Ein kurdischer Kämpfer geht an einer Wand mit IS-Flagge vorbei.

Ihre Meinung zu IS-Rückkehrer: Aussitzen, abwarten, prüfen

In der Debatte über den Umgang mit IS-Anhängern herrscht seltene Einigkeit. Kaum ein Staat will die Kämpfer zurück - eine Strategie gibt es offenbar nicht. Ein Überblick.

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117 Kommentare

Kommentare

mokdo
@ManMa

Ausländische Straftäter werden in Deutschland in der Regel erst abgesschoben wenn sie zumindestens einen Teil ihrer Strafe verbüßt haben. Mörder werden frühestens nach 15 Jahren Haft abgeschoben.

Des weiteren, ob man das gut findet oder nicht, Staatsoberhaupt von Syrien ist Herr Assad, und der möchte das ausländische Straftäter in Syrien vor Gericht gestellt werden.
Innerhalb von Syrien gibt es weder einen anerkannten kurdischen Staat noch eine kurdische Regierung.

Der_Mahner
Vor Ort

Die Straftaten wurden vor Ort begangen, also möge man die Täter auch vor Ort aburteilen. Und wenn die dortige Justiz dabei nicht zimperlich ist...umso besser.

mokdo
@Typhox

Wenn Ausländer in Deutschland schwere Straftaten verüben kommen Sie in Deutschland vor Gericht bevor sie ggf. abgeschoben werden. Zb. ein ausländischer Mörder wird nicht ohne Verhandlung und 15 Jahre Mindeshaft abgeschoben.
In Berlin wurde ein Mörder nach 15 Jahren Haft nach Libanon abgeschoben

Account gelöscht

Verfügt man in Deutschland mit Gesetzen zu sogenannten Gefährdern nicht bereits über die rechtlichen Möglichkeiten, diese Leute einfach wegzusperren?

KU
Und wieder

spricht bzw. schreibt die TS von "Kämpfern".

Wenn dieser Begriff schon verwendet wird, dann muß aber auch erwähnt werden, wen oder was diese Typen "bekämpft" haben: Nämlich Menschen, die nicht ihrer Gesinnung, sondern anderen Glaubens sind. Sie haben keinesfalls gekämpft, sondern andere Menschen bestialisch ermordet. Wie man da immer noch von "Kämpfern" sprechen oder schreiben kann, erschließt sich mir nie.

Wenn sich der Begriff "Kämpfer" erst festgesetzt hat, haben die Verbrecher aller Terrororganisationen zumindest sprachlich gewonnen. Das wäre mehr als fatal.

Northbear
Hm, ich kann mich auch irren,

Aber beschwören die meisten derer, die die deutschen zurück holen wollen nicht immer, dass wir straffällige Ausländer nicht abschieben können, da sie die Straftat in Deutschland begangen haben, und auch hier verurteilt werden und ihre Strafe hier absitzen müssen?

Aber analog zu den deutschen in Syrien zählt das auf einmal nicht mehr? Die müssen sofort ohne Verurteilung und Strafe wiedergeholt werden?

Entweder geht das nicht, oder wir können straffällige Ausländer ohne Prozess sofort abschieben.
Irgendwie muss man sich schon mal entscheiden, was man gerne hätte.

Dort der Prozess, dort das Gefängnis, und wenn die Syrer sie abschieben wollen, hier aufnehmen und direkt in U-Haft und den nächsten Prozess anstrengen.

micmul
Eindeutige Rechtslage

"Wer unserem Land hasserfüllt den Rücken gekehrt und Terrororganisationen im Ausland unterstützte, hat kein Recht auf Rückkehr"

Mit solchen mit Verlaub dummstarken Sprüchen mag man in dicker Stammtischluft punkten, die internationale Rechtslage ist indes klar: Eigene Staatsbürger muß man einreisen lassen, ob einem das passt oder nicht. Der juristische Trick mit der möglicherweise erwerbbaren zweiten Staatsbürgerschaft erinnert an Winkeladvokaten. Abgesehen davon ist es auch gegenüber den Kurden alles andere als freundlich, sie mit dem Problem allein zu lassen. Aus den Augen aus dem Sinn - das könnte einem auf den Fuß fallen.

skydiver-sr
Keine Rücknahme

Sie müssen vor Ort vor Gericht gestellt werden-dort,vor Ort,sind auch die Beweise die in DE fehlen

Ichlachspäter
Typhox 12.03 Uhr

Sie sind es doch, der hier Äpfel mit Birnen vergleicht. Die Straftäter, die Ihre Straftaten in Deutschland begehen und abgeschoben werden sollen, sind doch eigentlich ursprünglich hergekommen um Schutz vor irgendetwas zu suchen. Schon blöd, wenn es dann zu nicht unerheblichen Straftaten kommt und die Abschiebung droht. Zumal diese Abschiebefälle ohnehin keinen Asylanspruch haben. Die „Deutschen“ die im Ausland straffällig wurden, sind ganz bewusst los um Straftaten zu begehen.

Zwicke
Instrumentarien...

Deutschland als Rechtsstaat - mit einer der detailliertesten Gesetzesfassung weltweit - könnte bzgl. der Rücknahme sog. "IS-Kämpfer/Unterstützer" entspannt reagieren. Und zwar vor dem Hintergrund von §129 ff StGB (Mitgliedschaft) und §129a/5 (Unterstützung). Diese mal als sog. "RAF-Gesetze" bezeichneten Rechtsnormen gelten für deutsche Staatsbürger nämlich nicht nur für die Mittäterschaft/Unterstützung in inländischen Terrorgruppen, sondern auch gleichbedeutend in ausländischen in Drittstaaten. Sofern solche Drittstaaten keine eigene Strafverfolgung beabsichtigen, sondern die Überstellung Inhaftierter nach Deutschland verlangen, muß und kann DE dem zustimmen. Allerdings kann DE die Überstellung in gesicherter Weise verlangen, um in DE eine nahtlose Weiterinhaftierung zu gewährleisten. Die Rechtsstaatsanforderung des individuellen Schuldnachweises könnte mit einer Ergänzung von §129 erfolgen (= offensichtlich selbstgewählte Mitgliedschaft beim IS). Zuletzt bliebe noch die SV...

deutlich
Shamina Begum

wurde vom zuständigen britischen Innenminister ausgebürgert, Bangladesh fühlt sich für die Islamistin auch nicht zuständig. Damit wird der Rückkehrwunsch für diese eiskalte Person, der auch abgeschlagene Köpfe in den Mülltonnen nach eigener Aussage nichts ausmachten, wohl ein unerfüllter, gleichwohl unverschämter Wunsch bleiben. Sie hat es genau so gewählt

Zwicke
NACHTRAG...

Ich fände es durchaus angemessen, wenn "tagesschau.de" zum Thema IS-Rückkehrer nicht immer nur teils fotogene Portraits oder Bilder namentlich genannter, junger "IS-Frauen" publiziert ... auch wenn solche Bezugnahmen nachrichtlicher Standard sind ... sondern journalistisch mutig ... zur Vollständigkeit des nachrichtlichen Beurteilungs-Hintergrunds auch Bilder von geschundenen IS-Opfern zeigt... Geköpfte, sonstige Tote, in Fluchtlager Vertriebene und ... die vielen leidenden Kinder auf dem Malus-Konto des IS und dessen "Kämpfer und Unterstützer"... und dies vor dem Hintergrund, daß "heimkehrwillige" westliche IS-Kämpferinnen eigene Kinder nun möglichst in "westlich gesicherten" Verhältnissen gedeihen lassen möchten... Und irgendwann wird dann auch der Vater - falls er überlebte - einen Antrag auf "Familienzusammenführung" stellen...
_
Falls sich Rechtsstaaten derart aushebeln lassen, empfände ich das als "selbstgewollten Irrsinn"..!

sosprach
@micmul

wer spricht hier von nicht zurueck holen?
Es geht darum diesen Moerdern den Prozess zu machen und zwar da wo sie ihre Untaten begangen haben. Wenn sie ihre Strafe verbuesst haben, frei sind, koennen sie da hinreisen wo so wollen.
Mit Stammtisch hat das nichts zu tun.
Den Rest habe ich gestrichen - hat der Redaktion nicht gepasst..

deutlich
@Kopfmensch 15.25

Niemand hier hat Ihren Umkehrschluss geposted. Wenn sich islamistische Terrortruppen "Islamistischer Staat " nennen, dann ist es eine moslemische Schlächtertruppe, genau wie "Boko Haram" und viele andere. Das heißt noch lange nicht, dass alle Moslems Terroristen sind.

Wenn Berichte über "kriminelle Rockerbanden" erscheinen, meint man ja auch nicht, dass alle Rocker kriminell sind. Ziemlich durchsichtiger Versuch von Ihnen, eine Diskussion abzuwürgen

Zwicke
@12:11 von Nettie

>> Und überhaupt: Wenn nicht mal die simpelsten Regeln des Völkerrechts - nämlich, dass jeder Staat für seine jeweiligen Bürger zuständig ist - mehr eingehalten werden, was wollen wir dann damit? <<
_
Volle Zustimmung - Und daß die GroKo-Regierung hier wieder mal nur rumzickt, ist nicht nur blamabel, sondern überaus bezeichnend für die derzeitige politische Moral.

Goldenmichel

"Aussitzen, abwarten, prüfen"
-
Diese Methode wurde recht gut perfektioniert und gehört zur Standartprozedure in unserer Regierung.

johnl

Aber hier wurde doch vor kurzem berichtet das die Kurden die Menschen gar nicht freilassen wollen und Trump in der Sache nix zu sagen hat...
https://www.tagesschau.de/ausland/kurden-is-101.html
So ist das auch richtig, soweit ich weiß hat keiner das Recht in seiner Heimat vor Gericht gestellt zu werden.

Ansonsten kann so eine Identitätsprüfung auch mal mehrere Jahre dauern, wir kennen das ja von den Menschen bei uns die keine Pässe mehr haben und deshalb nicht in ihre Heimat geschickt werden können, man will ja schließlich sicher gehen das es sich wirklich um die eignen Staatsbürger handelt ;)

eine_anmerkung
um 15:41 von Zwicke

>>"@12:11 von Nettie
>> Und überhaupt: Wenn nicht mal die simpelsten Regeln des Völkerrechts - nämlich, dass jeder Staat für seine jeweiligen Bürger zuständig ist - mehr eingehalten werden, was wollen wir dann damit? <<
_
Volle Zustimmung - Und daß die GroKo-Regierung hier wieder mal nur rumzickt, ist nicht nur blamabel, sondern überaus bezeichnend für die derzeitige politische Moral."<<
.
.
Nur mal so nebenbei? Laut dem Völkerrecht sind auch die nordafrikanischen Länder dazu verpflichtet Ihre Exportschlager wieder zurückzunehmen und was machen die?

Der freundliche Friese
IS Rückkehrer...

 "Wer unserem Land hasserfüllt den Rücken gekehrt und Terrororganisationen im Ausland unterstützte, hat kein Recht auf Rückkehr", sagte Großbritanniens Innenminister.
###
Verständlich. Wohin also mit diesen IS-Verbrechern ?
Die Kurdischen Gefängnisse sind voll von ihnen. Diese wieder auf freien Fuß zu lassen ist selbst den Kurden zu gefährlich ( Bericht von Sonntag).
Die Rücknahme in die Herkunftsländer sollte also, wenn es denn keine andere Möglichkeit gibt nur in ein Hochsicherheitsgefängnis sein. Die USA hat es uns mit Guantanamo vorgemacht. Nun können wir Europäer zeigen das wir es rechtstaatlich besser machen können.

Zwicke
= 12:29 von Der Couch Kritiker

>> Gerade bei dem "Werdegang" eines in Europa geborenen IS Kaempfers (bzw. Unterstuetzer/in), der trotz des moeglichen Lebensstandards (=groesstenteils frei waehlbare Lebensentfaltung) sich dazu entschieden hat, die "Ordnung" einer extremistischen Organisation mit Waffengewalt, bzw./oder logistischer Unterstuetzung, in welchem Land auch immer durchzusetzen, macht eine Unschuldsvermutung gegenueber dieser Person sehr schwer. Es ist aber auch genauso schwer Straftaten im Kriegsgebiet nachzuweisen... <<
_
Wo ist Ihr Problem..? Wer sich als Deutscher im Ausland - und in einer für den deutschen Rechtsstaat unkontrollierbaren Situation - im Drittstaat nach dessen Definition dort teils schwerster, krimineller und gar staatsfeindlicher Aktivitäten schuldig machte ... wie könnte dieser deutsche Staatsbürger noch Ansprüche haben auf eine bundesdeutsche Rechsstaatlichkeit..?
_
"Wer sich selbst in Gefahr begibt, kann darin umkommen..."

deutlich
@Zwicke 16.05

"im Drittstaat nach dessen Definition dort teils schwerster, krimineller und gar staatsfeindlicher Aktivitäten schuldig machte ... wie könnte dieser deutsche Staatsbürger noch Ansprüche haben auf eine bundesdeutsche Rechsstaatlichkeit..?"

Sehe ich auch so. Es ist unglaublich, dass sich diese Mörderbanden jetzt auf ein vermeintliches Recht auf Prozess in Deutschland und womöglich dann Bewährungsstrafen wegen Mangel an Zeugen berufen. Erst nach Syrien und den Irak, dort vergewaltigen, foltern, Köpfe abschlagen und dann nach Rechtsstaatlichkeit, besser milden Urteilen in Europa schreien? Wenn Jemand mit ein paar Kilo Rauschgift in Malaysia erwischt wird hat der auch keinen Anspruch auf Bewährung in D

privat23
Rechtsstaat...

In diesem Fall wird eher deutsche Strafgerichtsbarkeit in mehr als 100 Prozessen in div. Instanzen vorgeführt und nicht die Beschuldigten. Ausgehend von den zusätzlichen Problemen in Sachen Beweislast, Aussageverweigerung, Prozessverschleppung, Instanzenweg, Geringfügigkeit und den sonstigen Unwägbarkeiten im deutschen Gerichtsmarathon wird das abschließende Gesamtergebnis in 10 Jahren depremierend sein. Aber nicht für die Beschuldigten und ihre Anwälte. Meine Empfehlung daher: Gerichtsstand im Tatgebiet und mit dem regionalen Strafrahmen. Die Bundesregierung gewährt finanzielle und Amtshilfe. Sie erwartet Garantie in Sachen Folterverbot und Nichtvollzug der Todesstrafe sowie eine Sonderregelung für Kinder.

Keine deutsche Milde für IS Subjekte!

Der Couch Kritiker
Am 27. Februar 2019 um 15:07 von Zwicke

Danke für diesen sehr interessanten Beitrag- Das sollte der Politik eigentlich genügend "Spielraum" geben, um auf eventuelle Forderungen zur Rücknahme entsprechend reagieren zu können, bevor irgendwelche Protest- Parteien auf Wählerzuwachs hoffen können...

berelsbutze

Diese IS-Anhänger sind in dem Land, in dem Sie ihre Verbrechen begangen haben, vor ein Gericht zu stellen und dort zu verurteilen.
Das wird überall auf der Welt so gemacht.
Wenn ich in Spanien einen Mord begehe, werde ich auch dort verurteilt und kann nach der Haft wieder nach Deutschland reisen. Und wenn ich in China wegen Mord verurteilt werde, ist vermutlich die Rüber runter und ich reise nicht wieder nach Deutschland ein. Warum klappt das bei den IS-Anhänger nicht? Der Irak und Syrien sind souveräne Staaten und hier gehören die IS-Anhänger für ihre Verbrechen vor ein Gericht.
Nach der Haft können deutsche IS-Anhänger wieder nach Deutschland kommen, wie man dann hier mit ihnen umgeht, ist ein rein politisches Statment.

Moderation
Thematische Ausrichtung

Sehr geehrte NutzerInnen von meta.tagesschau.de,

bitte achten Sie bei der Erstellung Ihrer Kommentare auf die thematische Ausrichtung. Kommentare, die zu sehr vom Thema abweichen, können nicht freigeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation meta.tagesschau.de

P.S. Diese Mitteilung gilt allen TeilnehmerInnen dieser Diskussion.

Zwicke
@16:20 von deutlich

>> Es ist unglaublich, dass sich diese Mörderbanden jetzt auf ein vermeintliches Recht auf Prozess in Deutschland und womöglich dann Bewährungsstrafen wegen Mangel an Zeugen berufen. Erst nach Syrien und den Irak, dort vergewaltigen, foltern, Köpfe abschlagen und dann nach Rechtsstaatlichkeit, besser milden Urteilen in Europa schreien? Wenn Jemand mit ein paar Kilo Rauschgift in Malaysia erwischt wird hat der auch keinen Anspruch auf Bewährung in Deutschland... <<
_
ERGO ??! ... Eine deutsche Bundesregierung (diese oder eine künftige) muß sich endlich dazu durchringen, die durch diverse, selbstauferlegte Rechtsbehinderungen verursachte Hilflosigkeit gegenüber veränderten Realitäten in der Welt aufzulösen... und zwar durch zeitgemäß angepasste und praktikable Gesetze.
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Ob dazu eine "Große Justizreform" nötig ist, vermag ich als Normalo nicht zu sagen... allerdings spüre ich instinktiv, daß DE sich juristisch selbst modernisieren und vorwärtsbewegen muß... um weiter zu bestehen...

eine_anmerkung
um 16:26 von Der Couch Kritiker

>>"Danke für diesen sehr interessanten Beitrag- Das sollte der Politik eigentlich genügend "Spielraum" geben, um auf eventuelle Forderungen zur Rücknahme entsprechend reagieren zu können, bevor irgendwelche Protest- Parteien auf Wählerzuwachs hoffen können..."<<

Aber sind es denn nicht diese, besonders eine Protest- Partei die unsere Regierung zum handeln "motiviert"? Siehe beispielsweise Fall Sami A. Ich finde das gut so denn sonst wäre kaum Bewegung da.

mokdo
@berelsbutze

Im Fall von Syrien klappt das nicht weil Deutschland mir der "kurdischen Regierung" verhandelt. Nur gibt es die gar nicht. Genau so wenig wie ein eigenständiger Staat "Tirol" oder "Katalonien". Wenn es um Abschiebungen aus den USA geht verhandelt man ja auch mit dem deutschen Staat und nicht mit Bayern oder der Bezirksregierung Arnsberg. Und die syrische Regierung will in Syrien gegen die Täter verhandeln. Denn dort hat man die Bevölkerung, gemordet, gefoltert und vertrieben.
Sobald man den Boden eines Staates betritt unterwirft man sich freiwillig seinem Rechtssystem.

berelsbutze
@ mokdo

"Im Fall von Syrien klappt das nicht weil Deutschland mir der "kurdischen Regierung" verhandelt. Nur gibt es die gar nicht. Genau so wenig wie ein eigenständiger Staat "Tirol" oder "Katalonien". Wenn es um Abschiebungen aus den USA geht verhandelt man ja auch mit dem deutschen Staat und nicht mit Bayern oder der Bezirksregierung Arnsberg. Und die syrische Regierung will in Syrien gegen die Täter verhandeln. Denn dort hat man die Bevölkerung, gemordet, gefoltert und vertrieben.
Sobald man den Boden eines Staates betritt unterwirft man sich freiwillig seinem Rechtssystem."

Ist doch völlig egal, mit wem die deutsche Regierung verhandelt. Die IS-Anhänger, die in kurdischer Gefangenschaft sind, kommen vor ein syrisches Gericht, wenn sie ihre Taten auf syrischem Boden begangen haben und dann gibt es ein Urteil.
Die Kurden MÜSSEN die IS-Anhänger an Syrien und den Irak ausliefern, damit ihnen ein Prozess gemacht werden kann.

privat23
Kurzer Prozess

Den Schergen des IS sollten als „Nicht ordentlich gekennzeichneten Kombattanten“ ein entsprechend kurzer Prozess zugewiesen werden.

Der Couch Kritiker
Am 27. Februar 2019 um 16:05 von Zwicke = 12:29 von Der Couch Kr

Ich fragte mich lediglich, was passiert, wenn/ob alle "wiederkommen müssen"...

Bsp. Deutscher Staatsbürger mit Drogen auf den Philipinen die Todesstrafe. Würde unser Konsulat "zusehen"?

Oder rein Hypothetisch:

60 Deutsche Staatsbürger - unter Ihnen auch die "IS Frauen" , würden in Syrien von einem Staatlichen Gericht zum Tode verurteilt-
würde auch hier unsere Regierung "dabei zusehen"?

Bitte mich nicht falsch verstehen - jeder Mòrder soll seine gerechte Bestrafung bekommen. Wenn die Syrische Regierung nach der offiziellen Anklage aber die Deutsche Regierung zur Übernahme bittet (auffordert)? Dann geht da wohl kein Weg daran vorbei - aber man kann durchaus die Rücknahme vernünftig regeln, wenn ich den von Ihnen vorgestellten Paragraphen 129 richtig ausgelegt habe?!

teachers voice
re deutlich: Rechtsstaat

„Es ist unglaublich, dass sich diese Mörderbanden jetzt auf ein vermeintliches Recht auf Prozess in Deutschland und womöglich dann Bewährungsstrafen wegen Mangel an Zeugen berufen.“

Welche Banden berufen sich denn auf was?

„Erst nach Syrien und den Irak, dort vergewaltigen, foltern, Köpfe abschlagen und dann nach Rechtsstaatlichkeit, besser milden Urteilen in Europa schreien?“

Ja was denn nun? Rechtsstaatlichkeit oder „Kopf ab nach Verdacht“?
Es geht hier nicht um vermeintliche Ansprüche von vermeintlichen Tätern. Es geht hier um unsere eigenenen Ansprüche an unser eigenes Rechtssystem. Und wenn Sie dieses mit „milden Urteilen“ gleichsetzen, scheinen Sie nicht viel hiervon zu halten.

Wenn also konkreten Personen konkrete Taten nicht nachgewiesen werden können, dann werden diese nicht „milde“ verurteilt, sondern gar nicht. Und sollte jemand hier ein oder gar mehrere Morde nachgewiesen werden, wird das Urteil nicht „ mild“ ausfallen.

Zwicke
@17:02 - jukep

>> ... jetzt bitten sie darum, zurückgeholt zu werden..." Natürlich bitten sie darum. Regime-Change misslungen, Einsatz misslungen. Ich bin sehr dafür, dass ihnen der Prozess gemacht wird hier bei uns. Vielleicht erfährt man dann auch wer die Hintermänner und Sponsoren und die Gruppen mit denen sie zeitweise zusammen gearbeitet haben waren. Könnte noch so manche Überraschung auf uns zu kommen... <<
_
GEGENFRAGE: Welche Überraschungen sollten im deutschen Regierungsinteresse sein..? Intern sind eh alle Hintergründe bekannt... Ich wäre sehr dafür, daß auch deutsche IS-Kämpfer und Sympatisant/innen sich doch bitte an bisherige Finanziers des IS wenden mögen, um deren Überleben und Kitas für deren Nachwuchs zu finanzieren.

Zwicke
@2019 um 17:14 von Der Couch Kritiker

>> Bitte mich nicht falsch verstehen - jeder Mòrder soll seine gerechte Bestrafung bekommen. Wenn die Syrische Regierung nach der offiziellen Anklage aber die Deutsche Regierung zur Übernahme bittet (auffordert)? Dann geht da wohl kein Weg daran vorbei - aber man kann durchaus die Rücknahme vernünftig regeln, wenn ich den von Ihnen vorgestellten Paragraphen 129 richtig ausgelegt habe?! <<
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Nein - ich verstehe Sie nicht falsch, wenn Sie ja auch eine gerechte Bestrafung von Straftätern im Ausland fordern... Das bedeutet aber auch, wenn irgendwo auf Drogenschmuggel die Todesstrafe droht - oder ähnliches für Söldner in nahöstlichen Kriegsgebieten - dann kann eben deutsches Kuschelstrafrecht nicht gelten..! Es sei denn, DE gelingt es politisch, deutsche IS-Kopfabschneider und deren Sympathisanten in die deutsche Wohlfühljustiz zurückzuholen.
_
Wessen Gerechtigkeitempfinden damit gedient wäre, steht auf einem anderen Blatt...

Zwicke
@17:40 von karwandler

>> Nur weil der IS sich als Staat bezeichnet gibt es noch lange keine IS-Staatsbürgerschaft. Deshalb greift die "Logik" nicht, dass jemand die deutsche an die IS-Staatsbürgerschaft verloren hat. > Übrigens, wenn Sie die "IS-Schergen" zu Soldaten eines Staates machen, müssen sie als Kriegsgefangene behandelt werden. >
Soweit haben Sie wohl nicht gedacht ... <<
_
Hallo @Karwandler ... Könnten Sie mir bitte die Schizophrenie Ihrer Argumentation erläutern, wonach zwar jemand freiwillig = gesunden Geistes aus DE ausreist und sich explizit einem als "Islamischer Staat" bezeichneten Gebilde anschließt (und dafür auch mit Waffengewalt kämpft), gleichzeitig aber die Berechtigung auf die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten soll (muss)..?
_
Im § 28 StAG heist es zum Erlöschen der deutschen Staatsangehörigkeit: Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates = wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt (§ 28 StAG)...

deutlich
Es wurde übrigens schon Männern die Staatsbürgerschaft

aberkannt, weil sie sich der französischen Fremdenlegion angeschlossen hatten , zumindest in Österreich. Geht wohl schon, wenn der Wille vorhanden ist. Siehe Shamina Begum und GB, dort übrigens ein Innenminister, der wohl selbst Moslem ist

Silverfuxx
Interessant

So weit sind wir also schon. Locker und ohne zu zögern wollen Leute, die keine Ahnung von irgendwas haben, Menschen einfach ihre Staatsbürgerschaft aberkennen.
Für ein zeitlich begrenztes Fahrverbot braucht es mehr, aber das interessiert hier nicht.

Okay, ich bin dabei. Dann aber auch für andere Vergehen als für IS-Kämpfer Suppe kochen oder Verbände anzulegen.
Leider kann ich die hier wohl nicht aufführen, da der Kommentar dann nicht veröffentlich würde. Aber es sollte klar sein, dass es eher harmlose Vergehen wären.

berelsbutze
@ Silverfuxx

"So weit sind wir also schon. Locker und ohne zu zögern wollen Leute, die keine Ahnung von irgendwas haben, Menschen einfach ihre Staatsbürgerschaft aberkennen.
Für ein zeitlich begrenztes Fahrverbot braucht es mehr, aber das interessiert hier nicht.

Okay, ich bin dabei. Dann aber auch für andere Vergehen als für IS-Kämpfer Suppe kochen oder Verbände anzulegen.
Leider kann ich die hier wohl nicht aufführen, da der Kommentar dann nicht veröffentlich würde. Aber es sollte klar sein, dass es eher harmlose Vergehen wären."

Suppe kochen, Verbände anlegen... Harmlose Vergehen? Der IS funktionierte nur, weil auch solche Räder ineinander greiften. Man ist auch mit Suppe kochen und Verband anlegen Teil des Ganzen und trägt zum Erfolg bei.
Sonst könnten sich Leute aus der Zeit 1939-1945 auch vor ihrer Verantwortung drücken, weil sie zum Beispiel ja nur Buch im KZ geführt haben oder einen Zug Richtung Osten gesteuert haben...

Zwicke
@18:24 von Boris.1945

>> Da sollte man die stalinistischen Reinigungsmaßnahmen aber nicht auslassen, denn die haben der SED auch als Vorlage der perfektionierten Volksunterdrückung gedient. <<
_
Leider - wie oft bei Ihnen - einseitig konsequent am Thema vorbei... obwohl man über drei politische Ecken natürlich schon fragen könnte, warum ausgerechnet die LINKE (eingedenk früherer und nicht ungefährlicher DDR-Agenten im Westen) sich heute nun vehement für "Menschlichkeit" gegenüber IS-Rückkehrern einsetzt, von denen gewiß nicht wenige nicht nur das IS-Regime befürwortet und im Hintergrund unterstützt, sondern auch als sog. "Frontkämpfer" mit teils bestialischen Mitteln praktiziert und dokumentiert haben.
_
Hier bin nun sogar ich - als ausgewiesener moderater Linker mit engagiert kommunalpolitischer Vergangenheit - strikt dagegen, Linkspopulismus zu betreiben. Aber ... vielleicht sind mache Linken ja auch viel weiter rechts, als men denkt... und umgekehrt..!

VfG
Einerseits -andererseits

Einerseits ist es verständlich, wenn niemand diese IS-Terroristen im Land haben will. Andererseits haben die Kurden auch in unserem Interesse den IS bekämpft und zurückgedrängt und somit ist es nicht fair, sie mit dem Problem der Bewachung und Versorgung alleine zu lassen; sie haben es schwer genug, die eigene Bevölkerung und viele Binnenflüchtlinge zu versorgen und zerstörtes wieder aufzubauen.

deutlich
@Silverfuxx 19.08

"Dann aber auch für andere Vergehen als für IS-Kämpfer Suppe kochen oder Verbände anzulegen."

oder andere Frauen denunzieren und ausliefern und foltern und.... und

Das sind auch keine "IS-Kämpfer", das sind grausame, unmenschliche Schlächter und Terroristen, für die die Genfer Konvention nicht gilt. Gestern noch fühlten sie sich unbesiegbar und heute winseln sie um Rückkehr ins warme Europa, das sie doch so abgrundtief hassen und verachten, inkl. der Einwohner

karwandler
re zwicke

"Hallo @Karwandler ... Könnten Sie mir bitte die Schizophrenie Ihrer Argumentation...
_
Im § 28 StAG heist es zum Erlöschen der deutschen Staatsangehörigkeit: Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates = wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt (§ 28 StAG)..."

Schizophrenie? Wohl ganz bei Ihnen.

Sie haben's doch selbst erklärt: Nix trifft zu.

Der IS ist kein Staat, hat keine regulären Streitkräfte, in die man eintreten könnte, und auch keine Staatsangehörigkeit, die man damit oder sonstwie erlangen könnte.

Was soll das?