Ihre Meinung zu EuGH: Kopftuchverbot im Job kann rechtens sein
Religion ist Privatsache - eigentlich. Aber was ist, wenn jemand am Arbeitsplatz deutlich sichtbar religiöse Symbole trägt, etwa ein Kopftuch? Ein Verbot ist möglich - unter Umständen, so der EuGH. Anlass waren zwei Fälle aus Belgien und Frankreich. Von H. Romann.
sondern wird auch mit einer bestimmten Gesellschaftsform verbunden. Und diese ist, so wie sie bei Muslimen in weiten Teilen verstanden und gelebt wird, mit der laizistischen Lebensweise in freiheitlich demokratischen Gesellschaften nicht kompatibel( Stichwort: Scharia ). Insofern sollten Muslime schon aus eigenem Interesse darauf verzichten. Dies würde dazu führen, dass die Anfeindungen gegen ihre Trägerinnen und letztlich gegen Muslime allgemein zurückgehen würden, da dies als Rücksichtnahme gegenüber Andersgläubigen verstanden werden würde. Und das würde das Zusammenleben erheblich erleichtern.