
Ihre Meinung zu BGH: Keine Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente
Für rezeptpflichtige Medikamente darf es keine Rabatte geben. Das gilt auch, wenn das Medikament im EU-Ausland mit Preisnachlass bestellt und in der heimischen Apotheke abgeholt wird. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt.
ist es zu behaupten dass durch den Wegfall der Rabatte es dem Kranken erspart bleibt erst den günstigsten Preis für das Medikament herusfinden zu müssen. Vielmehr wird das Gesetz bewirken dass der Wettbewerb ausgeschaltet wird und die Kranken noch mehr berappen müssen für medizinische Produkte. In D ist doch schon jetzt alles viel zu teuer was man in der Apotheke kaufen muss. Danke EU