Bestwater-Firmenvideo auf Youtube (Screenshot)

Ihre Meinung zu EuGH-Beschluss zu Urheberrechten bei Internet-Videos

Wer fremde Videos auf seiner eigenen Internet-Seite einbettet, der verstößt nicht grundlegend gegen das Urheberrecht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg veröffentlicht.

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29 Kommentare

Kommentare

Gast
Was denn nun?

Liebe Redaktion,
hat die produzierende Firma nun das Video selbst bei Youtube eingestellt oder wurde das ohne ihr Wissen von Dritten getan, wie in Ihrem Artikel vom 16.0.2014 zu lesen? Das macht schon einen großen Unterschied, da dann eine Urheberrechtsverletzung beim "Hochlader" vorliegt.

Ansonsten finde ich diese ganze juristische Slalomfahrt unglaublich nervig und weltfremd. Warum hat die Konkurrenzfirma das Video auf ihrer Website? Um damit Geld zu verdienen. Ob das per direktem Hochladen oder "Framing", "Embedding" oder "Linking" geschieht, ist doch völlig irrelevant, da der optische Eindruck und die Vortäuschung eines selbst geschaffenen Inhaltes samt Urheber-Schaffenskraft der gleiche ist. Das scheint nur im denken einiger Richter nicht zu so zu sein. Nicht alles was Recht ist, ist gerecht.

Foren User
Gute Entscheidung

Diese Entscheidung folgt nicht nur der Vernunft, sondern auch der Freiheit im Internet. (Wobei mir das Urheberrecht selbst durchaus sehr wichtig ist.)

daia20
EuGh noch nicht im Netzzeitalter angekommen

Natürlich verstößt das Einbetten auf der eigenen Seite gegen das Urheberrecht. Diese "Technologie" (eher Gestaltungstechnik) haben die Richter offensichtlich noch nicht ganz verstanden.
Auch geht es nicht um den Zugang zum Inhalt sondern um das Bestimmungsrecht für den Gebrauch, besonders im kommerziellem Sinne. Denn sonst könnte man auch Texte, Bilder oder auch Musik einbetten.

Ich bin schon gespannt, wann die ersten Webdesigner das einbetten von fremden, frei zugänglichen Grafiken entdecken und dadurch bares Geld sparen.

Bei US-Konzernen scheint mir die Rechtsprechung eher ein ganz besonderes Maß anzulegen.

para757

Gute Entscheidung, man hätte ja den Link zur eigenen Website/Firma in das Video einbetten Können. Das ist eben die Natur des Interents und so muss es auch bleiben!

Gast
sehe ich so wie daia20

Wobei ich das so verstehe, dass der Frame nur einen Link zur Originalseite enthält. Eine Kopie anzubieten wäre sicherlich als Urheberrechtsverstoß angesehen worden.

Das eröffnet der Urheberfirma immerhin die Möglichkeit zu einem kleinen Katz-und-Mausspiel: sie muss den Link auf ihrer Seite nur dann und wann umbenennen, und jedesmal wird bei der Konkurrenz ein Frame mit einem häßlichen toten Link prangern, bis die es gemerkt und mühsam nachgepflegt haben.

Außerdem würde ich ein Firmenlogo irgendwo in die Ecke des Videos packen. Das Originalvideo zu manipulieren wird das Gericht meines Erachtens nicht absegnen, zumal dadurch das Ziel der Täuschung über den wahren Urheber unübersehbar wird. (Man darf ja noch nicht einmal den Code von Originalsoftware verändern, die man legal lizensiert auf dem eigenen Computer ausführt.)

Gast
Inkonsequent

Mit Framing darf also das Urheberrecht gebrochen werden? Ist mir unerklärlich, wie ein solches Urteil zu Stande kommt. Hier liegen doch eindeutig finanzielle Interessen vor und - so zumindest der Eindruck aus dem Artikel - es muss nicht einmal eindeutig die Quelle angegeben werden. Das scheint mir inkonsequent.

xaggi
Das Urteil ist vernünftig

Natürlich ist es nicht im Sinne eines fairen Wettbewerbs, wenn Firma A das Video von Firma B nutzt, um damit Geld zu verdienen. Aber die Lösung dieses Problems ist nicht das Urheberrecht, sondern ganz einfacher technischer Natur:
Wenn Unternehmen B ein Video auf Youtube, eine öffentliche Videoplattform, stellt, muss es davon ausgehen, dass das Video entsprechend verbreitet wird. Das kann durchaus gewollt sein, z.B. wenn im Video selbst entsprechende Werbebotschaften platziert sind.
Wenn das Unternehmen dagegen nicht will, dass ihr Video verbreitet wird, ist die Lösung ganz einfach, das Video nicht auf Youtube zu stellen, sondern es als eigenen Inhalt auf der eigenen Seite hochzuladen.
Das Problem hier ist nicht, dass Unternehmen A das Urheberrecht verletzt, sondern dass B Youtube, ein öffentliches Videoportal, als Webspace-Provider missbraucht.
Insofern zeugt dieses Vorgehen nur davon, dass viele Unternehmen noch nicht ganz im Internetzeitalter angekommen sind. Der EuGH aber schon.

habu
Man mag es kaum glauben

Wenn dieser Bericht wirklich das Urteil wiedergibt und nicht ein grobes Missverständnis vorliegt, dann ist das Urheberrecht für alle frei zugänglichen Web-Inhalte komplett abgeschafft.

Im vorliegenden Fall wurde ja nicht nur irgend ein Video eingebettet, sondern ein Video der Konkurrenz zu eigenen Werbezwecken missbraucht. Den kommerziellen Aspekt der Urheberrechtsverletzung konnte man hier wirklich nicht übersehen.

Wenn diese Praxis jetzt höchstrichterlich abgesegnet ist, dann bin ich mal auf die zukünftige Entwicklung gespannt.

Es gibt jedenfalls keinen Grund, diese Entscheidung als Sieg für die Freiheit des Internets zu bejubeln. Die Folge wird sein, dass hochwertige Inhalte eben nicht mehr frei zugänglich gemacht werden.

Thomas Wohlzufrieden
Rechtssicherheit

Diese Entscheidung ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Gast
@xaggi

Das Video war nicht auf YouTube hochgeladen. Wenn Du den Bericht nochmal aufmerksam liest, dann wirst Du feststellen, dass die Beelitzer Firma das Video in der Tat nur auf den eigenen Seiten (Homepage) angeboten hat. Dennoch hat das Gericht jede Form des ungeschützten Ins-Internet-Stellens als Veröffentlichung eingestuft, selbst diese. Und daraus leitet das Gericht ab, dass jeder andere mit technischen Tricks vortäuschen darf, es wäre seine eigene Leistung.

Gast
Wunderliches Verständnis von Urheberrecht

Die Firma, die das Video hergestellt hat, tut das, um Traffic von Wasserinteressierten auf ihre Webseite (und nicht von jemand anderem) zu generieren. Natürlich muss sie das auf ihrer Seite kostenlos zur Verfügung stellen. Um einen Werbeplakat anzusehen, muss man ja auch nicht zahlen.
Aber es gilt dennoch das Urheberrecht; es kann nicht einfach jemand anderer dieses Video für seine Zwecke verwenden. Verweisen, ein Link zum Ursprungsort oder ein kurzer Ausschnitt als Zitat wären okay. Framing ist nur okay mit Quellenangabe UND solange sich der Anbieter des Originals nicht beschwert. Bei Beschwerde muss man es rausnehmen.

Framing ohne Quellenangabe und entgegen Urheberwunsch ist so, als würde Autor x das Buch von Autor y unter seinem Namen vertreiben. Oder als würde Firma x den Provider-Werbespot von Firma y nutzen, aber einen anderen Text drüberblenden, der nun plötzlich Firma x bewirbt.

Fehlt hier eine wesentliche Information? Oder haben die Richter wirklich so dämlich geurteilt?

Typhox
@tanaka bzgl Framing vs Kopieren

Framing und Kopieren ist nicht das gleiche. Der Unterschied ist, dass geframete oder verlinkte Inhalte nicht verändert werden können, kopierte hingegen schon. Um zum Beispiel mit dem Buch zurück zu kommen:

Beim "Framing" kann ich nur das Buch in seiner Gesamtheit anbieten. Ich könnte zwar immer noch behaupten, ich hätte es selbst geschrieben, aber falls der Autor des Buches seinen eigenen Namen auf das Buch geschrieben hat, könnte ich nichts dagegen tun (da ich beim Framing den Inhalt nicht modifizieren kann). Ich könnte nicht einmal einzelne Seiten des Buches nehmen, denn auch dann wäre es kein Framing mehr.

Freewheelin Franklin
@ DeathAndPain

"Man darf ja noch nicht einmal den Code von Originalsoftware verändern, die man legal lizensiert auf dem eigenen Computer ausführt."

Gilt aber auch nur für proprietäre Software - btw, was würden Sie denn gerne an einem Binärcode ändern? Mit einem Hexeditor ein wenig hexen? Reverse Engineering?

debattierer
Wende im Fall kinox.to?

Das hört sich ja nach einem Wende an in dem aktuellen Fall von kinox.to. Die haben nur die Links zu den urheberrechtsverletzenden Videos angezeigt. Dadurch wäre das demnach zuerst mal gesetzeskonform. Aber wie es aussieht haben die Betreiber in diesem Fall auch die Server und Videportale betrieben.

Kommerz

Die klagende Firma hat immernoch die Macht, das Video entweder zu entfernen, bzw. für die Öffentlichkeit zu sperren oder es unter einer anderen URL online zu stellen. Wie Benutzer „DeathAndPain“ korrekt bemerkte, ist ein Frame ja sozusagen nur eine Einbindung/Referenzierung einer externen Quelle mittels direkter URL, und wenn die Quelle unter einer anderen URL erreichbar gemacht wird, dann muss die einbindende Website erstmal aktualisiert werden, und solange das nicht passiert wird da nur ein Fehler 404 angezeigt – keine gute Werbung für die Seite, die sich fremde Inhalte zueigen macht.

Gast

"Auch geht es nicht um den Zugang zum Inhalt sondern um das Bestimmungsrecht für den Gebrauch, besonders im kommerziellem Sinne. Denn sonst könnte man auch Texte, Bilder oder auch Musik einbetten."

Kann man doch. Und man kann es im Falle des Videos als Urheber sogar unterbinden! Per Mausklick in Youtube, bei den Einstellungen des Videos.

Wenn man ein Video monetarisiert, spielt es übrigens keine Rolle, von wo aus es aufgerufen wird, ob von Youtube/der eigenen Homepage/der fremden Homepage. Denn jeder View zählt und zwar für den Urheber/Uploader.

"Ich bin schon gespannt, wann die ersten Webdesigner das einbetten von fremden, frei zugänglichen Grafiken entdecken und dadurch bares Geld sparen."

Ähmm, es gibt schon Sammlungen mit frei zugänglichen und frei verwendbaren Grafiken im Netz...

OMG, Internetausdrucker, wohin man sieht...

fons
Problem wäre billiger programm-technisch gelöst worden

Wenn ich das nicht will, dann sendet meine Webseite bei Abruf von der Konkurrenz ganz andere Daten: Anderes Video, irgend einen Kommentar, eine Umleitung auf meine Seite usw.
Das lässt sich alles programmieren.

Checker777
hm...das würde ja bedeuten...

...das man alles an urhebergeschütztem Material welches irgendwie im Netz angeboten wird einfach nur framen müßte...
BRAVO lieber EuGH...ich sehe schon geframte Streams overall^^.

christerix
Undurchdachtes Urteil!

"Das gelte auch, obwohl Nutzer den Eindruck bekommen könnten, das Video stamme ursprünglich von der Seite, in der es lediglich eingebaut ist. "
Wenn man diesen Satz wirklich so verstehen kann, dass es also keinerlei Hinweis geben muss, woher das Video stammt, ist es klarer Verstoß gegen das Urheberrecht, da hier eben jemand so tun kann, dass es sein Werk sei.
Schlimm, schlimm, schlimm.
Natürlich freuen sich jetzt alle (zuweilen selbst kreativlos), die auf Kosten und Mühen anderer Geld verdienen können.
Wenn das bei Filmen so ist, wird es bald auch für Fotos gelten oder für Musik.
Ein Fausschlag in das Gesicht der Kreativen und Schaffenden, da die Richter klarmachten, dass deren Arbeit nicht schützenswert ist.
Was erwartet man da noch, wenn jeder Hinz und Kunz meine Idee und meine Arbeit indirekt als seine ausgeben darf?
Gut, die Urheber können (und sollten) jetzt also Hinweise in ihr Video integrieren.
Dennoch: Dieses nicht zu Ende gedachte Urteil wird weitere üble Konsequenzen haben.

Gast

"Das hört sich ja nach einem Wende an in dem aktuellen Fall von kinox.to. Die haben nur die Links zu den urheberrechtsverletzenden Videos angezeigt. Dadurch wäre das demnach zuerst mal gesetzeskonform. Aber wie es aussieht haben die Betreiber in diesem Fall auch die Server und Videportale betrieben."

Das ist richtig, denn es ist was ganz anderes, denn in diesem Fall kassiert nur Kinox.to. Die Urheber sehen keinen Cent. Die Urheber haben ja auch nichts zum Einbetten veröffentlicht. Und selbst wenn Kinox.to nicht selbst hochgeladen hat, dann hat irgendein Uploader Sachen hochgeladen, die er nicht hochladen durfte.

Im genannten Fall gehen die Views aber immer noch aufs Konto des Urhebers. Der Beklagte hat nur eingebettet und kein Werbevideo im Laden des Konkurrenten abgefilmt und selbst hochgeladen.

Es ist eher so, als ob ich mir schöne Sachen von der Konkurrenz ins Schaufenster stelle, damit die Leute bei mir einkaufen kommen, auch wenn sie die Sachen hier nicht kaufen können.

Silberdrache
An alle technisch unversierten

Nochmal für alle: Wer ein Video auf youtube hochlädt kann dabei einstellen, ob er Framing zulassen will oder nicht. Wenn man den Haken entfernt, kann auch die Konkurrenz das Video nicht auf ihre Webseite framen (zumindest nicht, ohne dafür einen großen Aufwand betreiben zu müssen).

Was das Uhrheberrecht angeht: Wenn man im Video selbst klar erkennbar macht, von wem das Video stammt, kann es auch nicht so geframt werden, "dass der Nutzer den Eindruck bekommen könne, das Video stamme ursprünglich von der Seite". Das lässt sich ganz einfach erreichen, durch einen Vorspann oder Abspann. Bei größeren Produktionen ist das sogar Pflicht.

Das Urteil öffnet auch nicht illegalem Streaming Tür und Tor, denn es gilt nur, wenn der Urheberrechtsinhaber selbst das Video schon öffentlich zugänglich gemacht hat.

Also: Kriegt euch mal wieder ein. Wer in der Lage ist, einen Haken zu entfernen und 4 Sekunden Abspann einzubauen, dem schadet dieses Urteil kein Stück.

Gast

"Wenn man diesen Satz wirklich so verstehen kann, dass es also keinerlei Hinweis geben muss, woher das Video stammt, ist es klarer Verstoß gegen das Urheberrecht, da hier eben jemand so tun kann, dass es sein Werk sei."

Wie gesagt, das kann man ganz einfach unterbinden. Viele Firmen nutzen das aber lieber, sie möchten das ihre Videos auf so vielen Seiten wie nur möglich eingebunden werden. Z.B. Trailer von Videospielen und Filmen. Per Klick auf das Youtube-Symbol im Video wird man übrigens direkt auf die Youtube-Seite des Uploaders/Urhebers geführt.

Man muss sich schon ein wenig mit dem Internet beschäftigen, will man sich darin tummeln. Ich kann ja auch nicht Unwissenheit vorschieben, wenn Nachbar sein Auto vor meiner Tür parkt und sagen: Stand vor meiner Tür, dachte das gehört dann mir".

Resistance1405
@ Foren User (16:43): endlich ein Schritt gegen die Abmahner

hi Foren User,

stimmt, das ist mal wieder ein sehr gutes Urteil, dass endlich ein erster Schritt gegen diese ganze Abmahnerei ist. Außerdem sollte solches Framing auch für Konkurrenz-Portale zu youtube gelten wie etwa gerade dieses Movie4k, movie-blog.org und andere. Denn auch dass sind ja lediglich Linkaggegatoren (also Linksammlungen).

Darüber hinaus werden bei solchen Seiten KEINE Torrents verwendet, sondern .rar-Dateien. Dabei findet während des Downloads kein gleichzeitiger Upload statt, wie es bei Torrents der Fall ist.

Resistance1405
@ LastGunman (21:50): kleiner Widerspruch zu Ihnen

hi LastGunman

Das ist richtig, denn es ist was ganz anderes, denn in diesem Fall kassiert nur Kinox.to. Die Urheber sehen keinen Cent.

Das halte ich mal für ein Gerücht. Denn es gab Abo-Modelle bei kinox.to. Und da wurde schon Geld abgeführt an die Urheber.

Und auch dass von Ihnen:

Und selbst wenn Kinox.to nicht selbst hochgeladen hat, dann hat irgendein Uploader Sachen hochgeladen, die er nicht hochladen durfte.

kann man so nicht sicher sagen. Was ist, wenn die Uploader vorher die DVDs käuflich erworben und diese auf ihren Rechner gestreamt haben und dann erst hochgeladen haben?? Oder was ist, wenn die User sich mittels Festplatten-Videorecorder diese Dateien direkt vom TV runtergeholt und auf DVD gebrannt haben? Denn das geht nämlich schon, weil diese Geräte über ein intern verbautes Brennlaufwerk verfügen. Das weis ich daher, weil auch wir ein solches Gerät hier im Wohnzimmer stehen haben.

Resistance1405
@ daia20 (16:47): es gibt nicht nur kommerziellen Content

@ daia20

Auch geht es nicht um den Zugang zum Inhalt sondern um das Bestimmungsrecht für den Gebrauch, besonders im kommerziellem Sinne.

Zuerst mal daia20, wenn die Urheber sowas selbst ins Netz hochladen, dann müssen die damit rechnen, dass sowas auch heruntergeladen wird. Ansonsten dürfen die das, von dem sie nicht wollen dass es heruntergeladen wird, auch nicht hochladen. Dann kann man auf etlichen Portalen wie youtube auch einstellen, was öffentlich sichtbar sein soll und was nicht.

Darüber hinaus gibt es nicht nur kommerziellen Content, sondern auch opensource-Content. Und da komme ich als Linux-Userin ins Spiel. Denn es gibt so viele Wallpaper-Seiten (gnome-look.org, deviant-art.org, ubuntu-art.org, kde-look.org, usw.) und Download-Portale für Linux-Distributionen wie etwa:

http://distrowatch.com

die wir Linux-User betreiben, von denen wir durchaus wollen, dass die weiterverbreitet werden. Außerdem ist hier ja gewünscht, dass solche Sachen heruntergeladen werden

Resistance1405
@ Diego (17:27): Framing ist eine Datenleitung kein Upload

@ Diego

Ist mir unerklärlich, wie ein solches Urteil zu Stande kommt.

Das kann ich Ihnen erklären. Sie müssen verstehen, dass es eben NICHT nur kommerziellen Content gibt, sondern auch opensource-Content (Musik, Bilder, Software), der absolut legal ist. Wieso sollte man sowas was opensource ist, nicht einbetten dürfen?? Außerdem: für quelloffene Musik (opensource-Musik) darf die GEMA eigentlich gar nicht kassieren, tut es aber trotzdem. Was ist daran legal??

Außerdem: ein solche Einbetten ist KEIN Upload, sondern dass müssen Sie sich wie eine virtuelle Datenleitung vorstellen. Mit Hilfe dieser Datenleitung wird ein Content von einer Ausgangsseite zu einer anderen Seite lediglich weitergeleitet. Oder stellen Sie es sich wie eine Brücke zwischen zwei Internetseiten vor.

Hier liegen doch eindeutig finanzielle Interessen vor

nein, eben gerade nicht beim Beispiel von opensource. Mit opensource-Content soll eben gerade kein Geld verdient werden.

John Remarque
Das eingebettet Video

ist als solches immer als Youtube Video zu erkennen (damit ist die Quelle immer klar). Damit ist es keine Verletzung des Urheberrechts.
Wenn das Video jedoch ohne Genehmigung des Urhebers auf Youtube landet, dann kann die Firma (der Urheber) an Youtube herantreten und gegebenenfalls den Uploader rechtlich belangen aber nicht den "Einbetter".

Resistance1405
DANKE an den Europäischen Gerichtshof für dieses Urteil :-D

Zu diesem Urteil sage ich an den Europäischen Gerichtshof mal superfettes DANKESCHÖN und ein Schritt mehr gegen diese Abmahner in hoffentlich einer kommenden Legalisierung des Filesharings.

Denn viele andere europäische Mitgliedsländer haben es schon vorgemacht und das Filesharing längst legalisiert. Guckt mal hier:

1. Frankreich:

http://www.netzwelt.de/news/73259-frankreich-legalisiert-tauschboersen…

2. Portugal:

http://tinyurl.com/bswsgb7
heise.de: Privates Filesharing in Portugal für rechtmäßig erklärt (28.09.2012 17:00)

3. Spanien:

http://winfuture.de/news,48356.html

4. Italien:

http://www.t-online.de/computer/id_14130066/italien-erlaubt-filesharing…

Dann plant auch Norwegen die Legalisierung des Filesharings:

http://www.golem.de/0704/51726-2.html

oder auch hier:

http://tinyurl.com/ntovkyq
pcwelt.de: Filesharing: Norwegische Partei fordert Legalisierung

Von daher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann EU-weit endlich Filesharing legal wird!!

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