Junge Flüchtlinge, Archivbild

Ihre Meinung zu Homosexualitätstests sind verboten - EuGH zu Asylverfahren

Asylbewerber dürfen laut EuGH keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden: Das sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben. Es ging um einen Fall aus Ungarn. Von Kai Küstner.

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137 Kommentare

Kommentare

yolo
Worauf kommt es an?

Wenn ich Asyl aus bestimmten Gründen beantrage, muss ich meine Verfolgung nicht nur begründen, sondern den Umstand beweisen.

Tests finde ich ok.
Es geht nicht um ein Outing, das ist mit der Begründung eh erledigt.
Es geht um den Nachweis und gegen den Missbrauch von Asyl.

Tim1976
schwierige Situation...

...auf der einen Seite bin ich der Meinung, dass die sexueller Orientierung absolute Privatsache ist und niemanden etwas angeht!
Sobald aber die sexuelle Orientierung die Grundlage für die Bewilligung von Asyl ist, sollte diese, in welcher Form auch immer, geprüft werden.
Ich möchte mal folgenden Vergleich anstellen: die Behinderung oder Krankheit eines Menschen geht ebenfalls niemanden etwas an. Erwarte ich allerdings aufgrund einer Behinderung ein (berechtigtes) Privileg, sei es ein Behindertenausweis, zusätzliche Urlaubstage, Unterstützung durch die Krankenkasse, muss die Behinderung oder Krankheit nachgewiesen sein!
Bevor mir hier jemand etwas unterstellt: Homosexialität sehe ich weder als Behinderung noch als Krankheit an!!!
Mir geht es bei dem Vergleich lediglich darum, dass Gründe für gewisse Privilegien (Asyl ist für mich ein Privileg) nachgewiesen sein müssen!

Erny
Politisch verfolgte Asylsuchende...

... müssen peinlich genau beweisen dass sie tatsächlich im Herkunftsland verfolgt werden... warum nicht Schwule?

GesunderMenschenverstand
@yolo

Grundsätzlich haben Sie recht, ABER Sie erinnern sich vielleicht an Artikel 1 des GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar.".
Und die ist beim dem Thema einfach schnell verletzt. Liegt in der Natur der Sache und ist ein Dilemma.
Ich möchte aber nicht in einem Staat leben, der die Würde von Asylsuchenden systhematisch verletzt. Nein Danke.
Wenn so etwas einmal Praxis ist, ist niemand mehr sicher. Kennen wir aus anderen Ländern und aus anderen Zeiten...

wacaffe
Anspruch ohne Beweispflicht

mit anderen Worten hat die Justiz hier einen Anpruch auf Aufenthalt geschaffen deren Anforderungskriterium aber nicht verifiziert werden darf.

In der Konsequenz reicht jetzt die schlichte Behauptung von Homosexualität, die nicht mehr widerlegt werden kann, um Konsequenzenlos illegal einzuwandern.

ein weiteres beispiel wie grotesk realitätsfremd die europäische Jurisprudenz mittlerweile ist.

Jeder staatsbürgerliche Anspruch gegen den Staat muss minutiös bewiesen und dokumentiert werden, warum das für Ausländer mit behauptetem Asylgrund nicht gelten soll ist schleierhaft

Cookie2011
@yolo

Sie glauben also allen Ernstes, ein Mensch, der aus einem Land und einem Kulturkreis stammt, in dem Homosexualität geächtet und geradezu verfolgt wird, kommt nach Europa und gibt als Asylgrund seine Homosexualität an, wenn dem nicht so wäre? Ich glaube wirklich, Sie sollten sich mehr mit der Realität befassen.

Tests dieser Art sind nicht okay. Ein solcher Eingriff in die Intimsphäre eines Menschen ist in Europa nicht zulässig. Wenn es anders wäre, würden wir unsere Werte verraten.

Sieben
Man muss einfach...

... dem Mann, der sich als Homosexueller verfolgt fühlt, eine Grundlage geben. Und selbige erhält er eben mit einem profunden Test. Wer hier Persönlichkeitsrechte vor dem Recht der Gesellschaft auf Ehrlichkeit eines Schutzsuchenden stellt, der gräbt längst zugeschüttete Gräben wieder auf. Die Akzeptanz von seiner speziellen sexuellen Ausrichtung hier ist gesetzlich verankert. Wenn er also unseren Schutz will, hat er sich auch so zu verhalten. Er kann auch woanders sein Glück versuchen, um sich vor einem Test zu schützen.

Es könnte ja auch eine Finte sein, um sich Schutz zu erschleichen.

Nächster
Absurditäten der Asylverfahren.

Wie beweisen wir unsere Heterosexuelle Neigung. Und ist es irgendwann Relevant zu beweisen wer mit wem wann wie und warum Händchen gehalten oder geküsst hat. Solche Gesten reichen in manchen Ländern (vor nicht all zu langer Zeit auch in Deutschland) schon um strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet zu werden. Hier ist es wichtig, in Europa den Behörden klare Grenzen zu setzen. Wo wäre sonst die Freiheit zu ende? Egal woher der Mensch kommt, denn wenn der Staat erst glaubt das Recht zu haben sich in das Liebesleben Erwachsener einmischen zu dürfen ( ich schließe bewusst Pädophile aus. Das verletzt das Kindeswohl welches besonders geschützt werden muss), dann ist jegliche Freiheit in Gefahr.

harry_up
Ich weiß nicht, wie ein solcher Test...

...aussieht, aber er wird wohl nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wenn er denn Klarheit über die sexuelle Ausrichtung bringt, halte ich ein derartiges Verfahren für legitim.

Lenyat
Notwendigkeit?

Mal unabhängig vom Eingriff in das Privatleben: Das ist auch reine Schikane und absolut unnötig. Es ist nun wirklich nicht so, dass Asylsuchende massenweise angeben würden, sie seien homosexuell.

Übrigens: Andere Asylgründe, wie die Zugehörigkeit zu verfolgten Ethnien, Religionsgemeinschaften oder gar politischen Parteien überprüft man so: Sind die Schilderungen, die Selbstbeschreibung des Antragstellers insgesamt glaubwürdig? Weiß man aus anderen Quellen, dass ihm daheim tatsächlich Verfolgung drohen würde?

Aber im Fall Ungarns muss man wohl eher annehmen, dass der Asylsuchende gleich zweimal unerwünscht war: Afrikaner und schwul. Wollen sie da nicht, Menschenrechte sind dann egal.

frosthorn
warum die Homosexualität beweisen?

Soweit ich weiß, muss jemand nur nachweisen, dass er verfolgt und bedroht wurde. Dazu muss er sich ja keinem Test unterziehen.

Wenn mich jemand zusammenschlägt, weil ihm meine Nase nicht gefällt, muss ich dann bei der Anzeige nachweisen, dass ihm meine Nase nicht gefallen hat, oder genügt auch schon eine Zeugenaussage, dass er mich zusammengeschlagen hat?

Marler Stern
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

So steht es im Grundgesetz Art. 16a. Die Prüfung des individuellen Asylgrundes beschränkt sich regelmäßig allein auf die freiwilligen Angaben des Asylbegehrenden. Einschließlich der Angaben zu Identität, Alter, Herkunft, Ausbildung, Familie usw. Die Beweislast wurde komplett umgekehrt: das BAMF muss beweisen, dass kein Asylgrund vorliegt, hat aber praktisch keinerlei Handhabe, um den Beweis zu führen. Und vielleicht auch kein besonderes Interesse - siehe Fall Franco A., wo ein Deutscher ohne Arabischkenntnisse als Syrer durchgewunken wurde. Geprüft wird gar nichts - das verstieße gegen die Menschenwürde.

Insofern ist das EuGH-Urteil nur konsequent. Es schützt nicht nur die Asylbegehrenden, sondern befreit auch die Entscheider des BAMF ein Stückchen weiter von der Last, entscheiden zu müssen.

frosthorn
Vieeleicht verlangen wir demnächst

auch von einem Folteropfer eine Bescheinigung des Folterers, in der seine Behauptung bestätigt wird.

karwandler
re wacaffe

"Jeder staatsbürgerliche Anspruch gegen den Staat muss minutiös bewiesen und dokumentiert werden, warum das für Ausländer mit behauptetem Asylgrund nicht gelten soll ist schleierhaft"

Geben Sie mal ein Beispiel, welcher staatsbürgerliche Anspruch gegen den Staat mit einem Nachweis aus der Intimsphäre begründet werden muss.

IBELIN
Der EuGH

hat den Weg sich unberechtigterweise Asyl zu erschleichen, aufgezeigt. Das auf dem Ruecken von in vielen Laendern wirklich diskriminierten Menschen.

Die Pruefung des Asylgrundes nuetzt letzlich denen, die den Schutz wirklich brauchen. Insofern finde ich das Urteil der Sache undienlich.

Squirrel4.0
@ yolo 11:21

Es geht hierbei v.a. aber auch um die Berücksichtigung der Würde von Menschen. Wie, glauben Sie, soll solch ein Test denn zweifelsfrei "beweisen", dass jmd. homo- oder heterosexuell ist? Werden einem betroffenen Mann Bilder von Frauen und Männern vorgelegt und dann überprüft, auf welche er eine Erektion bekommt? Im Ernst: Gehen Sie bitte nicht vom Fall evtl. "Asylmissbrauchs" aus, sondern vom Fall eines Menschen, der verfolgt wird und Schutz sucht. Wie demütigend wäre solch ein Verfahren? Und wie ausgeliefert würden Sie sich in dieser Situation fühlen, wenn Sie homosexuell wären (Ihr Beitrag lässt schwer vermuten, dass Sie es nicht sind), aufgrund dessen verfolgt werden und ggf. auch um Ihr Leben fürchten müssen - und dann ergibt ein solcher Test, dass Sie angeblich eine heterosexuelle Orientierung haben und Ihnen daher auch kein Asyl gewährt wird.

yolo
@ um 11:43 von GesunderMensche...

Das sehe ich anders.
Der Kommentar um 11:37 von Tim1976 hat es gut formuliert.
Wer Ansprüche stellt, sollte nachweispflichtig sein.
Auch ein Hartz4-Bezieher muss sich unter seiner Würde bis auf die Haut ausziehen lassen, etc.
Da kommen Sie mit dem Grundgesetz der Würde nicht weiter, weil diese nicht verletzt wird, sofern es keine Diskriminierung gibt, sondern nur der Feststellung von Bedürftigkeit dient.

Man kann dazu also eine wirklich begründete andere Meinung vertreten, als Sie.
Nach Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 sind alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Diese Würde würde aus meiner Sicht definitiv nicht genommen. Es geht um Feststellung und den daraus geltenden Asylansprüchen und nicht um Klassifizierung oder Herabsetzung.
Die Menschenrechte werden dadurch eher gesichert, weil Asyl in Aussicht stünde.

Klaus Leist
Asylgrund

Ich vermute, dass sich dieses Urteil schnell in den Flüchtlingskreisen herumspricht. Verfolgung wegen Homosexualität wäre dann eine Begründung, die nicht überprüft werden darf, also ein Freifahrtschein. Warten wir die Entwicklung ab, dann wird sich zeigen, ob jetzt pro Jahr circa 200.000 Homosexuelle um Asyl bitten.

GDN
Heilen und zurückschicken?

[11:47 von Sieben]
„ eine Grundlage geben. Und selbige erhält er eben mit einem profunden Test. [...] Wenn er also unseren Schutz will, hat er sich auch so zu verhalten.“

Da stößt mir zuerst das Wort „unseren“ auf. Erinnert mich gleich an „Wir sind das Volk“. Es ist eine völlige Verkennung der Realität, wenn Einzelne ihre Ansicht quasi als kulturell entwickeltes Allgemeingut darstellen.

Es dürfte selten vorkommen, dass Asylsuchende gerade Ihren Schutz wollen. Dann können Sie ja Ihre Bedingungen stellen.

Was bitte ist ein profundert Test auf Homosexualität? Was wissen Sie denn von Homosexuellen? Wie muss sich ein Homosexueller denn „verhalten“, um von Ihnen anerkannt zu werden?

Es gibt (das ist jetzt nicht auf Sie gemünzt!) immer noch Bevölkerungsgruppen, die meinen, man könne Homosexualität „heilen“. Dann könnte man solche Asylbewerber auch einfacher ablehnen.

Die Welt wird rücksichtsloser, egoistischer und jeden Tag ein wenig ungerechter. Heiliger Sankt Florian ...

IBELIN
@12:03 von karwandler

"Geben Sie mal ein Beispiel, welcher staatsbürgerlicher Anspruch gegen den Staat mit einem Nachweis aus der Intimsphäre begründet "

Die Rente. Als verheiratete und oefters geschiedene Frau muss ich die staatlich sanktionierten Intimzeiten mit meinen Ex fuer den Erhalt der Teilrente (n) nachweisen.

Gleiches gilt vermutlich fuer eingetragene Partnerschaften.

harry_up
@ Squirrel4.0

Da Sie offensichtlich ebenso wenig wie ich und - ich unterstelle das mal: die meisten derer, die sich hier äußern - kaum eine Vorstellung davon haben, wie ein derartiger Test überhaupt aussieht, wäre m. E. erst einmal das zu klären.
Jemand, der sich selbst mit seiner Homosexualität outet, sollte weniger Scheu davor haben, dies zu beweisen; zudem: der Test wird ganz gewiss nicht öffentlich durchgeführt.

Einerer

Das ist suboptimal.
Einerseits kann man die leute nicht vorführen. Andererseits können die einem ohne Tests alles erzählen.
So oder so, es ist ein Dilemma.

vweh
Ein guter Tag

ist es wenn die diskriminierenden Moralvorstellungen der Kirchen endlich als illegal deklariert werden. Die Brandmarkung von Menschen durch die staatlich geförderten Kirchen muss aufhören. Durch dieses Urteil sind wir dem ein kleines Stück nähergekommen. Für mich ist das ein guter Tag.

Deeskalator
bin Dagegen

dass Tests gemacht werden, das ist unmenschlich.
Hingegen bin ich für Stichproben, die Person wird unangekündigt besucht; lebt sie dann in einer nicht gleichgeschlechtlichen Beziehung, kann das Aufenthaltsrecht wieder eingezogen werden.
Denn mal einfach klingeln dürfte ja wohl für jeden Mensch erträglich sein.

Wie dem auch sein, finde ich dass wir mit keinem Land Geschäfte machen sollten in denen Homosexualität bestraft wird, wie Saudi Arabien zum Beispiel.

Denn seien Wir ehrlich, jeder der einen Anderen Menschen hasst wegen etwas das er ist ohne zu berücksichtigen wer er ist, der hat für mich dich Berechtigung verloren menschlich genannt zu werden.

Bowerman
Die Prüfung des Asylgrundes

ist eine legitime und notwendige staatliche Aufgabe und die Untergrabung der Grundlagen dafür durch das EUGH hat ein Geschmäckle. Wieder wir eine Hintertür geschaffen. Das ist nicht akzeptabel.

kostik1276
Grund für Asyl

Im Artikel und im Gesetzt steht das ein Grund für Asyl ist die Verfolgung. Deshalb mus der Geflüchtete beweisen, dass er vom Staat verfolgt wird. Wenn der Geflüchtete beweist, dass er auf Grund der sexuelle Orientierung verfolgt wird, hat er ein Recht auf Asyl. Und es spielt keine Rolle, welche Orientierung der Asylsuchende hat. Auch Heterosexuelle könne wegen ihre angebliche Homosexualität denunziert und verfolgt werden. Es gab schon mehrere solche Fälle. Ein Beispiel, Oppositionsführer in Indonesien.
Deshalb sind solche Tests unnötig, weil lediglich die Verfolgung bewiesen werden muss.
Und ich will nochmal unterstreichen, es gibt kein Recht auf Asyl auf Grund der sexuelle Orientierung. Nur die Verfolgung deswegen ist ein Grund, der auch bewiesen werden muss.

rotaticus53
Genau darum geht es eben nicht!

Manchmal hilft genaues lesen, es ist nicht zulässig, zu verlangen, das jemand seine sexuelle Ausrichtung beweisen muss. Irgendwo ist Schluss mit schnüffeln im Privatleben.

dermulla
yolo 11:21

Erinnern Sie sich an einen Fall vor ein paar Jahren in Ägypten, als heterosexuelle junge Menschen auf einer Party Fotos machten und aufgrund dieser Fotos als homosexuelle verfolgt wurden?(die Tagesschau berichtete) Man muß also gar nicht homosexuell sein um als solcher verfolgt zu werden.
Haben diese Leute Anspruch auf Asyl?
Ich meine ganz klar ja. Und zwar als Verfolgte aufgrund der (vermeintlichen) sexuellen Ausrichtung. Wie wollen Sie so einen Fall testen?

schabernack
@yolo

11:21: «Wenn ich Asyl aus bestimmten Gründen beantrage, muss ich meine Verfolgung nicht nur begründen, sondern den Umstand beweisen.
Tests finde ich ok.»

12:08: «Wer Ansprüche stellt, sollte nachweispflichtig sein.»

Wie stellen Sie sich (darf ich mir) denn einen "Test auf Homosexualität" vorstellen? Wie stellen Sie es sich denn vor (darf ich mir), dass der Anspruchsteller seine Homosexualität nachweist?

Und mal ganz abgesehen davon:
Wie häufig, denken Sie, kommen "Asylerschleichungs-Versuche durch Homosexualitäts-Vorspielung" vor?
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Asylbewerber unter sich auch darüber reden, aus welchen Gründen sie jeweils Asyl beantragen.

bobby3001
Abgesehen davon, dass

...ein Test auf die sexuelle Orientierung nach unseren Maßstäben ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, kann ich mir einfach nicht vorstellen, wie ein solcher Test aussehen soll, der zweifelsfrei die sexuelle Orientierung nachweisen kann. Das kann doch nur scheitern. Dann lassen wir doch lieber die Finger davon und achten § 1 Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

Totengräber
@Cookie2011 - 11:47

"@yolo
Sie glauben also allen Ernstes, ein Mensch, der aus einem Land und einem Kulturkreis stammt, in dem Homosexualität geächtet und geradezu verfolgt wird, kommt nach Europa und gibt als Asylgrund seine Homosexualität an, wenn dem nicht so wäre? Ich glaube wirklich, Sie sollten sich mehr mit der Realität befassen."

Sie glauben also allen Ernstes, dass nicht jedwede Regelung, die einen Missbrauch zulässt, auch missbraucht wird?
Ich glaube wirklich, SIE sollen sich mehr mit der Realität befassen!

karwandler
re ibelin

""Geben Sie mal ein Beispiel, welcher staatsbürgerlicher Anspruch gegen den Staat mit einem Nachweis aus der Intimsphäre begründet "

Die Rente. Als verheiratete und oefters geschiedene Frau muss ich die staatlich sanktionierten Intimzeiten mit meinen Ex fuer den Erhalt der Teilrente (n) nachweisen."

Völliger Quatsch. Bei Scheidung findet ein Versorgungsausgleich betr. Anwartschaften auf Rente statt. Zeitraum ist von Eheschließung bis Scheidungsantrag.

Kein Familiengericht verlangt dafür einen Koitus-Nachweis.

Totengräber
@frosthorn - 11:57

"Wenn mich jemand zusammenschlägt, weil ihm meine Nase nicht gefällt, muss ich dann bei der Anzeige nachweisen, dass ihm meine Nase nicht gefallen hat, oder genügt auch schon eine Zeugenaussage, dass er mich zusammengeschlagen hat?"
Sie sollten zumindest nachweisen, DASS Sie zusammengeschlagen wurden.

bobby3001
@Droopy, 12:34 Uhr

Selbst wenn Sie recht behalten und die AfD bei 20% liegen sollte, bin ich nicht bereit, Stück für Stück die humanistischen Errungenschaften und Werte Europas aufzugeben, nur weil ich befürchte, dass einer Vielzahl an Wählern diese Werte egal geworden sind. Ich möchte in einem weltoffenen, toleranten Land leben, dass die Menschen- und Persönlichkeitsrechte achtet, Diskriminierung von Minderheiten konsequent bekämpft mit allen Mitteln die einem guten Rechtstaat mit Gewaltenteilung zur Verfügung stehen.

andererseits

Der Europäische Gerichtshof hat natürlich völlig recht, und es ist gut, in Zeiten v.a. rechtspopulistischer Agitation die Bedeutung der Persönlichkeitsrechte zu unterstreichen. Was noch vor ein paar Jahren eher eine Selbstverständlichkeit war, muss heute stärker verteidigt werden: die Unveräußerlichkeit bestimmter Rechte - das gehört zudem zum Kern europäischer Identität und Grundwerte.

sophie germain

1.) Da es keinen Test gibt, der zweifelsfrei beweist, ob jemand homo- oder hetrosexuell oder irgendwas dazwischen ist, ist diese Diskussion müßig.
2.) Da es lediglich darum gehen muss, ob jemand verfolgt und bedroht wird, dürfte der Grund in den meisten Fällen eh nebensächlich sein.
3.) @ vweh um 12.22 h
Und wovon sprechen Sie? Es ging hier um ein Asylverfahren in Ungarn, soweit ich das sehe. (Nebenbei: Die Kirchen hier in D sind eher diejenigen, die dafür sorgen, dass zu Unrecht abgelehnte Asylbewerber noch eine Chance erhalten. Der Asylgrund ist dabei egal. Und Homosexuelle kirchliche Trauungen gibt es hier auch schon länger als staatliche Eheschließungen - dieser Angriff war wirklich nicht nötig.)

damn
@Sieben

Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.
Ich bin ausnahmslos Ihrer Meinung!

warumnichtgleichso
Kaum zu beweisen

Wie will man das den bitte beweisen? Mehr als fragen, ob er homosexuell ist, dann man ja kaum. Mal abgesehen davon ist in Ländern in denen Homosexuelle verfolgt werden, die Homophobie so weit entwickelt, dass sich die wenigsten als homosexuell bezeichnen würden. Außerdem gehen sie ein Risiko ein, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, und sie zurückgeschickt werden. Die Person kann auch Bi-sexuell sein oder auch als Heterosexueller in der Heimat der "Homosexualität beschuldigt" worden sein.

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Die Moderation

frosthorn
@Totengräber, 12:53 re @frosthorn

"Wenn mich jemand zusammenschlägt, weil ihm meine Nase nicht gefällt, muss ich dann bei der Anzeige nachweisen, dass ihm meine Nase nicht gefallen hat, oder genügt auch schon eine Zeugenaussage, dass er mich zusammengeschlagen hat?"
Sie sollten zumindest nachweisen, DASS Sie zusammengeschlagen wurden

Das Wörtchen "Zeugenaussage" in meinem Post ist Ihnen aber schon aufgefallen, oder?

eifel
Wie ist es

jetzt einfach Asyl zu bekommen.
Hat der EUGH wirklich klasse hin bekommen.

aus_Tallahassee
Schwieriger Fall...

Einerseits halte ich es ganz grundsätzlich für problematisch, die persönliche sexuelle Orientierung eines Menschen, anhand eines psychologischen Testverfahrens, zweifelsfrei zu bestätigen, oder aber ausschließen zu können. Andererseits halte ich es für legitim von einem Staat, in dem ein Mensch Asyl, aufgrund von staatlicher Verfolgung wegen seiner sexuellen Orientierung beantragt, das er dafür einen stichhaltigen Beweis haben möchte, so diese denn in vertretbarem Rahmen zu erbringen sind.
Ich denke allerdings, das ein Mensch, der nur vorgibt homosexuell zu sein, diese Fassade nicht allzu lang aufrechterhalten könnte und somit früher oder später eh auffliegen würde.
So gesehen wohl eher im Zweifel für den “Angeklagten”.

IBELIN
@12:22 von vweh

"Am 25. Januar 2018 um
Ein guter Tag
ist es wenn die diskriminierenden Moralvorstellungen der Kirchen endlich als illegal deklariert werden. Die Brandmarkung von Menschen durch die staatlich geförderten Kirchen muss aufhören. Durch dieses Urteil sind wir dem ein kleines Stück nähergekommen. Für mich ist das ein guter Tag."

Mir ist nicht bekannt, dass die sexuelle Orientierung ein Befragungsgegenstand oder eine Voraussetzung fuer eine Kirchenmitgliedschaft ist.

Da irren Sie. Sie irren auch mit der Meinung, dass Kirchen staatlich gefoerdert werden. Seit der Saekularisation (z.b. 1803 in Bayern) sind Kirche und Staat entflochten.

Wolfes74
Wer ...

... von denen, die hier einen Test einfordern, kann zweifelsfrei die sexuelle Ausrichtung eines Menschen bestimmen?
Damit hat sich das Thema wohl von selbst erledigt...

Totengräber
@frosthorn - 14:226

"Das Wörtchen "Zeugenaussage" in meinem Post ist Ihnen aber schon aufgefallen, oder?"
Ja, ist es. Der Unterschied zwischen "Aussage" und "Nachweis" ist Ihnen geläufig?
"Denn der Haifisch ist kein Haifisch - wenn man's nicht beweisen kann." Bert Brecht; Dreigroschenoper

Kokolores2017
@eifel

Und was schlagen Sie vor?

Manchen kann man es nicht Recht machen:
Immer laut nach Freiheit, Menschenrechten und z. B. Datenschutz rufen, aber wenn die Durchführung dann mal zu schwierigen Situationen führt, dann können wir auch drauf verzichten? Natürlich nur, wenn's andere trifft, nie einen selbst.

Aber wenn man erst einmal Ausnahmen in der Anwendung von Rechten akzeptiert, dann ziehen die Ausnahmen Kreise - und irgendwann ist es dann auch mit der eigenen Rechtssicherheit vorbei.

schabernack
14:32 von eifel

«Wie ist es jetzt einfach Asyl zu bekommen.
Hat der EUGH wirklich klasse hin bekommen.»

Daran, wie einfach (oder schwierig) es ist, Asyl zu bekommen, ändert das Urteil überhaupt nichts.

Der Asylgrund ist die Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung, nicht die behauptete Orientierung "Homosexualität".

Denken Sie denn, es reicht die profane Aussage:
"Ich bin Araber, Muslim, homosexuell, und ich werde verfolgt!"
um Asyl zu erhalten?

Wohl kaum!

Totengräber
@IBELIN - 14:45

"Da irren Sie. Sie irren auch mit der Meinung, dass Kirchen staatlich gefoerdert werden. Seit der Saekularisation (z.b. 1803 in Bayern) sind Kirche und Staat entflochten."
Ja, und darum wird die Kirchensteuer auch nicht mehr vom Finanzamt eingehoben und an die Kirchen weitergereicht!? Die Bischöfe werden wohl auch nicht mehr vom Staat bezahlt?

frosthorn
@Totengräber, 14:22

Ja, ist es. Der Unterschied zwischen "Aussage" und "Nachweis" ist Ihnen geläufig?

Wenn das Ihr Rechtsverständnis ist, dass Zeugenaussagen immer erst mal bewiesen müssen, damit sie relevant sind ... dann erübrigt sich die Diskussion. Eine Zeugenaussage ist ein Beweismittel. Machen Sie sich schlau.

deutlich
@sophie germain 13.08

"Nebenbei: Die Kirchen hier in D sind eher diejenigen, die dafür sorgen, dass zu Unrecht abgelehnte Asylbewerber noch eine Chance erhalten. Der Asylgrund ist dabei egal. "
Ach so, dann entscheiden jetzt die Kirchen, was Recht ist. Dann brauchen wir ja keine Asylentscheidungen mehr und auch keine Gesetze. Die Gerichte kann man dann auch gleich abschaffen und das Asylrecht eh. Da kommt dann halt, wer will, unter dem Namen, den er will und mit seinem Lieblingsgeburtstagsdatum inklusive gewünschtem Beruf, natürlich alles ohne Nachweis. Da hätten wir doch schon viel früher drauf kommen können, erspart unglaublich viel Aufwand.

schabernack
12:25 von Bowerman

«Die Prüfung des Asylgrundes ist eine legitime und notwendige staatliche Aufgabe …»

Richtig.
Und ein möglicher Asylgrund ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung, nicht die Feststellung der Orientierung als solche.
Ein Asylgrund kann auch die Verfolgung wegen "irrtümlich angenommener" oder "böswillig unterstellter" Homosexualität sein.

«… und die Untergrabung der Grundlagen dafür durch das EUGH hat ein Geschmäckle.»

Es liegt keine "Untergrabung" vor, also gibt es auch kein "Geschmäckle".

Wahrscheinlich liegen keine statistischen Zahlen darüber vor.
Aber es wäre schon interessant zu wissen, wieviele Menschen seit August 2015 in Deutschland Asyl mit der Begründung "Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung" gestellt haben.

(Sehr) Wahrscheinlich ein (sehr) geringer Prozentsatz.
Mit welcher Annerkennungsquote?

Ein gutes und richtiges Urteil des EuGH.
Und wieder eine groß angelegte Diskussion um eine Selbstverständlichkeit bei eher geringen Fallzahlen …

Stefan T
11:21 von yolo

"Wenn ich Asyl aus bestimmten Gründen beantrage, muss ich meine Verfolgung nicht nur begründen, sondern den Umstand beweisen.

Tests finde ich ok."
.
Wie soll der Homosexualitätstest Ihrer Ansicht nach aussehen?

IBELIN
@14:48 von Wolfes74

"Wer ...
... von denen, die hier einen Test einfordern, kann zweifelsfrei die sexuelle Ausrichtung eines Menschen bestimmen?"

Zweifelsfrei ist gar nichts. Eine Pruefung sollte man sich aber vorbehalten. Gegen das Ergebnis kann wie bei allen Pruefungsergebnissen Einspruch erhoben werden.

Eine Pruefung ist eine Huerde. Bei allen anderen Pruefungen verhaelt es sich ebenso.

Die Richtigkeit von Pruefungsergebnissen ist normalverteilt. So ist das nun mal in der Welt.

peschm

Jeder Hartz4-Empfänger muss sich so nackt machen, dass es weit in den privaten und persönlichen Bereich geht. Er muss den Beweis antreten, dass staatliche Leistungen gerechtfertigt sind und darüber hinaus muss er auch darlegen, dass auch seine Kinder, soweit sie zu Hause wohnen, keine Leistungen anderweitig bekommen oder zum Lebensunterhalt beitragen. Warum ist es denn unerträglich, einen Asylsuchenden nach seinen Gründen zu fragen, warum er Asyl beantragt. Ich finde es eher unerträglich, dass man weitere Tricks sucht, um Gesetze zu umgehen und weiterhin Tür und Tor öffnet, um Betrug, wie schon die Verschleierung des Lebensalters, zu fördern. Das könnte doch wiederum eine neue Sogwirkung auslösen. Für mich nicht mehr nachvollziehbar.

Whisper

bevor ein Test der sexuellen Orientierung Erfolg, würde ich lieber Tests vorschlagen die folgendes ermitteln sollen:
1. meldepflichtige Krankheiten
2. psychologische Verfassung
3. Verfassungs/Gesetzt treue
4. Asyl Berechtigung

die Bundesregierung scheint vergessen zu haben das ihr hauptwohl der deutschen Bevölkerung gilt, d.h. wenn eine gefahr von einem geflüchteten ausgeht, muss diese beseitigt werden. wir haben jede Menge fälle von Krätze und Tuberkulose an Schulen und in Asyl-einrichtungen, das hätte verhindert werden können. Wir hatten Europa weit viele Straftaten von "psychisch kranken einzeltätern", das hätte verhindert werden können. wir haben eine Menge Flüchtige die weder unsere gesetzte noch unsere Kultur achten und für die Frauen keine Rechte besitzen, das hätte verhindert werden können. wir haben geflüchtete die falsche Angaben zu Alter, Identität, fluchtursache... machen, das hätte verhindert werden können.
die AFD ist ein Produkt des Regierungsversagens...

ähhhhh
Bei Einreise ohne Paß

wird doch auch jede angegebene Identität geglaubt, jedes angegebene Alter wird akzeptiert.
Das hat sich offenbar herumgesprochen.
Wenn es vermeintliche Vorteile bringt, ist das Lügen menschlich.
Dann kommen nun eben "inderjährige", "schwule" "Syrer".

Dann dürfte es aber keine Übergriffe von Erwachsenen, Nordafrikanern auf Mädchen und Frauen mehr geben.
Das wäre doch auch schön.

Wir schaffen das!

Fritz Ergogan
Unzureichendes Urteil

Wenn jemand einen Asylgrund behauptet, dann kann es nicht sein, dass eine echte Prüfung verboten wird. Man kann durchaus Tests durchführen unter Wahrung der Würde.

Nach dem Urteil genügt es einen Asylgrund zu nennen, der nicht geprüft werden kann und zur Gewährung von Asyl berechtigt.

schabernack
14:51 von Totengräber

«"Denn der Haifisch ist kein Haifisch - wenn man's nicht beweisen kann."
Bert Brecht; Dreigroschenoper»

Die Forderung, der Homosexuelle müsse sein Homosexualität erst beweisen, bevor man ihm glauben darf, klingt wie Nonsens aus einem (schlechten) Zweigroschenroman.

Der Haifisch muss sein "Haifischsein" auch nicht beweisen.
Entweder man glaubt ihm das anhand seines "Auftretens" und ist vorsichtig, wenn man ins Wasser geht. Oder man glaubt ihm nicht und riskiert, dass er einem ins Bein beißt.

Die dritte Möglichkeit einer Gewebeproben-Entnahme mit anschließender DNA-Analyse zur "Beweissicherung" funktioniert beim Hai, aber nicht beim Homosexuellen …

Gast
@ Deeskalator 12:25

Ich wundere mich schon sehr, dass Sie "Tests" (was auch immer damit gemeint sein mag) für unmenschlich halten, und dann ein Verfahren vorschlagen, das ich nur grässlich und unseres Rechtsstaates unwürdig empfinden kann. Die Privatsphäre von Menschen durch unangekündigte Besuche zu verletzen, um ihnen nachzuweisen, dass sie vielleicht doch, anders als behauptet, heterosexuell sind? Dann hält sich zufällig eine gute Bekannte dort auf, übernachtet auf der Gästecouch, und der Gastgeber gilt dann als heterosexuell, oder wie stellen Sie sich das vor?
Ich hoffe, dass Deutschland sich nie (wieder) zu einem solchen grenzüberschreitenden Staat entwickelt, sondern dass die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde geachtet wird.

Sisyphos3
11:47 von Cookie2011

wenn dem nicht so wäre?
.
ihre Argumentation verstehe ich jetzt nicht
ist doch der beste Asylgrund, wenn er wegen dieser Sache im Heimatland verfolgt werden kann .....
und warum soll der das nicht nachweisen müssen ?
ich als Kriegsdienstverweigerer musste doch auch meine Gewissensnöte glaubhaft nachweisen und das war auch recht persönlich

Sisyphos3
11:59 von frosthorn

behaupten kann man viel
denke ein gewisser Nachweis ist nicht unangemessen

Gast
@ Squirrel4.0 12:04 Uhr

"Gehen Sie bitte nicht vom Fall evtl. 'Asylmissbrauchs' aus, sondern vom Fall eines Menschen, der verfolgt wird und Schutz sucht."
Danke für diesen Appell, den ich unterstreichen möchte.
Wenn ich Kunde im Supermarkt bin, möchte ich nicht als potenzieller Ladendieb behandelt werden, nur weil andere Menschen klauen.
Jeder, der als Asylbewerber nach Deutschland kommt, muss aber leider inzwischen damit rechnen, dass ihm von einigen deutschen Bürgern sofort unterstellt wird, er wolle sich zu Unrecht Asyl "erschleichen" oder, schlimmer noch, er wolle kriminell agieren.
Dass es beide Phänomene gibt, braucht man nicht zu bestreiten. Aber deswegen alle Asylbewerber unter Generalverdacht zu stellen, finde ich schlimm - und entspricht nicht unserer Gesetzeslage.

vom Zabbalodt
wie wärs mal mit Respekt...

"... dann fehlt ihnen auch noch die amtliche Diskriminierungsbescheinigung des Herkunftslandes..."
Mal im Ernst: wenns plausibel ist, das jemand verfolgt wird, wieso muss dann ein Psychologe da noch das Sexualverhalten begutachten?
v. Zabbalodt

P.S.: Jedem Menschen, der seine Heimat verlassen muss, gleich kriminelle Energie zu unterstellen, ist, auch wenn nicht von sich auf andere geschlossen wurde, menschenverachtend. Bei so manchem hier, der gegen (gesellschaftlich vereinbarte) Regeln verstößt, solange der "Schiri" nicht hinsieht und seine Lügen, kleinen oder großen Betrügereien für "taktische Fouls" zum eigenen Vorteil hält, ist das menschliche Einfühlungsvermögen anscheinend gegen Angst, Arroganz und Egoismus getauscht.
P.S.(2): Eine Nachweispflicht für sexuelle, politische und sonstige Einstellungen ist unmenschlich, egal für wen und warum. Die Forderung auch.
P.S.(3): Ich muss hierzulande,zumal vor Wahlen, auch nicht den "mündiger Bürger-Test" bestehen...

schabernack
15:32 von Sisyphos3

«behaupten kann man viel
denke ein gewisser Nachweis ist nicht unangemessen»

Was ist für Sie "ein gewisser Nachweis"?

Im Artikel ist zu lesen:

«Ein Antragsteller hatte damals ein Video als Beleg für seine sexuelle Orientierung eingereicht. Das dürften prüfende Behörden nicht akzeptieren, weil es zur Nachahmung anrege, erklärte der EuGH.»

Diesen Hinweis des EuGH halte ich für stichhaltig und wichtig.

Man stelle sich vor:
Die über Asylverfahren entscheidenden Behörden würden Fotos oder ein Video anerkennen, auf denen / in dem der Antragsteller "beim Vollzug homosexueller Handlungen" zu sehen ist.

Das böte auch nicht homosexuellen Antragstellern die Möglichkeit, mit gestellten und/oder "widerwillig" aufgenommenen "echten" Bildern ihren eigenen Asylantrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen "zu forcieren".

Wer kann das wollen?

yolo
@ um 12:47 von schabernack

Wie häufig, denken Sie, kommen "Asylerschleichungs-Versuche durch Homosexualitäts-Vorspielung" vor?
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Das steht mir nicht zu, zu beurteilen.
Aber es gibt derzeit 38 Länder, in denen Homosexuelle öffentlich verfolgt werden.
Diese Länder sind zum Teil sehr bevölkerungsstark. Oftmals sind es Länder mit muslimischen Wurzeln.
Auch für homosexuelle Russen wurde hier schon Asyl gewährt.
Tatsächlich kann ich es nicht nachvollziehen, da die Menschen zum Großteil schon andere sichere Länder durchquert haben, und nicht mehr unter Verfolgung litten, ehe sie hier ankamen (s.o. Kommentar meinerseits).

Aber wenn sich diverse Menschen mit homosexuellem Hintergrund nach Europa aufmachen und hier Asyl in der Fläche erhalten, werden wir auch durch den Zuzug das demografische Problem nicht lösen können. Die staatlichen Eigeninteressen sollten nicht hinter dem Asyl anstehen müssen.
Und Missbrauchsmöglichkeiten sprechen sich sicher sehr schnell rum. 2015 haben wir gesehen, wie mediale Werbung geht.

andererseits
@15:13 peschm

Kein Hartz-IV- Empfänger muss sich "nackt machen". Dazu habe ich weiter oben schon etwas geschrieben. Und kein Asylantrag hängt von der sexuellen Orientierung ab, sondern von einer Verfolgungssituation aufgrund einer evtl. auch nur unterstellten Homosexualität. Es ist auch nicht unerträglich, asylsuchende Menschen nach ihren Gründen zu fragen: darum geht es hier gar nicht-handeln das ist und bleibt in jedem Verfahren der Kern. Aber natürlich wird dieser Bericht von manchen instrumentalisiert, um wider einmal Stimmung zu machen und die Mär von Tricks und Betrug zu verbreiten. Es geht hier gerade nicht darum , Gesetze zu umgehen, sondern Grundrechten Geltung zu verschaffen.

Totengräber
@schabernack - 15:23

"Der Haifisch muss sein "Haifischsein" auch nicht beweisen."
Steht das in irgendeinem Zusammenhang mit "der Haifisch ist kein Haifisch - wenn man's nicht beweisen kann"?
Wenn Sie mich zitieren, sollte es schon sinnwahrend und im Zusammenhang erfolgen.
Wenn Sie nicht wissen, wovon ich schreibe und was ich damit meine, können Sie sich jedwede Replik sparen.

yolo
@um 15:21 von ähhhhh

Dann dürfte es aber keine Übergriffe von Erwachsenen, Nordafrikanern auf Mädchen und Frauen mehr geben.
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Es sind nicht nur Frauen, die Opfer geworden sind.

Elfjähriger konnte sich verstecken
Männer missbrauchen 14-jährigen Jungen in Schwimmbad bei Paderborn
www.focus.de/regional/videos/elfjaehriger-konnte-sich-verstecken-maenne…

Auch Homosexuelle können nicht nur Opfer, sondern auch Täter sein.
Eine Übermoralisierung wäre insgesamt unangebracht.

Aber man hofft ja irgendwie, dass ehemalige Verfolgte nicht nach zugesichertem Schutz hier selbst zu Tätern werden. Auch der Strichersex und Sex-Sklaven haben laut Polizei zugenommen.
Es ist nicht weniger brisant, wie ich meine.
"Batscha basi" wird in Afghanistan kaum mit tabuisierter und im Islam verbotener Homosexualität in Verbindung gebracht. Vielmehr gilt es als gesellschaftlich akzeptierte kulturelle Gepflogenheit. www.stern.de/panorama/stern-crime/afghanis

Gast
@ 14:45 von IBELIN

"Da irren Sie. Sie irren auch mit der Meinung, dass Kirchen staatlich gefoerdert werden. Seit der Saekularisation (z.b. 1803 in Bayern) sind Kirche und Staat entflochten."

Trotzdem zieht der Staat noch die Kirchensteuer ein.
Nicht alles was auf dem Papier steht hält der Realität stand ;-)

Gast
@ 15:19 von Whisper

Aber Sie haben schon mitbekommen das es hier um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu einem Fall aus Ungarn geht?

Burschwahs
ser04 15:35

"Danke für diesen Appell, den ich unterstreichen möchte.
Wenn ich Kunde im Supermarkt bin, möchte ich nicht als potenzieller Ladendieb behandelt werden, nur weil andere Menschen klauen.
Jeder, der als Asylbewerber nach Deutschland kommt, muss aber leider inzwischen damit rechnen, dass ihm von einigen deutschen Bürgern sofort unterstellt wird, er wolle sich zu Unrecht Asyl "erschleichen" oder, schlimmer noch, er wolle kriminell agieren."

Hervorragender Post - man sollte nicht auf den in Internetforen von völkischen Trollen inszenierten Verfolgungswahn hereinfallen.

schabernack
16:26 von Totengräber

«Wenn Sie nicht wissen, wovon ich schreibe und was ich damit meine, können Sie sich jedwede Replik sparen.»

Wir sind in einem Thread, der sich damit beschäfigt, ob die angebliche Homosexualität eines Asylbewerbers durch "Tests bewiesen werden darf".

User "frosthorn" stelte diese "Beweisanforderung" in seinem Kommentar von 11:57 in Zusammenhang mit dem (konstruierten) Beispiel einer Zeugenaussage als Beweis für eine Schlägerei zu seinem Nachteil.
Ich denke, er wollte sagen, dass auch eine Zeugenaussage als Beweis herangezogen werden kann (auch bei einem homosexuellen Asylbewerber).

Worauf Sie ihm (nach einigem "Ping-Pong" zwischen Ihnen beiden) um 14:51 mit dem Zitat: "Der Haifisch ist kein Haifisch - wenn man's nicht beweisen kann" antworteten.

Ich habe schon verstanden, wovon Sie schreiben und halte Ihre Beitäge in diesem Thread für kaum stichhaltig. Das habe ich mit meinem "Haifisch-Beweis-Kommentar" (15:23) zum Ausdruck bringen wollen.

Ich denke, "frosthorn" hat verstanden.

Squirrel4.0
@ harry_up 12:20

Möglicherweise haben Sie den Zynismus in meinem Beitrag nicht bemerkt. Ich bezog mich dabei übrigens auf reale Fälle. Beispielsweise in Tschechien gab es die Praxis, dass sich homosexuelle Asylbewerber einem "Penistest" unterziehen mussten. Sie können dies u.a. hier nachlesen: https://www.n-tv.de/politik/Tschechien-erntet-scharfe-Kritik-article211…
Auf mit solchen Untersuchungen zusammenhängende Demütigung und Entwürdigung bezog ich mich in meinem Beitrag.
Ob ein Test - wie auch immer er letztlich gestaltet wäre - öffentlich durchgeführt würde oder nicht, spielt dabei m.E. keine Rolle.

Einfach Unglaublich
@ Lenyat

Sie irren sich. Asyl ist KEIN Menschenrecht.

Es ist nationales Deutsches Recht und EU Recht und gilt auch aufgrund anderer nationaler Gesetze in anderen Staaten.

Nicht weniger aber auch nicht mehr!

Nach einem EU Austritt könnte Deutschland den Anspruch auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen - falls eine zweidrittel Mehrheit die Durchführbarkeit dieses Anspruches anzweifelt.

fathaland slim
18:38, Einfach Unglaublich

>>@ Lenyat
Sie irren sich. Asyl ist KEIN Menschenrecht.

Es ist nationales Deutsches Recht und EU Recht und gilt auch aufgrund anderer nationaler Gesetze in anderen Staaten.

Nicht weniger aber auch nicht mehr!

Nach einem EU Austritt könnte Deutschland den Anspruch auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen - falls eine zweidrittel Mehrheit die Durchführbarkeit dieses Anspruches anzweifelt<<

Sie wollen eine andere Republik. Das haben Sie hier oft genug deutlich gemacht und tun es auch hier wieder.

Aufklärung und Humanismus gelten Ihnen nichts.

Sie möchten alles bekämpfen und abschaffen, woran ich glaube.

Mit meinem erbitterten Widerstand bei diesem Projekt müssen Sie rechnen.