Auch im zweiten Anlauf hat das Berliner Landgericht die Klage eines Behinderten abgewiesen, der vom Pharmakonzern Bayer Schadenersatz gefordert hat. Seine Mutter hatte während der Schwangerschaft 1976 das Präparat Duogynon genommen. Dadurch, so der Kläger, sei er mit schweren Missbildungen geboren worden.