Flugzeug am Terminal (Bild: obs/Fraport AG)

Ihre Meinung zu EU-Parlament stimmt über Reform der Fluggastrechte ab

Nach dem Willen der EU-Abgeordneten sollen Flugpassagiere mehr Rechte erhalten. Deutlich mehr, als die Kommission im Sinn hat. Eine entsprechende Verordnung hat nun das EU-Parlament verabschiedet. Doch auch die EU-Staaten müssen zustimmen.

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6 Kommentare

Kommentare

Gast

Na schöne Scheiße, die airlines straucheln alle, abgesehen von Sklaventreibern wie Ryanair, sowieso mit der Pleite und die EU drückt nochmal wild in die Wunden. Müssen sich Parlamentarier nicht wundern, wenn in 30 Jahren nur noch Ryanair und airlines aus Rumänien und Polen die innerdeutschen Flüge bedienen.

common_sense
No show

Von dieser Regel wusste ich bisher gar nichts, da der Fall noch nie eintrat. Ich bin empört, dass dies anscheinend gängige Praxis ist.
Diese Regelung muss fallen! Über den Rest kann man diskutieren.
Vielen Dank EU!

Manfred Schoenebeck
Falsches Bild

"Die Fluggesellschaften bekommen jedes Jahr in Europa 30 Milliarden Euro vom Steuerzahler geschenkt, weil sie im Gegensatz zur Bahn von der Kerosinsteuer und bei Auslandsflügen von der Mehrwertsteuer befreit sind", sagt Cramer."

Die auf internationale Flüge nicht anwendbare Mehrwertsteuer bekommt nicht die Fluggesellschaft geschenkt, sondern der fliegende Steuerzahler selbst. Die Fluggesellschaften sind hier einfach "nicht berechtigt" Umsatzsteuer auf im Ausland erbrachte Leistungen (stellvertretend für den Staat) aufzuschlagen. Das ist kein Privileg der Fluggesellschaften.

Hier zeigt sich ein grüner Politiker leider sehr populistisch. "Der Steuerzahler" ist ein Begriff zu dem eigentlich auch Firmen, wie Fluggesellschaften gehören und viele abhängig Beschäftigte sind nur deshalb Steuerzahler, weil es Firmen gibt, bei denen sie arbeiten. Aufwiegeln von "Steuerzahlern" untereinander läßt natürlich die steuereinnehmende Bürokratie als Robin Hood erscheinen. Wie demagogisch!

Gast
@no show, common_sense

Endlich. Das führt zu faireren Preisen. Geschäftsreisende, die an einem Tag Hin- und Rückflug buchen mussten immer teuer buchen. Mit den Billigtickets ist oft ein mehrtägiger Aufenthalt verbunden. Kauft der Geschäftsmann nun ein Hin- und Rückticket für Tag X hin und Tag Y zurück und dann noch eins für Tag X andere Richtung hin und Tag Y andere Richtung zurück, dann kann er an beiden Tagen günstig fliegen.
Dies wollte man durch die no show - Regel unterbinden.

Gast
@common_sense

Info: In Deutschland ist es so, dass die Fluggesellschaft das Recht hat bei Nichtantritt des Hinfluges und gewünschter Nutzung der Rück-, oder Weiterflüge eine Nachkalkulation des Tarifes vorzunehmen. Sollte es dann ( Gerade bei internationalen Flügen ) zu anderen Tarifen kommen, kann der Kunde nachbelastet werden ( D.h. er bezahlt u.U. etwas dazu). Sollte es günstiger werden, bezahlt d. Kd. nichts dazu. Dies ist eine faire Lösung- denn- und das vergessen Sie anscheinend- auch d. Passagier hat einen Beförderungsvertrag unterschrieben- z.B. für einen Hin-und Rückflug.Wenn dann nur der Rückflug genutzt werden soll (Weil z.B. bei internationalen Flügen OneWay Tarife teurer sind , oder andere Gründe vorliegen, weshalb ein Ticket in Bulgarien "billiger" ist als in Deutschland), dann wäre dies genau betrachtet Vetragsbruch. Im Übrigen streicht eine FG den Rückflug bei NoShow aus rein wirtschaftlichen Erwägungen- denn meldet sich d.Kd. nicht , geht man davon aus,er fliegt auch nicht zurück.

Gast
@floriakir

Obwohl ich oft innerdeutsch fliege, bin ich der festen Überzeugung, dass das ökologischer Wahnsinn ist. Transrapid wäre die bessere Lösung.