
Ihre Meinung zu EuGH-Beschluss zu Urheberrechten bei Internet-Videos
Wer fremde Videos auf seiner eigenen Internet-Seite einbettet, der verstößt nicht grundlegend gegen das Urheberrecht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg veröffentlicht.
Liebe Redaktion,
hat die produzierende Firma nun das Video selbst bei Youtube eingestellt oder wurde das ohne ihr Wissen von Dritten getan, wie in Ihrem Artikel vom 16.0.2014 zu lesen? Das macht schon einen großen Unterschied, da dann eine Urheberrechtsverletzung beim "Hochlader" vorliegt.
Ansonsten finde ich diese ganze juristische Slalomfahrt unglaublich nervig und weltfremd. Warum hat die Konkurrenzfirma das Video auf ihrer Website? Um damit Geld zu verdienen. Ob das per direktem Hochladen oder "Framing", "Embedding" oder "Linking" geschieht, ist doch völlig irrelevant, da der optische Eindruck und die Vortäuschung eines selbst geschaffenen Inhaltes samt Urheber-Schaffenskraft der gleiche ist. Das scheint nur im denken einiger Richter nicht zu so zu sein. Nicht alles was Recht ist, ist gerecht.