
Ihre Meinung zu BGH-Urteil zum Völkermord in Ruanda: Mittäter statt Gehilfe
Der Völkermord-Prozess gegen einen ehemaligen ruandischen Bürgermeister muss teilweise neu aufgerollt werden. Der BGH hob ein vorheriges Urteil auf. Statt bisher 14 Jahre droht dem Angeklagten nun eine lebenslange Haft.
Wie kommt es, dass ein deutsches Gericht für diesen Fall zuständig ist? Reicht es, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland aufgegriffen wurde?