Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sogenannte "Deals" im Strafprozess sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Allerdings gab Karlsruhe allen Beteiligten strenge Auflagen mit. Was heißt das für die Praxis? Und wo liegen Probleme? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.