Ihre Meinung zu EuGH: Arbeitgeber können Kopftuch im Job verbieten
Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern und anderer religiöser Zeichen verbieten. Es muss dafür aber eine allgemeine Regel geben, die das Unternehmen diskriminierungsfrei durchsetzt, wie der Europäische Gerichtshof entschied.
Das positive dieses Urteils ist, dass es der aufgeheizten Symbol-Debatte vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen setzt. Vielleicht verstehen jetzt mehr Menschen, dass der Hype um das Kopftuch von wirklichen Politikfragen ablenkt.