eugh

Ihre Meinung zu Überraschendes EuGH-Urteil: Ja zum Leerverkäufe-Verbot

Überraschung in Luxemburg: Die EuGH-Richter haben die Klage Großbritanniens gegen das EU-weite Verbot bestimmter so genannter Leerverkäufe abgewiesen. Es geht um den Verkauf von Wertpapieren, die der Händler zu dem Zeitpunkt noch gar nicht besitzt.

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45 Kommentare

Kommentare

Gast
Ein kleiner Schritt, aber keine Lösung des Zockerproblems

Ein Grund, dass die Geheimverhandlungen zum Freihandelsabkommen (Kanada ist durch, niemand berichtet und weiß was von dieser Hintertür der Konzerne) erstmal stagnieren.
Der Derivatehandel ist der Motor der Finanzwelt der Schattenbanken. Mit dem Aktienkauf auf Kredit fing es an, mit dem für Zentralbankregulierungen rechtsfreien Raum der Steueroasen ging es weiter und endete dann im Handel ohne realen Gegenstand, den Finanzwetten samt umfassenden Marktmanipulationen.
Ohne den von Asmussen und Merkel unter dem Neuliberalen Schröder lobbyierten
Derivatehandel hätte Deutschland heute keine 480 Mrd. € (1/5 des BIP) Ermächtigung für die Rettung deutscher Banken, keine Bad Banks mit über Tausend Milliarden Derivatewetten im Portfolio und anderen finanziellen Todbringern wie ABS und Europas Bankensystem wäre nun nicht so desolat.

Ein zockerfreies Europa bleibt dennoch eine Illusion, da das Kasino weitermacht. In Frankfurt sind über 10.000 "Produkte" registriert.

Bernd1
Gutes Urteil !

Dieses Urteil ist sehr vernünftig und hilft hoffentlich dabei die Finanzmärkte zu stabilisieren.
Deutschland war Vorreiter mit dem ersten Verbot von Leerverkäufen bereits im Jahr 2010, dann hat die EU 2012 nachgezogen.
Wenn es den Engländern nicht passt dass hier den Spekulationen Grenzen gesetzt werden dann müssen sie darüber nachdenken ob sie die EU verlassen wollen.
Genügend Drohungen in diese Richting gab es ja schon!
Für den Rest Europas wäre es wohl eine Erleichterung wenn die Blockierer von der Insel aus der EU austreten würden, für die Engländer selbst wohl eher nicht.
Aber das würden sie dann hinterher merken!

Upserver
Insulaner

Wenn die Briten immer wieder Alleingänge gegen Europa unternehmen, wäre es nicht besser oder Konsequent wenn sie aus der EU Austreten?
Das Pfund behalten, aber mit EURO spekulieren?
Nix da!

FreidenkenderGeist
Wenns hilft

Nur der Ausdruck "Bestimmte Leerverkäufe" macht mich etwas stutzig.

Also gibt es wohl Ausnahmen die von den Finanzgeiern bestimmt gut genutzt werden.

Warum tritt GB nicht endlich aus der EU aus? Ständig Rumgemeckere, ständig Sonderregeln fordern, aber schön weiter in der EU bleiben

Provinzposse
Ein klares „Nein“ den Zockern!!

Mag ja der eine oder andere Finanzjongleur behaupten, man verstehe die Leerverkäufe nicht, kann es bei Betrachtung durch den gesunden Menschenverstand einfach nicht hinkommen, dass Leute keine Mittel in die Hand nehmen und mit derlei Handelsgebahren selbst renommierte Bankhäuser in den Ruin treiben. Wer Geld hat, darf damit auf alle möglichen Finanzprodukte spekulieren, aber es sollte wenigstens Kapital vorhanden sein.
Wie heißt die Werbung: Ohne Los nix Moos, ohne Moos nix Los!!

NonServiam
mal was gutes

Es ist schon eine Seltenheit, daß mich eine Meldung aus den EU-Burgen Brüssel/Straßburg/Luxemburg freut.

Aber diese stimmt mich zumindest ein Stück weit positiv. Überhaupt scheint mir der EuGH (analog zum BVerfG) die letzte noch stehende Verteidigung der Demokratie und des Volkes Willen zu sein.

hl
@vanPaten

Stimme Ihnen zu, eine richtige Entscheidung, allein es wird nicht reichen.... - weil am Grundproblem keiner rühren will!

ladycat
Bravo!

Den Zockern muss endlich das Handwerk gelegt werden. Mit vielen undurchschaubaren Tricks ziehen sie erst die Leute und dann die Steuerzahler über den Tisch.
Da sich die Gierhälse natürlich schon an die Millionen gewöhnt haben, fällt der Entzug selbstverständlich schwer. Da müssen sie aber durch, ob sie wollen oder nicht.

Karl von Fallersleben
wichtig und richtig

Das ist mal eine Entscheidung des EuGH, deren Bedeutung nicht überschätzt werden kann. Für deutsche Juristen gehört es zum festen Stoff des Studiums, dass man lernt, dass man Sachen verkaufen kann, die einem nicht gehören (Abstraktionsprinzip).
Die Finanzmärke haben den Gedanken "ich verkaufe etwas, was ich nicht habe und schließe einen Vertrag, den ich zumindest zurzeit nicht erfüllen kann" mit einem riesigen Geschäftsvolumen (in Milliarden Euro oder USD) kombiniert. Das funktioniert nur, wenn sie dafür starke Währungen benutzen. Und genau diese Währungen, die wir Menschen für den Austausch von Waren und Dienstleistungen brauchen, gefährden die Finanzmärke mit Leerverkäufen. Ich bin der Ansicht, dass für die Rechtfertigung des Verbotes von Leerverkäufen auch der Notstandsgedanke reicht.
Wir Bürger sind darauf angewiesen, eine Währung zu haben, die uns möglichst viel Sicherheit bietet. Der EuGH schützt mit dieser Entscheidung uns Bürger, vielen Dank. Dafür ist der EuGH da.

Klaus-Dieter Festus
Was macht GB jetzt?

Dieses Urteil ist ein weiterer Stein im Mosaik der EU- kritischen Briten. Sie werden natürlich nicht aufgeben - sollen sie auch nicht!
Ein neuer Hinweis auf den Zerfall eines Gebildes, dass so, in dieser Form und unter den gegebenen Verhältnissen gerade vorhanden ist, wird sich bald zeigen. Keine Prophezeihung sondern ein Versprechen.

Den Laden für einenTag schliessen und mit einheitlichen Richtlinien unter Partner in Augenhöhe am nächsten Tag neu eröffnen.

Gast
Tropfen auf den heißen Stein….

Ein Urteil, dass Mut macht, dass doch noch nicht alles verloren ist, wenn gleich dies wirklich den berühmten Tropfen auf den heißen Stein darstellt.

@vanPaten:
Ihre Expertise ist mal wieder überragend- ein deutliches Dankeschön von mir!

Indes es sich wirklich abzeichnet, dass die Briten mit ihrem gepflegten "Prinzip der Nichteinmischung" (Europas in ihre Angelegenheiten) sich deutlich außerhalb der gegebenen Spielregeln stellen, u.a. auch weil sie teilweise völlig antagonistische eigene Ziele verfolgen- vielleicht sollten auch andere mal ganz laut und stringent über ihren Austritt nachdenken- weniger ist bekanntlich manchmal mehr…!

Gast
Gut so ! - besser wie gar nichts

Gut so - auch wenn ich glaube, es reicht nicht !
Die Briten können ja weiter beim Windhundrennen zocken - aber nicht mit Europa

GMAF
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung

Gutes Urteil - auch wenn es den Briten nicht passt. Wäre mal was Neues, wenn GB mehr Konkurrenzfähiges produzieren würde anstatt das größte europäische Kasino zu betreiben.

Was nun noch fehlt ist ein Verbot der Spekulation mit Nahrungsmitteln, Getreide, etc.

dummschwaetzer
Ich kann diese Entscheidung...

nur begrüßen. Die Regulierung der außer Kontrolle geratenen Finanzmärkte halte ich für eine der elementarsten Aufgaben von Europa. Natürlich wird dies den "Londonboys" in ihren Zockerbuden nicht passen, da sie ihrer unverschämten Gewinnen (und damit auch Boni) beraubt werden. Ich bin aber der Meinung, dass die Interessen der Allgemeinheit für sichere Finanzmärke vor der Gewinnmaximierung einiger weniger den Vorzug hat. Und wenn GB der Meinung ist, hier nicht mitgehen zu können, haben sie ja ddie Möglichkeit, die EU zu verlassen. Frei nach dem Motto: Reisende soll man nnicht aufhalten.

Allerdings sollen sie dann auch nicht angekrochen kommen, wenn Ihnen ihr Pfund um die Ohren geflogen ist.

Gast

Es gibt bei der Formulierung des Artikels nur einen fraglichen Punkt:
Es wird davon geredet, dass "bestimmte" Leerverkäufe verboten sind. Welche denn nicht? Das drängt sich der Verdacht nach Hintertürchen auf.

Leerverkäufe sind sehr eindeutig ein GLÜCKSSPIEL und gehören deshalb verboten.

Gast
kleine Frage

@vanPaten:
"mit dem für Zentralbankregulierungen rechtsfreien Raum der Steueroasen"

Was bitte soll ein "für Zentralbankregulierungen rechtsfreier Raum sein?"

Der Satz ergibt nur Sinn, wenn die Zentralbank Befugnisse hätte Gesetze zu erlassen oder zu beeinflussen.
Oder meinen sie die Finanzmarktaufsicht, die in manchen Fällen auch einer Zentralbank unterliegen kann. Warum dann aber Steueroasen? Da würde mir nur die Geldwäsche einfallen. Für alles andere bräuchte man nicht zwingend anonyme Konten oder Steueroasen.

Bernd1
@ 11:20 von vanPaten --- seltsamer zusamenhang!

Sie schreiben:
"Ohne den von Asmussen und Merkel unter dem Neuliberalen Schröder lobbyierten
Derivatehandel hätte Deutschland heute keine 480 Mrd. € (1/5 des BIP) Ermächtigung für die Rettung deutscher Banken....."
*
Was haben die 480 Mrd Bürgschaften für deutsche Banken mit dem Thema dieses Artikels und dem Derivatehandel zu tun?
Sehr wenig bis gar nichts!
Abgesehen davon dass diese 480 Mrd. Bürgschaften bis auf einen Rest von etwa 17 Mrd. Euro nichts mehr relevant sind weil diese Bankenrettung funktioniert hat und die Bürgschaften inzwischen abgemeldet werden konnten,
siehe:
www.fmsa.de/de/fmsa/soffin/
*
war hier auch ein völlig anderer Hintergrund verantwortlich.
Es war der US-Imobilienmarkt der 2007 zusammen gebrochen ist und die Finanzmarktkrise ausgelöst hat die dann zu der Bankenrettung auch in Deutschland geführt hat!
Es zeugt wohl eher von wenig Sachkenntnis diese Zusammenhänge so durcheinander zu bringen und alles über einen Kamm zu scheren!

Gast
Die Briten haben Angst

London ist ihr wirtschaftliches Rückgrat.

Ungezügelte Finanzmärkte sind gut für die britische Wirtschaft. Vielleicht sollte man Thatcher's Politik so langsam mal umkehren, sonst trifft die nächste Krise dieses Land noch härter.

Abgesehen davon: Daumen Hoch!
Viele kritisieren die EU, aber das meiste was sie macht ist gut und das sehen diese Kritiker nicht.

Nico Walter
Ich hab' da mal 'ne Frage

Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meinem Rechtsverständnis kann ich nur Dinge verkaufen, die mir auch gehören. Wird eine Sache verliehen, vermietet oder verpachtet, so geht zwar der Besitz (Verfügungsrecht) an den Leiher/Mieter/Pächter über, nicht aber das Eigentum (Herrschaftsrecht). Ohne Eigentum ist ein Verkauf nicht möglich, sprich illegal. Wenn ich ein Auto oder eine Wohnung miete kann ich die ja auch nicht verkaufen, selbst wenn ich die Absicht habe, sie zum Ende der Mietzeit zurückzukaufen. Aktien sind Sachwerte, warum sollte das hier also anders sein?

Thomas Wohlzufrieden
Leerlauf

Schon mal gut, das Englands Klage, die Leerverkäufe betreffend, ins Leere lief. Weitere Taten müssen aber folgen.

Gast
@. Bernd1

"Deutschland war Vorreiter mit dem ersten Verbot von Leerverkäufen bereits im Jahr 2010, "

Soweit die Theorie.

Die Praxis sieht aber anders aus.
Oder wie ist es erklärlich, dass z. B.
allein an der Frankfürter Börse
Tausende dieser Produkte registriert
sind und gehandelt werden?

M. E. liegt Frakfurt noch in Deutsch-
land.

Gast
Leerverkäufeverbot ist richtig, aber....

a) bei dem Urteil ging es weniger um die Sache als um die Autorität einer nicht demokratisch gewählten Institution, der europ. Finanzmarktaufsicht, über die Ländergremien hinweg Regelungen zu erlassen. Ich kann nicht beurteilen, ob man diese Grundsatzentscheidung später nicht noch bereuen wird.

b) Es ist wohlfeil, hier auf GB zu schimpfen. Von der Maßnahme ist zu 90% GB betroffen, die auch als einzige von Anfang an dagegen waren (was ich für falsch halte, aber das tut nichts zur Sache).

Man stelle sich bitte vor, die EU macht gegen das Veto der deutschen Regierungschefin ein Gesetz, das massiv die deutsche Autoindustrie trifft. (Wir wissen ja, wie schon beschlossene Gesetze mir nichts, dir nichts im letzten Moment noch geändert werden und danach rein zufällig Großspenden bei der CDU eintrudeln.) D hat immer Ausnahmen oder Regeländerungen für sich beansprucht, wenn dt. Politiker das für opportun hielten. da unterscheidet es sich wenig von GB, nur die Rhetorik ist anders.

Gast
eine kleine Anfrage:

Gilt dieses Verbot auch für Banken ausserhalb der EU?

Denn jede grosse Bank in Europa hat liierte Banken in den anderen vier Kontinenten, die dann leicht das Geschäft im Auftrag übernehmen könnten.

Manche Broker oder Trader würden sogar ihren Wohnsitz zum Schein ändern und von zu Hause weiter arbeiten. Ich denke dabei besonders an die HSBC (Hongkong and Shanghai Banking Corporation Limited), die sehr eng mit der London Stock Exchange verbunden ist.

Das basiert noch auf der Okupation von 1843 bis 1997.

Gilt dieser Schattenhandelsverbot auch für die Schweiz?

Und sind diese Geschäfte von ausserhalb der EU auch verboten, wenn sie in die EU-Banken einstrahlen?

Und wer kann das kontrollieren beim Internethandel, so viele freie Fachleute (die nicht an Banken gebunden sind) gibt es gar nicht.

Gast
Eigentum

Ich bin auch kein Jurist. Und ja, ich finde Ihren Einwand sehr gerechtfertigt. Es ist halt so, dass sich die Börse darauf geeinigt hat, bei Käufen und Verkäufen eine gewisse Verzögerung zum Eigentumsnachweis, bzw. Eigentumsübertrag einzuführen. Wenn man beispielsweise Aktien kauft und diese normalerweise recht schnell wieder verkauft (Daytrading) wäre es sehr aufwendig, für jeden dieser Vorgänge auch beispielsweise Papier hin und herzureichen. Dieses "Gewohnheitsrecht" ist durch Deregulation immer weiter ausgeweitet worden, bis hin zum ungedeckten Leerverkauf (man kann selbst Aktien verkaufen, ohne sie sich zumindest vorher geborgt zu haben). Hoffen wir, dass es wieder weiter zurückgefahren wird.
Für Aktien in Papierform werden auch andere Preise gehandelt als an den Börsen. Was oft für stimmberechtigte Stammaktien gilt, die nicht für Spekulationen, sondern als Besitznachweis eines Unternehmensanteils mit dem man auch auf das operative Geschäft einwirken will.

Gast
Die Richtung stimmt....

allerdings braucht es noch viel mehr. Der City of London, die Machtzentrale des Geldes dieser Welt die keiner Reglementierung irgendwelcher Staaten (auch nicht England) Unterliegt. Macht halt diese Art von Geschäfte woanders, oder findet neue Schlupflöcher. Denn die Gesetzgebung ist Leider viel langsamer als der Geldhandel dieser Welt. Ziel müsste sein das daß Geldmonopol allein in Staaatliche Hände liegt, und das wiederrum vom Volke mitentschieden wird damit es Gerechter Eingesetzt und Verteilt wird. Solange es Weltweit in Privaten Händen einzelner ist (vorgestern hörte ich im Radio das nur 85 Menschen dieser Welt die hälfte des gesamten Vermögen dieser Erde besitzt),bleibt die Masse der Menschheit an deren Tropf.

Bernd1
@ 13:05 von europeo

Sie schreiben:
"Die Praxis sieht aber anders aus.
Oder wie ist es erklärlich, dass z. B.
allein an der Frankfürter Börse
Tausende dieser Produkte registriert
sind und gehandelt werden?
M. E. liegt Frakfurt noch in Deutsch-
land."
*
Sie haben Recht mit der Annahme dass Frankfurt in Deutschland liegt, das bestätige ich Ihnen gerne! Verwechseln Sie aber bitte nicht Äpfel mit Birnen.
Es gibt in Deutschland seit 2010 ein Verbot von Leerverkäufen bestimmter Produkte wie Aktien.
siehe:
www.tagesschau.de/wirtschaft/leerverkaeufe112.html
*
Das Verbot in der EU welches von diesem oben genannten Urteil bestätigt wird umfasst etwa die gleichen Produkte.
Es gibt andere Produkte deren Leerverkäufe leider weiterhin erlaubt sind wie z.B. Derivate.
Fakt ist dass Deutschland bei den jetzt geltenden Leerverkäufen Vorreiter war!
Es ist noch nicht alles su wie es sein könnte, aber die deutsche Regierung ist bei wesentlichen Themen immer wieder Vorreiter ist wie auch die Einbeziehung privater Gläubiger etc.

Gast

Finanzplatzsorgen. Es gibt wichtigere Sorgen. Aber unter der Leitung neoliberaler Gehirnwäschler bekommen die Politiker und wir eingeredet, dass ohne Markt und ohne Börse nichts läuft (bzw. alles den Berg runter geht). Alles Lügen. Denn mit Markt gehts abwärts mit der Gesellschaft, die der einzige legitime Nutzniesser sein sollte (Hallo? Geld verpflichtet!).

Und vor allem mit der Börse wird es einen Knall geben, der die Währungen mit einschliesst.
Das ist mit den Schulden längst nicht mehr zu retten. Die Spekulanten warten nur auf ein Zeichen, dass die Wertevernichtung (Kurszerfall) beginnt. Dann können die Briten ihre Finanzplatzsorgen vergessen, weil es keine Finanzen mehr gibt.

Gast
@Bernd1

Ein Verbot von Leerverkäufen sollte ALLES beinhalten, denn das ist doch kein echter Handel mehr der dazu dient Waren vom Produzenten zum Verbraucher zu bringen, sondern nur eine reine Spekulation (also eine Form von Glücksspiel). Das braucht keine Wirtschaft und daraus wächst auch nichts. Warum einige Formen von Leerverkäufen doch noch erlaubt sind ist mir schleierhaft.

Gast
Eigentum

@MUJO: Die Ungedeckten Leerverkäufe verkaufen keine Aktien, die sie nicht besitzen, das wird immer etwas falsch dargestellt. Es handelt sich viel mehr um die Verpflichtung an einem bestimmten Tag so und so viele Aktien zu verkaufen. Ähnlich einem Lieferanten, der Vorkasse verlangt. Ob er dieses Produkt besitzt oder nicht ist egal, da er ja nur zugesichert hat es zu einem bestimmten Termin zu "liefern".

wibo
Aktien in Papierform?

"Für Aktien in Papierform werden auch andere Preise gehandelt als an den Börsen"

Gibt es die für aktive Unternehmen denn noch? Sind das nicht eher historische Papiere, ohne Wert (außer ideellem)?

Gast
Glücksspiel mit Betrugspotential

Das Hauptübel ist die Schönrederei mit verharmlosenden Begriffen. Würden wir (vor allem auch die Medien) hier Klartext reden, dann wäre das Problem vermutlich längst vom Tisch. Nicht Leerverkäufe, sondern staatsgefährdendes betrügereisches Glückspiel wäre die korrekte Bezeichnung. Und diese verwendet würde den Geist des Banksterunwesens in der Wahrnehmung dort einordnen, wo er hingehört, nämlich in die Hinterhöfe der Halbwelt mit Anklang zum organsisierten Wirtschaftsverbrechen.

Nico Walter
@ Am 22. Januar 2014 um 13:31 von EricCartman

„Sie gehen zum Händler und schließen einen Kaufvertrag über ein Auto ab. Der Händler ist nicht Eigentümer Ihres zukünftigen Wagens, auch der Hersteller nicht. Das Fahrzeug ist ja noch nicht produziert. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug abzunehmen, sobald es gebaut wurde und haben dafür einen festen Preis.“

Das ist in meinen Augen kein Leerverkauf, sondern ein Termingeschäft, also ein Vertrag, der heute geschlossen aber erst in der Zukunft erfüllt wird. Das ist ja auch OK. Ein Leerverkäufer aber verkauft ja heute schon Aktien. Die müssen natürlich heute schon existieren, er muss sie ja auch heute schon liefern, folglich muss er sie sich auch irgendwie besorgt (geliehen) haben. Aber geliehen ist eben nicht gekauft, folglich sind sie nicht sein Eigentum und er sollte sie auch nicht weiter verkaufen dürfen.

tisiphone
@wibo

Es gibt Aktien in Papierform. Für alle Unternehmen kann man die ausdrucken lassen (also wenn man sie auch gekauft hat natürlich). Ich weiss das, weil ich einmal für eine Broschüre eine abbilden wollte.
Selbst die Firmen haben von ihren eigenen Aktien keine in Papierform vorliegen.

Die muss man dann bestellen und die wird extra gedruckt. Ich erinnere mich, dass das ca. 70 Euro gekostet hatte (zzgl. des Börsenkurses).

Also ist das nicht ein Sonderpreis für Papieraktien, sondern schlicht die Kosten für das Drucken.

Nico Walter
@ Am 22. Januar 2014 um 13:50 von Spoing

„Es handelt sich viel mehr um die Verpflichtung an einem bestimmten Tag so und so viele Aktien zu verkaufen.“

Auch hier nein, genau das ist es nicht. Auch das ist ein Termingeschäft. Die können zwar an der Börse ähnliche Effekte haben wie Leerverkäufe, sind aber etwas anderes. Bei einem Termingeschäft verpflichte ich mich, zur Fälligkeit etwas zu verkaufen (was mir bei Vertragsabschluss noch nicht gehören muss und ich mir noch anderweitig beschaffen kann). Bei einem Leerverkauf verpflichte ich mich, zu einem bestimmten Termin eine Sache zurückzugeben, die ich mir nur geliehen habe, die ich aber zwischenzeitlich verkaufe in der Hoffnung, sie mir zu Fälligkeit günstiger zurück kaufen zu können. Da ich durch das Leihen aber nur den Besitz, nicht aber das Eigentum an einer Sache erworben haben ist das nach meinem Verständnis eigentlich illegal. Aber vielleicht kann ein Jurist das mal erläutern?

Gast
hmjoa... mal wieder nur Symptome bekämpft, aber.. ein Anfang...

Wenn eine Privatperson Leerverkäufe tätigt, sieht das so aus: A verkauft 1000 Aktien für je 100 €, die er gar nicht hat. Das eingenommene Geld hinterlegt er. Steigt die Aktie, muss er nachschießen. Verdoppelt sich der Kurs, muss er eben 100.000€ nachschieben. Kann er dies nicht, muss er kaufen. Nennt sich Squeeze out, und zeigt ganz deutlich, wie riskant Leerverkäufe sind. Allerdings nur für Herrn A.

Tätigt eine Bank Leerverkäufe, in der Regel für viel größere Summen, hinterlegt sie keine Sicherheiten, und niemand zwingt sie zum Squeeze out. Hat sie sich verzockt, weil sich der Wert der Aktie vervierfacht hat, stehen 1 bis 3% Eigenkapital einem Verlust von 300% gegenüber. Und weil die Bank das nicht zahlen kann, bleibt dieser Verlust an den Geschäftspartnern, oder uns hängen.

Jetzt werden Leerverkäufe verboten, aber die Banken dürfen mit anderen Methoden trotzdem ungedeckt weiterzocken. Toll.

Zwingt die Banken doch endlich dazu, Rücklagen in Höhe des möglichen Verlustes zu bilden

Gast
Briten in Europa

Gut für sie?
1. Sie können mit ihrem "Finanzplatz" bei uns abkasssieren: Den Euro schwächen und ihr Pfund behalten
2. Sie sind mitten im Internetverkehr und können leicher abhören
Gut für uns?
Da fällt mir gerade nichts ein!

Gast
zum Thema Leerverkäufe

Leerverkäufe sind normal.

Wenn ein Bauunternehmen Wohnungen/Häuser verkauft, die es noch gar nicht gebaut hat, sind das Leerverkäufe.

Wenn ein Bauer seine Ernte vom nächsten Jahr heute schon verkauft, um den Verkaufspreis gegen Schwankungen zu sichern, ist das ein Leerverkauf.

Ein Jahresabo bei einer Zeitschrift ist auch ein Leerverkauf, denn man bezahlt heute für etwas, was erst in Wochen oder Monaten gedruckt wird.

An den Finanzmärkten (heutzutage): Der Verkäufer muss sich die Papiere leihen, um sie zu verkaufen, und später muss er sie wieder kaufen, um sie zurückgeben zu können. Das ist nicht anders, wie wenn man sich Geld leiht, um davon ein Haus zu kaufen, das man später wieder verkauft.

Deswegen ist ein Verbot von "Leerverkäufen" kein Gesetz der Legislative, sondern bloß eine situationsbedingte, jederzeit aufhebbare Entscheidung der Börsenaufsicht, also einer Behörde.

Varana
Timing - Frage an die Experten

Da hier gerade einige Leute die Mechanismen erklären, hätte ich auch eine Erläuterungsbitte. Ich verstehe das Timing bei ungedeckten Leerverkäufen nicht.

Also jemand verkauft ungedeckt 1 Aktie, muss aber nach z.B. 3 Tagen erst liefern. Ok.

Nach 2 Tagen kauft er selbst die Aktie ein, die er liefern will. Ok.

Aber die gekaufte Aktie bekommt er doch auch erst nach etwa 3 Tagen. Muss der Ungedeckt-Leerverkäufer sich dann regelmäßig für die Verzögerung entschuldigen oder Strafen bezahlen oder wie funktioniert das?

Gast
@ Spoing 12:13. rechtsfreier Raum für Fiatkredit = Fiatschulden

Die ZB regulierten auf ihrem Staatsterritorium über ZB-Kredite und Zins die eigene Menge an Zentralbankgeld im Umlauf, um auftragsgemäß Preisstabilität (Fed auch Beschäftigung) zu sichern (Zinskorridor aus Einlagen- und Kreditzins). Ein eigentlich geschlossenes regulierbares System.
Die Großbanken lagerten Ersparnisse (v.a. die Gewinne der superreichen Kapitaleigner) in SPV (Special purpose vehicle oder Hedge Fonds bzw. Schattenbanken per Kredit) aus und siedelten diese auf Steueroasen (Cayman, BVI)... an. Sie agierten wie Banken (Kredite= Schuld an Oase), waren aber keine und damit unreguliert.
Von dort griffen sie in Börsen, Fonds, Immobilien, Versicherungen etc. ein, während ihre Mutterbanken die Derivate entwickelten, legalisierten und verhökerten. Man brauchte füs Investmentbanking auf Kredit + leer dafür kein ZB-Geld (+nationale Ersparnisse) mehr, weshalb deren Mengenregulierung nicht mehr griff.
Die int. Fiat-Geldmenge = schuld schoß gehebelt hoch - Blasen und Kreditkrisen.

Gast
@Abaladar

Es mag zwar "üblich" sein, dass ein Bauer seine Ernte verkauft bevor er sie in den Händen hat, ABER das ist nicht normal. Außerdem ist dieses System nur für den Händler von Vorteil, denn der fragt Ware ab und bestimmt den Preis. In der Landwirtschaft haben wir schon lange keine akzeptable Vergütung mehr für die Produkte und der Handel/die Spekulation hat zu viel Gewinn.

Das "System Leerverkauf" ist an sich schlecht.

Nico Walter
@ Am 22. Januar 2014 um 15:09 von Abaladar

„Wenn ein Bauunternehmen Wohnungen/Häuser verkauft, die es noch gar nicht gebaut hat, sind das Leerverkäufe.“

„Wenn ein Bauer seine Ernte vom nächsten Jahr heute schon verkauft, um den Verkaufspreis gegen Schwankungen zu sichern, ist das ein Leerverkauf.“

„Ein Jahresabo bei einer Zeitschrift ist auch ein Leerverkauf, denn man bezahlt heute für etwas, was erst in Wochen oder Monaten gedruckt wird.“

Das alles sind Termingeschäfte, um die geht es hier nicht. Man muss allerdings einräumen, dass einige Quellen Termingeschäfte zu den Leerverkäufen zählen. Dann muss aber auch zwischen Termin- und Kassageschäften unterschieden werden. Hier geht es definitiv Kassageschäfte.

jautaealis
Da Großbritannien ohnehin von jenseits des Atlantiks ...

... dafür bezahlt wird, dass es Europa zerstört oder zumindest künstlich kleinhält, benötigen wir es auch nicht mehr in der Europäischen Union! Wenn durch seinen Rauswurf zugleich die Finanzmärkte mit einem Schlag regulierbarer werden, umso besser... (Nota bene: Das späterhin unabhängig werdende Schottland nehmen wir als guten Freund dann selbstverständlich wieder auf in unsere stolze Staatengemeinschaft.......)

Gast
@ Bernd1: Soffin für bad banks war wegen MBS/ABS-Derivaten

"Was haben die 480 Mrd Bürgschaften für deutsche Banken mit dem Thema dieses Artikels und dem Derivatehandel zu tun?
Sehr wenig bis gar nichts!"

Die US-Hypothekenkrise führte wegen der hiesigen Legalisierung von derivativen Wetten zum Ankauf von Derivaten

(MBS als ABS, also gebündelte Hypothekenverträge mit hohen Ausfallraten der pleite Wohneigentümer sowie CDS-Wetten auf Kreditausfälle wie von der AIG übermäßig angenommen)

durch v.a. Staatsbanken, deren Schattenbanken auf Steueroase wie HRE und z.T. Sparkassen, Vers. u. Kommunen

(die Kredite gingen ja auch von unseren Superreichen zu den US-Käufern, die unfähigen Staatsbanker retteten sie durch unkontrollierten -Asmussen IKB, Bafin u. FM Steinbrück generell- Forderungsankauf),

wonach die Zahlungsausfälle die Forderungspapiere toxisch machten und die durch fehlendes staatl. Eigenkapital für diese Risiken unabgesicherten Bankbilanzen die Pleite nahebrachten. Ergebnis bad banks auf Staatskosten (z.B. 1064 Mrd. $ Derivate).

Melanda
Nur eine homöopatisch Dosis!

Es sind sind ja Leerverkäufe nicht generell untersagt, sondern nur in bestimmten Fällen. Diese Begeisterung der Foristen kann ich nicht nachvollziehen. Es ist vielmehr so, dass man den ``Spielern`` sagt, jede 10. Pokerrunde auszusetzen. Ich weiss wovon ich rede. Als brasilianischer Sojaproduzent verkaufe ich schon seit Jahren über die Warenterminbörse. Urspünglich eine vernünftge Einrichtung um Produzenten und Käufer zusammen zu bringen. Eines Tages sagte mir mein Börsenmakler, ob ich wisse m dass sich an meinem real vorhandenen Soja 97% Leergeschäfte ``ranhängen``. Bezahlen muss das Ganze entweder der Verkäufer (bei steigenden Preisen) oder der Käufer (bei fallenden Preisen) und immer der Endverbraucher und die hungernde Weltbevölkerug. Und daran hat sich aber überhauptnichts geändert.

Peter G.
@ Nico Walter

Wenn ich einen Neuwagen verlease, so wird am Ende der Laufzeit ein Restwert fällig, den i.d.R. der Händler der LEasingbank bezahlen muss. Jetzt kann ich als Händler ziemlich frei entscheiden, wie hoch ich den ansetze. Die Differenz, die zu finanzieren ist wird dadurch geringer, ergo geringere Rate oder mehr Marge bei Leasingbeginn für mich als Händler. Der Wagen gehört als Eigentümer die ganze Zeit der Bank. Ich "wette" einen Restwert und sehe am Ende, wie gut das Gesamtgeschäft war.

Beim Leerverkauf leihe ich mir Aktien, zahle aber später (zum vorher vereinbarten Preis) bzw. gebe die Aktien wieder zurück.
Wenn ich jetzt 100 Aktien à 100 Euro verkaufe und nach 2 Wochen nur 90 Euro zahlen muss, um die wieder zurück zu geben, habe ich ´nen Tausender im Sack und Sie Ihre Aktien wieder. Rechtlich einwandfrei nach BGB bzw HGB, was das Auto angeht. Welche GEsetze genau für´s Aktienrecht zuständig ist, weiß ich nicht.