Zwei Muslima in der belgischen Stadt Antwerpen.

Ihre Meinung zu EuGH-Generalanwältin: Ein Kopftuchverbot ist generell möglich

Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz könnte eine Diskriminierung sein, aber: Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist generell zulässig. Diese Auffassung vertritt die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs. Geklagt hatte eine Frau aus Belgien.

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92 Kommentare

Kommentare

enterente
@13:53 von Nachfragerin

Sure 24 Vers 31 übersetzt:"... den Gürtel um die Taschen schlagen".
Soweit zu diesem Thema.

WiPoEthik
@11:39 von Mindblob

Wie können Sie entscheiden ob eine Frau durch das Tragen eines Kopftuchs diskriminiert wird? Glauben sie wirklich, dass die Klägerin um ihr Recht klagt weiter diskriminiert zu werden?

Was im Koran steht ist eine Sache - wie der Koran hinterher vom Individuum ausgelegt wird ist eine Andere.

HMaier
Es ist erfreulich ...

das wenigstens in Europa noch etwas Realismus herrscht ... in Deutschland wäre das wohl eher anders herum ausgegangen und wenn doch ein Gericht in Deutschland so entscheiden hätte, dann gebe das wohl gleich den nächsten Aufschrei der Multi-Kulti-Fraktion.

Integration hat nun mal auch etwas mit sich anpassen zu tun. In anderen Ländern ist diese Erwartung selbstverständlich. Nur in Deutschland wird man dafür gerne gleich in die braune Ecke gestellt.

Dorle
Erziehungsauftrag

Ich würde mich auf die Hinterbeine stellen, wenn mein Kinder eine Lehrerin mit Kopftuch bekommen würden, genau so wenig würde ich meine Kinder in einer Schule anmelden, die von christlichen Kirchen geführt wird.
Jeder kann glauben was er will, solange er mich damit nicht belästigt.

Eine Frau, die aus Glaubensgründen ein Kopftuch trägt, lässt sich unterdrücken, auch wenn sie behaupten sie tun das aus eigenem Willen .
Niemand kann mir erzählen dass es toll ist bei sommerlichen Temperaturen im dicken, bodenlangen Mantel, langen Ärmeln und Kopftüchern, die um den Hals geschlungen und bis zu den Augenbrauen herunter gezogen sind raus zu gehen.

Mir tun diese Frauen leid, Freiheit sieht für mich anders aus.

goldbug
Korrekte Entscheidung

Diese Entscheidung begrüße ich sehr.

Gnom
Kopftücher verbieten?

Sollen wir Intoleranz wirklich höchstrichterlich verordnen? Als nächstes kommt dann die jiddische Kippa, das am Hals getragene Kreuz, Piercings, Tattoos und Muttermale? Dann Sommersprossen und dann Bärte und dann......

woelfchen63
Kopftuch

Die sexuelle Ausrichtung kann man nicht an der Garderobe abgeben? Interessant. Öffnet das nun Tür und Tor für jeden, seine sexuellen Interessen (=Vorlieben - oder?) auch auf der Arbeit auszuleben?
Das nur am Rande.
Zum Kopftuchverbot: wenn das als zur Schau stellen der Religion verpönt ist, dann sollten aber auch alle anderen religiösen Symbole von der Arbeitsstätte oder bei den Arbeitnehmern verschwinden (das Kreuz an der Kette, die Madonna oder Gebetskette im Taxi, das Kruzifix über der Bürotür etc). Sonst ist es Diskriminierung einzelner Religionen. Das Kopftuch verschleiert nicht die Identität und ich kenne auch niemanden, der durch den Anblick Psychosen entwickelt hätte.
In den 60igern oder 70igern war das Kopftuch ohnehin auch eine Modeerscheinung. Meine Mutter - evangelisch - hatte sowas sehr häufig getragen, wenngleich auch anders gebunden und so. Wer vermag das denn zu trennen?

Essenslieferant
@stöberkarl

außer der Kirchensteuer-Erhebung und Bischöfe-Entlohnung ist aber Religion und Staat schon getrennt.

paganus65
Alles mit Maß und Ziel

Ehrlich: Mir ist eine Burka oder ein Kopftuch genauso abstoßend wie ein Handtellergroßes Kreuz (hat ein Kollege von mir).
Warum? Weil es einfach aufdringlich bis Missionierend ist.
Ich trage meinen Religiösen Schmuck unter dem T-Shirt. Aber das ist meine Sache, das will ich keinem Aufzwingen.
Eine Parteiarmbinde fände ich ebenfalls widerlich. Aus dem selben Grund. Eine am Revers getragene CDU/SPD/GRÜNEN/AfD-Nadel oder die von der Gewerkschaft... warum nicht, wenn es einer mag.

Wie wäre es damit (so würde ich als Betriebsrat das jetzt einem Arbeitgeber vorschlagen.)
"Religiöser oder politischer Schmuck darf nicht aufdringlich erscheinen. Als aufdringlich im Sinne dieser Vereinbarung wird ein Schmuck angesehen, der die beim gegenüberstehen sichtbare Größe von 2,5cm x 2,5cm überschreitet oder der im Gesicht getragen wird."

Wenn Sich einer zu seinen Göttern bekennen will, warum nicht. Aber nicht aufdringlich...

spieltkeinerolle
Paradox!

Zum einen ist das Kopftuch kein Symbol, was dazu dient der Welt zu zeigen welcher Religion man angehört, sondern ein Kleidungsstück der muslimischen Frau, das eine religiöse PFLICHT darstellt. Da sollte man klar trennen zwischen "Halskette mit Kreuz" und Kopftuch! Während das eine nur obligatorisch ist und als Schmuckstück dient, ist das andere eine PFLICHT.

Zum anderen wird hier gesagt, dass das Gesetz über der Religion steht. Nun, dann möchte ich euch an Artikel 1 des Grundgesetzes erinnern: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Würde des Menschen steht in Relation mit seinen Eigenschaften, die ihn von anderen Geschöpfen unterscheidet. Dazu gehören u.A. seine Vernunft, seine Spiritualität, seine individuelle Persönlichkeit und seine Entscheidungsfreiheit. Das heißt, wenn man einen Menschen dazu drängt das Kopftuch abzulegen, so greift man seine Würde an. Und dieses Verhalten wird vom EuGH also befürwo

Leni3

Ich finde die Entscheidung richtig.

dummschwaetzer
Das ist der richtige Ansatz

und sehr zu begrüßen. Ein Arbeitgeber muss entscheiden können ob er es duldet, jemanden in exponierter Position oder allgemein in der Umgebung seines Betriebes, mit offen getragenen religiösen Symbolen rumlaufen zu lassen. Ein Kopftuchverbot ist ohne weiteres mit der Ausübung der Religion des Islam in Einklang zu bringen. In vielen Gesellschaften des Islam dient es zudem der Unterdrückung der Frau.
Was die Menschen in ihrer Freizeit machen ist mir egal. Aber es gibt Bereiche, in denen ein Kopftuch, egal in welcher Form, völlig deplatziert ist. Und jemanden mit Burka oder Nikap sollten das Betreten sicherheitsrelevanter Bereiche wie Banken, Security bereich auf den Flughäfen usw. komplett vewehrt werden. Aber auch Lehrerinnen.

Insofern das richtige Urteil zum richtigen Zeitpunkt. Nun sollten die Arbeitgeber, auch die der öffentlichen Hand, handeln

HAQH

Un fair zu bleiben sollte die Kette am Half von Christen mit dem Kreuz konsequenter Wiese auch verboten werden? ! Oder ?

dr.bashir
@15:59 von spieltkeinerolle

Ihre Argumentation in allen Ehren. Aber es geht bei dem Urteil nicht um ein generelles Verbot des Kopftuches (was ich auch albern fände), sondern um das Recht eines Arbeitgebers, Mitarbeitern in exponierter Position das Tragen religiöser oder auch politischer Symbole zu untersagen. Und das finde ich nachvollziehbar, denn schließlich hat eine Firma ja Kunden, die sich an demonstrierter Religiosität oder politischer Gesinnung stören könnten.
Ihre Argumentation würde auch bedeuten, dass zahlreiche Frauen in der Türkei nach Atatürk und vor Erdogan in ihrer Würde beeinträchtigt waren.

checkerbun
Stigmatisierung ist das Problem!!

Die öffentliche zur Schaustellung des Glaubens (das Bedecken des Kopfhaares durch ein Tuch) setzt die Gläubigen unter Druck, die eine andere Haltung vertreten. Das Kopftuch wird sozusagen zum Barometer der Gläubigkeit. Das ist die Gefahr und diese gilt es zu bannen!

zyklop

Wenn es angeblich ein allgemeines Menschenrecht gibt, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen (mancher in der Runde argumentiert so), gibt es eigentlich auch ein allgemeines Menschenrecht, am Arbeitsplatz kein Kopftuch zu tragen?

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