit einem vertrauten Arzt darüber sprechen sollte. Der Mensch weiß, wann es soweit ist,
Sterben werde ich durch meine eigene Hand, da ich keinerlei Verwandten hier habe. Schon alles vorbereitet.
Einer meiner Großvätern ist durch die Gabe unseres Hausarztes gestorben, worüber wir damals - 1977 - sehr froh waren.
Wer dieses möchte, hat sich bestimmt mit dem bis jetzt Verbotenem gründlich beschäftigt.
Man sollte diesen Menschen nicht absprechen, daß sie genau wissen, was sie möchten.
Der Mensch weiß, wann es soweit ist und wann man Hilfe braucht.
In einem Heim lebte eine 100 Jährige, die aufhörte zu essen. Man brachte sie ins KH, wo sie 2 Tage später verstarb.

Lyn
Ich möchte in Würde gehen dürfen

Ich fürchte mich nicht vor dem Tod.
Aber vor einem langsamen sterben, vor einem langen Dahinsiechen, unfähig, es selbst zu beenden, nur noch da sein, damit Kliniken an mir verdienen und damit ich meine Angehörigen in den Wahnsinn treibe.
Mit 2 Pflegefällen daheim weiß ich bestimmt, wovon ich rede.
Mutter wünscht sich seit Jahren täglich den Tod....

hallo1
ein Vogelschiss in der Geschichte ....

so sagte kuerzlich ein Politiker hierzulande ....

waren diese 13 Jahre ne kurze Episode in einer 1.100 jaehrigen Geschichte
oder doch mehr ?
wenn es mehr war, sollte man sich vielleicht
einen besonders sensiblen umgang beim Thema Sterbehilfe Euthanasie leisten ,
als es unsere europaeischen Nachbarn sich erlauben koennen

Kathrin_1
Kathrin_1

@ von karwandler
das stimmt nicht, daß Organe Schwerstkranker nicht mehr verwertbar sind.
Die allermeisten denken dabei nur an Organe, wie Herz, Lunge usw.
Nein, auch Augen, Knochen u. a. werden von Verstorbenen entnommen. Denn, etwas wie Knochenmark muß und Augen können nicht von Lebenden genommen werden.
Und deshalb sollte jeder auch diese Entnahmen im Organspendeausweis wie auch Patientenverfügung deutlich ablehnen, wenn er eine Entnahme nicht möchte.

hallo1
wie soll diese Sterbehilfe ausschauen

ich meine jetzt mal wirklich mit unserer deutschen Gruendlichkeit
alles in Gesetze und Paragraphen packen zu wollen
menschlicher macht es die Sache dadurch definitiv nicht

klar werde ich jetzt in der Luft zerrissen ...

aber ist es wirklich notwendig zu hinterfragen
ob die Oma die seit Jahren ans Bett gefesselt
und nur vom Sterben traumt
wirklich an dem Herzinfarkt starb wie es auf dem Totenschein des Arztes steht

hallo1
13:21 von Kathrin_1

Einer meiner Großvätern ist durch die Gabe unseres Hausarztes gestorben
.
nicht jeder hat so einen Hausarzt ....
der dazu den Mut und auch die menschliche Groesse dazu besitzt

moas

Eigentlich geht es nicht ums "dürfen", sondern ums "belegen" (des Dürfens).
Vollmachten gibt es heute auch schon zuhauf; trotzdem wird immer wieder angezweifelt, dass sie rechtens zustande kamen mit Urteils-/Zurechnungsfähigkeit usw.
Solange das bei "Kleinigkeiten" noch Probleme macht (= nichts vernünftig geregelt ist), sollte man nicht über Beihilfe zum Suizid reden.
Danach gerne.

karwandler
re leipzigerin

"@karwandler, doch...

...mit ein wenig Blick über den Tellerand und nicht immer polemischen Reingrätschen, wenn es Ihnen nicht passt."

Wenn Sie sich mit meinen Kommentaren auseinandersetzen wollen, gern. Geht aber nicht mit unkonkreten Vorwürfen.

Demokratieschuetzerin2021
@ Icke1 (13:05): ganz genau - jeder sollte frei entscheiden könn

hi Icke1

Ich denke, nur ich selber allein kann und darf entscheiden, wann ich mein Leben beendigen möchte. Da hat sich der Staat und der Gesetzgeber nicht einzumischen, denn ich bin kein Staatseigentum, obwohl Politiker das oft meinen!

ganz genau. Jeder/jede sollte - wenn es um irreversible Sachen wie Krebs oder MS, Gehirntumor oder andere solche schweren Sachen geht - selbst entscheiden duerfen. Im Gegensatz dazu sind natuerlich Depressionen KEIN Fall fuer sowas. Depressionen kann man behandeln in entsprechenden Kliniken.

Und nein, kein Mensch ist das Eigentum von irgendwem. Kein Mensch gehört irgendwem.

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