Googl: Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen

Ihre Meinung zu FAQ: Wie funktioniert das "Recht auf Vergessen?

Wenn Websites Persönlichkeitsrechte verletzen, darf Google nicht mehr auf sie verlinken. Mit einem neuen Formular kann nun jeder die Entfernung von Suchergebnisse verlangen. Was ist dabei zu beachten? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

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14 Kommentare

Kommentare

Gast
Wem nützt's wirklich?

Das klingt zwar toll, ein Sieg über den Internetkraken, aber ich hab so den Verdacht, die einzigen, die sich die Mühe machen werden, sind Leute, die was zu verbergen haben. Vor zwanzig Jahren Doktorarbeit gefälscht? Mal sehen, ob man Plagiatstrollen die Arbeit nicht etwas erschweren kann; ich glaub nämlich, Google wird so viele Anträge kriegen, dass sie die meisten durchwinken und nicht bei jedem mit der Lupe hinschauen und einen Rechtsstreit riskieren. Also kann jetzt nicht nur Kim Jong Un die Vergangenheit frisieren.

Thomas Wohlzufrieden
Die haben den Bogen raus.

Wo ist der Fragebogen den ich ausfüllen kann, damit die NSA meine Persönlichkeitsrechte nicht verletzt? Zum Thema: Das ist doch nicht mehr, als eine schöne Absichtserklärung. Es muss sich jeder darüber im klaren sein das, was er einmal ins Web gibt, dort nie wieder richtig verschwindet. Das betrifft auch Fotos, die man an Freunde vergibt, und diese dort Missbräuchlich verwendet werden könnten. Also Vorsicht.

Dana
Nochmal zum Mitschreiben...

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Es handelt sich hier um die Unterdrückung von WAHREN Informationen.
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Jetzt wird es hunderttausende Löschersuchen geben. Der Zensur und dem Unauffindbar-Machen von unangenehmen Wahrheiten ist damit Tür und Tor geöffnet.
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Nicht nur Google, sondern auch andere "Suchmaschinen" sollen verpflichtet sein, die Suchergebnisse nach WAHREN Informationen auf Wunsch zu unterdrücken. Wie weit herunter erstreckt sich das. Herunter zu Bloggern? Herunter zu Archivlisten? Herunter zu....?
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Alles wegen eines Spaniers, der Pleite ging, und diese Tatsache der Öffentlichkeit verheimlichen wollte (und damit vor einem span. Gericht gescheitert war). Nun hat es Europa möglich gemacht.
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Es wird Zensur-Ersuchen nur so hageln... und Google wird den meisten stattgeben, man will ja nicht politisch anecken.
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Wer glaubt, daß diese Möglichkeit nicht von Politikern, Wirtschaftsbossen, und deren findigen Anwälten genutzt werden wird, der wird sich noch wundern.
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Nur für "kleine Leute"?
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Abwarten.

odoaker
So bitte nicht

Im Beitrag heißt es richtig:
"Google ist laut einem jüngst gefällten EuGH-Urteil verpflichtet, in seinen Suchergebnissen auf Antrag Links zu Inhalten auszublenden ..."

Nachdem der EuGH diesen Grundsatz klargestellt hat, wäre es m.E. jetzt aber Sache des Gesetzgebers und nicht eines profitorientierten Unternehmens, die Details zu regeln. Durch entsprechende rechtliche Festlegungen.

So lange das nicht geschieht, provoziert man, dass sich der "Bock" selbst zum "Gärtner" macht.

Und dann kommt dabei so etwas heraus:
Man soll auch noch seinen Ausweis in Kopie an den Datensammler geben!
Der "nebenbei" schon durch den "Antrag" mit der Nase darauf gestoßen wird, was eigentlich vergessen werden soll.
Und der natürlich (???) auch das auf ewig speichert.
Wie natürlich (???) auch der Link auf das zu vergessende Dokument außerhalb der EU erhalten bleibt.

Die Politik sollte sich dringend in die Lage versetzen (lassen), dass sie im Internet nicht länger "Neuland" sehen muss ...

Egalitaerus
Wie geht das "Recht auf Vergessen"?

Sterben? Zumindest kann es mir dann egal sein, sofern es mich nicht stört, was die Nachwelt über mich denken mag - wenn ich denn schon der Meinung bin, ich sei wichtig genug, ein Recht auf Vergessen zu haben...*

*ein wenig Pseudophilosophie ;-)

fischer Jüürgen
Umkehrung der Urteils-Anordnung-Folgen des Urteils

Es ist ungeheuerlich.
Das einzig Urteils - zulässige+ -notwendige des U-Spruches ist doch,
daß Google nur dann was persönliches weitergeben darf, wenn es die deutliche Erlaubnis des Betroffenen mit selber Beweistauglichkeit vor Gericht vorzuliegen hat, mit der Google glaubt "Persönli ohn Wissen des Betroffen" an die "Öffentlichkeit"weiter geben zu dürfen.

Woher soll der Betroffene wissen, auf welcher der millionen direkten + "abgelinkten" Google Infos /-Seiten das nicht Gewünschte steht + evtl beklagt werden kann.

Dreister geht's nicht, auch die Antwort des Datenschutzbeauftrageten ist dieselbe Frechheit:
-Die Aushebelung des Gerichtsbeschlusses über seine Formulierung was denn da nicht akzeptabel ist+
-Was google sich an Urteils-Umkehrg doch herausnimmt:
die von google angeeigneten "Recht-umkehrende Interpretationsfreiheit des Urteils"
=offensichtlich unakzeptabel+sofort im Rahmen einer sofortigen Verfügung/gegf Strafvollzug der entsprechenden Exekutive zu beantworten!

Egalitaerus
@ odoaker

"Die Politik sollte sich dringend in die Lage versetzen (lassen), dass sie im Internet nicht länger "Neuland" sehen muss ..."

Warum fällt mir in diesem Zusammenhang eine Zeile einer längst vergessenen Politrockgruppe ein: "Ein Zeitungsverleger: Ich lese nicht, ich lasse lesen..."?

Gruss,
Egalitaerus

Strandy
Ganz schlecht von Google.

Was sich Google hier leistet ist gar nichts.

In Europa werden zwar die Links gelöscht aber wenn ich anoymisiere und über einen amerikanischen Server einbuche kann ich alles wieder sehen. Das ist Wild West in absoluter Reinform und man muss endlich durchsetzen das Google vor Links erst Mal Erlaubniss einholen muß.(von den Verfassern der Links)
Außerdem ist es nicht gerade heldenhaft Führerschein oder Ausweiskopie vorlegen zu müssen wenn dann diese Daten wieder gespeichert werden.
Die Gesellschaft hat kein Recht auf Informationen von Privatpersonen die dazu nicht ausdrück Ihre Erlaubniss geben denn selbst das amerikanische Recht ist zum Beispiel beim Betreten von Grundstücken also Land da ebenso hart in der Rechtsprechung. Da kann einem passieren das mit Flinten auf einen losgeballert wird.
Das was hier als Datenschutz dargestellt wird ist das absolute Gegenteil dessen.

SonnyCrocket
Es ist noch einfacher

@Strandy
Du kannst auch einfach, Yahoo, Bing, etc. verwenden da sind die Links nämlich noch abrufbar.

Obi89
wowowow @Strandy

Eine Suchmaschine soll sich zuerst die Erlaubnis einholen? Was zum...?!
Wenn die Sachen nicht mehr ins Netz gehören, muss der Betreiber der Seite dafür gerade stehen, egal wie schwierig das auch umzusetzen ist!
Ich meine die Sachen sind immer noch einsehbar und so wie das jetzt ist, wird einfach nur ein Unternehmen benachteiligt.
Versteht mich nicht falsch, ich finde ja gut, dass man ein Recht auf seine Daten hat. Aber wenn dann sollte man auch an der richtigen Stelle anpacken!
Alles andere ist Zensur.

SonnyCrocket
Es ist noch einfacher

Du kannst einfach bei Yahoo oder Bing suchen, da sind die Links nämlich noch verfügbar

anki

Leider ist verstößt die Lösung zumindest in D wieder gegen den Datenschutz: Das Einscannen und Speichern von Personalausweisen verstößt gegen das Datenschutzrecht (VG Hannover, Urteil vom 28.11.2013, Az. 10 A 5342/11
§ 1 Abs. 3 S 1 BDSG, § 3 BDSG, § 28 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG, § 38 Abs 6 BDSG, § 14 PAuswG, § 20 PAuswG).
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Warum wird das nicht im Artikel erwähnt?

gulibert
Warum so umständlich und so viele Formulare?

Es geht viel einfacher: nichts ins Internet stellen, dann haben die Googles und Yahoos oder Bings dieser Welt nichts zu verlinken und wir auch keine Beschwerden anzumelden.
Ich meine, wenn ich bei einer Fernseh-Liveübertragung nackt übers Fußballfeld laufe, muß ich mich nicht am nächsten Morgen wundern, wenn ich von meinen Arbeitskollegen schief angeschaut werde.

Feidl
@ 21:36 von Strandy

Die Gesellschaft hat kein Recht auf Informationen von Privatpersonen die dazu nicht ausdrück Ihre Erlaubniss geben

Was hat Google damit zu tun?
Google verlinkt nur und die Webseiten, die die Informationen wirklich veröffentlichten, machten dies in den meisten Fällen juristisch korrekt, wenn nicht hätte man sich schon bei Veröffentlichung beschweren müssen.
Das Problem hier ist nur, dass die Webseiten auch nach Jahren noch öffentlich sind und das Google das dann unter bestimmten Umständen nicht mehr verlinken soll.