Ihre Meinung zu EuGH-Generalanwalt: Facebook soll Hasspostings nachspüren
Opfer herabwürdigender Kommentare in sozialen Netzen sind von einem wichtigen EU-Gutachter gestärkt worden. Demnach müssen Plattformen wie Facebook nicht nur Hasspostings löschen, sondern auch wortgleiche Äußerungen aufspüren. Von Christoph Kehlbach.
Solange ein Posting nicht zu Gewalt aufruft, niemanden mit Gewalt bedroht, und keine Person beim Namen diffamiert, sollte Facebook nicht gezwungen werden es zu löschen.
So ist die Rechtslage in freiheitlichen Demokratien. Weil man sich der Gefahr bewusst ist, dass die Mächtigen unter dem Deckmäntelchen der "Hass"-Bekämpfung ihre Macht missbrauchen würden um Kritik auszuschalten.