Bundeskanzlerin Angela Merkel

Ihre Meinung zu Bundesregierung erlaubt Ermittlungen gegen Böhmermann

Dem Moderator Böhmermann droht eine Strafe wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Die Bundesregierung erlaubt Ermittlungen auf Basis dieses Spezialparagrafen. Das verkündete Kanzlerin Merkel - aber auch, dass der Paragraf 103 nun abgeschafft werden soll.

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267 Kommentare

Kommentare

franzotto
... was noch bleibt

Was uns allen bleibt, ist der klare Umgang mit den Tendenzen, rechtsstaatliche Prinzipien in den Ländern rings um uns über Bord zu werfen - so ja auch in der Türkei. Aber fangen wir mal lieber mit irritierter Neugier an als mit moralischer Überheblichkeit.

franzotto

kurtimwald
Redaktion sollte ihre Fehler ausbügeln

ich denke es ist an der Zeit, das die Redaktion hier ihre Fehler ausbügelt.

Mit der reißerischen und unstimmige Aussage "Spezialparagraf" hat der Bericht die Menschen aufgestachelt.

Klären Sie bitte endlich auf, dass dies ein bestehendes Gesetz und auch die Kanzlerin sich an Gesetze halten muss, ansonsten macht sie sich genauso strafbar.

kurt

fdlstuttgart
Verrat

Frau Merkel.

Ich habe Sie gewählt, damit Sie gem. Ihrem Amtseid Schaden von Deutschland abwenden und meine Interessen vetreten. Jetzt verraten Sie mich und diese einfachsten aller Werte die unsere Gesellschaft zusammen halten.

Wo ist noch der Unterschied z.B. zur AfD?

Bei der nächsten Bundestagswahl erhält die AfD meine Stimme. Die sind zwar auch nicht der Hüter der Meinungsfreiheit, aber wenigstens verhindern wir, dass wir die gesamte EU finanzieren, der Türkei wie ein reudiger Hund anhecheln und am Ende womöglich ein "Sultanat Erdogan" in die EU aufnehmen....und noch mehr dafür bezahlen.

Ich habe AfD Wähler bisher kritisiert und verachtet. Heute entschuldige ich mich dafür und trete selbst in diese Partei ein.

Gast
Kanzlerentscheidung

Hier wird der Verrat der Kanzlerin am eigenen Volk besonders sichtbar.

Derwinni
Mein Papa ...

Mein Papa, Gott habe Ihn selig, hat mir ganz früh schon etwas beigebracht: Wer sich mit einem Verbrecher einlässt ist selber einer.
Bis heute habe ich das nicht vergessen und es bewahrheitet sich immer wieder.
Wer damit gemeint ist kann jeder für sich selbst aussuchen ...

Aber vielleicht meldet sich ja noch ein Pfarrer zu Wort, der der auch gut mit dem Finger auf das Volk zeigen kann ...

Die nächste Regierungskrise ist in der Mache, die SPD ist gegen die Entscheidung der Kanzlerin ...

Rücktritt, Neuwahlen und ein böses erwachen käme dann ...

Diese Regierung ist für mich unwählbar geworden . Was ist mit dem Amtseid der Kanzlerin Schaden vom Volk abzuwenden, seit dem letzten September eine hohle Phrase, leider.

Euthymia
Jawohl Fr. Merkel

die Begründung ihrer Entscheidung ist nachvollziehbar. Warum aber haben sie diesen Vorgang dennoch bewertet?
Und für was die Entschuldigung in Richtung Bosporus?
Ihre Handlung ist wie immer zu voreilig und unüberlegt, ja panisch halt. Für die Ebene, auf der sie agieren zu wenig!

Schwarz83
Anklage Boehmermanns

Grundsaetzlich hat die Bundsregierung bislang immer human, vernuenftig und besonnen in innen- und aussenpolitischen Krisen reagiert und fand bislang meine Zustimmung, insbesondere auch in Fragen der Fluechtlingspolitik.

In dieser Angelegenheit muss ich jedoch vehement widersprechen -
diese Entscheidung stellt einen Dammbruch dar und im Kern einen Verrat an zentralen Werten unserer Gesellschaft, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen.

So Leid es mir tut, dies feststellen zu muessen, aber ein Ruecktritt der Regierung waere nun tatsaechlich angezeigt ...

Murkel123
Inkonsistent

Tut mir leid, ich unterstütze zwar Frau Merkels Politik in der Flüchtlingsfrage voll und ganz, aber in diesem Fall kann man die Entscheidung bloß als inkonsistent und inkonsequent bezeichnen. Wenn dieser Paragraf so schlecht ist, dass man ihn gleich darauf komplett abschaffen will, dann macht es ja wohl kaum Sinn, die Strafverfolgung nach diesem Gesetz kurz vor seiner Abschaffung noch zu autorisieren. Das ist einfach inkonsistent.

Dabei bin ich durchaus der Meinung, dass es sich um Beleidigung gehandelt hat -- nur dazu braucht man ja kein Extragesetz, das Staatsoberhäupter und Vertreter über andere Personen stellt.

fdlstuttgart
Verrat

Frau Merkel.

Ich habe Sie gewählt, damit Sie gem. Ihrem Amtseid Schaden von Deutschland abwenden und meine Interessen vetreten. Jetzt verraten Sie mich und diese einfachsten aller Werte die unsere Gesellschaft zusammen halten.

Wo ist noch der Unterschied z.B. zur AfD?

Bei der nächsten Bundestagswahl erhält die AfD meine Stimme. Die sind zwar auch nicht der Hüter der Meinungsfreiheit, aber wenigstens verhindern wir, dass wir die gesamte EU finanzieren, die Türkei wie ein reudiger Hund anhecheln und am Ende womöglich ein "Sultanat Erdogan" in die EU aufnehmen....und noch mehr dafür bezahlen.

Ich habe AfD Wähler bisher kritisiert und verachtet. Heute entschuldige ich mich dafür und trete selbst in diese Partei ein.

frankd
Bananenrepublik Deutschland

Eine Kanzlerin mit Courage hätte den Bundestag zu einer Sondersitzung einberufen und den umstrittenen Paragraphen sofort aus dem Verkehr gezogen. Damit wäre auch eine Klage vor einem Zivilgericht erschwert, so aber hat sie die Bundesrepublik vollends auf das Niveau einer Bananenrepublik gebracht.

Erich78
Es ist vollkommen wurst

was man vom Gedicht hält, ob man es als eine Beleidigung ansieht, ob man denk es ist Satire oder keine. Diese gebetsmühlenartigen Wiederholungen mancher Foristen gehen stramm am Thema vorbei!
Es geht nur noch darum, dass Frau Merkel nun, an unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vorbei, einem undemokratischen Präsidenten eines ausländischen Staates, formal recht gegeben hat und eingeknickt ist. Herr Erdogan hätte sich auf deutsches Recht berufen dürfen, dies will ihm auch niemand absprechen, aber als Privatmann der "beleidigt" wurde und nicht als Staatspräsident. Genauso hätte Frau Merkel als Privatperson sagen dürfen sie findet dieses Gedicht schlecht und falsch, aber nicht in der Funktion als Bundeskanzlerin.
Daher hätte zwingend eine Absage der Regierung erfolgen müssen, mit dem Zusatz, dass man es sich zukünftig verbittet, dass eine weitere Einflussnahme seitens Erdogan auf deutsche Grundsätze erfolgt. Gegen seine private Klage gegen Böhmermann ist nichts einzuwenden.

Gast
Seltsames Verständnis von Demokratie........

Ja, es paßt in das Bild unserer unterwürfigen Kanzlerin.
Ich erinnere nur an die NSA-Affäre. Als nächstes wird uns dann TTiP alternativlos serviert.
Was ist nur in diesem Staate los!?

cari
Eine rechtsstaatliche Entscheidung! Danke!

Die Bewertung eines Strafbegehrens obliegt in diesem Land der Justiz. Von daher war es eine rechtsstaatliche und kluge Entscheidung, den Antrag zu stellen und die weiter Entscheidung der Justiz zu überlassen. Und ich gebe auch noch einmal zu bedenken, dass Pressefreiheit nicht gleich Narrenfreiheit ist. Jede Freiheit in diesem Land muss an der Menschenwürde gemessen werden. Satire ja, persönliche Beleidigung nein; auch dann nein, wenn die Beleidigung hübsch verpackt ist. Ich wäre im Übrigen auch erfreut, wenn "Ziegenficker" und ähnliches in diesem Land keine Salonfähigen Wörter werden, sondern "in der Gosse" (oder im Ziegenstall) bleiben, wo sie hin gehören.

Rumpelstielz
Das gesetz, dieser §103 ist ans sich ...

gar nicht so übel .. man nehme mal an, jemand träte der Königin der Herzen (oder von England) zu nahe, oder dem Putin oder sonst wem ... nur bedürfte es eines Parlamentsvorbehalts bei Klagen aus dem Ausland .. wir könne nicht in der Tat verlangen, das alle anderen unsere Vorstellung von Freiheit und Humor teilen.

Im Übrigen war nichts anderes zu erwarten, weil man sich hierzulande an Gesetze hält - nur das die eben immer viel zu wenig allgemein und damit anfällig sind für Spitzfindigkeiten. Außerdem wird an dieser Stelle auch wieder an der Integration der hiesigen Türken gearbeitet, deren Solidarität ja oft recht gespalten ist.

Man sollte hier im Ernst die Eier haben und das Thema der doppelten Staatsbürgerschafft noch mal auf den Tisch des Hauses zu holen. Themen wie dieses sind durchaus geeignet den Integrationswillen sowohl des Aufnahmelandes, als auch der Migranten auf die Probe zu stellen.

Ethan67
Ich verstehe die Aufregung nicht

Ich halte die Entscheidung Frau Merkels weder für peinlich, noch sehe ich die Meinungsfreiheit in Gefahr und noch weniger die Demokratie abgeschafft.

Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem über die Frage einer möglichen Beleidigung (ob nun nach §103 oder §185 StGB) alleine ein Gericht entscheiden kann. Der Rechtsweg steht grundsätzlich jedem offen.

Und genau den hat Frau Merkel nun mit ihrer Entscheidung freigemacht. Dies ist weder eine Vorverurteilung noch ein Einknicken vor Herrn Erdogan. Das nennt sich schlicht "Gewaltenteilung"!

Soll doch ein Gericht über diese "Affäre" entscheiden! Etwas Besseres kann es doch im Gegensatz zu Herrn Erdogans Umgang mit der Presse in der Türkei gar nicht geben. In Deutschland entscheidet eben nicht die Politik über eine Strafverfolgung und mögliche Strafen sondern allein unabhängige Staatsanwälte und Gerichte.

Genau das ist die "Message", die von Frau Merkel an Herrn Erdogan damit gesendet wurde.

Babylon36
Schade

Sind wir in der Türkei oder sind wir noch in Deutschland.
Hat Erdogan die Deutsche Politiker schon so unter sich das sie so kuschen und sogar die Deutsche Gesetze verändern wollen das Herr Erdogan bald sagen kann „Oh Deutschland ist die zweite Türkei,
keiner hat mehr rechte, alle Gesetze besonders die Meinungsfreiheit und Medienfreiheit sind nach mein Geschmack.“
Wir sollten doch nicht vergessen wie oft Frau Merkel als Natzi und zweier Hitler in Ausland beschimpft und bezeichnet wurde.
Frau Merkel stand immer drüber.
Meiner meinungsnach sollten alle Deutsche Herrn Erdogan denn mittleren Finger zeigen und sagen: wir sind in Deutschland und nicht in der Türkei wo es keine Meinungsfreiheit mehr gibt.
Ich Liebe Türkei und finde ihre Bürger sehr nett und hilfsbereit was ich von Herrn Erdogan nicht behaupten kann.

MickM
Vorschau

Irgendwann im Laufe des Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft Böhmermann das Angebot einer Einstellung gegen Geldauflage (§153a) machen - wenn er klug ist, wird er darauf eingehen. Ich befürchte aber, dass ihm die weitere mediale Ausschlachtung des Verfahrens wichtiger ist und es dann zwangsläufig zu einem Weg durch die Instanzen kommt, an dessen Ende meiner Meinung nach eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wg. Beleidigung steht.

kommentarix
Warum?

Frau Merkel warum treten Sie nicht endlich zurück? Das Fass der Geduld der übergroßen Mehrheit der europäischen Bevölkerung läuft seit Monaten über, aber Sie füllen fleißig weiter ein - Tropfen für Tropfen mit unfassbarer Sturheit.

und-nachts-da-ruft
"Kniefall" ist eine Beleidigung gegenüber Willy Brandt!

Brandts "Kniefall von Warschau" war eine große Geste der Versöhnung, die deutlich zur Entspannung des Verhältnisses zu den Nachbarländern Deutschlands beigetragen hat. Was Merkel hier abgezogen hat ebenfalls als "Kniefall" zu bezeichnen, ist eine Beleidigung gegenüber des Gedenkens an dieses Ereignis. Eine viel treffendere Formulierung wäre gewesen "kriecht E. in den Hintern". Es wäre leicht gewesen, die Ermächtigung zu verweigern, mit dem Hinweis, dass der Paragraph sowieso abgeschafft werden soll und zudem der Weg über die Klage nach § 185 StGB sowieso besteht. Dass noch nicht einmal soviel Rückgrat vorhanden ist, das zu tun, ist definitiv keine bessere Bezeichnung als A...kriecherei wert.

miss_verstaendnis
Frau Dr. Merkel, Freundschaft und Meinungsfreiheit

Wenn Frau Dr. Merkel der Ansicht ist, dass diese Angelegenheit von Staatsanwälten und Richtern zu bewerten ist, warum hat sie dann vor einer Woche ungefragt und öffentlich eine Bewertung abgegeben bzw. durch ihren Regierungssprecher abgeben lassen? Das hat sie ja nicht als Privatperson (der eine solche Wertung unbenommen ist) getan und damit Erdogan zu genau dem Ersuchen provoziert, dem sie jetzt stattgegeben hat.

Und wenn die amtierende Bundeskanzlerin jetzt, in dieser Situation, von der Freundschaft zur Türkei spricht, wo ihr Freund Erdogan Menschen ermorden lässt, nur weil sie Kurden sind, wo ihr Freund Erdogan Kritiker mundtot macht und sogar Schulkinder wegen angeblicher Präsidentenbeleidigung juristisch belangen lässt, und wo ihr Freund Erdogan Europa für drei Milliarden Euro Steuergelder die Flüchtlinge aus Kriegsgebieten vom Halse hält, dann frage ich mich doch, was in ihren Augen der Grund dafür ist, diesen in Freundschaft verbundenen Staat nicht in die NATO aufzunehmen.

MKir13
@13:25 von GeSu

Warum gibt das Grundgesetz einem Despoten vom Bosporus mehr Rechte gegen Beleidigung vorzugehen als einem normalen Deutschen Bürger?

Weil der eine Staatsoberhaupt ist und der andere nicht?
Und weil man eine Beleidigung des Staatsoberhauptes auch als Beleidigung des gesamten Staates auffassen kann. In Deutschland ist es beispielsweise auch verboten, die Bundesflagge oder die Flaggen der Länder zu verbrennnen (§90a StGB).

Ich dachte, vor dem Gesetz wäen alle gleich? Kann mir hier jemand helfen?

Hierzu darf ich das BVG zitieren: "Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten." Warum die ungleiche Behandlung von Präsdident und Bürger gerechtfertigt sein könnte, habe ich oben versucht darzulegen.

DasKaos
Unverständlich

denn nun nähern wir uns wohl den Praktiken in der Türkei, Rusland und weiteren an. In meinen Augen bedeutet das das ENDE DER MEINUNGSFREIHEIT! Danke Frau Merkel. Auf meine Wahlstimme können Sie nun vergeblich hoffen.

Smokings
Tja,

viele klagen hier über den Verlust eines Rechtsstaates, aber kann es ein Rechtsstaat sein, wenn die Entscheidung ob es ein Verfahren gibt von der Politik abhängt?

Nein, natürlich nicht!

Für eine Meinung sollte es in einem, zur freien Rede stehenden, Staates keine Strafandrohungsmöglichkeiten geben. Zivilrechtlich steht es natürlich jedem sich beleidigt fühlenden frei zu klagen.

Kurz und knapp sollte es genau so sein, hier laufen also mehr Dinge weg vom Rechtsstaat, als das unsere "Queen" Merkel der Justiz eine Erlaubnis gegeben hat. Es ist schon diese Tatsache, welche einem Rechtsstaat entgegen steht, sowie eine Möglichkeit, eine Meinungsäusserung, zu bestrafen.

Ich bin kein Jurist, deshalb haben mich diese beiden Möglichkeiten überrascht. Ich hielt es nicht für möglich, wie wenig Rechtsstaat Deutschland ist...

Gast
Sehr clever Frau Merkel

Ich finde, da hat sich unsere Kanzlerin doch sehr gut aus der Schlinge gezogen.
Zum einen - und das ist auch richtig so - betont sie die Unabhängigkeit der Justiz. Diese hat das letzte Wort. Es gibt nun mal den Paragrafen 103 StGB und die Justiz muss entscheiden, ob Herr Böhmermann danach verurteilt wird.

Zum zweiten sendet sie ein Signal, was sie von dem Paragrafen hält. Und das auch deutlich nach außen an Herrn Erdogan. Diplomatisch absolut klasse.

Und - ich bin zwar kein Jurist - möglicherweise bietet sie unserer Justiz damit auch noch einen Ausweg aus dem Problem, dass Herr Erdogan ja auch noch einen Strafantrag als Privatperson gestellt hat. Wenn nun der Staatsanwalt nach §103 ermittelt, ermittelt er möglicherweise nicht nach dem anderen Beleidigungsparagrafen. Da §103 nun antiquiert ist, kommt vielleicht auch Herr Böhmermann ungeschoren aus der Sache raus.

Tagesscheu
Die Kommentare , hier wie auch von Sabine Rau

Hat sich irgendjemand von den Kritikern dieser Entscheidung eigentlich mal Merkels Rede tatsächlich angehört ?
Selbst wenn nicht, es ist schon erstaunlich, dass sich alle über unsere demokratischen Werte auslassen - Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung etc. - und dann die Klage von Erdogan erst garnicht zulassen wollen. Das, meine lieben, wäre ziemlich totalitär gewesen, um nicht zu sagen faschistisch. Lasst ihn doch klagen, der türkische Präsident ist grade dabei, sich bis auf die Knochen zu blamieren. Mehr Sorgen sollte man sich über die machen, die von Merkel irgendeine national motivierte Symbolhandlung erwartet haben. Die Frau hat das einzig richtige gemacht.

Tallimus
Ein Schwert mit zwei Schneiden !!!

Auf der einen Seite waren die Aussagen von Herrn Böhmermann trotz geschickter Anmoderation schon ein wenig jenseits des guten Geschmacks, aber auf der anderen Seite ist Satire Kunst und diese ist in Deutschland nun mal geschützt. Wieso also die Freigabe zur Ermittlung durch Frau Merkel.
Frau Merkel braucht Herrn Erdogan in der Flüchtlingspolitik. Die "Freunde" innerhalb der EU sind ja nur da, wenn Subventionen für Ihre Landsleute zu verteilen sind. Jetzt, wo Europa als geeint auftreten könnte und der Welt zeigen könnte wie man eine Krise managen sollte, versagen sie alle.
Den Beigeschmack bekommt die Situation aber erst dadurch, dass die EU die Verhandlungen mit der Türkei schon einmal ausgesetzt hat wegen dem Umgang mit Menschenrechten, Pressefreiheit und anderen demokratischen Grundbausteinen.
Ich hoffe das sich dies nicht auch weiterhin negativ auf unsere politische Landschaft und die Machtverhältnisse auswirkt.

MickM
14:34 von franzotto

Zitat:
"In § 103 StGB steht auch nichts von Majestätsbeleidigung "

Stimmt - das weiß auch ein Herr Oppermann (angeblich selbst Jurist), trotzdem hat er diesen Begriff in seiner Erklärung gerade ständig verwendet. Lässt sich halt leichter mit polemisieren.

Ziemlich genervt war er allerdings von der Nachfrage eines Reporters, warum dem SPD-geführten Justizministerium die Problematik des Paragraphen 103 nicht eher aufgefallen sei und ob denn Herr Maas geschlafen habe.

rosilix
Deutschland ist ein Rechtsstaat

Ich kann die vielen Kommentare, die in der Entscheidung der Bundesregierung einen Kniefall vor Erdogan sehen, nicht verstehen. Aus meiner Sicht ist es nicht Aufgabe der Regierung, zu entscheiden, ob der Beitrag von Jan Böhmermann beleidigend ist oder nicht. Hierfür haben wir in unserem Rechtsstaat Gerichte, egal ob Staatsoberhaupt oder nicht! Ich hätte es auch als sehr fragwürdig empfunden, wenn die Regierung einseitig eine solche Prüfung verhindert hätte, da das nicht ihre Aufgabe ist. Die Pressefreiheit ist hiervon nicht tangiert. Es wird lediglich der Weg für eine Prüfung nach unseren Normen frei gemacht. Es ist auch folgerichtig, dass der §103 nun abgeschafft wird. Nicht, weil er störend ist, sondern weil er etwas zulässt, was in einem Rechtsstaat nichts verloren hat, die Zensur von Prozessen.
Also: Alles richtig gemacht Frau Merkel!

gibeno
So hatte ich es mir nicht vorgestellt

als ich bei der letzten Wahl CDU gewählt habe.

Wir hatten mal eine starke Kanzlerin die die deutschen Interessen während der Finanzkrise verteidigt hat.
Die sich getraut hat einem kleinen weinenden Mädchen aus Palestina zu sagen dass sie wohlmöglich nicht bleiben könne obwohl es abzusehenderweise unpopulär sein würde.

Nun haben wir eine Kanzlerin die, um nicht mehr für all die von ihr eingeladenen Flüchtlinge zahlen zu müssen, die Grundwerte der Gesellschaft verlässt um einen gefährlichen Präsidenten, dessen Land unsere kurdischen Verbündete im Kampf gegen die IS bombadiert, zu schmeicheln.

Ich hatte CDU gewählt um eine Starke Kanzlerin zu bekommen die unsere Interessen zuerst setzt.
Was mache ich nun?
Bleibt mir wirklich nur die AFD?

ngs83736
Danke, liebe Bundesregierung

Das war eine dringend benötigte Nachhilfe für alle, die in der Schule beim Thema "Was ist ein Rechtsstaat und wie funktioniert er" den Unterrricht geschwänzt hatten.

koffergriff
was ist denn dass bitte

Was ist das denn bitte für ein Titel liebe Redaktion
"Merkel geht vor Erdogan auf die Knie"

Was wollen die denn damit wieder mal assoziieren ?

Sie bringen es noch dazu dass rechte Parteien in Deutschland regieren mit ihren falschen Assoziationen.

Die Frau Merkel macht das einzig richtige.
Beleidigungen müssen Bestraft werden und zwar überall auf der Welt.

Es ändert nicht an der Sache einen beleidigenden Moderator kurzerhand zum Satiriker zu deklarieren und ihm mit Preisen zu überschütten.

karama70
Find ich gut

Im Gegensatz zu den hier nun entsetzten Kommentatoren muss ich sagen, dass ich das gut finde. Satire ist wichtig, aber dass war doch eine Geschmacklosigkeit ohne gleichen. Menschen der Pädophilie oder Zoophilie zu bezichtigen finden viele hier denke ich nur solange satirisch lustig, wie es einen selbst nicht betrifft. Ich glaube dass keiner der Herr Kommentatoren sich ohne Gegenwehr in Verbindung mit Pädophelie genannt werden will, vor allem nicht, wenn man eigene Kinder hat. Daher muss Herrn Böhmermann aufgezeigt werden, dass auch Satire seine Grenzen hat. Sonst wird dass ein Präsedenzfall nachdem jeder Bürger den anderen aufs übelste beschimpfen könnte wenn er nur einen Kommentar hinzufügt, dass das dies nur satirisch gemeint war und den Fall Böhmermann verweist. Außerdem werden viele Begriffe des Herrn Böhmermann klischeehaft von Rechtsextremen verwendet. Sie sind rassistisch und nicht tollerierbar.

friedrich peter peeters
Falsch Frau Bundeskanzlerin.

Ein grosser Fehler von Merkel und Europa zahlt die Rechnung.

morph63
Satire soll zensiert werden

so könnte man das Abkommen zwischen Merkel und Erdogan kurz zusammenfassen.

Wie wäre es mit einer Leitlinie für Satiriker, in welcher klar geregelt ist, wieviel "Pfeffer" in einer Satire maximal enthalten sein darf.

Smileyplus
Sehr gut Frau Merkel!

Sie haben mit dieser Entscheidung gezeigt dass sie die Interessen von einem auslaendischen Buerger, vor den Interessen eines deutschen Buergers stellen. Damit stimmt ja ihr damaliger Spruch, "...dann ist dass nicht mein Land...", voll und ganz.
Meine Hochachtung an Herrn Boehmerman. Merke ist blindlings in die Falle getappt die Herr Boehmerman ihr gestellt hat.
Merkel at ganz klar bewiesen, dass sie regierungsunfaehig ist und Interessen des deutschen Volkes nicht mehr vertreten kann.
Frau Merkel, bitte treten sie zurueck!

Zeitlos-Geistlos
Merkel hat wie immer unrecht

aber diesmal stimmt, was sie sagt ;)

trotzdem wünsche ich Böhmermann etwas mehr Glück als das damalige Ergebnis des Steffi Graf Urteils.
Ich finde die Beileidigungsklagen öffentlicher Personen gegen Berufssatiriker unglaublich lächerlich und erwarte von uns mehr.

oldcop999
Schizophren?!

Ist das nicht schizophren? Eine Rechtsnorm wird für überholt erklärt und soll abgeschafft werden, zugleich wird eine Ermessensentscheidung für eine Verfolgung im Sinne derselben Rechtsnorm getroffen!

Diese Satire unserer Kanzlerin ist noch schlechter, als die von Böhmermann - eine Beleidigung der Demokratie!

deutlich
Hochnotpeinlich

ist, dass ein satirischer Beitrag, über den man durchaus geteilter Meinung sein kann, zu einer Staatsaffäre aufgebauscht wird.
Und Frau Merkels Auftritt erinnert mich irgendwie an Pontius Pilatus.

GDN
Strafverfolgung? – Viel Geschrei um nichts!

Es scheint fast unglaublich, wie sensationsgeil, vorschnell (erst schießen, dann fragen) und einfach nur (gefährlich) dumm diese Gesellschaft samt den Regierenden reagiert! Das macht Angst! Wer die rechtlichen Vorgänge nicht versteht, sollte doch besser erst einmal den Ball flach halten, bevor sie/er lospoltert.

Die Regierung muss bei §103 offenbar der Aufnahme der Ermittlingsarbeit zustimmen (etwa wie der Aufhebung der Immunität von Abgeordneten). Das hat sie getan. Sich zu weigern, wäre nicht die Verteidigung der Pressefreiheit, sondern Fußstampfen wie im Kindergarten gewesen.

Von einer Strafverfolgung ist noch lange keine Rede. Die Staatsanwaltschaft „darf“ nun offiziell Ermittlungen aufnehmen (muss es aber nicht). Auf diese Ermittlungen muss noch kein Strafverfahren folgen. – Und angesichts der bevorstehenden Abschaffung des §103 ist sehr fraglich, ob es dazu kommen wird.

Also bitte. Wer wollte gleich in die Luft gehen? Greife lieber zum Verstand, dann geht alles wie von selbst.

MickM
14:38 von exotik

Zitat:
"Hier wird der Verrat der Kanzlerin am eigenen Volk besonders sichtbar."

Quatsch - es sei denn, Sie bezeichnen die Anwendung des gültigen StGB als "Verrat am Volk"

Unmut2024
Strafanzeige

Ich finde es nicht richtig den Paragraphen abzuschaffen und Beleidigung und ordinäre Ausdrucksweise hat auch mit Satire nichts mehr zu tun. Wo soll die Grenze sein, was müssen Menschen sich eigentlich alles gefallen lassen?!

Gast
Verfassungsgemäss?

Wäre ich jetzt an Böhmermanns Stelle (oder an der des ermittelnden Staatsanwaltes), dann würde ich die Verfassungskonformität des Paragraphen 103 in Frage stellen. Schliesslich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, das umfasst auch den Sultan von Istanbul.

toeff1111
die 1 Euro Frage

Wie kommt es eigentlich, das die Partei der Kanzlerin immer noch so viele Stimmen bekommt?
Ich verstehe das schon lange nicht mehr.
Armes Deutschland.

Patrick_F
Erbärmlich...

..und moralisch bankrott.

Frau Merkel sollte -neben etwaigen Zusatzintentionen- sich wirklich der Bedeutung einer Geradlinigkeit und klaren Positionen zu Grundwerten bewusst werden.

Mehr als vollkommenes Unverständnis kann ich dieser Reaktion nicht entgegenbringen.

winnie the Pooh
Danke Merkel

Ich glaub es nicht. Diese Frau soll unsere Statsfrau sein? Es gibt einen Begriff für so ein Verhalten "Wendehals". Herzlichen Glückwunsch ich lebe in einen Land indem es noch nicht mal Politiker mit Rückrad gibt. Deutschland wo willst du hin?

Ethan67
Nein...

Genau das was Sie fordern, ist Bananenrepublik: gefällt mir ein bestehendes Gesetz nicht, dann rufe ich mal gerade so den Bundestag zusammen und ändere es eben mal schnell.

Morgen dann noch ein anderes und übermorgen dann vielleicht wieder zurück...

Frau Merkel hält sich an geltendes Recht! Nicht mehr und nicht weniger.

Darüber hinaus ist eine nachträgliche Anwendung oder Nicht-Anwendung eines Gesetzes nicht möglich.

Nur mal so...

seebastian86
Richtige Entscheidung

Mal davon abgesehen das die Sache die Aufregung nicht wert ist, außer das sie von wichtigeren Themen ablenkt.
Böhmermann hat eine Beleidigung ausgesprochen. Erdogan hat das Recht sich zu wehren, und wer hätte das nur geahnt bei seinem bisherigem verhalten, das er das auch nutzt. Böhermann hat sich dafür zu verantworten.
Die Rechtsprechung gibt das her. Und das ist nicht Sache der Bundesregierung sonder der Justiz.
Was ich der Angelegenheit positives abgewinnen kann ist die Hoffnung das das Niveau auch in der Abendunterhaltung bzw. Satire wieder steigt und das überholte Paragraphen abgeschaft werden.
Und solange Herr Böhmermann nicht ins Gefängniss muss, das wäre wirklich ein Grund für eine solche Aufregung, ist alles in Ordnung.

Izmi
Witzig

Irgendwo ist mir zum Lachen. Da macht ein Pausenclown irgendwelche Späße, irgendwelche Despoten fühlen sich auf den Schlips, äh, das Dings getreten und in Deutschland entwickelt sich daraus eine Staatsaffäre.
Sollte Frau Merkel nun ausgerechnet dadurch zu Schaden kommen und vielleicht sogar stürzen (was ich doch nicht glaube) , dann wäre das ein echter Treppenwitz der Geschichte. Diese Frau, die sich durch Bankenkrisen, Ministerkrisen, Vergangenheitskrisen, Finanzkrisen und letztlich wohl sogar Flüchtlingskrisen hindurch gewurschtelt hat - die würde über ein kleines Gedicht stolpern, dass sie noch nicht einmal betrifft.
Sagt ehrlich - wär das nicht zum Kichern?

Gast
Hut ab !

Bravo, das ist die einzig rechtsstaatlich saubere Lösung, losgelöst von allen emotional gesteuerten Beiträgen der letzten Tage und der Vermischung ganz vieler Dinge. Es geht nicht um Pressefreiheit oder Sonstiges in der Türkei sondern lediglich darum, ob dieses "Gedicht" eine strafrechtlich relevante persönliche Beleidigung darstellt oder nicht. Meines Wissens hat Herr Erdogan das auch nicht in irgendeiner Form mit dem Abkommen verknüpft, das haben lediglich die Medien und interessierte Kreise in vorauseilender Panikmache erzeugt. Dazu kommt: der P. 103 mag veraltet sein und abzuschaffen sein, aber de facto steht er derzeit voll rechtsgültig im Gesetz. Ihn zu ignorieren wäre schlicht Willkür. Damit könnte man jedes andere Gesetz auch aushebeln. Bleiben wir also lieber bei der vielbeschworenen Rechtsstaatlichkeit. Dann kann man auch viel besser ein Vorbild für Andere sein und handelt nicht nach Gutdünken. Viele Kommentatoren scheinen mit rationalem Verhalten ein echtes Problem zu haben.

michicu
Hmm da hat Merkel einen Fehler gemacht

Durch diese Entscheidung ist jetzt nicht nur ihr Ansehen stark geschädigt, sondern auch das Ansehen der Türkei und eine Annäherung an die EU. Die kann die Türkei jetzt gleich in die Tonne kippen, in DE findet das keine Unterstützung mehr. Hoffentlich denken jetzt auch mal ein paar Leute über ihr nächstes Urlaubsziel nach. Erdogan und scheinbar ein Großteil der Türken träumen von einem Großosmanischen Reich mit Sultan Erdogan.
Dann sollten wir die mal schön weiter träumen lassen. Beziehungen einfrieren und mal sehen wie weit die Türken kommen und Erdogan mit seinem großen Mundwerk. Freunde hat er jetzt keine mehr, mit Ru hat er es sich auch verdorben nur weiter so.
Die Beleidungsanzeige wäre der Tat Schuld- und Strafe angemessen gewesen, wenn Merkel clever gewesen wäre hätte sie es dabei belassen. Vor allem hat J.B Erdogan eher persönlich angegriffen und beleidigt und nicht als Funktion Staatsoberhaupt, so dass hier sowieso eher die persönliche Beleidung greift. Der 103er ist eh quatsch

lh
@frankd

Das gleiche habe ich mir auch gedacht.
Ich sehe diese Frau noch in Frankreich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo und jetzt verkauft sie unsere Werte.
Ich werde diese Regierungsparteien nicht mehr wählen. Grenzzäune in der EU, Briefkastenfirmen für die Reichen, Renten von denen man nicht mehr leben kann ... Der Tropfen heute hat für mich das Fass zum Überlaufen gebracht. Von dem Sachverhalt Böhmermann kann man halten was man will, aber der Verrat der heute begangen wurde, nehme ich als Bürger nun auch persönlich an Angriff auf meine Rechte.

Gast

Na dann braucht nur die richtige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen, damit es zu einem Erfolg für Bömermann kommt. In letzter Zeit haben sich einige Staatsanwaltschaften durch erwiesene Inkompetenz geradezu für diesen Job aufgedrängt.

Gast

Hätte Putin, der in der deutschen Medienwelt seit Jahren ständig persönlich angegriffen wird, auch Verfahren nach §103 beantragt dann wäre Merkels Entscheidung sicherlich anders ausgefallen.

Stefferl49
Es reicht!

Frau Merkel treten Sie sofort von Ihrem Amt zurück!!!

G-Townler

Ich zitiere mal Frau Merkel: "dann ist das nicht mehr mein Land"
Na dann...

johnl

Ich formuliere die Frage mal anders, keine Ahnung was die Redaktion schon wieder gegen Fragen hat und die rote Karte zieht... Herr B. wurde doch auch zusätzlich wegen Beleidigung von Erdogan persönlich angezeigt, gibt es jetzt 2 Verfahren? Eins wegen Majestätsbeleidigung und eins wegen Beleidigung oder macht das eine das andere obsolet?

Ethan67
Super!

Genau so ist es!

Eleonore Düse
Beenden!

Bitte beendet jetzt dieses absurde Theater! Ich möchte eigentlich davon nichts mehr lesen. Ich weiß nicht was schlechter ist, das Gedicht, oder der türkische Präsident. Zumindest finde ich es schlimm, welche mediale Aufmerksamkeit ein kleiner schlechter Satiriker in Deutschland plötzlich bekommt , und dass man sich ständig mit einem diktatorisch herrschenden Präsidenten an der Südflanke Europas beschäftigen muss. Es gibt , weiß Gott , wichtigeres in diesem Land zu tun, um dass man sich kümmern sollte!

dr.bashir
Frage an die Juristen

Wenn es so ist, dass dieser §103 jetzt eben noch gilt und Erdogan nach diesem das Recht hat, dass wg. "Majestätsbeleidigung" ermittelt wird, warum ist dann überhaupt eine Zustimmung der Regierung nötig? Entweder eine Ermittlung findet nach Anzeige sowieso statt oder die Regierung muss darüber befinden. Wenn die Regierung darüber befinden muss, dann muss doch theoretisch auch eine Ablehnung des Gesuches möglich sein. Wenn eine Zustimmung "alternativlos" ist, dann ist sie auch gleichzeitig "sinnlos".

Gast
Sehr gut gelöst! Nach der

Sehr gut gelöst!
Nach der satirischen Lehrstunde von Böhmermann kommt jetzt die Unterweisung in Rechtsstaatlichkeit durch die deutschen Gerichte. Eine diplomatisch klare Ansage an Herrn Erdogan.

peace1
Eine Katastrophe für unsere Demokratie

Kein Rückrat unsere Kanzlerin.Seine erste Machtdemonstration hat Erdogan bekommen,was für ein Erfolg für diesen Diktator.Wie tief will man noch sinken..Ich wünschte jetzt wären Neuwahlen.Fr.Merkel-Plan A wird scheitern.

standarddeviation
Ein unglaublicher Vorgang!

Da haben wir auf der einen Seite den türkischen Despoten Erdogan, der in seinem Land massiv Menschenrechte und insbesondere die Pressefreiheit verletzt.

Und auf der anderen Seite haben wir deutsche Satiriker, die diesen türkischen Despoten durch Satire scharf für seine Menschenrechtsverletzungen kritisieren.

Und wer sollte nach Ansicht der Bundesregierung nun bestraft werden? Sie haben aus dem Munde Merkels richtig gehört, meine Damen und Herren, die deutsche Bundesregierung möchte nicht Erdogan für seine Menschenrechtsverletzungen bestrafen, sondern sie unterwirft sich dem Verlangen des Despoten Erdogan, einen deutschen Satiriker zu bestrafen, für dessen Kritik an den durch Erdogan begangenen Menschenrechtsverletzungen.

Gute Nacht!

ngs83736
Die Entscheidung ist gut so.

Denn mindestens für ein paar Wochen werden wir jetzt endlich einmal Ruhe haben vor minderlustigen, sich der Gossensprache bedienenden Verbalrabauken, die die intellektuelle Humorebene nämlich nie erreichen würden. Das ist eine große Wohltat. Und unsere Kinder werden es auch danken.

Gast
Traurig

Die Jugendzeit prägt eben doch.

Man(Frau) kann eben nicht aus seiner Haut)

Gast
Zuweit gegangen

Nachdem ich erstmals die im DRadio veröffentlichte "Schmähkritik" las, komme ich zu dem Schluß, daß Herr Bömmermann zuweit gegangen ist, die Grenzen von Sitte und Anstand bei weitem überschritten hat und schlußendlich damit eine rechtsstaatliche Prüfung mehr als angemessen ist.

Die Bundesregierung hätte es der türkischen Regierung sicherlich auch nicht vorenthalten sollen, daß in diesem Fall ein Auslieferungsbegehren seitens der Türkei offiziell hätte gestellt werden können, damit eine juristische Prüfung und damit ein rechtsstaatlicher Prozeß auch in der Türkei möglich gewesen wäre.

tagesschlau2012
@14:49 von ngs83736

"Das war eine dringend benötigte Nachhilfe für alle, die in der Schule beim Thema "Was ist ein Rechtsstaat und wie funktioniert er" den Unterrricht geschwänzt hatten."
#
#
Ein echter Rechtsstaat hat keinen Paragraf das Eliten mehr Rechte zugesteht. Laut unserem GG ist jeder gleich.
Können Sie mir dann erklären warum es den Paragraf 103 in Deutschland (noch) gibt.
Sie haben ja immer im Unterricht gut aufgepasst.

miss_verstaendnis
Korrektur meines Beitrags von 14:44 Uhr

[...]

Und wenn die amtierende Bundeskanzlerin jetzt, in dieser Situation, von der Freundschaft zur Türkei spricht, wo ihr Freund Erdogan Menschen ermorden lässt, nur weil sie Kurden sind, wo ihr Freund Erdogan Kritiker mundtot macht und sogar Schulkinder wegen angeblicher Präsidentenbeleidigung juristisch belangen lässt, und wo ihr Freund Erdogan Europa für drei Milliarden Euro Steuergelder die Flüchtlinge aus Kriegsgebieten vom Halse hält, dann frage ich mich doch, was in ihren Augen der Grund dafür ist, diesen in Freundschaft verbundenen Staat nicht in die EU aufzunehmen.

MHimbert
genau das hätte ich mir gewünscht:

Eine national und europäisch motivierte Symbolhandlung in Interesse des Schutzes unserer demokratischen Grundwerte, die eben auch die Satire und die Kunst schützen.

Hat jemals jemand Herbert Wehner angezeigt? Oder Herrn Strauß? Die waren auch nicht zimperlich. Ganz im Gegenteil! Die werden als Größen unseres Parlamentarismus und als Vorbilder von großen Redeschlachten im Bundestag gepriesen.

Kajak74
Nein, nicht schizophren...

sondern Rechtsstaat.... wäre katastrophal, wenn im Nachhinein Gesetze geändert werden, um einen Gesetztesbruch zu revidieren! Mal überlegen, was das bedeuten würde...

Skywalker
@oldcop999

"Ist das nicht schizophren? Eine Rechtsnorm wird für überholt erklärt und soll abgeschafft werden, zugleich wird eine Ermessensentscheidung für eine Verfolgung im Sinne derselben Rechtsnorm getroffen!"

Nein, das ist nicht schizophren sondern zwingend notwendig. Die Regierung steht nicht über dem Gesetz. Solange eine Regel rechtsgültig besteht hat sie eingehalten zu werden. Wenn diese Regel mit rechtsstaatlichen Mitteln abgeschafft wird gilt sie AB DANN nicht mehr. Punkt. Keine Ausnahme möglich.

Andreas Kiel
Am 15. April 2016 um 14:51 von oldcop999

Dem stimme ich voll zu.

Frage bleibt: ist nun der türkische Staatspräsident eine Majestät ?

Tagesscheu
@14:50 von karama70

Es ist verblüffend, dass immer noch erklärt wird, Erdogan wurde irgendwelcher Dinge bezichtigt. Das ist falsch. Sowas kann nur behaupten, wer die Sendung von Böhmermann nicht gesehen hat.

E. Anna

Ja das wäre zum totlachen - irgendwie... ich habe fast den Eindruck, dass Fr. Merkel jede Gelegenheit ergreift, sich noch unbeliebter zu machen damit wir sie bald zum Teufel jagen. Sie ist nicht mehr motiviert zum Regieren -urlaubsreif und fertig... reif für die Insel.
Sie weiß nicht mehr ein noch aus - und macht deshalb Fehler um Fehler - sie versucht uns täglich etwas vorzumachen. Wann ist das endlich zu Ende ?

andererseits
Man kann die Sendung immer noch sehen...

... auch wenn das schwierig ist. Sogar auf merkur.de wird ein Link gepostet, der zum Gesa)mtausschnitt der Sendung führt. Es ist in der Tat so, dass Erdogan in DIESER Sendung, anders als in dem NDR-Extra-3-Lied - (außer der Verfolgung von Kurden und Christen: "Kurden treten, Christen hauen" - aber in Zusammenhang mit sexuell anzüglichen Unterstellungen) keiner politischen Vergehen bezichtigt wird. Der Text des Schmähgedichtes ist unterstes Niveau, keine Frage - über die Anmoderation kann man unterschiedlich denken und urteilen. Auf alle Fälle bleibt deutlich, es ist Satire in einer Satiresendung... Insofern hätte Merkel dem Verfahren nicht zustimmen müssen. Außerdem verstehe ich nicht, dass sie diese Causa wirklich selber am Mikro vertritt und das nicht irgendeinen Staatssekretär oder Pressesprecher machen lässt...

Hermann Otto
#omusikus

Nur das da der falsche oder richtige (je nach Standpunkt) "deutsches" Recht sprechen wird. "Wetten Das"