Potenzielle Mieter messen bei einer Besichtigung eine Mietwohnung aus.

Ihre Meinung zu Eigenbedarf-Kündigung: BGH stärkt Rechte des Vermieters

Im Streit um die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Vermietern gestärkt. Sie sind bei Abschluss des Mietvertrags nicht verpflichtet, Eigenbedarf an der Wohnung jahrelang im Voraus abzuwägen.

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23 Kommentare

Kommentare

wenigfahrer
Nun das bedeutet

das sich jeder gut überlegen sollte bei einem privaten Vermieter wo das passieren kann,eine Wohnung zu mieten.

Man sollte sich dann lieber nach Vermietern mit vielen Wohnungen umsehen,ich stelle mir gerade vor nach 45 Jahren die Wohnung und Alle Freunde zu verlieren.

Das ist fast tödlich.

Gruß

Gast
15:46 wenigfahrer

Was wollen sie machen, der Vermieter fragen ob er Kinder hat, oder plant, und ob die vielleicht irgendwann eine Wohnung brauchen?
Ich weiß aus Erfahrung das "kleine" Vermieter besser mit ihre Mieter umgehen als Große Firmen. In ländliche Gegend hat man meist nur kleine Vermieter, und Mietkasernen sind nicht jedermanns Geschmack.

Gast
Komische Begründung ...

"Die Unberechenbarkeit der heutigen Jugend."

Das grenzt ja fast an Beleidigung. Die hohe Zahl an Standortwechseln wird uns doch von der Wirtschaft abverlangt. Du mußt, du mußt, du mußt. Woanders studieren, im Ausland gewesen sein, Praktikum hier, Praktikum da und so weiter und so weiter.

Vielleicht hätte das Gericht lieber mit der allgemeinen Unberechenbarkeit von Lebensläufen begründen sollen.

Xenotopia1
Na, das ist für beide Seiten, aber keine gute Zukunft

Wenn ich weiß, dass ich in naher Zukunft als Mieter innerhalb eines Jahres ein weiteres Mal umziehen muss, dann ziehe ich gar nicht ein und wehre mich natürlich, sobald mir wegen Eigenbedarf gekündigt werden würde. Sollten bei Vertragabschluss auch noch Maklerkosten angefallen sein, sehe ich schon gar nicht ein, dass ich auf diesen dann sitzen bleiben müsste. Hier wäre doch zu prüfen und zu regeln, dass bei Eigenbedarf der kurzfristig, ob absehbar oder nicht gegeben ist, der Vermieter die entstandenen Kosten, wie Maklergebühren, Umzug und Schönheitsreparaturen usw. in Rechnung gestellt werden dürfen.
MFG

RaZoR
Verständliches Urteil

Bei der heutigen Jugend kann man ja nun wirklich nicht wissen, was die im nächsten Jahr machen :rolleyes:.

Selbst wenn klar gewesen wäre, dass die Tochter zurückkommt und studieren will, hätte immer noch in den Sternen gestanden, ob sie genau an der Uni in der Stadt der Mietwohnung angenommen wird. Das ist für die Mieter sicherlich eine harte Entscheidung, aber man ist nun mal nicht Eigentümer. Mieter wollen sich ja auch nicht auf 10 Jahre im Voraus festlegen.
Ich fände es nur wichtig, dass gesetzlich geregelt wird, dass die Wohnung wirklich in den nächsten Jahren für den Eigenbedarf genutzt wird, d.h., die Wohnung dürfte in diesem Zeitraum nicht mehr vermietet werden.
Denn teilweise wird der Eigenbedarf ja dafür genutzt, um die Mieter aus der Wohnung zu bekommen, ein wenig zu sanieren und dann für den doppeltem Mietpreis wieder an den Mann/die Frau zu bringen.

WiPoEthik
@16:03 von Senfkoeter - Sehe ich ähnlich

Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Begründung der Richterin im Zusammenhang weniger merkwürdig klang. Allerdings ist ein Urteil mit "die Jugend von Heute..." zu begründen irgendwie merkwürdig.

Es ist klar, dass sich die Lebensumstände jüngerer Menschen, deren komplettes Leben sich nach Abschluss der Schule im Umbruch befindet, nur schwer vorherzusehen ist. Das hat aber nichts mit Sprunghaftigkeit und Willkür zu tun, denn bei der Planung des eigenen Lebens gibt es schlichtweg keine Gewissheit.

eli
Mieterschutz

MIeterschutz ist eine heikle Sache, bei Wohnanlagen, die ausschließlich zwecks Vermietung gebaut, gekauft werden, ist der geltende Mietkanon sicher angemessen.

Aber das gleiche für eventuelle Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser in Privathand zu verlangen ist eben ungerecht für den Vermieter! Denn sowohl Eigennutzung alsauch Verkauf steht entgegen den Rechten des Mieters. Auf der anderen Seite ist klar, ein Mieter ist meist Mieter, weil er sich eben nicht festlegen will, von seiner Seite reicht ja auch eine angemessene Kündigungsfrist. Ein Einfamilienhaus etwa wird praktisch unverkäuflich mit Mieter, denn diese werden normalerweise nicht erworben, um weiter zu vermieten, sondern um selbst darin zu leben. Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser werden meist nur aus Verlegenheit vermietet, da die Kosten eben auch bei Nichtnutzung weiterlaufen.

weismat
Gutes Urteil...

und gute Begründung. Nach 2 Jahren Mietdauer wegen Eigenbedarf kündigen zu können, ist wichtig und gerecht.
Die Einschränkung der Kündigung käme noch stärker einer Enteignung gleich.
Welche Rechte bleiben dem Vermieter denn sonst noch, wenn er keine anderen Kündigungsrechte mehr hat?
Unternehmen mögen zwar nicht wegen Eigenbedarf kündigen, werden aber sonst alle ihre Rechte maximal ausnutzen und anders die "Daumenschrauben" einsetzen. Große Unternehmen sind auch nur in den Städten unterwegs und nicht auf dem Land.

Jadawin1974
Warum muss es eigentlich so kompliziert sein?

Es wäre einfacher, eine Mindestmietzeit von meinetwegen 2 Jahren und dann bei einer gerechtfertigten Eigenbedarfskündigung eine Frist zu setzen, bis wann der Mieter ausziehen muss. Vielleicht grundsätzlich 6 Monate und pro Mietjahr ein Monat dazu. Ähnlich wie bei der Kündigungsfrist beim Arbeiten.

Dann haben beide Seiten etwas einfaches als Grundlage und nicht diesen Wust aus wenn und aber, der letztendlich nur Anwälte reich macht.

Cicero-secundus
Im Abwägungsverhältnis ...

...zwischen den wohlverstandenen und
berechtigten Vermieterinteressen ein-
erseits und den ebenso wohlverstan-
denen, schutzbedürftigen Interessen
von Wohnungsmietern finde ich es
gleichfalls als gerecht, dem Vermieter-
Eigentümer der betreffenden Wohn-
räume den Vorrang einzuräumen.

Der Vermieter-Eigentümer ist quasi
"näher dran" an seiner Dispositions-
freiheit für die jeweiligen Wohnungs-
mieträume als die jeweilige Mietpar-
tei.

Andererseits darf dem Mißbrauch
nicht das Wort, sprich: die Möglich-
keit hierzu eröffnet werden. Prozeß-
betrug in Idealkonkurrenz mit Betrug
wird nämlich teuer werden.

Cicero-secundus
ad Senfkoeter, 16:03 ; Sie sind herzlich gerne ...

...aufgefordert, Ihren Kommentar als
Urteilsschelte zB in der Neuen Juristi-
schen Wochenschrift oder in der Fach-
zeitschriften für mietrechtliche Frage-
stellungen abdrucken zu lassen.

Vielleicht lässt sich ja der aus fünf
Berufsrichtern bestehende Zivilsenat
ja beim nächsten Urteil mit dieser
zugrundeliegenden Sachproblematik
ja überzeugen und ändert seinen
gewonnenen juristischen Standort ?

Baba
Die Macht des Vermieters !!

Würde wieder gestärkt. Den die Vermieter nagen ja in Deutschland am Hungertuch.

Ich glaube in kein Land hat der Vermieter soviel Rechte wie in Deutschland.

Und die Arbeitgeber natürlich.

karwandler
re baba

"Ich glaube in kein Land hat der Vermieter soviel Rechte wie in Deutschland."

In wie vielen Ländern kennen Sie sich denn aus mit dem Mietrecht?

Gast
stellen wir uns...

mal vor die junge dame ändert ihr leben erneut... und zieht vl. wegen heirat wieder aus...die wohnung wird neu vermietet...den schaden für den ehemaligen mieter kann der vermieter kaum bezahlen ,wenn er privatmann ist...
das ist ein enormes risiko...

forenteilnehmer
Eigentümerenteignung "etwas" eingeschränkt

Ich glaube auch, es ist eher genau anders herum: in (fast) keinem anderen Land sind die Mieterrechte so umfassend wie bei uns. In keinem anderen Land muss man als (speziell "nichtgewerblicher Kleinvermieter") so "enteignungsgleiche Eingriffe" erdulden, wie im deutschen Mietrecht. Seinen Arbeitsplatz kann man schon für einen 8Cent-Pfandbon verlieren aber einen Mieter aus dem Haus zu bekommen ist legal überhaupt nicht möglich. So hat der BGH diese "Totalenteignung" hinsichtlich von Immobilien erstmalig geringstmöglich eingeschränkt.
Ein Mieter ist eben ein Mieter und kein Eigentümer....

karwandler
re odindonar

"stellen wir uns...

mal vor die junge dame ändert ihr leben erneut... und zieht vl. wegen heirat wieder aus...die wohnung wird neu vermietet...den schaden für den ehemaligen mieter kann der vermieter kaum bezahlen ,wenn er privatmann ist..."

Ich weiß nicht recht, worauf Sie hinauswollen.

Mit der Eigenbedarfskündigung ist der ehemalige Mieter aus dem Spiel. Und wenn der Eigenbedarf aus nachvollziehbaren Gründen entfällt, kann neu vermietet werden.

Es sei denn, der ehemalige Mieter kann nachweisen, dass der Eigenbedarf gefakt war. Dürfte aber schwerfallen, wenn der Eigenbedarfsbewohner wenigstens für ein paar Monate den Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatte.

heinrichg
Eigenbedarf einfach zu umgehen

Der Mieter kann eine Eigenbedarfskündigung ganz einfach mit einem langfristigen Kündigungsverzicht für beide Seiten umgehen. Das biete ich jedem Mieter an. Auf viele Jahre kein Theater mit Neuvermietung, dafür müßten unsere Kinder im Zweifel woanders eine Wohnung suchen. Das nennt man geben und nehmen.

Gast
Mieterrechte im Ausland

Das ist der groesste Schwachsinn den ich hier jemals gelesen habe. Ich lebe seit ueber 10 Jahren im Ausland und habe noch kein Land gesehen in dem Mieter und Arbeitnehmer so viele Rechte geniessen wie in Deutschland.
Ich bin selber Vermieter in Deutschland und habe kein Problem mit der Rechtslage da ich meine Wohnung ausschliesslich als Mietobjekt gekauft habe. Trotzdem wuerde ich gerne das Recht haben dort selber einzuziehen wenn ich will, ohne dass ich mich rechtfertigen muss. Letztlich habe ich grosse Schulden aufgenommen um Besitzer dieser Wohnung zu werden und mein Mieter bezahlt nur einen Bruchteil von diesen Kosten um das Nutzrecht zu haben solange es von uns beiden so gewollt ist.

dummschwaetzer
Man kann ja durchaus mit dem Vermieter...

einen Mietvertrag über eine Mindestlaufzeit von z.B. 5 Jahren sowie den dann folgenden Übergang in einen regulären Mietvertrag vereinbaren.

So eine Regelung sorgt für Sicherheit für den Mieter, lässt aber dem Vermieter die Chance auf Eigenbedarf nach Ablauf der 5 Jahre. Ich halte das für einen guten Kompromiss. Und wenn man dann noch z.B. eine Sonderkündigungsregelung (z.B. bei unverschuldeten Arbeitsplatzverlust oder Scheidung) reinbringt, so sind beide Seiten gut abgesichert.

Mein Vermieter hat mit mir eine solche Regelung getroffen. Und wir sind beide sehr zufrieden damit. ich habe die Sicherheit, dass ich mindestens 5 Jahre drin wohnen kann, er hat einen zuverlässigen Mieter der regelmäßig seine Miete zahlt. Eigentlich eine typische win-win Situation.

Freunden wurden nach einem Jahr w.g. Eigenbedarf gekündigt. Umzugskosten, Makler, Renovierung usw. mussten sie alles selber tragen. Da müsste es wenigstens einen Ausgleich in den ersten 3 Jahren geben.

Gast

Ich muss mich an dieser Stelle auch ganz deutlich auf Seiten der Vermieter stellen und begrüße dieses Urteil.

Vielen Mitmenschen scheint nicht klar zu sein, dass gerade in Deutschland der Mieterschutz so stark ist wie sonst nirgends. Die Rechte eines Vermieters grenzen hier schon an Enteignung.

Im Ausland ist es üblich ausschliesslich befristete Mietverträge zu haben, auch wenn Sie Jahrzehnte dort wohnen. Meistens sogar auf ein Jahr begrenzt. Das dient insbesondere dazu den Vermieter zu schützen, der einfach etwas gegen die Art, wie Sie sein Eigentum behandeln einzuwenden haben könnte. Dann muss man einen Mieter auch raus bekommen, anstatt wie in Deutschland jahrelang zu klagen und es hinnehmen zu müssen.

In Deutschland gibt es leider diese Erwartungshaltung, dass man glaubt, nur weil man für etwas monatlich bezahlt, auch der Eigentümer zu sein und so ist es nunmal nicht. Versuchen Sie mal im Ausland einen Nagel in die Wand zu schlagen um ein Bild aufzuhängen ohne zu fragen!

Gast
Nachtrag

Zudem muss man fremdes Eigentum respektieren. Nicht nur in der Art und Weise wie man damit umgeht, denn diese ist heutzutage leider sehr respektlos, sondern auch darin, dass Eigenbedarf bestehen kann.

Das Argument, dass man 40 Jahre irgendwo wohnt und dann alle Freunde verlieren würde lasse ich nicht gelten. Zum einen kann man in der Nähe nach Alternativen suchen und zum anderen hätte man bei so langem Aufenthalt an einem Ort auch planen und kaufen können.

Stattdessen möchte man allerdings den gesamten Kuchen auf einmal essen. Sich nicht binden, flexibel bleiben und dennoch Planungssicherheit haben. Im Grunde möchte man als Mieter an dieser Stelle verlangen, dass jemand der sich festgelegt und Eigentum erworben hat sich irgendwie anders arrangieren muss, damit man weiterhin dieses Eigentum ungestört besetzen kann. Das geht m.E. einfach nicht und grenzt schon an Unverschämtheit.

Niemand muss kaufen, man muss sich dann allerdings auch ein wenig dem Eigentümer unterwerfen.

Gast
@ dummschwaetzer

Solche Einigungen mit dem Vermieter selbst sind natürlich immer möglich. Ich habe auch schon Klauseln gesehen, wo Eigenbedarf für die ersten 5 Jahre ausgeschlossen und dann für möglich gehalten wurde.

Dennoch sind das Dinge, die dem freien Vertragsrecht unterliegen sollten und keinem gesetzlichen Zwang, um hier Vermietern noch mehr Rechte zu nehmen. Wenn Sie ein begehrter Mieter sind, werden Sie sicherlich verhandeln können. Sind sie am kürzeren Hebel, wird der Vermieter sich durchsetzen. So ist das nun einmal.

Dennoch: Auch wenn Sie nach einem Jahr bereits umziehen müssen und dadurch kosten haben, dann ist das m.E. ganz klar Ihr persönliches Problem und nicht das des Vermieters. Wie gesagt, wenn man ganz sicher sein möchte hat man immer die Alternative selbst Eigentum zu erwerben. Dies ist heutzutage sogar günstiger denn je finanziert.

Melanda
@imexil 21:30

"Ich lebe seit über 10 Jahren im Ausland und habe noch kein Land gesehen in dem Mieter und Arbeitnehmer so viel Rechte geniessen wie in Deutschland".
Dann leben Sie bestimmt nicht in Brasilien. Hat der Mieter bei uns keinen "rechtgültigen" Mietvertrag (da reichen schon Formfehler aus), kann er sogar Eigentumsansprüche nach einer gewissen Zeit anmelden und sie sind ihre Wohnung los. Von den Arbeitnehmerrechten gar nicht zu reden. Deutschland ist für uns Brasilianer ein "Vermieter- und Arbeitgeberparadies". Ich habe übrigens vermietete "Objekte" in beiden Ländern und bin Arbeitgeber in Brasilien, daher weiss ich wovon ich rede.