Ihre Meinung zu EuGH-Urteil: Der Mindestlohn gilt nicht grenzenlos
Behörden können bei der Ausschreibung von Aufträgen zwar auf Mindestlöhnen bestehen - das gilt aber nicht, wenn ein Auftragnehmer die Arbeiten komplett von einem Subunternehmen im EU-Ausland ausführen lässt. Das hat der EuGH entschieden.
Was das heisst kann sich jeder Depp ausrechnen ,dann wird in Zukunft jeder Auftrag in irgendwelche Billiglohnländer vergeben.