Beate Zschäpe im NSU-Prozess

Ihre Meinung zu Fünf Jahre NSU-Prozess: Der Preis des Rechtsstaats

Wenige Gerichtsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik haben sich so hingezogen wie der NSU-Prozess. Seit fünf Jahren läuft er vor dem Oberlandesgericht München. Warum er so lange dauert, erläutert Alf Meier.

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110 Kommentare

Kommentare

BlueAngel
"Der Preis des Rechtstaates"

hängt von der Tat, dem Gesetz und der Anwendung ab. Dazu muss auch die Staatsanwaltschaft dazu mit beitragen, dass es plausible und nachvollziehbare Gründe vorlege, die das Verfahren nicht in die Länge gezogen werde. Da es auch von den Verteidiger widerlegt worden ist, dass der Verfassungsschutz mit beteiligt gewesen ist und keine Aufklärung in diesen Fällen erfolgt, wollte oder musste man dieses Tatgeschehen solange hinauszögern, bis Verjährung etc. eintritt, auch wenn ein Prozess und dadurch Hemmung der Verjährung eintreten könnte, hätte man auch die Kosten und Bindung des Rechtsprechungskörper schneller für andere Verfahren heranziehen könne. Doch leider ist hier vieles aus dem "Ruder" gelaufen. Damit ist der Fall nicht gerade zur Vorzeige des Rechtsstaatsprinzips heranzuziehen.

frosthorn
@input52, 18:25

Mehr als 5Jahre Prozess, die Kosten kann man anderswo gut gebrauchen! Mehr als Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung kann die doch nicht bekommen! Aber sind ja nur unsere Steuergroschen! Ist halt eben Deutschland, der angebliche "Rechtsstaat", wer`s glaubt!!

Ja. Verhandlung, befinden über Schuld oder Unschuld, Urteil, Strafzumessung. Und es dauert so lange, wie es eben dauert.
Genau so funktioniert der Rechtsstaat. Wenn Sie etwas anderes gelernt haben, würde mich wirklich interessieren, wo das war.

lukas38
Zschäpe

Lebenslang mit Sicherungsverwahrung und Auferlegung der bisherigen Kosten von ca. 23 Millionen sind eine gerechte Strafe für diese verkommene Person!

Hackonya2

5 Jahre und noch kein Urteil in Sicht? Wartet der Rechtsstaat auf Wunder?

fathaland slim
18:47, Mein blauer Engel

>>Dann ist es doch seltsam, daß so viele VIP - Gesetzesbrecher auf freiem Fuß bleiben. Da greift das mit demselben Mechanismus; wo hätte Peter Graf denn hinsollen ?<<

Nennen Sie mir bitte einen VIP-Gesetzesbrecher, der unter Mordverdacht auf freiem Fuß ist oder war.

Peter Graf stand nie unter Mordverdacht.

>>Zudem, hatte Sie sich gestellt und ein wirklicher Schuldbeweis wurde im Verlauf des Verfahrens nicht erbracht.<<

Sie kennen das Urteil schon?

Oder maßen sich selbst eins an?

Dann haben Sie gewiss die 28.000 Seiten der Beweisaufnahme gelesen, nicht wahr? Hätten Sie das nicht, dann wäre Ihre vollmundige Behauptung IMHO ein wenig vermessen.

fathaland slim
18:48, paule2

>>Es wurden die Opferfamilien nicht befragt, warum gerade sie als Opfer ausgesucht wurden.<<

Die Opferfamilien wissen am allerwenigsten, warum sie als Opfer ausgesucht wurden.

cari
23 Millionen Euro

Das klingt eher nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, als nach einem Prozess...
Meiner Meinung nach hat es so lange gedauert, weil es ein politischer Prozess war. Politisch allerdings nicht wegen der Angeklagten, sondern wegen der Opfergruppe und der Arbeit der Ermittlungsbehörden.
Wäre die Beweislage eindeutiger gewesen, hätte es nicht so lange gedauert, aber es musste ja die gesamte Polizeiarbeit aufgearbeitet werden. Wäre die Opfergruppe eine andere gewesen, nämlich eine, die gerade nicht politisch integriert werden muss, wäre (leider) auch weniger Aufheben gemacht worden.

andreas74

An den Standpunkten sowohl der Anklage, als auch der Verteidigung hat sich doch im Laufe der 5 Jahre nicht viel geaendert. Auch konnte (zumindest soweit ich es in den Medien mitverfolgen konnte) weder die Anklage ueberzeugend darlegen, warum sie als Rechtsterroristin zu verurteilen ist, noch die Verteidigung das sie "das 1. Opfer und abhaengig von den beiden Uwes war".

Ja, es besteht eine Chance, das man sie unschuldigerweise fuer eine sehr, sehr lange Zeit wegsperrt. Aber die Alternative, das sie die zum Symbol des NSU wurde in Deutschland frei herumliefe, waere den Menschen im In und Ausland nicht zu vermitteln.

fathaland slim
19:10, schabernack

Danke.

Ich habe mir Zitate aus dem Brief gespart, weil ich nicht Gefahr laufen wollte, gerötet zu werden. Er ist wirklich widerlich.

Kölner1

Es tut mir leid. Aber in dieser Angelegenheit steckt so viel Dreck, der nicht ans Tageslicht kommen soll, dass man es förmlich riechen kann. Ein Verfahren auf 5 Jahre und länger als Dauersoap laufen zu lassen, hat m.E. nicht viel mit einem Rechtsstaat zu tun.

Kedros
Staatliche Organe involviert

Es dauert so lange, weil staatliche Organe (Kurz: Verfassungsschutz und Polizei) mit beteiligt waren und noch sind. Das ist auch der Grund, warum es in absehbarer Zeit kein befriedigendes Urteil geben wird!!!
So ist es auch beim Abgasbetrug durch VW: Auch dort sind Staatliche Organe (Ministerium und KraftfahrtBA) beteiligt. Auch dort geht es nicht vorwärts!!! Es ist die ewige unheilige Allianz zwischen Verbrechen und Staat der die Opfer LEER ausgehen lässt!

styxxx
Der Preis des Rechtsstaats?

"Der Preis des Rechtsstaats"- diese Überschrift wäre angemessen, wenn das Verfahren so lange wäre, weil alles gründlich gemacht wird und mit rechten Dingen zuginge. Aber das ist nicht der Fall.

Der NSU-Skandal ist ein Beispiel dafür, was am Staat eben nicht richtig läuft. Staatliche Stellen sind involviert (Verfassungsschutz), Beweise werden manipuliert oder verschwinden, Zeugen sterben wie die Fliegen... Rechtsstaat? Ernsthaft? Der rechtsstaatliche Teil ist hier völlig zahnlos. Im Grunde erinnert alles wieder an den Schmücker-Prozess. Auch damals war die Justiz hilflos, weil der Verfassungsschutz das ganze Verfahren sabotierte.

Klärungsbedarf
um 19:19 von andreas74

>> Ja, es besteht eine Chance, das man sie unschuldigerweise fuer eine sehr, sehr lange Zeit wegsperrt. Aber die Alternative, das sie die zum Symbol des NSU wurde in Deutschland frei herumliefe, waere den Menschen im In und Ausland nicht zu vermitteln. <<

Das wäre Rechtsprechung nach Gutsherenart. Zur NSU-Ikone hat man sie doch erst gemacht. Man hätte sie auch als Dummchen darstellen können, das den zwei Jungs die Suppe warm gemacht und ansonsten nicht durchgeblickt hat. Dann wäre sie wegen schwerer Brandstiftung dran gewesen. Rechtsfrieden etc. in allen Ehren, aber die Schuld muss im Vordergrund bleiben und nicht die gesellschaftliche Befriedigung.

Mein blauer Engel

Am 06. Mai 2018 um 19:10 von fathaland slim
18:47, Mein blauer Engel

>>Zudem, hatte Sie sich gestellt und ein wirklicher Schuldbeweis wurde im Verlauf des Verfahrens nicht erbracht.<<

Sie kennen das Urteil schon?

Oder maßen sich selbst eins an?

nnnnn
Wo ist in dieser Feststellung ein Urteil abzuleiten ?
nnnnnnn

Dann haben Sie gewiss die 28.000 Seiten der Beweisaufnahme gelesen, nicht wahr? Hätten Sie das nicht, dann wäre Ihre vollmundige Behauptung IMHO ein wenig vermessen.

nnnnnn

28.000 Seiten - selten hatte man einen stärkeren Eindruck des Unbemühten!
Und bei alledem keine eindeutigen Beweise. Sonst hätte man das doch in die Welt posaunt, das ist sicher.

Aber eigentlich ist das auch egal; die "Rechte " Fraktion will das Sie es nicht gewesen ist, die anderen Fraktionen wollen das Sie es war.
Die Welt als Wille und Vorstellung.
Warum nur dieser Zirkus um die "Wahrheitsfindung" ? Die Wahrheit interessiert doch in diesem Falle wenig.

fathaland slim
19:35, Kölner1

>>Es tut mir leid. Aber in dieser Angelegenheit steckt so viel Dreck, der nicht ans Tageslicht kommen soll, dass man es förmlich riechen kann. Ein Verfahren auf 5 Jahre und länger als Dauersoap laufen zu lassen, hat m.E. nicht viel mit einem Rechtsstaat zu tun.<<

Daß es viele ungeklärte Fragen gibt, was die Verbindungen zwischen Organen des Staates und dem NSU betrifft, ist unbestritten. Sie sind aber sämtlichst nicht Gegenstand des Prozesses. Dafür gibt es Untersuchungsausschüsse.

Paco
Psychische Folter!

Es ist mit im Prinzip egal ob Frau Tschäpe lebenslang im Gefängnis sitzt, aber ein Prozess der fünf Jahre dauert ist mit den Menschenrechten und der Wertegemeinschaft nicht vereinbar. Es ist psychische Folter! Jeder der einmal vor Gericht stand weiß wie sehr das an den Nerven zehrt, gleich ob Kläger oder Angeklagter. So etwas darf es nicht geben, ich würde die Frau schon deshalb frei lassen. Sie war ja bei keinem Mord dabei, es ist deshalb keine Beihilfe sondern Sippenhaft.

schabernack
18:48 von paule2

«Es bleiben unbeantwortete Fragen
Es wurden die Opferfamilien nicht befragt, warum gerade sie als Opfer ausgesucht wurden. Welche Informationen gab es und warum?»

Die Opferfamilien wissen wohl am allerwenigsten, warum ausgerechnet sie als Opfer ausgesucht wurden.

Zur Auswahl der Opfer kann ich auch nichts sagen.
Aber zur Auswahl der Anschlagsorte.

In Köln (der Stadt, in der ich lebe) gab es neben dem bekannten Nagelbomben-Anschlag auf der Keupstraße in Köln-Mülheim noch zwei weitere Bombenanschläge, die dem NSU zugerechnet werden (alle ohne Todesopfer).

Diese zwei "unbekannten Anschläge" fanden "an so abgelegenen Örtlichkeiten" statt ("kleine Lädchen im Veedel"), die nur solche Menschen kennen, die sich vor Ort gut auskennen.

Die Örtlichkeit "vor dem Friseursalon" auf der Keupstraße war so gewählt, dass es dort "so spektakulär wie möglich knallt". Schon hundert Meter weiter wäre es weniger "öffentlichkeitswirksam" gewesen.

"Das Helfershelfer-Netzwerk" ist zu untersuchen!

Boris.1945
19:14 von fathaland slim

18:48, paule2

>>Es wurden die Opferfamilien nicht befragt, warum gerade sie als Opfer ausgesucht wurden.<<

Die Opferfamilien wissen am allerwenigsten, warum sie als Opfer ausgesucht wurden.
///
*
*
Aber wie die drei an Adressen im ganzen Bundesgebiet gekommen sind, das ist einwandfrei geklärt?
*
Denn Zufallsüberfälle zum Raub waren das doch definitv nicht?

BreiterBart
Mutmaßlich!

Zitat: ""Es geht hier um insgesamt zehn Morde, mehrere Mordversuche, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle", "

Mutmaßliche "zehn Morde",
mutmaßliche " mehrere Mordversuche, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle" ... oder haben wir schon ein rechtskräftiges Urteil?

Das Adjektive "mutmaßlich" wird doch sonst auch immer verwendet. Wieso denn nicht hier?

BreiterBart

Gibt es denn noch die Rechtsanwälte Stahl, Heer und Sturm?

Deren Namen gefällt mir so gut! :-)

Axtos
Bei einem Freispruch...

Wäre der "NSU" keine Terrororganisation mehr.
Mit zwei Verbrechern als "Mitgliedern" wäre es nicht mal mehr eine "Bande".

andererseits
@19:35 Kölner1

Es ist exakt umgekehrt: genau wegen unserer Rechtsstaatlichkeit und seiner differenzierten transparenten Prozessordnungen dauert dieser Prozess 5 Jahre.

fathaland slim
19:41, karlheinzfaltermeier

>>Nachdem ich mich auf Wikipedia noch einmal vergewissert habe, möchte ich Sie darauf hinweisen, daß "Apologetik" entweder falsch verwendet wird oder von Ihnen falsch verstanden wurde, denn es wird eigentlich in der Verteidigung des christlichen Glaubens verwendet.<<

Der Begriff wird im deutschen Sprachgebrauch durchaus im übertragenen Sinne verwendet. Was seinen geschichtlichen Ursprung angeht, haben Sie selbstverständlich Recht.

Zum Rest Ihres Kommentares möchte ich nur so viel sagen, daß Sie wohl gestern die Karl Marx Threads versäumt haben oder aber zumindest meine Beiträge in ihnen fundamental mißverstanden haben.

Bürger aus der Mitte
Fragwürdiger Prozess

Die Verurteilung stand schon zu Beginn fest. Es hat aber 5 Jahre gedauert um die Schuld der Frau Zschäpe zu finden. Für mich sehr fragwürdig dieses ganze Verfahren.

Matze 1
Viele Fragen bleiben offen

Leider würde bewusst versäumt die Rolle des Verfassungsschutzes bei dieser Mordserie hinreichend zu klären. Es bleibt der übliche schale Beigeschmack wie immer, wenn Geheimdienste oihre Finger mit im Spiel hat.

schwer gestört
@ Axtos

Bei einem Freispruch... Wäre der "NSU" keine Terrororganisation mehr.

Freispruch? Die schwere Brandstiftung ist ja wohl unstrittig. Es ist vermutlich an Ihnen vorbei gegangen, dass selbst Zschäpes Verteidiger schon auf zehn Jahre Haft plädiert haben.

fathaland slim
19:53, Mein blauer Engel

>>Wo hat die Staatsanwaltschaft Beweise für den Mordvorwurf vorgelegt ?
Sieben Jahre für einen Vorwurf ?<<

Die Anklage lautet auf Mord bzw Beihilfe dazu, was vom Strafrahmen her das Gleiche ist.

Die vorgelegten Beweise, die Grundlage der Anklage sind, hat das Gericht zu würdigen. Es kann sie auch verwerfen. Warten Sie doch einfach bis zum Urteil. Aber Sie scheinen es ja wohl, wie ich schon schrieb, bereits zu kennen.

andererseits

Beim NSU-Prozess möchten manche genauso "kurzen Prozess" machen wie andere beim Widerspruchs-Verfahren abgelehnter Asylantragsteller*innen. Und in beiden Fällen gibt es auch Kommentierende, die entweder einen politischen Prozess "riechen" oder gerne hätten (- bis dahin, dass mit Dobrinth meines Wissens zum ersten mal ein Generalsekretär einer eigentlich doch demokratischen Partei für bestimmte Menschen die Regelhaftigkeit von Rechtsverfahren abschaffen will). Unsere unabhängige Justiz mit klaren verfahrensrechtlichen Schritten ist ein sehr hohes Gut - das zeigt nicht zuletzt ein Blick in unsere Geschichte. Und gerade im Prozess gegen den NSU gilt es auch verfahrenstechnisch unsere Rechtsstaatlichkeit unter Beweis zu stellen.

Frank von Bröckel
@Axtos

Sie haben völlig recht, wenn Frau Zschäpe vom Gericht nicht aufgrund einer Mittäterschaft verurteilt wird, liegt im formaljuristischen Sinne auch keine terroristische Vereinigung vor!

Denn zur terroristischen Vereinigung im formaljuristischen Sinne gehören immer mindestens drei Haupttäter, zwei Haupttäter plus Haushälterin reicht hierfür nicht aus!

Was zu bedenken ist!

schwer gestört
@ BreiterBart

Gibt es denn noch die Rechtsanwälte Stahl, Heer und Sturm?

Gegenfrage: Haben Sie schon einmal eine Suchmaschine benutzt?

H_M
Geheimdienste im Rechtsstaat

Der Staat ist auf die Informationen der Geheimdienste angewiesen. Der NSU ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch Geheimdienste Fehler machen.
Der Austausch von Informationen zwischen Landeskriminalämtern und Verfassungsschutzbehörden war ungenügend, jedenfalls was den NSU betrifft.
Die Exikutivbehörden versichern, dass sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen, man kann, das nur hoffen. Denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Der Rechtsextremismus in Deutschland ist von den Verfassungsschutzbehörden lange Zeit vernachlässigt worden ist, das zeigt der Fall des NSU nur zu deutlich.
Ich denke, wenn der Staat den Rechten mehr Aufmerksamkeit geschenkt hätte, dann könnten einige Opfer des NSU noch leben. Was Frau Zschäpe betrifft, so ist sie schuldig und gehört verurteilt, mit der ganzen Härte die dieser Rechtsstaat aufbieten kann.

karlheinzfaltermeier
@fathaland slim um 20:10Uhr

Was macht Sie so überzegt davon, daß ich Sie mißverstanden habe? Ich habe Ihnen schon früher mal mitgeteilt, daß ich auch mit viel Geduld "Das Kapital" gelesen habe und mit weniger Geduld "Das kommunistische Manifest" und , wie Sie, bin ich der Überzeugung, daß ich es verstanden habe. Zumindest soweit, daß ich glaube falsche Ansätze zu erkennen. Sie sind eben von Marx überzeugt, ich bin es eher von Weber. Das ist der Vorteil der Meinungsfreiheit, die aber nicht zur Inanspruchnahme der Ausschließlichkeit und der Deutungshoheit führen sollte, wie es manchmal den Anschein het.

frosthorn
@Matze 1, 20:13

Leider würde bewusst versäumt die Rolle des Verfassungsschutzes bei dieser Mordserie hinreichend zu klären.

Es haben schon mehrere Foristen darauf hingewiesen: das wurde nicht versäumt, sondern es war einfach nicht Aufgabe dieses Gerichts. Angeklagt ist Beate Z., und nicht der Geheimdienst.
Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass das in diesem Prozess überhaupt hätte geklärt werden können, entsprechende Fakten und Zeugen wurden ja von dritter Seite erfolgreich aus dem Verfahren herausgehalten. Dies aufzuarbeiten ist aber Sache von Untersuchungsausschüssen (wenn überhaupt, kontrollieren Parlamente die Geheimdienste, nicht Strafgerichte), und selbst die haben ja ihre liebe Mühe damit.
Diesen Makel dem Gericht anzuheften, und gar noch mit der Unterstellung "bewusst versäumt", ist absurd.

schwer gestört
@ BreiterBart

Mutmaßliche "zehn Morde", mutmaßliche " mehrere Mordversuche, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle" ... oder haben wir schon ein rechtskräftiges Urteil?
Das Adjektive "mutmaßlich" wird doch sonst auch immer verwendet. Wieso denn nicht hier?

Ganz einfach. Die Angeklagte ist bis zur rechtskräftigen Verurteilung eine mutmaßliche Täterin. Aber die Todesfälle waren Mordfälle, das ist unstrittig.

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