Regierungschefs der Visegrad-Staaten am Tisch, in der Mitte Flaggen

Ihre Meinung zu EU-Gipfel: Ost gegen West in der Asylpolitik

Seit Jahren ist die Europäische Union in der Flüchtlingspolitik uneinig - beim Gipfel in Brüssel ist die offene Spaltung der Staaten in Ost und West erneut deutlich geworden. Im Streit über die Asylpolitik haben sich die Standpunkte laut Kanzlerin Merkel nicht verändert.

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77 Kommentare

Kommentare

KritischeStimme
und konsequentlich auch die Lasten tragen muessen

Moegliche Antwort aus OstEuropa Die Antwort aus Osteuropa koennte lauten das Westeuropa mit namentlich UK+FR+DE zusammen mit USA das Problem verursacht haben und konsequentlich auch die Lasten tragen muessen.Durch das Stimmenverhaeltnis in der EU und Nato haben osteuropaeische Laender keine Chance auf Einflussnahme.Ein grosses Problem wird sich stellen wenn Osteuropa stur bleibt.Auf jeden Fall wenn Merkel sich mit Gewalt durchsetzt wird die Stimmung i/d EU immer mieser.Zukunftsloesung NatoKriegsabenteuer wie Syrien,Lybien,Irak,Afganistan vermeiden indem man die Nato in eine EU Organisation aendert um nur EU Belangen zu dienen

Burschwahs
Tada 12:15 & andere

Durch die Freizügigkeitsregelung, der alle EU-Staaten zugestimmt haben, können die Einzelstaaten bereits heute nicht selbst souverän oder frei entscheiden. Dass diese Staaten deshalb zu existieren aufgehört hätten, wäre mir neu.

Die „Freizügigkeit“ gilt ferner auch für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge nach der Genfer Konvention GFK („subsidiär geschützte Flüchtlinge“), nach aktuellen BAMF-Statistiken ca. 50% aller Migranten in 2017.

Die von Nutzer Tada angemerkte „Residenzpflicht“ sowie die von anderen Nutzern angemerkten Einschränkungen der Freizügigkeit für EU-Ausländer sind rechtlich fragwürdig; das Bundesverwaltungsgericht (2015) und der EuGH (2016) haben z.B. entschieden, dass Eingriffe in die Freizügigkeit, z.B. Auflagen zur Wohnsitznahme bei Sozialleistungsbezug, gegenüber anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen gem. GFK unzulässig sind.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wohnsitzauflage-residenzpflich…