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Ihre Meinung zu EuGH-Generalanwalt: Facebook soll Hasspostings nachspüren

Opfer herabwürdigender Kommentare in sozialen Netzen sind von einem wichtigen EU-Gutachter gestärkt worden. Demnach müssen Plattformen wie Facebook nicht nur Hasspostings löschen, sondern auch wortgleiche Äußerungen aufspüren. Von Christoph Kehlbach.

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77 Kommentare

Kommentare

Konsenssoße
Meinungsfreiheit-Problemfall EU

Solange ein Posting nicht zu Gewalt aufruft, niemanden mit Gewalt bedroht, und keine Person beim Namen diffamiert, sollte Facebook nicht gezwungen werden es zu löschen.

So ist die Rechtslage in freiheitlichen Demokratien. Weil man sich der Gefahr bewusst ist, dass die Mächtigen unter dem Deckmäntelchen der "Hass"-Bekämpfung ihre Macht missbrauchen würden um Kritik auszuschalten.

Donnerwetter
Das geht

nicht weit genug.
Chefs dürfen auf Grund solcher Kommentare Kündigung aussprechen.
Facebook ist letzten endes öffentlicher Raum.Das heisst wenn ich öffentlich auf der Straße jemanden Beleidige oder aufhetze muss ich mit Strafverfolgung rechnen.
Hasskommentare sind keine Meinungsfreiheit das geht viel tiefer.

Eu-Schreck
Noch nett

Wäre ja mal was. Aber eigentlich sollte man vieles nicht nur löschen, sondern den Urheber auch einbuchten: Aktuell zB beim Mord am Regierungspräsidenten von Kassel sehe ich dringenden Tatverdacht in der Szene, die jetzt in Jubel ausbricht. Ist ja nicht normal was da an Postings kommt. Übrigens wäre das in anderen Fällen auch meine Reaktion, unabhängig von der politischen Richtung.

karwandler
re konsenssoße

"Solange ein Posting nicht zu Gewalt aufruft, niemanden mit Gewalt bedroht, und keine Person beim Namen diffamiert, sollte Facebook nicht gezwungen werden es zu löschen."

Wenn man Ihre Kriterien durchcheckt muss die Leugnung des Holocaust nicht gelöscht werden.

Ob das Ihre Absicht ist oder nicht durchdacht war muss ich offen lassen.

Adeo60
@Konsenssoße

Der Tatbestand eines Hass-Postings lässt sich sicherlich definieren. Es hat überhaupt nichts , aber auch gar nichts mit dem GrundR der freien Meinungsäußerung zu tun, wenn Hass- und Hetzbotschaften gestreut werden. Gerade im Internet ist die Versuchung groß, in der Anonymität Rechtsverletzungen zu begehen.
Der Verrohung der Sprache folgt oft die Gewalt auf der Strasse. Diese Entwicklung kann der Rechtsstaat nicht zulassen. Er muss insbesondere die Opfer solcher Exzesse schützen. Dadurch wird letztlich die Meinungsfreiheit nicht beeinträchtigt, sondern gesichert.

Konsenssoße
re 17:53 von karwandler

man Ihre Kriterien durchcheckt muss die Leugnung des Holocaust nicht gelöscht werden.
Ob das Ihre Absicht ist oder nicht durchdacht war muss ich offen lassen.

Würde ich Facebook betreiben, würde ich sowas löschen, weil es widerlich ist. Hier geht es aber darum inwieweit und nach welchen Kriterien der Staat Privatunternehmen zu einem bestimmten Handeln zwingen kann. Da haben, meines Erachtens, die Staaten mit mehr Demokratieerfahrung bessere Wege gefunden als die jüngeren weniger freiheitlichen Demokratien.

cbCLP
Alles Mist

Man darf über Herrn Habeck denken, wie man will, allein sein Rückzug von Twitter, Facebook und diesen ganzen unsinnigen (a)sozialen Netzwerken finde ich bewundernswert. Wie glücklich und ausgeglichen kann der Mann jetzt wohl sein?

Wir Sofa-Revoluzzer
@ Konsenssoße

Würde ich Facebook betreiben, würde ich sowas löschen, weil es widerlich ist.

Widerlich? Was ist das denn für ein seltsames Kriterium? An anderer Stelle werfen Sie den "Mächtigen" vor, beim Unterbinden von Beleidigungen Zensur zu betreiben. Das passt doch nicht.

Tarek94
Weltweit?

"weltweit in ihrem sozialen Netzwerk nach wortgleichen"

Also fühlt sich der EuGH dazu berufen gleich für die ganze Welt das Urteil zu fällen?

Pupsilein
@Konsenssoße

Was widerlich ist, ist subjektiv. Was Volksverhetzung etc. sind ist recht genau durch Gesetze und Urteile festgelegt. Wer sich strafbar macht, dessen dazugehörige Beiträge sollten auch gelöscht werden, sonst betreibt Facebook die Verbreitung dieser Gedanken. Und da es das dann auch in D tun, sollte es auch belangt werden können. Zumindest von D aus sollten die Beiträge nicht sichtbar sein. (Da maßt sich niemand etwas an, warum auch. Es kann ja nicht das Problem der Opfer sein, dass das Netzwerk des M.Z. weltweit erreichbar ist.)

Bernd39
Merkwürdiges Ansinnen

"Demnach müssen Plattformen wie Facebook nicht nur Hasspostings löschen, sondern auch wortgleiche Äußerungen aufspüren. " Warum wird eigentlich immer noch um den heißen Brei herumgeredet, wenn es um die Forderung nach Verifizierung der FB-Accounts geht? Man muß ja direkt den Eindruck bekommen, die Medien können ganz gut damit leben, daß niemand so genau weiß...
Was ist denn mit dem angedachten Post-Ident-Verfahren für alle FB/ Twitter- und sonstige Nutzer? Würde man dann plötzlich erschrecken, woher bestimmte Posts in Wahrheit kommen? Übrigens, ich hatte damit kein Problem, alle Mitgliedschaften in o.g. Medien aus Prinzip zu verweigern. Dafür aber kein Problem damit, mich bei Skype zu identifizieren. Immerhin ist ja damit eine Kopplung mit PayPal verbunden.

Konsenssoße
re 18:39 von Wir Sofa-Revoluzzer

Widerlich? Was ist das denn für ein seltsames Kriterium? An anderer Stelle werfen Sie den "Mächtigen" vor, beim Unterbinden von Beleidigungen Zensur zu betreiben. Das passt doch nicht.

Doch es passt. Denn Sie unterscheiden nicht zwischen staatlich und privat. Facebook als Privatunternehmen hat das Recht seine eingenen Richtlinien zu verfassen und sein Hausrecht ausüben. Facebook ist keine Behörde, die Menschen zu etwas zwingen kann.
Ihr Kommentar veranschaulicht die problematische europäische Situation. In den freiheitlichen Demokratien ist Staat und Privat besser getrennt, und die Menschen können die Konzepte besser auseinanderhalten.

karwandler
re konsenssoße

" Facebook als Privatunternehmen hat das Recht seine eingenen Richtlinien zu verfassen und sein Hausrecht ausüben"

Das ist doch Unsinn. Wenn ich eine Kneipe aufmache ist das auch ein Privatunternehmen. Trotzdem muss ich die staatlichen Richtlinien zum Rauchverbot und zum Jugendschutz einhalten. Da beißt das Hausrecht keinen Faden ab.

Sie sollten das Thema noch mal gründlich überdenken, und ob Sie sich da mit privat und Hausrecht nicht in eine Sackgasse verrannt haben.

LifeGoesOn
Die Entscheidung ist letztendlich ein "Witz", ...

... denn sie geht längst nicht weit genug.

Wichtig ist ja vor allen Dingen der Kontext, in dem "fragwürdige" Beiträge auftauchen. Natürlich kann man sich neutral zu Themen äußern und auch bestimmte Äußerungen verurteilen, ohne damit Hass schüren zu wollen.

Wenn aber klar erkennbar ist, dass hier Hass und Verunglimpfung das Ziel sind, muss ein Schlussstrich gezogen, der oder die Beiträge gelöscht und der User im schlimmsten Fall auch gesperrt werden.

Aus meiner Sicht ist es zudem dringend nötig, im Internet nur noch unter Klar-Namen auftreten zu dürfen. Auch wenn hierfür der Aufwand natürlich erheblich sein wird, ist es die einzige Chance, dem inzwischen weit verbreitenden gefühlt rechtsfreiem Raum Einhalt zu (ge)bieten.

Cappuccino1963
Weltweit Tarek94

Anders als Sie es hier darstellen, fühlte sich der EUGH bisher nicht berufen, für die ganze Welt ein Urteil zu fällen. Wie in dem Bericht steht hat lediglich der Generalanwalt ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Das Gericht hat noch nicht entschieden. Steht auch so im Bericht. Zwar folgt das EuGH oft den Gutachten, gerade in jüngster Zeit fiel das Urteil dann aber auch durchaus gegenteilig aus. Unabhängig davon geht es hier aber um Ansprüche einer europäischen Poitikerin und Facebook macht in der EU Geschäfte. Unterliegt daher evtl. auch entsprechend unserem Recht.

Superschlau

Und wer bestimmt, was Meinung oder Hetze ist?
Hoffentlich nicht Facebook oder Youtube. Das sollen dann doch seriösere Gremien entscheiden.

Konsenssoße
re 19:49 von karwandler

Sie sollten das Thema noch mal gründlich überdenken, und ob Sie sich da mit privat und Hausrecht nicht in eine Sackgasse verrannt haben.

Mein Argument, ist dass Privatunternehmen wie Facebook das Recht haben sollten zusätzlich zu den staatlichen Richtlinien auch eigene Richtlinien zu erstellen.

Aber der Staat sollte sich nur soweit einmischen wie es in den freiheitlichen Demokratien geschiet. Ich erkenne bei meinen Argumenten da keine Sackgasse.

Sasquatch
@ Superschlau

"Und wer bestimmt, was Meinung oder Hetze ist?"

Schon mal was von gesundem Menschenverstand gehört?

Ich brauche wirklich kein "Gremium" um mir zu sagen, dass ich Ausdrucksformen, die mich persönlich verletzen würden auch anderen nicht um die Ohren haue. Leider ist dieses Taktgefühl entgegensetzt proportional zur Anonymität des gewählten Mediums.

Wenn ich mich hinter einem Pseudonym verbergen kann, kommt bei vielen Zeitgenossen wirklich die Bestie durch.

LifeGoesOn
@ Superschlau am 04. Juni 2019 um 20:03 Uhr

"Und wer bestimmt, was Meinung oder Hetze ist?"

Das -wie gesagt- lässt sich im Kontext meistens sehr schnell und einfach erkennen. Die Grenze liegt dann beim jeweiligen Kontrolleur.

Ich z.B. bin Moderator eines Forums ... und dort gibt es inzwischen keinerlei Hassbeiträge mehr, da sie konsequent entfernt werden und der jeweilige User jeweils eine Begründung bzw. Hinweis für die Löschung erhält. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen eine Sperrung möglich ist, die am Anfang auch einige Male erforderlich war. Inzwischen ist dort "Ruhe", was aber nicht heißt, dass dort nicht vernünftig diskutiert werden kann. Hierbei liegt die Betonung auf vernünftig.

Natürlich ist das bei der Größe von FB eine andere Hausnummer, sollte aber mit ein wenig gutem Willen durchaus leistbar sein.

Wir Sofa-Revoluzzer
@ Konsenssoße

Solange ein Posting nicht zu Gewalt aufruft, niemanden mit Gewalt bedroht, und keine Person beim Namen diffamiert, sollte Facebook nicht gezwungen werden es zu löschen.

Und wenn eine Personengruppe oder Ethnie diffamiert wird, was im übrigen dauernd im Netz geschieht, das soll dann erlaubt sein?
Das kann ja wohl nicht wahr sein.

gman
Zu 19:47 von FFpetra44 "365 Tage 24 Stunden"

@ 19:43 von nie wieder spd
"Für irgendeinen einfachen Job wäre das für jüngere Menschen ein nettes Einstiegsgehalt nach der Ausbildung."
---
Bitte beachten, und das vergessen fast alle:
Das ist das Gehalt für Schichtarbeit.
365 Tage 24 Stunden.
Ob Sonn- oder Feiertag.
Nix mit Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr und fertig!!

@FFpetra44, nicht übertreiben, es gibt noch viele Berufe für die das zutrifft.
Auch Beamte, z.B. Polizisten sind rund um die Uhr im Einsatz, aber ebenfalls nicht dieselben!

Der Vergleich mit Luxemburg hinkt gewaltig. Ich könnte jetzt andere Vergleiche aus dem nahen und fernen Ausland aufzählen, die das Gegenteil aufzeigen. Ich spare es mir.

Von "schlechter Entlohnung" kann nicht generell die Rede sein, darauf habe ich reagiert. Was bleibt vom Brutto? Das ist eine Frage, die jeden Arbeitnehmer betrifft, nicht nur Pflegekräfte. Bei den Forderungen beißt sich dann der Fuchs in den eigenen Schwanz. Die Differenz wird so nicht kleiner.

CarstenSchmidt
Falschinformation beruhend auf Tagesschaukonsum oder bewusst?

Sehr geehrter Adeo60,
die Definition des "Hatespeech", oder "Hass-Posting" wie Sie sich ausdrücken ist bewusst schwammig gehalten um den Menschen Angst einzujagen die falsche Meinung zu äussern und nichts anderes!
Das sind schlichtweg die Gegenmaßnahmen eines verzweifelten Meinungskartells.
Ich persönlich halte Hass für Energieverschwendung, aber:
Es ist in der BRD bis heute nicht verboten zu hassen, und gleichgültig ob es nett von mir wäre oder nicht, ist es mein verfassungsmässig garantiertes Recht die Kassiererin an der Supermarktkasse zu hassen, wenn sie mich nach der Postleitzahl fragt!
Das Internet ist kein Rechtsfreier Raum, Beleidigungen und Bedrohungen waren bereits vor dem "Hatespeech" strafbar und das ist auch gut so! Der Rest ist gegen unliebsame Meinung gerichtet!
beste Grüße
Carsten Schmidt

An die Redaktion: 9,4 Millionen Zuschauer bundesweit und die Kommentierung bei von Themen oft bei unter Hundert Kommentaren beendet! Ich wundere mich.....

karwandler
re konsenssoße

"Mein Argument, ist dass Privatunternehmen wie Facebook das Recht haben sollten zusätzlich zu den staatlichen Richtlinien auch eigene Richtlinien zu erstellen."

Jetzt rudern Sie doch schon zurück. Vorher waren es "eigene Richtlinien", nun "eigene zusätzlich zu den staatlichen Richtlinien". Wobei die eigenen natürlich die staatlichen nicht unterlaufen dürfen.

Und was Sie im ersten Kommentar als Richtlinien formuliert haben gilt erst recht nicht mehr.

rimitino
Endlich ein Vorwärts!

Diese Totale Freiheit, Fast-Anonymität, ist selbstzerstörerisch für jede Gesellschaft, besonders dann, wenn es sich um Demokratien handelt, wie z.B. die BRD! Auch pädagogisch, besonders für die Jüngeren, ein gefährliches Pflaster! Das Böse entwickelt sich zur Selbstverständlichkeit, und genau diese Entwicklung muss gesteuert sein, damit sie nicht entgleist! Demokratie keine Frage, aber eine Zensur ist notwendig um die Demokratie zu schützen!

Wir Sofa-Revoluzzer
@ CarstenSchmidt

An die Redaktion: 9,4 Millionen Zuschauer bundesweit und die Kommentierung bei von Themen oft bei unter Hundert Kommentaren beendet! Ich wundere mich.....

Wenn es Sie tröstet, ich habe schon in China gelebt und gearbeitet. Dort existiert eine Seite zum freien und kritischen Kommentieren einfach überhaupt nicht. Die Tagesschauseite ist gesperrt, Spiegel-Online ist gesperrt, Google ist gesperrt, Wikipedia (egal welche Sprache) ist gesperrt, ...

Konsenssoße
re 20:12 von Wir Sofa-Revoluzzer

Und wenn eine Personengruppe oder Ethnie diffamiert wird, was im übrigen dauernd im Netz geschieht, das soll dann erlaubt sein?
Das kann ja wohl nicht wahr sein.

Das ist wahr, sogar geltendes Recht in den freiheitlichen Demokratien. Sie können ja vergleichen welche staatlichen Richtlinien Facebook in verschiedenen Staaten befolgen muss.

Kein Mensch kann sich seine Herkunft aussuchen, also ist es meines Erachtens ziemlich irrsinnig einen Menschen für seine Ethnie zu kritisieren.
Aber was meinen Sie mit Personengruppe?
Da können Gesetze schnell die Demokratie gefährden. Menschen sollen immer für das was sie glauben und tun scharf kritisiert werden können.

Frank von Bröckel
Hass umfasst immer all DAS, was man..

..selbst persönlich dafür halten möchte!

So einfach ist das!

Konsenssoße
re 20:26 von karwandler

Jetzt rudern Sie doch schon zurück. Vorher waren es "eigene Richtlinien", nun "eigene zusätzlich zu den staatlichen Richtlinien".

Das sieht schon wieder nach einem Strohmann-Argument aus. Ich schrieb nie, dass nur Facebook über Richtlinien entschieden soll.


Und was Sie im ersten Kommentar als Richtlinien formuliert haben gilt erst recht nicht mehr.

Warum nicht? Was hat sich denn geändert?.

GeMe
@20:05 von Konsenssoße: eigene Richtlinien

"Mein Argument, ist dass Privatunternehmen wie Facebook das Recht haben sollten zusätzlich zu den staatlichen Richtlinien auch eigene Richtlinien zu erstellen. "

Selbstverständlich gibt es solche Richtlinien bei facebook. Denen müssen Sie bei der Anmeldung auch zustimmen und gelegentlich, wenn facebook seine Richtlinien ändert, muss man wieder zustimmen.

Trotzdem denken manche Leute, dass sie auf facebook schreinem und teilen können, was sie wollen.

Sehr gerne werden auch immer weider Memes geteilt in denen es heißt "Hiermit widerspreche ich den Richtlinien von facebook und verbiete, dass facebook meine Daten nutzt."

Ist natürlich völlig lächerlich, da man ja zunächst den Nutzungsbestimmungen zustimmen muss, bevor man den Blödsinn posten kann.

Meine Erfahrung und auch die Erfahrung vieler anderer Benutzer ist folgende.
Wenn Sie eine nackte Frauenbrust posten, wird das umgehend gelöscht.
Beschweren Sie sich über rechte Hetze, antwortet facebook, dass kein Verstoß zu erkennen ist.

Adeo60
@CarstenSchmidt

Heiko Maas hatte, wie Sie wissen, als Justizminister eine Gesetzesinitiative gegen Hass- und Hetzbotschaften im Internet gestartet. Der bestehende rechtliche Rahmen war nicht ausreichend. Natürlich ist es in Deutschland nicht verboten zu hassen. Wenn sich dieser Hass aber z.B. im Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung erfüllt, so liegt selbstverständlich ein strafbewehrtes Handeln vor, das eben nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Meinungsfreiheit darf insbesondere nicht dazu mißbraucht werden, sich in ehrverletzender Weise gegenüber Dritten zu äußern. Deshalb ist Hass als Gesinnung natürlich frei, aber Hass darf sich nie in einer Form von (psychischer) Gewalt oder strafbewehrtem Handeln realisieren. Irgendwie logisch, finden Sie nicht auch?

phme
20:39 von Frank von Bröckel

"Hass umfasst immer all DAS, was man selbst persönlich dafür halten möchte! So einfach ist das!"

Der Duden sagt: "Hass, Substantiv, maskulin - heftige Abneigung; starkes Gefühl der Ablehnung und Feindschaft gegenüber einer Person, Gruppe oder Einrichtung."

Daraus folgt: wenn jemand eine Kommentar abgibt, mit dem der Urheber des Kommentars eine heftige Abneigung bzw. ein starkes Gefühl der Ablehnung und Feindschaft gegenüber einer Person, Gruppe oder Einrichtung transportiert, dann ist das ein Hasskommentar.

phme
@20:30 von Konsenssoße

>>re 20:12 von Wir Sofa-Revoluzzer

Und wenn eine Personengruppe oder Ethnie diffamiert wird, was im übrigen dauernd im Netz geschieht, das soll dann erlaubt sein?
Das kann ja wohl nicht wahr sein.

Das ist wahr, sogar geltendes Recht in den freiheitlichen Demokratien. Sie können ja vergleichen welche staatlichen Richtlinien Facebook in verschiedenen Staaten befolgen muss. <<

Es gibt auch die Straftatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung, der Beleidigung, der Anstachelung zum Rassenhass. Und es gibt den Straftatbestand der Beihilfe. Also: ganz so einfach wie Sie meinen, liegen die Dinge dann doch nicht.

LifeGoesOn
Ich bin doch ein klein wenig verwundert, ...

... wie viele User hier den Unterschied zwischen Hassbeitrag und freier Meinungsäußerung nicht kennen (wollen).

Denjenigen kann ich einfach nur empfehlen, dies zunächst im kleinen privaten und persönlichem Umfeld auszuprobieren ... und sich erst dann ins Internet zu wagen.

Vielleicht wäre ja auch ein Führerschein für´s Internet eine Lösung ... ;-)

dermulla
18:40 von Tarek94

"Also fühlt sich der EuGH dazu berufen gleich für die ganze Welt das Urteil zu fällen?"

Warum nicht? Solange Facebook in der EU Geschäfte macht sind sie auch an EU Recht gebunden. Schließlich ist Facebook ein weltweites Netzwerk und Inhalte sind auch mit ein paar Ausnahmen wie China weltweit abrufbar.

phme
@20:20 von CarstenSchmidt

>>Sehr geehrter Adeo60,
die Definition des "Hatespeech", oder "Hass-Posting" wie Sie sich ausdrücken ist bewusst schwammig gehalten um den Menschen Angst einzujagen die falsche Meinung zu äussern und nichts anderes!
Das sind schlichtweg die Gegenmaßnahmen eines verzweifelten Meinungskartells.<<

Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie oder andere hier Angst haben. Sie äußern Ihre Meinung frei von der Leber weg und sie wird hier auch veröffentlicht. Zudem gibt es jede Menge radikale Publikationsorgane verschiedener politischer Richtung, die unbehelligt publizieren. Ein "Meinungskartell" das Sie unterdrückt kann ich nicht erkennen. Ehe eine Mehrheit, die Ihre Ansichten nicht teilt.

Dann gibt es aber auch die Morddrohungen, die Aufforderung, konkrete Menschen zu "besuchen" etc. Im Zusammenhang mit dem Mord am Kaseler Regierungspräsidenten kann man das wieder bestaunen. Hier werden definitiv rote Linien überschritten, das gehört konsequent unterbunden.

Konsenssoße
20:55 von phme

Es gibt auch die Straftatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung, der Beleidigung, der Anstachelung zum Rassenhass.

Es gibt in keiner freiheitlichen Demokratie den Straftatbestand der Beleidigung oder der
üblen Nachrede/Verleumdung (letztere nur Zivilrecht). Ob in den sozialen Medien oder anderswo, die Einschränkung der Meinungsfreiheit trifft nicht die Starken, sondern die frustrierten Schwachen (also meistens Oppositionelle).
Soviel zu den Beweggründen vieler EU-Regierungen.

Adeo60
@Konsenssoße

Ich muss Sie korrigieren: Die Verleumdung ist ein Straftatbestand (§ 187 StGB). Auch Beleidigungsdelikte (§ 185 StGB) und vor allem der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) sind dem StrafR immanent. Die Meinungsfreiheit beinhaltet eben nicht das Recht, einen Dritten in seiner Ehre herabzuwürdigen oder Hass und Hetze zu betreiben. Meinungsbildung wird argumentativ ausgetragen und nicht durch die ehrverletzende Missachtung Dritter. Auch wenn nicht strafbewehrt, so stellt es sich zunehmend als Problem dar, dass Wahrheit und Lüge austauschbar geworden sind. Trump beherrscht dieses Wechselspiel und die Kanzlerin hat dies auf dem Campus der Harward Universität schonungslos und unter Beifall offengelegt. Unsere Streitkultur wir ad absurdum geführt, wenn nicht mehr argumentiert, sondern nur noch agitiert wird.

phme
@21:23 von Konsenssoße

>>Ob in den sozialen Medien oder anderswo, die Einschränkung der Meinungsfreiheit trifft nicht die Starken, sondern die frustrierten Schwachen (also meistens Oppositionelle).<<

Sorry, aber dieser Satz ist Unfug. Dass hierzulande keine Meinungsfreiheit eingeschränkt wird beweisen nicht zuletzt Ihre zahlreichen Posts. Und ein Promi, der sich (manchmal auch nur scheinbar) im Ton vergreift, ist danach ebenfalls tagelang Mode in den Medien, ohne Ansehen der Person. Beispiel: Frau Nahles (Bätschi", "auf die Fresse")

Konsenssoße
re 21:40 von phme

Dass hierzulande keine Meinungsfreiheit eingeschränkt wird beweisen nicht zuletzt Ihre zahlreichen Posts.

Meinungsfreiheit bedeutet viel mehr als nur in Onlineforen oder sozialen Medien seine ruhig vorgetragenen Ideen zu posten. Meinungsfreiheit soll auch offene, freie und scharfe Debatten umfassen, wo man sich auch mal im Ton vergreift und im Inhalt übertreibt. Sonst bekommt man den demokratiegefährdenden "chilling effect".

deutlich
phme 20.48

Daraus folgt: wenn jemand eine Kommentar abgibt, mit dem der Urheber des Kommentars eine heftige Abneigung bzw. ein starkes Gefühl der Ablehnung und Feindschaft gegenüber einer Person, Gruppe oder Einrichtung transportiert, dann ist das ein Hasskommentar."
aha! Gilt das auch für Trump, Orban, Salvini? Oder gibt's da wieder andere Regeln?

Gerhard Apfelbach
Was ist Hass

Mir stellt sich da nur eine Frage: Was ist Hass und wer entscheidet dies?

Wir Sofa-Revoluzzer
@ Konsenssoße

Es gibt in keiner freiheitlichen Demokratie den Straftatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede/Verleumdung (letztere nur Zivilrecht).

Das stimmt nicht. Eine Beleidigung ist ein Straftatbestand. Wenn Ihnen bei einer Verkehrskontrolle "Sie Ar..." rausrutscht, haben Sie kein zivil- sondern ein strafrechtliches Problem.

Hille-SH
Hey...

...es gibt doch keinen Zwang an den Blödsinnigkeiten der sozialen Medien permanent teil zu haben und erst recht nicht, wenn man ernsthaft bereit ist, tatsächlich Dinge ins Rollen zu bringen.

Das es den unter Druck stehenden politischen wie wirtschaftlichen Potentaten der EU eben nicht um "Hatespeech", sondern tatsächlich um die verlogene Legimitation der wachsenden und umfassenden Kontrolle geht, sollte mittlerweile jedem klar sein.

AKK`s Vorstoß kam doch nicht zufällig.

Die Angst im Elfenbeinturm muss sich langsam in Panik verwandeln.

Das die Medien dieses durchschaubare wie miese Schauspiel noch immer mitmachen, erklärt vieles und macht die Sache nur noch offensichtlicher.

Trefft Euch und sprecht miteinander, viel persönlicher, unmissverständlicher und direkter als dummes tippen

Diese EU steht China, Russland und den USA bald in nichts mehr nach.

Diese "demokratische" EU macht die Verfolgung Andersdenkender zur Sache von Konzernen.

Diese EU hat zurecht keine Zukunft mehr !

GeMe
@21:03 von LifeGoesOn: Unterschied zwischen Hassbeitrag

"Ich bin doch ein klein wenig verwundert, ...

... wie viele User hier den Unterschied zwischen Hassbeitrag und freier Meinungsäußerung nicht kennen (wollen)."

Selbstverständlich kennen alle den Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Hassbeitrag. Bei denen, die etwas weiter rechts stehen, ist es jedoch häufig so, dass sie den Unterschied nicht kennen wollen, denn so kann man die Grenze zwischen Meinungsäßerung und Hassbeitrag immer ein bisschen weiter in Richtung Hassbeitrag verschieben.

Man geht ein ganz klein wenig über die Grenze. Dann regt man sich auf, dass man seine Meinung nicht schreiben darf. So machen es dann mehrere und die Moderation eines Forums gibt nach, denn ganz offensichtlich fühlen sich ja viele eingeschränkt. Muss ja was dran sein.

Bei facebook ist es aber egal. Bevor da etwas als Hassbeitrag gesperrt wird, muss man schon dazu Aufrufen ganze Bevölkerungsgruppen an die Wand zu stellen.
Ach nein, ich vergaß, sowas darf man posten, wenn es links-grüne betrifft.

Wir Sofa-Revoluzzer
@ Konsenssoße

Ob in den sozialen Medien oder anderswo, die Einschränkung der Meinungsfreiheit trifft nicht die Starken, sondern die frustrierten Schwachen (also meistens Oppositionelle).

Unsinn, Beleidigungen sind allen Bürgern verboten, nicht nur frustrierten Oppositionellen.

Sasquatch
@ LifeGoesOn

"... und dort gibt es inzwischen keinerlei Hassbeiträge mehr, da sie konsequent entfernt werden und der jeweilige User jeweils eine Begründung bzw. Hinweis für die Löschung erhält."

Vorbildlich!

Die Praxis, dem jeweiligen User eine Begründung für die Löschung (oder Nicht-Veröffentlichung) eines Beitrages zukommen zu lassen, sollte sich die Tagesschau-Redaktion mal hinter den Spiegel stecken.

GeMe
@22:02 von Konsenssoße: offene, scharfe Debatten

"Meinungsfreiheit soll auch offene, freie und scharfe Debatten umfassen, wo man sich auch mal im Ton vergreift und im Inhalt übertreibt. Sonst bekommt man den demokratiegefährdenden "chilling effect"."

Sie meinen solche offenen, scharfen Debatten wie z.B. bei PEGIDA, wo am Ende die Menge "Absaufen, Absaufen" grölt?

Oder doch eher eine Wahlkampfveranstaltung auf der von Kameltreiben und Kümmeltürken die Rede ist und der Saal dazu "Abschieben, Abschieben" skandiert?

Das ist definitiv keine Meinungsfreiheit, sonder ganz eindeutig Hetze. Es wird aber vom Staat geduldet. Nicht mal der Verfassungsschutz rümpft dazu die Nase.

karwandler
re sasquatch

"Die Praxis, dem jeweiligen User eine Begründung für die Löschung (oder Nicht-Veröffentlichung) eines Beitrages zukommen zu lassen, sollte sich die Tagesschau-Redaktion mal hinter den Spiegel stecken."

Wird mit Sicherheit nicht passieren.

Konsenssoße
re 21:38 von Adeo60

Die Verleumdung ist ein Straftatbestand

re 22:12 von Wir Sofa-Revoluzzer

Eine Beleidigung ist ein Straftatbestand.

Aber kein Straftatbestand in den freiheitlichen Demokratien.
Schauen Sie mal auf Facebook in den Ländern, dann werden Sie sehen was ich meine.

LifeGoesOn
@ Gerhard Apfelbach Am 04. Juni 2019 um 22:07 Uhr

"Mir stellt sich da nur eine Frage: Was ist Hass und wer entscheidet dies?"

Ich gebe Ihnen die Antwort: Siehe oben :-)

*************

@ GeMe am 04. Juni 2019 um 22:16 Uhr

"Dann regt man sich auf, dass man seine Meinung nicht schreiben darf. So machen es dann mehrere und die Moderation eines Forums gibt nach, denn ganz offensichtlich fühlen sich ja viele eingeschränkt. Muss ja was dran sein."

Ich gebe zu, man muss schon manchmal etwas hartnäckig sein, um den Leuten die Grenzen aufzuzeigen ... und manchmal stößt man auch nicht nur auf Verständnis. Dennoch hat sich die Methode zumindest bewährt und wird nach wie vor erfolgreich umgesetzt. Hin und wieder bin ich aber für die Unterstützung durch andere User auch ganz dankbar ;-)

karwandler
re konsenssoße

"
Am 04. Juni 2019 um 22:32 von Konsenssoße
re 21:38 von Adeo60

Die Verleumdung ist ein Straftatbestand

re 22:12 von Wir Sofa-Revoluzzer

Eine Beleidigung ist ein Straftatbestand.

Aber kein Straftatbestand in den freiheitlichen Demokratien."

Kindisches "nein, nein, ist kein Straftatbestand"

Damit das Kindische aufhört, werden Sie doch mal konkret mit den "freiheitlichen Demokratien", auf die Sie andauernd verweisen, und wo man beliebig beleidigen und verleumden kann.

Sausevind
22:07 von Gerhard Apfelbach

"Mir stellt sich da nur eine Frage: Was ist Hass und wer entscheidet dies?"

Warum stellen Sie diese Frage? Es geht hier nicht um Hass, sondern um hasserfüllte AUSSAGEN.
Und letztere sind eindeutig definiert und wurden hier auch schon definiert.

Wenn jemand nicht weiß, ob er innerlich hasst oder nicht - dann ist das kein Fall für ein öffentliches Forum.

Silverfuxx
22:17 von Sasquatch

Die Praxis, dem jeweiligen User eine Begründung für die Löschung (oder Nicht-Veröffentlichung) eines Beitrages zukommen zu lassen, sollte sich die Tagesschau-Redaktion mal hinter den Spiegel stecken.

Vollste Zustimmung ! Zumal das bei Teilsendern der ARD ja auch praktiziert wird (… MDR ? Oder RBB, NDR ? Jedenfalls irgendwo da. Und ich meine auch beim WDR).

Demokratieschuetzerin2021
Ganz ehrlich: dieses Teil ist mir zu schwammig

Ganz ehrlich:

dieses Gesetz zum Löschen von Hasskommentaren ist mir zu schwammig. Denn es fängt schon damit an: was ist eigentlich ein Hasskommentar?? Wo fängt der Hass an und wo hört die Meinungsfreiheit auf??

OK, dass hier ist zwar eine eindeutige Beleidigung die sich niemand bieten lassen muss:

https://www.tagesschau.de/ausland/facebook-beleidigung-101.html

Auf ihrer Facebook-Seite verlinkte eine Nutzerin aus Österreich einen Artikel über Flüchtlinge. In diesem Post beleidigte sie zugleich die damalige Chefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek, unter anderem als "miese Volksverräterin".

Aber: genau dieses Gesetz kann von Regierungen auch dazu missbraucht werden, um Regierungskritik und andere unerwuenschte Sachen wie zum Beispiel solche wie Rezo zensieren zu lassen. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Demokratieschuetzerin2021
Zusätzliche Frage: was ist eigentlich ein "akzeptabler Aufwand"?

Zusätzlich frage ich den Herrn Generalanwalt mal:

was ist eigentlich ein "akzeptabler Aufwand"??

https://www.tagesschau.de/ausland/facebook-beleidigung-101.html

Der Generalanwalt am EuGH kam in seinem Schlussgutachten zu dem Ergebnis: Die Gerichte dürfen Facebook als Host-Provider dazu verpflichten, weltweit in ihrem sozialen Netzwerk nach wortgleichen Äußerungen zu suchen. Das sei mit akzeptablem Aufwand machbar und auch im Sinne der Betroffenen geboten. Schließlich könne man durch das Teilen von Posts auch schnell solche Beleidigungen verbreiten.

Drittens frage ich auch mal:
duerfen wir User dann auch Löschanträge zum Beispiel gegen die ganzen Beleidigungen und Diffarmierungen durch Trump stellen wie er sie sich heute wieder in London geleistet hat?? Oder auch auf Twitter?? Geht da auch was??

Oder können wir auch Hasspostings von der CSU gegen uns User und gegen andere löschen lassen und von der werten AKK gegen uns User und andere?? Wie sieht es da aus??

phme
@22:07 von deutlich

>>phme 20.48
Daraus folgt: wenn jemand eine Kommentar abgibt, mit dem der Urheber des Kommentars eine heftige Abneigung bzw. ein starkes Gefühl der Ablehnung und Feindschaft gegenüber einer Person, Gruppe oder Einrichtung transportiert, dann ist das ein Hasskommentar."
aha! Gilt das auch für Trump, Orban, Salvini? Oder gibt's da wieder andere Regeln?<<

Selbstverständlich gilt das auch für Herrn Trump und Herrn Salvini. Auch für Herrn Höcke, Frau von Storch und wie sie alle haißen.

Demokratieschuetzerin2021
Wie wirda auf Einhaltung der Grundrechte geachtet??

Viertens frage ich mal:

wie wird darauf geachtet, dass die Gerichte die Grundrechte einhalten??

https://www.tagesschau.de/ausland/facebook-beleidigung-101.html

Vor allem dürften die Gerichte die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht außer Acht lassen.

Fuenfte Frage: wie kann man gegen unberechtigte Löschungen vorgehen?? Und wo kann man Hasspostings zum Beispiel bei Facebook und anderen möglichst einfach melden??

Sechste Frage:
wie kann man wirkungsvoll verhindern, dass diese Schlapphuete in den Messengerdiensten mitlesen??

Demokratieschuetzerin2021
@ Sasquatch (22:17): Danke fuer diese sehr richtige Anregung

hi Sasquatch

Danke fuer diese sehr richtige Anregung:

Die Praxis, dem jeweiligen User eine Begründung für die Löschung (oder Nicht-Veröffentlichung) eines Beitrages zukommen zu lassen, sollte sich die Tagesschau-Redaktion mal hinter den Spiegel stecken.

Denn auch von mir werden ungewöhnlich viele Beiträge nicht freigeschaltet obwohl sie NICHT gegen die Netiqette verstoßen. Und dass schon seit Jahren. Dazu muss ich nur in mein Account hier bei der Tagesschau reinschauen. Wie extrem viel Rot da mal wieder drin ist. Und dass OHNE Netiqetteverstoß.

phme
@22:32 von Konsenssoße

>>(Eine Beleidigung ist ...) kein Straftatbestand in den freiheitlichen Demokratien.
Schauen Sie mal auf Facebook in den Ländern, dann werden Sie sehen was ich meine.<<

Erklären Sie uns bitte, nach welchen Kriterien Sie einem Staat das Prädikat "freiheitliche Demokratie" verleihen.

Nehmen wir mal die USA. Dort dürfen Sie aus der Anonymität heraus ohne jede Konsequenz für sich selbst beleidigen und verleumden, aber wehe, Sie posten nackte Brüste. Ist es das, was nach Ihren Maßstäben eine freiheitliche Demokratie ausmacht?

Demokratieschuetzerin2021
@ Gerhard Apfelbach (22:07): gute Frage: was ist Hass??

hi Gerhard Apfelbach

Was ist Hass

sehr gute Frage.

Mir stellt sich da nur eine Frage: Was ist Hass und wer entscheidet dies?

Wer das entscheidet?? Eigentlich wir User. Nur wenn dann wirklich sich was als ungerechtfertigt gelöscht rausstellt und es zur Beschwerde kommt, dann kann es letztendlich sein, dass das Gericht entscheidet. Aber: ich ueberlege mir schon sehr genau, ob ich irgendwen bei manchen Sachen melde oder nicht. Ich mache sowas NICHT aus Jux und Dollerei.

Ich mache das nur dann, wenn mir was als

Beleidigung
rechtsextremer Unsinn (also Verbreitung von rechtsextremem Gedankengut)
oder als NICHT bewiesen

auffällt. Im Punkt NICHT bewiesen hatte ich heue bei der TZ schon einige. Und die letzten Tage einige (die ich aber noch nicht gemeldet habe) wegen Verbreitung von rechtsextremen Gedankengut bzw. rechtspopulistischem Unsinn.
Und unter dem Punkt Beleidigung hätte ich gerne heute so einige Tiraden von Trump in London am allerliebsten gemeldet.

Konsenssoße
re 22:43 von karwandler

Damit das Kindische aufhört, werden Sie doch mal konkret mit den "freiheitlichen Demokratien", auf die Sie andauernd verweisen, und wo man beliebig beleidigen und verleumden kann.

Kindisch ist, Fragen zu stellen worauf man schon die Antwort weiß. Sie wissen welche Länder ich meine, u.A auch das Ursprungsland von Facebook. Man kann beliebig beleidigen, und Verleumdung ist im Zivilrecht, nicht im Strafrecht.

Wir Sofa-Revoluzzer
@ Konsenssoße

Eine Beleidigung ist ein Straftatbestand.
Aber kein Straftatbestand in den freiheitlichen Demokratien.

Aber sicher doch, erst recht in freiheitlichen Demokratien.

Wir Sofa-Revoluzzer
@ Demokratieschue

Viertens frage ich mal:
wie wird darauf geachtet, dass die Gerichte die Grundrechte einhalten??

Die Grundrechte sind Bestandteil des GG und damit unmittelbar geltendes Recht. Und die Gerichte sind selbstverständlich an das geltende Recht gebunden.

Adeo60
@Konsenssoße - Straftatbestände

Sorry, schauen Sie einfach mal in unser StGB, dann werden Sie fündig. Was Sie mit "freiheitlichen Demokratien" meinen, ist nicht nachvollziehbar. Ich schätze, Sie haben hier etwas durcheinender gebracht.

Eu-Schreck
Ne Anmerkung

Seltsame Fragen hier, "was ist Hass" und solcher Stuss. Anders kann man es nicht mehr nennen. Autoren, die sich für schlau halten und meinen, das Verwaschen von Meinungsfreiheit und hatespeech würde sich beim Gegenüber verfangen. Auch der Versuch, die Grenze zwischen mehr oder minder starker Ablehnung und Hass verwischen zu wollen, um Hass also zu normalisieren. Ich frage mich, sind das eigene Gedanken oder ist da eine fertige Guideline die rezitiert wird? Mich ärgert das. Da ist nicht mal eine politische Gewichtung im Beitrag der Tagesschau, es geht um eine Agenda generell gegen hatespeech. Egal ob von Neunazis, Islamisten, Linksextremisten oder einem fanatischen Mikadoklub. Doch bezeichnend ist, wer sich davon gleich provoziert fühlt.

Demokratieschuetzerin2021
Generalanwalt soll zum Aufwand bitte Vorschläge machen

Zu diesem Punkt "akzeptabler Aufwand" möchte ich diesen Generalanwalt auch mal um Vorschläge bitten, was fuer ihn denn ein "akzeptabler Aufwand" ist. Das soll er bitte mal näher definieren, erklären und eben Vorschläge liefern.

Und ich frage auch nochmal:
wo kann man möglichst einfach solche Hasskommentare bei Facebook und anderen zur Löschung anmelden??

Demokratieschuetzerin2021
Dieses Gutachten ist in diesem schwammigen Zustand keine Hilfe

Von daher ist dieses Gutachten in diesem gegenwärtigen sehr schwammigen Zustand keine echte Hilfe:

https://www.tagesschau.de/ausland/facebook-beleidigung-101.html

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind ein Gutachten, das dem EuGH bei der Entscheidungsfindung helfen soll.

Da muss nochmal druebergearbeitet werden und mehr genauer ins Detail gegangen werden.

Eu-Schreck
22:59 von phme

Beleidigung ist okay, nackte Brüste sind aber definitiv undemokratisch! ;)

Konsenssoße
re 22:59 von phme

Nehmen wir mal die USA. Dort dürfen Sie aus der Anonymität heraus ohne jede Konsequenz für sich selbst beleidigen und verleumden, aber wehe, Sie posten nackte Brüste. Ist es das, was nach Ihren Maßstäben eine freiheitliche Demokratie ausmacht?

Da kann ich nur wieder genau so antworten wie um 19:40 auf einen anderen Foristen.
Sie unterscheiden nicht zwischen Staat und Privat. Also was im Gesetz steht, und Hausrecht von Privatunternehmen wie Facebook.

Wir Sofa-Revoluzzer
@ Demokratieschue

Aber: genau dieses Gesetz kann von Regierungen auch dazu missbraucht werden, um Regierungskritik und andere unerwuenschte Sachen wie zum Beispiel solche wie Rezo zensieren zu lassen.

Die Bundesregierung hat definitiv noch nie etwas im Internet zensiert. Und sie wird das auch nicht tun.

Demokratieschuetzerin2021
@ Konsenssoße (22:32): schauen Sie mal ins Strafgesetzbuch

hi Konsenssoße

Das hier was Sie schreiben ist sachlich falsch:

re 22:12 von Wir Sofa-Revoluzzer

Eine Beleidigung ist ein Straftatbestand.

Aber kein Straftatbestand in den freiheitlichen Demokratien.

Denn sowas ist auch bei uns sehr wohl eine Straftat @ Konsenssoße!! Schauen Sie bitte mal in unser Strafgesetzbuch §§ 185, 186 und 187 rein! Dort finden Sie dass.

Demokratieschuetzerin2021
@ Adeo60 (23:14): das mit der freiheitlichen Demokratie passt

hi Adeo60

Das mit der "freiheitlichen Demokratie" passt schon:

Was Sie mit "freiheitlichen Demokratien" meinen, ist nicht nachvollziehbar.

Dann haben Sie wohl noch nie was von unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört und gelesen?? Siehe dazu bitte im Grundgesetz.

Adeo60
@Demokratieschule

Deutschland verfügt selbstverständlich über eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese ist essentiell für unseren Staat und ich denke, wir alle sind stolz darauf.

karwandler
re konsenssoße

"Sie wissen welche Länder ich meine, u.A auch das Ursprungsland von Facebook."

Nein, weiß ich nicht. Aber ich weiß, was von Personen zu halten ist, die sich um klare Worte herumdrücken.

"Man kann beliebig beleidigen, und Verleumdung ist im Zivilrecht, nicht im Strafrecht."

Wenn Ihnen beliebig beleidigen und verleumden so am Herzen liegt, warum sagen Sie es nicht gleich?

Adeo60
@Demokratieschule

Deutschland verfügt selbstverständlich über eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese ist essentiell für unseren Staat und ich denke, wir alle sind stolz darauf.