Erbschaftssteuer

Ihre Meinung zu Fragen und Antworten zur Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer spült Milliarden Euro in die Staatskasse. Um Jobs zu sichern, gelten für die Vererbung von Betrieben Sonderregeln. Welche Steuervorteile gibt es für Firmen und warum musste Karlsruhe darüber entscheiden?

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15 Kommentare

Kommentare

spom
Was ist jetzt los?

Bin ich hier noch bei der TS oder bei WISO oder Ratgeber Geld? Ich dachte immer, die TS ist eine Nachrichtensendung.
Wollen Sie uns mit solchen Beiträgen für dumm verkaufen? Wenn die politische Entwicklung so weiter geht, brauchen wir uns um Erbschaften keine Gedanken mehr zu machen.

hakea
Die SPD hat es 2005 so gewollt ....

... + wundert sich ,dass sie heute eine 25%-Partei ist .
Professor Butterwegge:"Im Grunde wurde die Steuerprivilegierung von Firmenerben mit der kühnen Behauptung
begründet, dass aufgrund dieser Reformmaßnahmen Firmenvermögensbesitzer gemäß
der neoliberalen „Trickle-down-“ bzw. Pferdeäpfeltheorie (wonach es auch den Spatzen besser geht,
wenn die Rösser mehr Hafer bekommen, weil sie dann viele Körner aus den Exkrementen dieser Vierbeiner herauspicken
können) größere Summen investieren und mehr Arbeitsplätze schaffen, sodass am Ende
gerade Erwerbslose den Nutzen davon hätten.Führende Ökonomen, unter anderem die zwei
Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften Paul Krugman und Joseph E. Stiglitz, bezweifeln den Wahrheitsgehalt der
Theorie heute." Zitatende

N. Digger
Besitztumsgesellschaft

Wenn ich 400.000 Euro erbe, zahl ich also Null Steuern. Ohne etwas dafür zu tun. Wenn ich 400.000 durch Arbeit verdiene zahle ich etwa 100.000 (eher mehr).

Besitz wird gegenüber Leitung bevorzugt; nicht sehr motivierend.

Gast
Also ...

ich .. Artbeitnehmer ... verdiene 10 EURO.
Davon gehen ca. 45 % an Steuern und Sozialabgaben ab ... bleiben 5,50 EURO.
Davon kaufe ich für 5,00 Euro eine Flasche Sekt .. davon gehen 0,38 EURO Sektsteuer ab
und 19 % Mehrwertsteuer (keine Anhnung warum etwas versteuertes mehr Wert hat!!) =
0,95 Euro.
Nun habe ich von meinen mehrfach versteurten 10 EURO 50 Cent übrig.
Die lege ich jetzt ganz brav an, 10 Jahre 4%.
Dafür bekomme ich tatsächlich 15 Cent Zinsen. Oh Gott du hast Geld verdient, ach ja ... Kapitalsertragsteuer 25% ... Irre ich habe nach 10 Jahren tatsächlich 11,25 Cent erwirtschaftet. Blöde ... ich falle tot um vermache mein Geld meiner Putzfrau, die sich immer um mich gekümmert hat ...
Klasse Papi Staat nimmt nochmal 50% ...
Aua .. von meinen 10 Euro sind nach einer Flasche Sekt 0,6125 übrig geblieben.
Aber der Resr ist ja gut angelegt ... wir bauen ein BER, haben marode Strassen, eine verteidigungsunfähige Bundeswehr, Beamte mit gesicherter Altersversorgung ...

Jadawin1974
@ Hackea

Aber unter dem Strich sind kleine Betriebe nicht unbedingt so Leistungsfähig, dass ein Erbe mal eben entsprechend Geld aus der Firma ziehen kann um den Fiskus zu bedienen.

Die Bewertung einer Firma liegt ja nicht am Bargeld, sondern an der Gesamtheit der Güter oder Inmaterieller Werte. Dabei sind die größeren Maschinen oder Rohstoffe dann auch finanziert, durch Leasing oder Kredite.

Von daher können kleine Mittelständler größere Summen an den Fiskus nur Abdrücken, wenn sie von einer Bank Kredit aufnehmen. Oder die Firma auspressen, schnellstes Mittel sind Arbeitsplatzabbau.

Ihr Beispiel bezieht sich wohl eher auf Konzerne, die so größere Zugeständnisse von Ländern, Kommunen etc. rauspressen wollen. Beispiel Nokia. Aber es geht wohl eher um kleinere Familienbetriebe, die nicht solchen politischen Einfluss ausüben können.

Von daher machen die Ausnahmen für kleine Betrieb durchaus Sinn. Leider sterben viele kleine Betriebe heimlich in Massen und große Betriebe laut und öffentlich ...

Gast
die richtig Reichen packen ihr Geld zu Lebzeiten in ....

sog. "Stiftungen" - und sind fein raus.
Die "Aldi-Erben" z.B. haben genauso viel Vermögen wie ihre Väter. Die Begründungen dafür sind mal egal, nur das Ergebnis zählt. Auch die Angestellten eines Mittelständlers haben die selben Hoffnungen wie die Aldi-Angestellten. Nur der Mittelständler wird rasiert.
Auch Bill Gates "verschenkt" die Hälfte seines Vermögens und hat hinterher mehr als vorher.
Steuern zahlt wie immer nur der Pöbel! Die Masse macht´s!

hakea
@ Jadawin1974 um 21:38

Ihre Einrede ist sachlich falsch !
Prof Butterwegge begründet sehr differenziert :
"Am 17.3.2005 verabredeten Gerhard Schröder , Joschka Fischer , Angela
Merkel + Edmund Stoiber eine Senkung der Körperschaftsteuer (von 25 auf
19 Prozent) sowie einen Erbschaftsteuernachlass auf Betriebsvermögen, u.a.
wenn das Unternehmen zehn Jahre lang weitergeführt wird. Öffentlich
begründet wurde die zuletzt genannte Maßnahme mit der Gefahr, dass der
Sohn eines Handwerksmeisters den vom Vater geerbten Betrieb aufgrund
finanzieller Überforderung schließen und seine Mitarbeiter/innen entlassen
müsste. Dies dürfte zwar in Wirklichkeit nie vorgekommen sein, weil ohnehin
ein Freibetrag in Höhe von 225.000 Euro existierte, ein zusätzlicher
Bewertungsabschlag von 35 Prozent des Betriebsvermögens die
Steuerschuld reduzierte und das Finanzamt diese Schuld außerdem immer
schon zehn Jahre lang zinslos stunden konnte. " Ende des Zitats

Autograf
Der Mittelstand: Zwischen allen Stühlen

Für die Kapitalisten ist er ernstzunehmende Konkurrenz (auch weil er sich den Kapitalmärkten entzieht) und wird daher behindert wo es geht. Für die Sozialisten ist er ein Verstoß gegen das Weltbild, denn wo kommen wir denn hin, wenn ein Proletarier sich erhofft, auch ohne die Weltrevolution seine Situation durch Aufstieg in den Mittelstand für sich und seine Kinder (wie mein Vater) zu verbessern? Der Mittelstand steht dem Machtkampf zwischen Kapitalisten und Sozialisten (nicht etwa "und den Proletariern") im Weg. Deshalb muss er zur Erhaltung des Friedens bleiben.

Während der Erbgang früher bei Bauernhöfen die Bauernschaft ruiniert hat, darf jetzt die Erbschaftssteuer nicht den Mittelstand ruinieren. Hierdurch werden keine Arbeitsplätze besonders erhalten - aber es lohnt sich, welche zu schaffen, wenn das Lebenswerk nicht mit dem Tod endet.

Norden
Dem ist nichts hinzuzufügen

Genauso ist es.

Gast
@Homer

Werter Homer,
es gibt große Unterschiede zwischen Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen.

Ich empfehle das Thema Besteuerung von Stiftungen bei "Tante Google" zu recherchieren (Erbschaftsteuerpflicht alle 30? Jahre).

Zum Thema Erbschaftsteuer allgemein: Auch das geliebte Elternhaus zählt in diesen Freibetrag mit rein. Wer also irgendwo z.B. im Badischen oder einer der Großstädte aufgewachsen ist, weiß, dass die Verkehrswerte von Häusern die 400TEU relativ schnell erreichen können. Wer es nicht weiß und von der privilegierten Oberschicht redet, bemühe doch einfach die bekannten Immobilienportale.

karwandler
re n.digger

"Wenn ich 400.000 Euro erbe, zahl ich also Null Steuern. Ohne etwas dafür zu tun. Wenn ich 400.000 durch Arbeit verdiene zahle ich etwa 100.000 (eher mehr)."

Sie müssen dann aber auch fragen, ob diese 400.000 Euro aus bereits versteuerten Einkünften stammen.

Übrigens: Wenn Sie 400.000 Euro im Glücksspiel gewinnen zahlen Sie auch Null Steuern.

Internetnutzer
@karwandler

Sie haben damit recht, dass auf die 400.000 EUR bereits vorher irgendwann mal *von den Verstorbenen* irgendeine Art von Steuer fällig wurde. Der implizite Einwand der "Ungleichbehandlung" zielt aber wohl eher darauf ab, dass man das Erbe *für den Erben* auch als individuelles Sondereinkommen (egal, ob von Eltern oder einem Arbeitgeber) ansehen könnte, und somit ganz normal mit den Einkünften versteuern sollte. Der Vorteil für den Erben besteht trotz der Abzüge dann immer noch darin, dass er für diese Summe überhaupt nicht arbeiten musste. Gesunde Firmen finden übrigens immer auch einen guten Käufer. Vom Erlös kann der Erbe dann locker die Steuer bezahlen - oder er muss sich halt (wie jeder andere auch) in die Firma einkaufen (sogar lediglich durch den Steuerbetrag).

Denkbar wäre sogar die radikale Regelung, dass jede Erbschaft zu 100% an den Staat geht. Ist das nicht sogar im Sinne der FDP ? Nur die *eigene Leistung* muss sich lohnen, nicht aber der "Beruf Sohn/Tochter".

karwandler
re internetnutzer

"Gesunde Firmen finden übrigens immer auch einen guten Käufer."

Das "immer" wage ich zu bezweifeln. Und selbst wenn ist es ein Verlust an Kontinuität, die nicht jedem Unternehmen bekömmlich ist.

Internetnutzer
Immer? Nicht immer...

Okay, "immer" ist natürlich "immer" zu bezweifeln. Der Verlust an Kontinuität kann aber durch Folgendes wettgemacht werden:

(a) Üblicherweise ist bereits lange, lange vor dem Tod eine Nachfolgeregelung abgeschlossen, zumindest aber geregelt.
Mittelständisches Eigentum ist oft nur deswegen noch nicht überschrieben, um Druckmittel gegenüber den Erben zu haben, z.B. um im Pflegefall selbstbestimmt zu bleiben.

(b) Auch ein plötzlicher Tod des aktuellen Eigners ist für Kunden der Firma kein strukturelles Warnsignal.

Melanda
Ein wichtiger Apekt wurde gar nicht erwähnt

Der Erstwohnsitz ist entscheidend nach welchem "Landesrecht" vererbt und besteuert wird. Z.B. : Ich bin deutsch - brasilianischer Doppelstaatsbürger lebe in Brasilien und habe "erheblichen" Besitz in beiden Ländern, der nach deutschem Recht erbschaftssteuerpflichtig wäre. Bei uns gibt es aber keine Erbschaftssteuer in dieser Form, genausowenig wie eine "Pflichtteilsregelung". Theoretisch könnte ich alles "meiner Freundin" vermachen und sie müsste dann lediglich bei Immobilien die "Grunderwerbssteuer" zwischen 1 und 3% (je nach Landkeis" bezahlen). Eine intressante Fage ist, wie meine Kinder steuerlich behandelt werden, wenn eins in Deutschland lebt, ein anderes in Brasilien. Gilt das Steuerrecht des Landes des Erblassers, oder das des Erben. Wenn zweiteres haben wir ein weiteres "Schlupfloch" - den Wohnsitz in steuerlich "günstigere" Ausland verlegen.