Bundeskanzlerin Merkel vor einem Rednerpult

Ihre Meinung zu Ehe für alle: Merkel hebt Fraktionszwang auf

Nach der überraschenden Kehrtwende der Kanzlerin bei der Ehe für alle sieht die SPD ihre Chance: Gegen den Willen der Union will die SPD eine Abstimmung im Bundestag erzwingen - noch in dieser Woche. Die Unionsparteien heben den Fraktionszwang auf.

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110 Kommentare

Kommentare

Bernd1
Unglaubwürdigkeit der SPD

In der vorigen Woche hat die SPD noch (zusammen mit der Union) eine Abstimmung zu dem Thema Ehe für alle im Rechtsausschuss des Bundestages verhindert.
Nachdem jetzt die Grünen noch mal Druck machen und Frau Merkel gestern etwas unerwartet eine eventuelle Öffnung zu dem Thema nach der Wahl im Herbst angekündigt hat macht die SPD komplett eine Kehrtwendung um 180 Grad.
Plötzlich will man die Union bloß stellen?
Das war aber wohl einen Tag zu spät, denn Merkel hatte ja gestern gesagt dass sie für die CDU den Fraktionszwang aufheben lassen würde damit jeder Abgeordnete frei entscheiden kann.
Damit zeigt die SPD dass sie einfach nur unglaubwürdig und unzuverlässig ist!
Gestern NEIN und heute JA, wie der Wind so weht ?

rainbowdiver
@meinensenfbrauc... um 18:55

Die Abschaffung des Ehegattenspittings und die Ersetzung durch ein kinderfreundliches Familiensplitting für Mann+Frau-, Frau+Frau- und Mann+Mann-Partnerschaften, verheiratet oder nicht wird von allen Parteien links von schwarz-gelb gefordert.

Ihr Statement zum Motiv für die Ehe für alle ist schlichtweg falsch und von den Fakten längst überholt.

Das BVerfG hat seit bald 15 Jahren im Unterhalts-, Erb- und Steuerrecht stringent für Gleichstellung als Verfassungsgrundsatz geurteilt. Merkel wurde Urteil für Urteil gezwungen auf diesen Feldern verfassungsgemäße Gesetze zu schaffen. Im Zuge dieser rechtsstaatlich hoch zu respektierenden Urteilsfindungen wurde das Ehegattensplitting bereits auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgedehnt.

Die Tatsache, dass der unvollendete Kampf von Grünen, Linken, SPD und FDP ausschließlich auf die Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz zielt, bei schon bestehendem Splitting widerlegt Ihre Unterstellung. Sie ist nur peinlich.

Gassi
Sparten-Thema

Betrifft wenige, interessiert auch wenige - also zügig abhandeln. Dann ist das auch hoffentlich aus dem Wahlkampf raus. Wir haben wichtigere Dinge die im Wahlkampf behandelt werden müssen. Bislang bestimmen nur Nebenkriegsschauplätze die Schlagzeilen. Was existenziell ist wird nicht mal richtig erwähnt, aber eher, weil der Mut fehlt.

Gast
Nicht Zwang, sondern Drohnung !

Der sog. Fraktionszwang ist eigentlich kein Zwang, sondern eine Drohung, nämlich die, parteiintern z.B. durch (Karriere-)Benachteiligungen bestraft zu werden , sofern man sich nicht den Vorgaben der Parteiführung entsprechend verhält.
Unter diesen Umständen unterliegt das Verhalten der Abgeordneten durchaus ihrer Gewissensentscheidung (sofern ihr Charakter ihnen ein Gewissen gönnt!).

Aufhebung des "Fraktionszwanges" ist also tatsächlich ein Wegfall besagter Drohung.

zopf
@ 19:31 von tagesschlau2012

Den § 175 StGB gibt es aber zum Glück nicht mehr.

Der Bedeutungsinhalt von Worten ist nunmal dem Wandel der Gesellschaft unterworfen, also können wir getrost eine moderne Bedeutung des Wortes Familie zu Grunde legen.

Oder hört für Sie auch eine Familie auf zu existieren wenn z.B. einer der Ehepartner verstirbt oder es zur Scheidung kommt ?

Gruß, zopf.

Bernd1
@ 19:26 von GeMe

Sie schreiben:
"Wenn das Ehegattensplitting abgeschafft würde, müsste man gleichzeitig die Pflicht zur Versorgung des Ehepartners im Falle z.B. von Arbeitslosigkeit abschaffen.
Dann hätte auch ein verheirateter Ehepartner Anspruch auf Hartz IV obwohl sein Partner arbeitet und ausreichend verdient."
*
Kann es s ein dass Sie da etwas verwechseln?
Was hat eine steuerliche Regelung bzw. Veranlagung wie das Ehegattensplitting mit dem Anspruch auf Hartz-Leistungen zu tun?
Wohl eher nichts.
Auch ich würde sagen dass die Abschaffung des Ehegattensplitting im Falle der Ehe für alle absolut notwendig wird. Diese steuerliche Veranlagung ist dafür gedacht Familien steuerlich zu entlasten um die finanziellen Lasten der Kindererziehung etwas auszugleichen.
Da gleichgeschlechtliche Ehen in der Regel keine eigenen Kinder bekommen wäre der Anlass dieser Steuererleichterung nicht vorhanden!

LordOmega
Well played, Merkel

Man muss ihr lassen, dass es ein genialer Schachzug war, die schon zu lange tickende Zeitbombe der geschlechtsneutralen Ehe schön kontrolliert hoch gehen zu lassen:
-> Bevor sie den Kampf offen verliert, kapituliert sie so, dass sie ihr Gesicht wahren kann.
-> So verlieren die anderen Parteien einen wichtigen Punkt im Wahlprogramm und das einfachste Argument die Rückständigkeit der Union zu beweisen.
-> Außerdem lässt die SPD gleichzeitig als die der zahnlose Hund erscheinen, der nur beißt, wenn Mama es ihm erlaubt.

Trotzdem, dank, dass es jetzt endlich kommt!

zopf
@ 19:15 von Politikexperte98

Zitat: "2. Das Adoptionsrecht für Homosexuelle Paare wird dazu führen, dass die Zahl der Mobbingfälle steigen wird!"

Und da sollen wir gegen die Mobbingopfer vorgehen und nicht gegen das Mobbing ?

Gruß, zopf.

Bernd1
@ 19:26 von GeMe

Sie schreiben:
"Wenn das Ehegattensplitting abgeschafft würde, müsste man gleichzeitig die Pflicht zur Versorgung des Ehepartners im Falle z.B. von Arbeitslosigkeit abschaffen.
Dann hätte auch ein verheirateter Ehepartner Anspruch auf Hartz IV obwohl sein Partner arbeitet und ausreichend verdient."
*
Kann es s ein dass Sie da etwas verwechseln?
Was hat eine steuerliche Regelung bzw. Veranlagung wie das Ehegattensplitting mit dem Anspruch auf Hartz-Leistungen zu tun?
Wohl eher nichts.
Auch ich würde sagen dass die Abschaffung des Ehegattensplitting im Falle der Ehe für alle absolut notwendig wird. Diese steuerliche Veranlagung ist dafür gedacht Familien steuerlich zu entlasten um die finanziellen Lasten der Kindererziehung etwas auszugleichen.
Da gleichgeschlechtliche Ehen in der Regel keine eigenen Kinder bekommen wäre der Anlass dieser Steuererleichterung nicht vorhanden!

zopf
Adoptionen

Haben die werten user, die so vehement auf das Adoptionsrecht verweisen, eine ungefähre Vorstellung davon, welch hohe Hürden für Elternpaare bestehen, bevor sie ein "fremdes" Kind adoptieren dürfen ?

Es geht im wesentlichen darum, daß die Partner die Kinder des anderen Partners adoptieren dürfen und die Familien im Todesfall nicht auseinandergerissen werden.

Beschäftigen Sie sich mal mit solchen Fällen.
Ich habe selbst mit einem schwer traumatisierten Mädchen gearbeitet, daß von seinen Geschwistern und der zweiten Mutter getrennt wurde und den über 60 jährigen Großeltern zugesprochen wurde, die hoffnungslos überfordert waren.

Aus der Familie in der es liebevoll behütet wurde, aus der Großstadt in die tiefste Provinz verpflanzt, in ein ultrakonservatives, schon fast fundamentalistisch christliches Umfeld, in dem die Mutter verteufelt wurde.

Die Folgen waren Schulverweigerung, Kriminalität und Selbsthass, der in einem Suizidversuch gipfelte ... mit 12.

Gruß, zopf.

KU
Das Ehegattensplitting

zugleich mit der "Ehe für alle" abschaffen. Mal sehen, wie dann der Drang nach der "Ehe für alle" noch ist.

zopf
@ 19:58 von tagesschlau2012

Zitat: "Das sich jede Gesellschaft immer ändert, und nachträglich fehler oder Verurteile rehabilitiert werden gehört dazu."

Und auf Grund solch eines Fehlers, wollen Sie nun das GG interpretieren und weitere Fehler begehen ?

Ich dachte immer wir sollen aus unseren Fehlern lernen und es danach richtig machen.

Gruß, zopf.

suomalainen
nochmals, das unwort

des jahres ist: fraktionszwang.

wenn eine demokratische partei zwang braucht, um abgeordnete auf linie zu bringen, dann ist das in meinen augen undemokratisch.

abgeordnete sollten doch frei entscheiden können, ob und was sie da absegnen. und wenn es in einer fraktion verschiedene meinungen gibt, dann muss man eben diskutieren, lösungen finden. aber zwang? ich bitte sie, das ist allerunterste schublade und SED-niveau.

gehen sie zu wahlveranstaltungen und stellen sie ihrem kandidaten einfach die frage: "entscheiden sie nach ihrem gewissen und nur nach ihrem gewissen?". wenn der darauf rumeiert und kein klares ja/nein absondert, dann wissen sie bescheid, wem sie ihre stimme nicht geben sollten.

Mein blauer Engel

Kanzlerin ändert dann und wann ihre Meinung.
Man kann sagen, daß sie kein Wendehals ist. Das träfe es nicht.
Sie macht Saltos; vorwärts und rückwärts.
Kein Mensch kann sagen, wo Sie sich nach einer kleineren Serie davon befindet.

groeschelu
Was ändert sich denn durch das neue Gesetz?

Die Gleichgeschlechtliche Ehe gibt es ja bereits. Ich vermisse Informationen was sich bei der „Ehe für Alle“ ändern wird. Gibt es dazu Umfragen wie die Bevölkerung dazu steht?

Lyn
Fraktionszwang

Ist verfassungswidrig und demokratiefeindlich.

Ein Abgeordneter ist per se nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet.

Ist dem nicht mehr so - und dem ist wohl so - braucht es eigentlich keine Abgeordneten mehr.

Eidechse
Verfassungswidrig

Die Ehe für alle ist verfassungswidrig, weil die Ehe laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Mit dem Begriff "Ehe" meinten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau. Wenn jetzt Lesben und Schwule eine Ehe schließen dürfen, die der herkömmlichen Ehe in allen Dingen gleichgestellt ist, wo ist dann der besondere Schutz des Staates für die Ehe im Gegensatz zu anderen Formen des Zusammenlebens? Im Bundestag soll über einen Antrag des Bundesrates abgestimmt werden, den das Land Rheinland-Pfalz eingebracht hat. Damit hat die Ehe für alle allerdings noch keine Gesetzeskraft. Dafür müsste das Familienrecht im BGB geändert werden. Eine solche Gesetzesänderung wird wohl auf den Schreibtischen der Verfassungsrichter landen und es ist fraglich, ob sie deren Prüfung standhält. Wenn ja, sollte sich Deutschland nicht mehr als Land mit christlicher Tradition darstellen, denn das ist dann mehr Schein als Sein.

Lyn
Ehe für alle nein

Das hieße auch Ehe mit Minderjährigen oder Verwandten 1. Grades.

Ehe für gleichgeschlechtliche Partner ja incl der Möglichkeit der Adoption.

Ausserdem wünsche ich mir statt eines Ehegattensplittings ein Familiensplitting.

Es ist ein Unding dass Ehepaare ohne Kinder steuerlich begünstigt werden und stattdessen "Zahlväter " die geschieden sind und für Kinder unterhaltspflichtig sind steuerlich wie Ledige behandelt werden.

Einerer

Was für ein Theater um Nichts. Ehe bedeutet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Soll man doch froh um jeden sein, der Verantwortung übernimmt. Dazu der prozentoale Anteil.
Um wieviele menschen refen wir denn?
Wir haben andere, richtige Probleme.

Kampfkanin
Ou mann ...

Nach der SPD könnte man dann also nicht einmal mehr noch die CDU wählen!
Wie wär`s denn mit `ner Volksabstimmung z.B. über dieses Thema? Nur dann würden unsere Politiker in ihren Entscheidungen richtig liegen, und bräuchten sich auch gar keine ewig fruchtlosen Vermutungen darüber anzustellen, was das Volk evtl. wollen würde, ohne irgendeine Ahnung von dessen Alltagsproblemen zu haben ...

Account gelöscht
@Eidechse, 20:19

Wenn jetzt Lesben und Schwule eine Ehe schließen dürfen, die der herkömmlichen Ehe in allen Dingen gleichgestellt ist, wo ist dann der besondere Schutz des Staates für die Ehe im Gegensatz zu anderen Formen des Zusammenlebens?

Seltsame Frage. Der "Schutz", den Männer und Frauen genießen, wenn sie eine Ehe schließen, soll daraus bestehen, dass andere keine Ehe schließen dürfen? Was wird denn dadurch geschützt? Ich (Mann), mit einer Frau verheiratet, fühle mich in keinster Weise davon bedroht, wenn meine schwulen Freunde eine Ehe schließen. Warum auch? Wovor sollte mich und meine Frau also der Staat beschützen?

Account gelöscht
@Lyn, 20:27

Ehe für alle nein
Das hieße auch Ehe mit Minderjährigen oder Verwandten 1. Grades.

Oder sogar, dass jemand seinen Backofen heiraten darf?

Es ist doch ganz offensichtlich, dass es darum überhaupt nicht geht. Minderjährige werden vor schädlichen Ehen nicht dadurch geschützt, dass man gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert. Für die gelten Schutzmechanismen auf ganz anderer Ebene. Und für die Notwendigkeit, die Gesellschaft vor verheirateten Verwandten zu beschützen, müssten Sie auch erst mal ein Argument liefern. Ich finde den Gedanken auch schräg, aber auch das geht mich letztlich nichts an, wenn beide das wollen. Etwas "gefährliches" kann ich daran nicht erkennen.

Gnom
re 20:27 von Lyn

Das hieße auch Ehe mit Minderjährigen oder Verwandten 1. Grades.

Das möchten Sie aber anscheinend absichtlich falsch verstehen. Es ist im BGB und entsprechenden, darauf fussenden Gesetzen bereits definiert, wer wen heiraten darf.

Auch heute ist es schon verboten, Minderjährige zu heiraten und das wird sich durch neue Gesetze nicht ändern. Für Verwandte 1. Grades gilt das gleiche:

BGB § 1307 Verwandtschaft
"Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist."

Fuzius Kon...der schon wieder...
Wer ist Alle?

Ja liebe Leute ich komm da eh nicht mehr ganz mit...

Ehe für Alle..., was heisst das denn jetzt genau???

Auf facebook zb. sind wohl an die 60 Geschlechter ähm registriert..., werden die da jetzt alle miteinbezogen oder ersteinmal nur die zwei ähm altbekannten Geschlechter mit allen machbaren Kreuzungen..., ähm ich meine Verbindungsmöglichkeiten...

Ehe für Alle..., also eine bisexuelle Frau liebt einen ähm Ladyboy..., oder ist sie dann trisexuell?

Sie merken schon, ich blick nicht mehr durch...

Also könnte jetzt zb auch meinetwegen ein Transgender der ein geschlechtsloses Alien (natürlich gemeldet) liebt von dieser Sache profitieren?

puhh...

Biocreature
Re. @19:44 von Gassi Sparten-Thema - Sehe ich anders, weil...

...es in Deutschland ca. 7,4% der Gesamtbevölkerung
einen LGBT-Hintergrund haben.

Rechnen Sie es sich aus, wieviel Bürger das sind.
Wären es nur 0,074% gebe ich Ihnen vielleicht recht.

Chewie
@Eidechse

"Eine solche Gesetzesänderung wird wohl auf den Schreibtischen der Verfassungsrichter landen und es ist fraglich, ob sie deren Prüfung standhält. Wenn ja, sollte sich Deutschland nicht mehr als Land mit christlicher Tradition darstellen, denn das ist dann mehr Schein als Sein."
Die Verfassungsrichter haben in den letzten Jahren eigentlich immer Gesetze für verfassungswidrig erklärt, die Homosexuelle in irgendeiner Form benachteiligen. Insofern sehe ich deine Hoffnung da als eher unbegründet an.
Und inwieweit hat eine heterosexuelle Ehe was mit christlichen Werten zu tun? Die Ehe gab es bereits vor dem Christentum. Außerdem hat Gott selbst die Homosexuellen erschaffen (wenn man vom religiösen Ansatz ausgeht). Wieso sollte er dann etwas gegen Teile seiner Schöpfung haben? Wäre ja Heuchelei, oder?

Eidechse
Was mit besonderer Schutz für die Ehe gemeint ist

Na, lieber User frosthorn, dann versuche ich es mal mit einer Erklärung. Wenn Sie genau lesen, nicht die Eheleute sollen vor etwas oder jemanden geschützt werden sondern die Institution "Ehe". Und mit Schutz ist gemeint, dass der Staat das Schließen von Ehen und den Fortbestand von bestehenden Ehen fördert, in dem er sie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens privilegiert. Er hat daran ein ureigenes Interesse, denn durch die Ehe von Mann und Frau sichert er den Fortbestand des Staatsvolkes. Lesben und Schwule können für sich nun einmal keine Kinder zeugen und auf ausreichend nichteheliche Geburten soll sich der Staat nicht verlassen müssen.

Biocreature
Re. @20:40 von frosthorn re. @Eidechse, 20:19 - Die Frage...

...kann ich auch nicht nachvollziehen.

Die Ehe schützt doch in erster Linie die jenigen die eine solche eingegangen sind gegenüber Singles.

Wobei mir das Wort Schutz eigentlich missfällt.
Ein Single ist eigentlich genau so schützenswert,
genauso wie Schwule u. Lesben.
Oder sind das etwa keine Menschen?

agora
@ frosthorn

Ich kann mich ihrer Meinung beim besten Willen nicht anschliessen: ja, ich weiss, dass dem Grossteil der Deutschen die Religion total egal ist. Mir jedoch nicht: für mich ist das Wort "Ehe" auch an den christlichen Glauben gekoppelt: ein Bund fürs Leben zwischen Mann und Frau. Dementsprechend bin ich damit einverstanden, dass Homosexuelle so leben können wie sie wollen. Aber ich sehe nicht ein, warum ich akzeptieren muss, dass gewisse religiöse Grundeinstellungen mit Füssen getreten und einfach ignoriert werden..Vor allem, wenn eine Partei dies tut, die sich noch dazu "christlich" nennt..

DannyM
@20:34 Politikexperte98

Ich weiß nicht, woher du deine Zahlen hast, aber hier sind ein paar echte:

Statistik von 2015: Anzahl Ehen mit Kind: 7.72 Millionen, Ehen ohne Kind: 9.79 Millionen. Quelle: Statista - Das Statistik-Portal

Statistik von 2015: Prozentsatz außerehelich aufwachsender Kinder: 35% im Bundesschnitt, 59 Prozent Ost, 29 Prozent West. Quelle: Statistisches Bundesamt

Ehe bedeutet längst nicht mehr Familie, und Familie längst nicht mehr Ehe. Darüber kann man heulen, aber das ist die Realität, und es ist Aufgabe und Pflicht des Staates, seine Politik an der Realität zu orientieren.

Übrigens: als die Mütter und Väter des GG selbiges ausarbeiteten, war es nicht nur so, dass Ehe tatsächlich noch praktisch gleichbedeutend mit Familie war - es war auch so, dass in der Ehe der Mann das Sagen hatte, die Ehefrau seine Genehmigung für Kontoeröffnung, Job oder Führerschein brauchte. Trotzdem wird sich heute keiner hinstellen und sagen: Moment, nur DAS ist eine echte Ehe, schließlich war es 1949 so!

Courtney
Der Ruin der Demokratie

Der Artikel offenbart wieder einmal, dass unsere Demokratie nur eine Farce ist; der sogenannte "Fraktionszwang" verhindert eine Meinungsfreheit und Meinungsvielfalt und degradiert unser teueres Parlament zu einem reinen Abnickverein.

Demokratie geht wahrlich anders....

riewekooche
Erstaunlich

daß das auch noch so betont wird. Wenn ich mich recht entsinne, waren doch die Abgeordneten laut Grundgesetz immer schon nur ihrem Gewissen verpflichtet, und nicht ihrer Fraktion - oder wurde dieser Teil des Grundgesetzes in letzter Zeit auch geändert?

zopf
@ 20:54 von Fuzius Kon...de...

Machen Sie es sich doch einfach.

Der werte user @ Gnom hat doch schon erklärt, daß durch unsere Gesetze bestimmte Eheverhältnisse nicht statthaft sind, wenn dies sinnvoll begründet werden kann.

Ansonsten sollte gelten: Wenn sich zwei erwachsene Menschen lieben, ist das etwas gutes und wertvolles und man sollte ihnen erlauben einen offiziell beglaubigten Bund (Ehe) zu schließen.
Ganz egal wie sich diese Menschen selbst definieren. Wichtig ist nur die Liebe und das Versprechen füreinander einstehen zu wollen.

Gruß, zopf.

DannyM
@21:03 agora

Wie kommst du darauf, dass die christliche Religion darüber entscheidet, was eine Ehe ist und was nicht? Die Ehe hat keinerlei christliche Wurzeln, es gab sie lange vor ihr, und zwar als zivilrechtlichen Vertrag. Die christliche Kirche beispielsweise ist erst viel später auf den Zug aufgesprungen, als ihr auffiel, dass man mit der Hoheit über die Ehe einen weiteren Lebensbereich seiner Schäfchen beherrschen konnte. Die christliche Kirche hat die Ehe quasi gekidnapped und sollte (um es mal maßlos zu übertreiben) froh sein, dass man *ihr* erlaubt, den Begriff für ihre kirchlichen Trauungen zu verwenden.

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