Gerichtspräsident Voßkuhle

Ihre Meinung zu Karlsruhe entscheidet über ESM-Klagen

Das Bundesverfassungsgericht fällt heute sein Urteil über mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM. Dabei geht es unter anderem um das Stimmrecht Deutschlands und die Beteiligung des Bundestags.

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12 Kommentare

Kommentare

Gast
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"des vom Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rechnungspakets"
.
witzig - da hat wohl die Autokorrektur zugeschlagen. Aber stimmt schon - die Rechnung kommt mit Sicherheit.

Gast

Also bei der Größenordnung ist doch jede Menge Gefahr für unseren Haushalt drin ... und das wo wir uns eigentlich keine neuen Schulden leisten können. Da sollte man über die grundsätzliche Frage nachdenken, ob die Regierung als "Bank" fungieren SOLLTE/darf.

Gast
reines Schattengericht -

und Voßkuhle sitzt mit Barroso und Schäuble im Vorstand der "Neuen Universitätsstiftung Freiburg" zusammen. Man kennt sich eben.
Na immerhin haben die Richter ihre Entscheidung diesmal nicht nach Brüssel abgegeben, obwohl natürlich das Ergebnis das gleiche sein wird. Zumindest werden wir von einem deutschen Gericht "gerichtet".

Gerhard Raden

Bei diesem Gericht ist der Tenor sowieso klar:

"Es entspricht zwar nicht dem Sinn und Wortlaut unserer Verfassung aber es dient ja einem guten Zweck und deswegen drücken wir für unserer Freunde mal wieder beide Augen zu."
Justitia ist ja schließlich auch auf beiden Augen blind.

Gast
Steuerzahlende

Vermutlich ist den Steuerzahlenden gar nicht bewusst, dass die 190 Milliarden fast 5 Tausend Euro pro Steuerzahler ausmacht. Und einige davon können so eine Last sicher nicht innerhalb eines Jahres ausgleichen, was bedeutet, dass man es z.B. über 10 Jahre in Raten zahlen müsste, mit Zinsen natürlich, damit die privaten Investoren, die das vorschießen, mit im Boot sind. Wie geschieht das? Durch Sozialabbau und Steuererhöhungen. Wollen wir wetten, dass das passiert?
Wenn es das ist, in das Sie ihre Arbeitskraft stecken wollen, dann: Weitermachen!

Gast
Die Würfel sind bereits gefallen...

Nicht nur die „Auslegung der Regelungen des ESM-Vertrages...sind mit einigen Unsicherheiten behaftet“, Herr Voßkuhle, sondern dies zieht sich als roter Faden durch das gesamte EU-Regelwerk, dass hier regelmäßig „situativ“ und „selektiv“ beliebig ausgelegt wird.

Es wäre somit mehr als überfällig, wenn nunmehr das BVerfG konkret normierte Grenzen aufzeigen würde, die eben nicht mehr frei interpretierbar sind.

So langsam gewinne auch ich den Eindruck, dass die Entscheidungsfreiheit des BVerfG, dass Bewusstsein der unabhängigen dritten Gewalt unter dem Einfluss der Politik und Interessenlage Europas mehr und mehr schwindet- gute Mine zum bösen Spiel gemacht wird, um nicht als Spielverderber und Bremser der Politik da zu stehen, was wiederum dem verfassungsmäßigen Auftrag entspräche, der nur das eigene GG zum Maß der Dinge erhebt und damit der Politik Grenzen aufzeigen muss.

Insoweit wird es keine Überraschungen mehr geben, da hat Herr Hempel Recht- die Würfel sind bereits gefallen…!

NonServiam
Der letzte Satz

Voßkuhle: "Über die Zweckmäßigkeit und die Sinnhaftigkeit des [...] Rettungspakets hatte das Bundesverfassungsgericht [nicht] zu entscheiden [...]. Das ist und bleibt Aufgabe der Politik."

Formal gesehen hat er ja vollkommen recht.
Moralisch betrachtet gibt es aus politischer Perspektive leider nichts zu sehen. (Die Moral kommt bekanntlich nach dem Fressen und zu fressen haben die reichlich).

Aus Voßkuhles Aussage kann ich aber herauslesen, daß die Politik sich diesem Thema nicht in alle Ewigkeit verschliessen, sondern endlich mal über Sinn und Zweck dieses Ermächtigungsinstituts ESM diskutieren sollte.

Leider scheinen unsere Politiker dieses Thema wie der Teufel das Weihwasser zu scheuen.

Glasbürger
Das Kind liegt doch schon im Brunnen!

Es läßt hoffen, daß sich das BVG immerhin noch mit dem ESM beschäftigt, doch was will es denn jetzt noch bewirken? Der ESM-"Vertrag" ist doch unumkehrbar!
D. steckt darin und kommt da nicht mehr raus.
Eine Chance wäre es vielleicht noch, die EU formell zu verlassen. Doch das werden unsere "Eliten" zu verhindern wissen. Immerhin ist die EU doch DAS Instrument schlechthin, uns alles aufzudiktieren, was wir nicht wollen und für das kein Politiker die Verantwortung übernehmen mag. So können sie immer sagen, wir haben nur befolgt, was Brüssel uns vorgab. Ganz alternativlos, wir konnten ja nichts dagegen tun.
Das vieles, das dann aus Brüssel kommt, von UNSEREN Politikern maßgeblich erfunden und auf den Weg gebracht wurde, wird natürlich verschwiegen.
Wäre das bekannt, könnte man ja nicht behaupten, von nix gewusst oder nur Anweisungen befolgt zu haben.
Es wäre besser, diese EU mit ihren "Kommissionen" einzustampfen, um sie ohne Lobbys und Eurokraten wieder aufzubauen. Durchs Volk!

Gast
Schwenk Haftung per Steuern + nach Steuern vom BVerfg begleitet

Solange die Umverteilung der Haftungsrisiken für fremde Staats- und Bankschulden (Rettungspakete EFSF/ESM und EZB-Ankäufe) auf die €päischen Völker lief, stand das BVerfG auf dem üblichen Standpunkt wie schon beim Regelsatz H4, was das GG nicht ausrücklich verbiete, sei der Politikgestaltung grundsätzlich erlaubt und erst danach könne man Einzelbeschwerden bearbeiten. Zuletzt schob man dem EUGH Entscheidungen zu, der nicht mal am Immunrecht des ESM kratzen darf.
Nachdem die Schuldenberge der somit erfolglosen Troika-Rettungsaktionen stiegen und ins Gewohnheitsrecht klammer Regierungen auszuarten drohten, trat Deutschland auf die Bremse der Staatsgarantieübernahmen. Fortan war der Steuerzahler (konkret Konzerne und Mittelstand in der Rezession der Pleite- und immer mehr Defizitländer) das vor Inanspruchnahme d. Fälligkeiten zu schützende Gut, auch der deutsche Sparer wurde für seine Gläubigerhaftung hier und vergemeinschaftet in der Bankenunion entdeckt, also was nach Steuern übrig ist.

Gast
@Glasbürger

Der ESM-"Vertrag" ist doch unumkehrbar!

Wissen Sie, dass ist ein Irrglaube. Natürlich möchten Vertragspartner ihre Privilegien gerne verewigen, aber kein Vertrag der Welt ist unumkehrbar.

Wenn Deutschland sagt : Nö ist nicht mehr.
Dann: Dann ist nicht mehr. Vertrag Adé.

NonServiam
@nome

"...denn der Teufel behauptet nie nett und sozial zu sein."

Doch! Das tut er.
Biblisch gesprochen, waren Luzifer und Konsorten sogar diejenigen, die dieses Kunststück am besten fertig brachten.

odoaker
Abwarten ...

Im Beitrag heißt es:
"Vom heutigen Urteil sind keine Überraschungen zu erwarten."

Vielleicht doch?
Zumindest die FAZ titelte vorgestern (1):

"Fehlende Rücksichtnahme
Kauder kritisiert Verfassungsrichter
Unionsfraktionschef geht auf Konfrontationskurs mit Karlsruhe. Die Verfassungsrichter rückten vom Grundsatz der Selbstbeschränkung ab, sagte Kauder in einem Interview."

War das nur ein "Pfeifen im Walde"?

(1) www.faz.net/aktuell/politik/inland/fehlende-ruecksichtn
ahme-kauder-kritisiert-verfassungsrichter-12849099.html