Ihre Meinung zu Fragen und Antworten zum illegalen Musiktausch
Beim Thema illegaler Musiktausch übers Internet hat der Bundesgerichtshof im Wesentlichen seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Wann haftet nun der Anschlussinhaber? Was haben die Richter zur Höhe des Schadensersatzes gesagt?
Würde das Urhebergesetz so angewandt, wie im TS Beitrag beschrieben, wäre wohl alles in Ordnung. Die Wirklichkeit sieht indes anders aus. Da haben sich gewisse Anwaltskanzleien und Inkassobüros darauf spezialisiert, durch Abmahnwellen so richtig Kasse zu machen. Hierfür werden z.T. sogar mafiöse Strukturen und Netzwerke etabliert. Bestes Beispiel hierfür ist wohl der "Red-Tube Skandal", der einen der bekanntesten Abmahnanwälte seinen Job kostete und erschreckendes zutage brachte, mit welch wirtschaftskrimineller Energie diese Leute vorgehen. Die gewollte Neuauflage der VDS wäre DAS Instrument für solche Leute, um die bestehende Abmahnindustrie wieder in Schwung zu bringen, die seit dem Verbot derselben etwas lahmt. Vermutlich ist das ein Hauptgrund, weswegen sie so vehement forciert wird. Angesichts der Zahl der Anwälte, die im Bundestag sitzen, ist das wohl kein Wunder. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus.
Zum Glück haben wir noch Karlsruhe. Noch...