Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Ihre Meinung zu Verfassungsgericht: In 20 Monaten zur neuen Grundsteuer

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen in den kommenden Jahren alle Grundstücke neu bewertet werden. Die Kriterien sind dabei Sache der Politik. Klar ist: Es muss nicht teurer werden. Von Gigi Deppe.

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84 Kommentare

Kommentare

marvin
Erinnert sich noch jemand an die Vermögessteuer?

Damals bekam die Regierung Kohl (damals noch in Bonn) eine gar nicht unähnliche Maßgabe vom Verfassungsgericht, nämlich die Ungleichbehandlung zwischen Immobilien- und Geldvermögen zu bessern. Im Ergebnis wurde die Vermögensteuer allerdings abgeschafft mit Verweis auf dieses Urteil, nämlich mit der Behauptung, sie sei "verfassungswidrig"...

Kedros
Staatsversagen...wieder einmal

Dass hier die Legislative versagt (hat) ist offensichtlich, denn zu dieser Erkenntnis konnte man auch ohne das Verfassungsgericht kommen!!! Dass eine Berechnungsgrundlage von anno Domini 1935 nicht aktuell sein kann ist heute jedem Primaner klar! Der Gesetzgeber hat versagt und er wird auch nicht in der Lage sein, zeitnah eine neue und bessere Lösung zu bringen! Parteien & Fraktionen handeln aus Eigeninteressen... und das ist hier in dieser Sache nicht zielführend! Hier braucht es Verstand und Logik eine komplexe Sachlage erfassen zu können und davon ausgehend eine umfassende, paritätische Lösung zu finden!

Dana
Wer glaubt, daß die Steuer nicht steigen wird...

... der lebt noch nicht lange genug in diesem Land.

Ich lese hier: "Insgesamt soll es nicht zu einer höheren Belastung von Immobilienbesitzern kommen". Und zwei Sätze später: "Wer heute wenig Grundsteuer zahlt, könnte künftig stärker zur Kasse gebeten werden."

Verulken kann ich mich selber.

romanes eunt domus.
Warum soll die Grundsteuer ausschließlich steigen?

Die Grundsteuer wird durch das Urteil nicht automatisch steigen, sie wird aber mit Sicherheit gerechter verteilt werden. Damit ist das Urteil positiv für uns.

Hepheistos

In 20 Monaten? Ach wie schnell die Behörden und die Legislative da auf einmal schalten und walten können, wenns ums Generieren neur und höherer Steuern geht. Klar wir brauchen ja auch dringenst mehr Geld. Immerhin solls ja tatsächlich noch Ecken in der Welt geben, wo noch kein deutsches Geld hingeschenkt wird. Das geht ja so nicht weiter, is ja peinlich.

romanes eunt domus.
Vermogensbesteuerung ist verfassungswidrig

@ marvin:
Erinnert sich noch jemand an die Vermögessteuer? Damals bekam die Regierung Kohl (damals noch in Bonn) eine gar nicht unähnliche Maßgabe vom Verfassungsgericht, ...

Die Vermogenssteuer war verfassungswidrig, weil das Vermögen schon in der Entstehung, also als Einkommen versteuert wurde und die doppelte Besteuerung nicht rechtens ist.

romanes eunt domus.
Die Klage war gut so

@ CultureFlop:
Mieter, zieht Euch warm an. Die Preise steigen.

In 50 Prozent der Fälle wird Ihre einseitig pessimistische Erwartung zutreffend sein, in den restlichen 50 Prozent sinken die Nebenkosten aber.

Die Kläger am BVERFG waren keine Guten!!!

Es ist immer gut, wenn ein bestehendes Gesetz in Einklang mit der Verfassung gebracht wird. Schade, dass der BT das nicht aus eigenem Antrieb getan hat.

schabernack
Nachtrag zu @schabernack, 22:37

Eine Eigentumswohnung, die 1964 mit einem "Einheitswert" von 100.000 Euro bewertet wurde, muss schon eine sehr große sein (wahrscheinlich sehr deutlich größer als 100 qm). Solche Wohnungen gab es damals eher wenige.

In den 1960er/1970er-Jahren wurden sehr viele Wohnungen in der Größe zwischen ≈ 50 und ≈ 70 qm gebaut, deren Einheitswerte zwischen ≈ 20.000 und ≈ 25.000 Euro liegen.

Legt man diese Werte meinem Beispiel von 22:37 zu Grunde, verringert sich die jährliche Grundsteuer-Belastung auf 1/4 bzw. 1/5.

Das wären dann ≈ 36 € bzw. ≈ 29 € / Monat für einen Mieter, auf den die Grundsteuerbelastung des Eigentümers umgelegt wird.

Und da es nach 1964 keine Neubewertung der Immobilien mehr gegeben hat, wird auch in den 1980er/1990er-Jahren gebauter Wohnraum vergleichsweise niedrig mit Grundsteuer belastet.

Eine Änderung wird sicherlich für Besitzer / Bewohner von neuerem Wohnraum eine höhere Belastung bringen, muss aber nicht zwangsläufig "für alle" eine Steuererhöhung bedeuten!

Longjogger
Grundsteuer

Eigentlich gäbe es eine sehr einfache und gerechte Lösung. Bei Vermietungen die erzielte Kaltmiete. Bei allen anderen Häusern und Grundstücke der Marktwert.
Es gibt unzählige Mietspiegel, dazu werden die Mieteinnahmen in den Steuerklärungen angegeben und bei Marklern sind ziemlich marktgerecht die Immo Preise bekannt. Dann alle fünf Jahre diese überprüfen.
Wer mit dem ermittelten Grundwert nicht einverstanden ist, erhebt einen Einspruch. Mal sehen, wie schnell dann plötzlich alte "Buden" wieder real bewertet werden? Vielleicht auch ein Mittel, den Immo Markt zu beruhigen.