Oskar Gröning

Ihre Meinung zu Hintergrund: Anklage gegen SS-Helfer erst seit 2011 möglich

Weshalb wurde Gröning nicht früher zur Rechenschaft gezogen? Die Antwort ist einfach: Prozesse wie der in Lüneburg sind erst seit einer juristischen Neuregelung im Jahr 2011 möglich. Anlass zu der Wende gab der Prozess gegen den NS-Helfer Demjanjuk.

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24 Kommentare

Kommentare

Gast

Tausende, weitaus schlimmere Verbrecher wurden nach dem Krieg entnazifiziert. Ich halte es für einen Mythos, dass diese Fachmänner (auf anderem Gebiet, zB Wirtschaft, Handel, Produktion) unentbehrlich waren. Es passte einfach gut in die Zeit, ohne grosse Umstellungen weiter zu machen. Als sei nichts gewesen. Das war auch die Haltung der Bevölkerung, als sei nichts gewesen.

Die Gerichte gegen die schlimmsten Verbrecher in Nürnberg waren mitunter nur ein Alibi, damit es weiter gehen konnte. Die Geschäftemacher des Nazireiches durften weiter machen in einem anderen "Reich". Und heute? Da kommt man mit einer Verarbeitung der Geschichte an, und die CDU drischt immer noch auf die SED-Nachfolger ein, anstatt DEMUT zu zeigen. Weil sie nah dem 2. WK genauso handelten (bzw. Nazis bei sich aufnahmen). Gerade die CDU sollte Demut zeigen.

Möbius
Versagen oder Verfehlung der Justiz?

Es ist nun leider so, das auch der leitende Oberstaatsanwalt Bauer und seine Kollegen in Frankfurt von "Kapazitätsengpässen" Sprachen. Die Verfolgung von NS Tätern hatte in Westdeutschland keine politische Priorität, um es milde auszudrücken. Doch die Rechtslage ist eindeutig: Mord verjährt nicht, und Beihilfe zum Mord ist strafbar! Die Krux ist jedoch, das nicht auf der einen Seite die braven ahnungslosen Deutschen waren und auf der anderen Seite eine Handvoll skrupelloser Naziverbrecher. Am Holocaust direkt oder mittelbar beteiligt waren 500.000 Deutsche, viele in Verwaltungen (wie Eichmann) oder bei der Reichsbahn. Die schiere Dimension dieses "Volksverbrechens" hat sowohl allierte wie westdeutsche Justiz davor zurückschrecken lassen, reinen Tisch zu machen. Man hätte zahlreiche Gefängnisse, Zuchthäuser u. Straflager bauen müssen um d. schier ungeheure Zahl von Schuldigen zu bestrafen. Und selbst d. Justiz war mehrere Jahrzehnte lang keineswegs "entnazifiziert". Eine Krähe hackt...

Gast
Merkwürdig

Der Tagesschaukommentator wagt zu behaupten, dass eine Verfolgung erst nach juristischer Neuregelung in 2011 möglich sei.

Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wenn es an der Regelung liegt, hätte man diese auch schon 1949 schaffen können. Es muss also etwas anderes dahinter stecken.

Wahrscheinlicher ist es doch wohl so, dass der Bundestag zunächst gewartet hat, bis alle Großen des Dritten Reiches tot waren. Danach konnte man schadlos die Gesetze ändern, um die Kleinen hart zu verfolgen und zu bestrafen.

Wie war das noch? Sassen nicht auch ehemalige Nazis im Bundestag? Fanden sich diese nicht auch in den höchsten Gerichten? Waren diese nicht auch im Verfassungsschutz tätig und haben solche nicht maßgeblich beim Aufbau der Bundeswehr mitgewirkt?

Die Großen waren wohl bereits 1933 im Alter von 25 Jahren und sind lange tot. Die Kleinen waren 1945 erst 14 und können noch leben.

So wird es eine nachvollziehbare Erklärung. Hintergrund und Begründung sollten nicht verwechselt werden.

Ingmalo
Nicht einfach!

Zu sagen, solche Prozesse sind erst seit 2011 wegen einer juristischen Neuregelung möglich ist nur ein Teil der Wahrheit.

Unbeantwortet bleibt dabei, warum ein hochentwickeltes Rechtswesen wie das unsere über 65 Jahre gebraucht hat diese absolut notwendige Regelung einzuführen. Nicht nur für Historiker wäre es interessant herauszufinden warum es so lange gedauert hat.

Gast
Moralisch verwerflich

Ich finde es von Deutschland verwerflich, dass diese Anklagen erst seit 2011 möglich sind.

Die meisten sind tot oder dement. Das er mit 93 noch lebt ist ein großes Glück. Aber er wird wohl auch nur noch wenige Jahre am Leben sein.

In den 80ern war er schon einmal angeklagt, ist aber nix daraus geworden.

Die alten Nazis wurden viel zu lange vom Staat geschützt. Manche konnten sogar in Politik und Wirtschaft ganz neu anfangen und erfolgreich sein. Das ist die eigentliche Schande.

Möbius
Ich bin froh über die jetzige Diskussion

Erneut, wie bei dem neuerlichen Wiederaufnahmeverfahren gegen die Mörder von Oradour-Sur-Glane durch die Ludwigsburger Diensstelle, werden die selben Argumente ausgetauscht. "Lässt die Greise in Ruhe", "endlich muss mal Schluss sein","auch die Westallierten haben Verbrechen begangen", "die Mörder hätten nur Befehle verfolgt" etc. das ist alles sattsam bekannt. Ehrlichgesagt, hätten Sie ihren wirtschaftlichen Erfolg im Nachkriegsdeutschland auf Arisierungsgewinne begründet, wäre es Ihnen wohl auch am liebsten wenn das Mäntelchen des Schweigens über all das Unrecht ausgebreitet würde von dem sie selbst profitiert haben, oder? Sind Neckermann oder die Rechtsnachfolger der IG Farben wirklich nur Erfolgsgeschichten des Wirtschaftswunders oder das Ergebnis von Ausbeutung von Zwangsarbeitern und "Judenvernichtung"? Hat sich die bundesdeutsche Justiz wegen Strafvereitelung im Amt eventuell sogar strafbar gemacht?

Kessl
Sinnlos, geisteskrank, unnötig

Sinn und Zweck einer Haft sind in Deutschland nicht Strafe, sondern Abschreckung. Wen will man denn damit abschrecken wenn man einen 93-jährigen hinter Gitter steckt? Er kann sich nicht mehr Bücken, er selbst wird diese Tat sicher nicht wiederholen, und Nachahmer wird man auch nicht abschrecken können mit einer Maximalstrafe von 5 Jahren.
Ich bin ja nicht unbedingt für Vergessen, aber dieser Prozess ist doch Irrsinn. Es musste sogar das Gesetz geändert werden um ihn überhaupt anklagen zu können. Wie absurd ist das denn? Nein, das ist keine Gerechtigkeit, das ist Rache, und über die Lynchjustiz sollen wir weit hinaus sein.... sollten.

Angemerkt
Mindeststrafe ist nicht gleich Höchststrafe

"Im Falle einer Verurteilung erwartet ihn eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren." Wirklich, liebe Tagesschau? Doch wohl eher eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren, siehe § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

Gast
Politisches Schaulaufen

70 bis 80 Jahre ist das her, warum sollte das jetzt noch Relevanz haben?

90 oder 100 Jährige für einen Kriegsdienst vor 80 Jahren jetzt verurteilen zu wollen, ist einfach nur politische Willkür. Barbarei.

Die Guten versus das Böse:
Ich verstehe aber die Absicht dahinter: Man muss das angebliche "Böse" am Leben halten, damit es die vermeindlich "Guten" geben kann. Nur so können die "Guten" andere Länder überfallen, foltern und morden ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.

frosthorn
@Kessl 12:45

Das ist ja wohl ein starkes Stück, hier von "Lynchjustiz" zu reden. Wissen Sie überhaupt, wofür dieser Begriff steht?
Aber es geht ja wohl eher darum, den Strafverfolgern jetzt ein möglichst negatives Attribut anzuhängen.
Und Abschreckung ist auch nicht der einzige Sinn und Zweck der Strafe in Deutschland. Sonst dürfte man gar kein Verbrechen bestrafen, wenn es so speziell war, dass es keinen Nachahmer findet.
Meinetwegen dürfen NS-Verbrecher auch noch zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie 120 sind. Ich stimme da mit meinen Vorkommentatoren überein, dass die eigentliche Schande die ist, dass man ohne Not und wohl in voller Absicht mit der Verfolgung so lange gewartet hat, bis kaum noch Täter übrig sind.

frosthorn
@AntiPolitiker 13:03

Das geht mir hier viel zu schnell mit den Relativierungen, die sich auch in der Wortwahl zeigen:
Die Beteiligung an einem Massenmord in einem Vernichtungslager als "Kriegsdienst" zu werten, also wirklich. Hatten die Häftlinge einen Krieg gegen das deutsche Reich angefangen, und Gröning hat sich ihnen als mutiger Soldat entgegengestellt, oder was?

K.Mett.
Warum ein Buchhalter?

Die, die den Holocaust geplant und durchgeführt hatten, sind in der Masse ungestraft davongekommen, weil die Justiz jahrzehntelang untätig geblieben ist. Mittlerweile ist unstrittig, dass das eine Schande für die Justiz ist. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass kleinste Fische wie Sanitäter und Buchhalter bestraft werden, um die Nichtbestrafung von tausenden von Mördern vergessen zu machen.

Opho
Symbolhafte Strafverfolgung

Zu sagen, dass es erst nach einer Rechtsänderung möglich sei ist falsch, das selbe Recht wird nur jetzt anders ausgelegt als vorher. Sonst hätte man ein Problem mit dem Rückwirkungsverbot.

In den 50er und Anfang der 60er wollte man nicht wirklich an die Täter. Inzwischen sind die entscheidenden Richter jene, die bei den 80er und 90er Jahren studiert haben und nun will man gutmachen, was die Generationen zuvor versäumt hat. Da inzwischen alle "relevanten" Täter tot sind, nimmt man sich diejenigen vor, die so jung waren, dass sie jetzt noch leben. Nun soll mit allem Eifer das nachgeholt werden, was zur rechten Zeit versäumt wurde und nennt das späte Gerechtigkeit.

Unterstellt die Vorwürfe sind wahr, wie will ein heutiger Richter ein gerechtes Urteil über einen Menschen treffen, dessen Tat 70 Jahre her ist und der ein ganzes Menschenleben weitergelegt hat. Solche Verfahren sind mE ein gutes Argument für eine Verjährung auch solcher Taten.

dr.bashir
Symbolischer Prozess

Natürlich war Herr Gröning nicht der schlimmste Straftäter des 3. Reiches und natürlich ist es nach so langer Zeit müßig, ihm den Prozess zu machen. Aber ich finde es wichtig. Besser spät als nie und allein die Tatsache, dass wir hier darüber diskutieren ist der Mühe wert.
Dass viele "große Nazis" nach dem Krieg gut wegkamen kann ja nicht bedeuten, den gleichen Fehler immer wieder zu machen. Die Richter und Staatsanwälte, die 1949 in deutschen Gerichten saßen, hatten ja auch eine Vergangenheit. Wo hätten die Juristen auch so plötzlich herkommen sollen.
Gut, dass wir heute andere haben.

Möbius
Viele waren "Schreibtischtäter"

Wie Eichmann, oder eben Gröning. Im Gegensatz zu Gröning hat Eichmann nie bereut, wie auch der nach Damaskus geflohene Alois Brunner, verantwortlich für Deportationen in Paris der sich noch aus dem Exil brüstete Wien "judenfrei" gemacht zu haben. Leider ist es nun so das Nazis ihren Platz in der Politik und Wirtschaft der frühen Bundesrepublik hatten. Diesen Platz mussten Rassegesetze Mitautor Globke (Kanzleramt), Marinerichter Filbinger (MP Baden-Württemberg) und Co. erst nach öffentlicher Diskussion Räumen. Die Justiz ist da auch ein eher schlechtes Beispiel, ebenso wie die Bundeswehr und BND. Es war auch vor 20 Jahren ein Skandal das die Witwe von Volksgerichtshofpräsident Freisler eine Pension bekam, als wenn ihr Mann beim Bundesgerichtshof Richter gewesen wäre während Widerstandskämpfer um Haftentschädigung kämpfen mussten - oft vergeblich. Der Vorläufer des BND war die "Organisation Gehlen". Gehlen war am (Stalingrader) Südabschnitt der Ostfront verantwortlich für die Aufklärung.

Möbius
Keine Rache !

Der Vorwurf, das die Aufarbeitung von NS Verbrechen "Siegerjustiz", also "Rache" sei, ist so alt wie die vernichtende militärische Niederlage des NS Staats. Die Nürnberger Prozesse haben ein klein wenig dem Recht und der Gerechtigkeit zum Sieg verholfen. Und so ist es mit jedem der NS Prozesse seitdem gewesen. Nur weil die heutigen Generationen die Verbrechen der Großväter verabscheut ist es doch vermessen, von "Rache" zu sprechen. Das Unglück der Millionen Opfer ist ohnehin nicht wieder gutzumachen. Wer von "Rache" spricht, impliziert das sich die meisten heute Lebenden in der damaligen Situation nicht weniger unmenschlich brutal und habgierig Verhalten hätten. Mag sein ja, aber was ist dies für eine unappetitliche Vorstellung. Damit können wir uns doch nicht zufrieden geben sonst bräuchten wir ja Kapitalverbrechen garnicht mehr zu sanktionieren!

Opho
Es darf keine symbolische Prozesse geben

@ dr.bashir: Es ist gerade kein symbolischer Prozess, es ist das Strafverfahren gegen eine Person, in dem es um die Schuld dieser Person geht; das ist Aufgabe der Gerichte. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte eine allgemeine Wertung auszusprechen, das Gericht entscheidet im Einzelfall. Allgemein ist festzustellen, dass die Erwartungen an Staatsanwaltschaft und Gerichte überzogen sind.

agora
Wenn ich mir vorstelle

dass so viele Personen damals das Regime tatkraeftig unterstuetzt haben - und ihrer sadistischen Laune ohne Limit frohnen konnten - ohne bis in die heutige Zeit verurteilt zu werden. Dass sich niemand schaemt, dass diese Taeter ihr Leben unbescholten verbringen konnten..

gulibert
Als ich jung war, dachte ich

dieser Albtraum war vor meiner Geburt zu Ende. Heute habe ich die Erkenntnis, daß während meines Lebens diese Mörder unter uns weilten und manche wohl dachten, was sie für ein Glück hatten, nicht erwischt zu werden (wie in der Schlußszene von "Nackt unter den Wölfen").
Erst spät kam mir die Erkenntnis, daß unter uns Zuviele weil(t)en, die Jahrzehntelang nach dem 2. WK absichtlich weggeschaut haben - insbesondere in der Strafverfolgung - , wie viele hier zuvor angemerkt haben.
Deshalb dürfen wir niemals einen Strich unter die Diskussion mit der Entschuldigung ziehen, unsere Generation trage keine Mitverantwortung mehr für das Verbrechen!!!

Möbius
Das Argument möchte ich nicht gelten lassen

"Wo hätten unbelastete Juristen oder Lehrer herkommen sollen?" Hört man oft. Bei den Ärzten, nicht selten mit NS Vergangenheit, kann ich das zum Teil noch nachvollziehen. Obwohl: hat man wirklich allen KZ Ärzten nach dem Krieg die Approbation entzogen, oder duften die einfach weitermachen? Die DDR hat hier gezeigt, wie es geht: "Jungrichter" und "Junglehrer", eigentlich interessierte Laien, haben die Lücken aufgefüllt, die mit der Entfernung von Nazis aus Justiz und Lehrerschaft verbunden war. Das man dabei auch gleich unbequeme Demokraten auch mit kaltgestellt hat, das ist leider wahr. Aber das Beispiel zeigt das eine "echte" Entnazifizierung unter Schmerzen möglich gewesen wäre!

Klammann
Wie lange noch Zentralstelle?

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nahm Ende 1958 in Ludwigsburg ihre Arbeit auf. Ihr Erfolg blieb sehr bescheiden, da ihre Kompetenzen auf Vorermittlungen und ihre Verpflichtung, den Fall danach an die regional zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben, begrenzt war. Das war politisch damals so gewollt und führte dazu, dass die meisten der wirklichen NS-Täter unbehelligt blieben. Personen, die während der Nazi-Zeit maßgeblich an NS-Verbrechen beteiligt waren, dürften den Jahrgängen 1880 bis 1910 angehört haben. Diese Personen leben heute nicht mehr. Heute wirft man 90- bis 95-jährigen Personen ihr damaliges Verhalten vor und vergisst dabei leicht, dass dieser Personenkreis von Kindesalter an nichts anderes gehört hat als Nazipropaganda. Ich glaube nicht, dass sich die heutige Generation unter entsprechenden Bedingungen anders verhalten würde.
Welcher PolitikerhatdenMumm,
dieSchließungder Zentralstelle insGespräch zubringen?

gulibert
Auch wenn nach Meinung mancher

ein Mord von damals am besten verjährt sein sollte und Gerechtigkeit (=z.B. dieser Strafprozess) pure Geld- und Zeitverschwendung ist:
Es gab viele Mitläufer, die aus Bequemlichkeit oder Gehorsam mitgemacht haben. Vielleicht würde sich die heutige Gesellschaft genauso verhalten, vielleicht verhalten wir uns schon so, daß wir "mitmachen" oder "wegschauen", wenn es um brandaktuelle Probleme geht (Flüchtlingsdrama etc).
Aber es gab damals auch andere, die sich gegen das Naziregime gestellt haben und um ihr Andenken dreht sich der heutige Prozess. Das sind wir den Opfern und den Widerstandskämpfern schuldig. Versuchen wir heute, die damaligen Täter als Opfer ihres "jugendlichen Leichtsinns" darzustellen, lassen wir uns auf ein gefährliches Spiel ein, das die Gefahr birgt, das Hintertürchen für die Wiederholung weiterer Tragödien öffnet.

Jens Neumann
Richtige Strafverfolgung, Fragen bleiben

Es ist richtig, alle Täter auch heute zu verfolgen.

Dass die Verfolgung juristisch heute erst möglich sei, halte ich dagegen für eine ziemliche Verwurstung der Tatsachen. Leider ist wohl davon auszugehen, dass es ähnlich wie bei vielen anderen Enthüllungen den Tod der wichtigeren Täter abzuwarten, um sich jetzt als Aufarbeiter präsentieren zu können.

Gast
Sehr zweifelhafte Rechtsauffassung

wie korrekt berichtet wurde ist es erst mit der Verurteilung des Trawniki Demjanjuk zu
einer völlig neuen Rechtsauffassung im deutschen Strafrecht gekommen. Musste einem Beschuldigtem in Deutschland nach 1945 immer eine induviduelle Schuld nachgewiesen werden, um zu einer Verurteilung zu kommen haben die Münchner Richter im Demjanjuk Prozess das Recht völlig neu ausgelegt. Ob diese Rechtsauffassung Bestand gehabt hätte wage ich zu bezweifeln. Aber Demjanjuk starb vor der Rechtskraft seines Urteils und eine höchstrichterliche Überprüfung konnte deshalb nicht mehr stattfinden.
Über die moralische Schuld eines Hr.Grönig will und kann ich nicht urteilen. Aber das Recht so zu beugen, dass es immer passt zeichnete in der Vergangenheit eben immer diverse Diktaturen, wie z.B. das Dritte Reich aus. Eine derartige Rechtsauffassung ist eines Rechtsstaates unwürdig!