
Ihre Meinung zu Eigenbedarf-Kündigung: BGH stärkt Rechte des Vermieters
Im Streit um die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Vermietern gestärkt. Sie sind bei Abschluss des Mietvertrags nicht verpflichtet, Eigenbedarf an der Wohnung jahrelang im Voraus abzuwägen.
das sich jeder gut überlegen sollte bei einem privaten Vermieter wo das passieren kann,eine Wohnung zu mieten.
Man sollte sich dann lieber nach Vermietern mit vielen Wohnungen umsehen,ich stelle mir gerade vor nach 45 Jahren die Wohnung und Alle Freunde zu verlieren.
Das ist fast tödlich.
Gruß