SEPA

Ihre Meinung zu Widerstand gegen SEPA-Verschiebung

Nach den Notenbanken hat sich auch die Bundesregierung für einen schnellen Start des neuen Zahlungsverfahrens SEPA ausgesprochen. Damit gerät der Vorschlag der EU-Kommission ins Wanken, den Start um ein halbes Jahr auf den 1. August zu verschieben.

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34 Kommentare

Kommentare

Philos
"vor allem die Verbraucher" profitieren? Falsch!

EZB-Präsident Mario Draghi meinte, dass "vor allem die Verbraucher" von einem frühen Starttermin "profitieren würden".

Die (manuelle) Eingabe von IBAN und BIC stellt für den Verbraucher ein erhöhtes Fehlerrisiko dar. Landet eine Überweisung wegen eines "Tippfehlers" auf einem falschen Konto, dann hat der Verbraucher keinen Auskunftsanspruch über Name und Adresse des (falschen) Zahlungsempfängers. Folglich kann er den fälschlich überwiesenen Betrag nicht zurückfordern.

Der Verbraucher ist in diesem Fall vom Wohlwollen seiner Bank abhängig, die jedoch die Auskunftserteilung oft ablehnt oder von (hohen) Gebühren abhängig macht. Der Verbraucher hat keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung.

Bundesamt für Verbraucherschutz und andere Stellen haben dieses Problem anscheinend bisher nicht erkannt oder messen ihm noch keine Bedeutung bei.

Die Aussage "vor allem die Verbraucher" würden von SEPA profitieren, ist aus meiner Sicht nicht haltbar.

Mike Mokker
Lächerlich

Ich denke man sollte die Umstellung nicht verschieben.

Riesige Unternehmen bekommen die Anpassung nicht auf die Reihe? Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

dragon89
SEPA- Verschiebung?

Ich finde dieses Thema und wie die Deutschen damit umgehen teilweise einfach lächerlich. In anderen Ländern der EU so zum Beispiel Luxemburg muss man für Inlandsüberweisungen schon seit Jahren das SEPA verfahren benutzen.
Es ist seit Jahren bekannt, dass dieses System kommen wird und nun seit einem Jahr wann es kommen soll, warum soll die Umstellung da nicht zu dem geplanten Termin möglich sein?

MaWo
SEPA-Verschiebung

Wer nach dieser sehr langen Umstellungszeit immer noch nicht umgestellt hat, für den reicht die Verlängerung (egal mit welchem Termin) auch nicht aus.
Das sage ich als "Hobbyverwalter" einer Wohnungseigentumsanlage der mit Banken "nichts am Hut hat", aber bereits umgestellt hat.
Was aber im Argen liegt:
Lastschriften im Basis-Verfahren (Hausgeldzahlungen) können für zwei Monate ohne Begründung zurück gerufen werden. D.h. die Verwaltung ist gut beraten für zwei Monate den möglichen Ausfall auf das Konto zu belassen, damit die Gemeinschaft ihre Verpflichtungen auch promt und ordnungsgemäß erfüllen kann.
Weder das BmF, noch Verbände sehen allerdings einen Handlungsbedarf dies so zu ändern, dass -ordnungsgemäße- Lastschriften eben nicht rückrufbar sind. Merkwürdigerweise ist genau der Rückruf im Lastschriftverfahren für das Gewerbe nicht möglich, damit der Zahlungsverkehr nicht zusammenbricht.
Auch wenn nun nicht alle Hausgeldzahler ihre Beträge zurück rufen, warum keine Gleichheit?

karwandler
re mawo

"Weder das BmF, noch Verbände sehen allerdings einen Handlungsbedarf dies so zu ändern, dass -ordnungsgemäße- Lastschriften eben nicht rückrufbar sind."

Und woran soll eine Bank die ordnungsgemäßen von den nicht-ordnungsgemäßen Lastschriften unterscheiden?

Resttraffic
Verschlafen

Wer diese Umstellung so lange verschlafen hat, hat einfach pech gehabt spätestens wenn die Überweisungen nicht mehr aktzeptiert werden werden die Betreffenden Unternehmen oder Personen alles umstelles müssen.

Gast
ich verstehe immer...

noch nicht warum kompliziertere nummern geld sparen sollen...
eingabe des landes ,der nationalen blz und der Kontonummer müßten doch genauso funionieren...alles eine frage der organisation...

karwandler
re philos

"Die (manuelle) Eingabe von IBAN und BIC stellt für den Verbraucher ein erhöhtes Fehlerrisiko dar. Landet eine Überweisung wegen eines "Tippfehlers" auf einem falschen Konto ..."

Kann gar nicht wg. Prüfziffer.

Allerdings können Sie beim bisherigen System auf ein "falsches" Konto überweisen und dann zusehen, wie Sie wieder an Ihr Geld kommen.

Genau da wird es sicherer als bisher.

karwandler
re odindonar

"eingabe des landes ,der nationalen blz und der Kontonummer müßten doch genauso funionieren...alles eine frage der organisation..."

Denken Sie mal scharf nach, warum es Postleitzahlen gibt.

Eingabe des Landes und des Ortes müßte doch auch genügen, oder?

Quillor
Es wird nichts...

...so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich erinnere mich noch gut an das Geschrei bei der Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen. Kräht heute kein Hahn mehr danach.

Gast
Tippfehler

@Philos
"Die (manuelle) Eingabe von IBAN und BIC stellt für den Verbraucher ein erhöhtes Fehlerrisiko dar. Landet eine Überweisung wegen eines "Tippfehlers" auf einem falschen Konto, dann hat der Verbraucher keinen Auskunftsanspruch über Name und Adresse des (falschen) Zahlungsempfängers. Folglich kann er den fälschlich überwiesenen Betrag nicht zurückfordern. "

Die Prüfziffer (die 2 Zahlen nach der Länderkennung) ist nicht umsonst hinzugekommen sondern um Tippfehler automatisch zu erkennen. Nur wenn man sich zufällig so dermaßen PERFEKT Total vertippt das auch diese wieder dazu stimmen sollte - dann ja.

alex.o
@Philos: Sinn der IBAN offensichtlich nicht erkannt...

Die (manuelle) Eingabe von IBAN und BIC stellt für den Verbraucher ein erhöhtes Fehlerrisiko dar. Landet eine Überweisung wegen eines "Tippfehlers" auf einem falschen Konto, dann hat der Verbraucher keinen Auskunftsanspruch über Name und Adresse des (falschen) Zahlungsempfängers. Folglich kann er den fälschlich überwiesenen Betrag nicht zurückfordern.

Sie haben offensichtlich Aufbau und Sinn der IBAN noch immer nicht erkannt. Neben der Länderkennung (für deutsche Konten immer DE) enthält diese als 3. und 4. Stelle eine Prüfziffer, die sich aus den nachfolgenden Stellen errechnet. Gerade diese Prüfziffer soll helfen Zahlendreher zu vermeiden.

Rainer Niemann
Das SEPA-Verfahren ist

eine sinnlose Verschlimmbesserung des Zahlungsverkehrs! Der einzige Zweck dieses Unsinns ist die Überwachung des GESAMTEN Zahlungsverkehrs (durch wen auch immer). Mit Iban und BIC fällt es den Überwachern viel leichter schnell so genannte "verdächtige" Zahlungen zu identifizieren. Das dient doch nur der weiteren Ausforschung der Bürger.

v.G. Niemann

gtsml
Lastschrift-Rückgabe

Einzugsermächtigungs-Lastschriften (Inland!) können ebenfalls 8 Wochen lang zurückgegeben werden. Und Basis-Lastschriften (SEPA) können von jedem, auch vom Gewerbe, zurückgegeben werden. B2B-LS können, wie schon Abbuchungsauftrags-LS, nicht zurückgegeben werden.

Es ändert sich ja viel beim LS-Verfahren durch SEPA. Die Rückgabemöglichkeiten jedoch ändern sich tatsächlich pratkisch überhaupt nicht.

laaspher
Warum diese Verschiebung?

Ich kümmere mich ehrenamtlich um die Finanzverwaltung verschiedener Vereine etc. und habe die SEPA-Umstellung für Zahlungen und Lastschriften völlig problemlos innerhalb eines Samstagnachmittags für insgesamt acht Konten erledigen können. Beitragslastschriften etc. laufen bereits seit Mitte 2013 per SEPA, Überweisungen inzwischen auch. Meine Meinung: wer heute noch die zu kurze Umstellungszeit und Umstellungsprobleme thematisiert, beweist damit eigentlich nur, dass er die letzten Monate tief und fest auf beiden Augen verpennt hat. Und dass dies ausgerechnet große Firmen sein sollen, mit riesigen Finanzabteilungen und Buchhaltungen, wirft aus meiner Sicht ein bezeichnendes Licht auf die Kompetenz dieser Unternehmen. Wenn die so etwas Simples schon nicht "wuppen", was wollen die denn dann machen, wenn wirklich mal etwas Schwerwiegendes erledigt werden muss? Trauerspiel!

Abydos
was lernen wir?

sepa war und ist nach wie vor eigentlich nur fuer unternehmen wichtig, um ihren internationalen zahlungsverkehr innerhalb des euroraumes zu vereinfachen (und dreimal darf man raten, welches extrem exportschwache land da als oberbremser auftrat...), und entsprechend ist sepa eigentlich auch nur fuer unternehmen und behoerden ein echtes problem, denn, hand auf's herz, wieviele durchschnittsbuerger taetigen im monat mehr als eine auslandsueberweisung?

es ist das gleiche propagandasystem wie bei der einfuehrung des euro, wo die buerger mit dem argument gekoedert werden sollten, sie muessten nun nicht mehr muehselig umtauschen. inzwischen hat auch wohl der letzte gemerkt, dass man so oft im jahr diese vereinfachung gar nicht nutzt.

das wirkliche problem bei sepa ist, dass die banken es geschafft haben, sich vom laestigen abgleich von kontonummer und kontoinhaber zu entledigen, sprich, es gibt keine pruefung mehr, und das kann im schlimmsten fall heissen, geld weg, fuer immer.

danke eu!

triple-U
So gut wie unmöglich

Dass bei einem Tippfehler die Überweisung bei einem falschem Zahlungsempfänger landet, ist praktisch ausgeschlossen. Die Prüfzahl (die ersten beiden Ziffern) der IBAN berechnen sich über die Funktion modula97 aus der Kombination aus BLZ und 10stelliger Kontonummer. Dadurch ist es fast unmöglich bei einem Zahlendreher oder Tippfehler trotzdem eine gültige IBAN zu erzeugen - ich habe es noch nicht exakt berechnet, aber es dürfte deutlich wahrscheinlicher sein den Jackpot beim Lotto 6 aus 49 zu knacken.
Im Normalfall erzeugen Sie also durch einen Tippfehler lediglich eine ungültige IBAN und Ihre Bank wird den Betrag auf Ihr Konto zurück überweisen. Unter anderem aus diesem Grund profitieren die Verbraucher von SEPA.

Gast

Eine Fristverlängerung sollte unbedingt befürwortet werden. Dabei müssen wir in erster Linie unsere Vereine im Blick haben. Hier sind es in der Masse Ehrenamtliche, die nicht wie in den Unternehmen während ihrer bezahlten Arbeitszeit sich damit beschäftigen können. Ich selber leite einen Förderverein, der letztes Jahr gegründet wurde. Wir hatten seit der Gründung SEPA auf dem Plan und z. B. gleich SEPA-Lastschriftmandate ausfüllen lassen. Zu der Zeit (nicht mal ein Jahr mehr bis zur Einführung) gab es selbst bei den Kreditinstituten noch nicht viele Ansprechpartner, die auch richtig im Stoff standen. Im Dezember erfuhren wir zufällig, dass unser Lastschrifttext, den wir extra bei unserer Hausbank hatten prüfen lassen, noch der Verbesserung bedurfte. Ein halbes Jahr Aufschub sollte nun wirklich nicht weh tun.
Grüße

Gast
Für internationale Überweisungen vereinfacht...

Ist ja toll, dass internationale Überweisungen jetzt einfacher sind - aber die nationalen werden dafür jetzt um einiges komplizierter mit diesem Rattenschwanz an Zahlen. Aber wir haben ja seit einigen Jahren den tollen Service bei den Banken, dass wir die Überweisungen selber tätigen dürfen. Wenn wir also jetzt statt 2 Minuten 3 Minuten pro Überweisung brauchen, ist das den Bankstern ja egal. Und wenn etwas schief läuft, kann man ja sogar von dem Fehler des Kunden profitieren. Da lohnt es sich, Überweisungen so kompliziert wie möglich zu gestalten.
.
Was anderes ist es natürlich, wenn ein Bankangestellter statt 20 Sekunden 25 Sekunden für eine Auslandsüberweisung braucht. Das kostet ja eigenes Geld. Geht gaaar nicht!
.
Die älteren Herrschaften, die mit der Umstellung überfordert sind, werden sicher bald mehr pro Überweisung zahlen "dürfen", weil sie die Bankangestellten länger damit aufhalten.
Wo es doch jetzt so einfach ist mit dem Überweisen...

Philos
IBAN Prüfziffer

Danke für die freundlichen Hinweise zur zweistelligen Prüfziffer. Deren Berechnung, Funktion und Wirkungsweise dürfte jedem durchschnittlich informierten Verbraucher bekannt sein, oder etwa nicht?

Die Berechnung der Prüfziffer ist ganz einfach und transparent wie folgt:

Man bildet eine lange Zahl, in dem man die BLZ, Kontonummer (10-stellig!) sowie einen länderspezifischen Code aneinanderreiht. Für Deutschland sind die letzten sechs Ziffern immer "131400". Man berechnet den Rest der ganzzahligen Division der großen Zahl durch 97 (Modulo). Man zieht den in 2. ermittelten Rest von 98 ab.

Fertig. Das Resultat aus 3. ist die Prüfziffer. Falls sie kleiner als 10 ist, wird ihr eine führende Null vorangestellt.

Haben Sie es schon gewusst? Ich bisher nicht ...

MaWo
@ karwandler

"Und woran soll eine Bank die ordnungsgemäßen von den nicht-ordnungsgemäßen Lastschriften unterscheiden?"
Da befinden wir uns im Strafrecht.
Die Banken haben damit nichts zu tun.
Im übrigen; wie soll denn eine Basis- von einer Firmenlastschrift von den Banken unterschieden werden?

MaWo
@ gtsml

"Und Basis-Lastschriften (SEPA) können von jedem, auch vom Gewerbe, zurückgegeben werden. B2B-LS können, wie schon Abbuchungsauftrags-LS, nicht zurückgegeben werden."
Das Gewerbe kann die Lastschriftrückbuchung ausklammern. Dann ist ein Rückruf nicht möglich.

Gast
Verbraucher profitieren selbstverständlich

Die Verbraucher profitieren selbstverständlich durch die SEPA-Überweisung. Bisher war es so, dass Falscheingaben bei der Kontonummer vom System nicht bemerkt wurden. Manchmal landete das Geld sogar auf einem falschen Konto. Damit ist mit SEPA Schluss, denn schon bereits bei der Eingabe der IBAN wird eine Falscheingabe (Zahlendreher, etc.) erkannt. Es kommt also zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Korrektur, durch denjenigen der es auch korrigieren kann, nämlich durch den Zahlungsauftraggeber. Außerdem kann sich die Bank bei innländischen Überweisungen nicht mehr herausreden, wenn es um die Dauer der Überweisung geht, denn seit Jahren ist die SEPA-Überweisung auch über Grenzen hinweg um mehrere Tage schneller als die alte innländische Überweisung. Firmen kennen die SEPA-Überweisung längst, da sollte es keine Probleme geben! Dass sich ausgerechnet die Banken gegen die Frist wehren, sagt doch schon alles, die kennen die SEPA doch längst!

MaWo
@ Dnalor St..

Federführend bei der UMSTELLUNG ist die BAFIN, die eine exellente Internetplatform bietet und zudem Detailfragen präzise beantwortet.
Mit Verlaub; sich an "eine Bank" zu wenden dürfte für "Oma Lieschen" ausreichend sein. Weder für Vereine, noch für das Gewerbe ist das aber (i.d.R.) ein geeigneter Ansprechpartner zum Thema SEPA.

karwandler
re mawo

""Und woran soll eine Bank die ordnungsgemäßen von den nicht-ordnungsgemäßen Lastschriften unterscheiden?"
Da befinden wir uns im Strafrecht.
Die Banken haben damit nichts zu tun."

Das beantwortet überhaupt nicht meine Frage, welche Lastschriften Ihrer Ansicht nach ausgeführt werden sollen und welche nicht.

Und beim Strafrecht sind wir noch lange nicht.

LiNe

Ich finde so unsäglich lange Zahlenreihen als ausgesprochen unpraktisch.

Ob sich diese Neuerung wirklich durchsetzen kann? Manches ist ganz schnell wieder verschwunden, wenn es sich als nicht wirklich umsetzbar und für Anwender unpraktisch erwiesen hat. Die anfänglichen Startschwierigkeiten sollten uns zu denken geben.

Mal sehen, wie man das Ganze in zehn Jahren bewertet.

MaWo
Nachtrag @ Dnalor St..

Sorry, nicht BAFIN, sondern
"Deutsche Bundesbank, 60431 Frankfurt".

Calenberg
Was soll der SEPA Quatsch?

"Ziel der Umstellung auf SEPA ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs." Auslandsüberweisungen waren bisher schon problemlos möglich - ich führe seit 15 Jahren Überwesungen ins Ausland durch.
Davon abgesehen: 1. Die allermeisten Überweisungen sind Inlandsüberweisungen, und davon wiederum die meisten innerhalb eines relativ kleinen geografischen Umkreises. Wozu braucht es da einen single european payment area?
2. Die Banken bieten doch jetzt auch schon Umrechner von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN an. Warum macht man das nicht gleich intern im Hintergrund, wenn der Kunde, wie bisher üblich, die Kontodaten eingibt? Dann bräuchte der Bankkunde sich nicht auf IBAN umstellen, die Eurofanatiker könnten aber "auf Knopfdruck" ihren heiß geliebten SEPA - Unsinn sehen, wenn sie denn unbedingt wollen.

Tinus
Verstanden habe ich ...

... dass, wenn grosse Unternehmen ihre Hausaufgaben nicht erledigt bekommen, wird ein international vereinbarter Termin einfach verschoben. Verstanden habe ich ergo auch, dass, wenn ich bis Mai meine Einkommensteuererklärung nicht hinbekomme, wird dieser Termin auch ...?

karwandler
re calenberg

"Auslandsüberweisungen waren bisher schon problemlos möglich"

Natürlich, aber mit längeren Laufzeiten und Kosten als mit SEPA.

"Die allermeisten Überweisungen sind Inlandsüberweisungen"

Die allermeisten Überweisungen finden im Wirtschaftszahlungsverkehr statt und zu einem großen Teil grenzüberschreitend.

MaWo
@ karwandler 15:24 Uhr

"Das beantwortet überhaupt nicht meine Frage, welche Lastschriften Ihrer Ansicht nach ausgeführt werden sollen und welche nicht.
Und beim Strafrecht sind wir noch lange nicht."
Bsp. eine Firma bucht korrekt als ordnungsgemäße SEPA-Lastschrift ab:
a) von Peter Name (Steuerberater)
Es ist der Bank nicht ersichtlich, ob er eine Privatperson oder eine Firma (GbR) ist.
Er widerruft die Lastschrift, obwohl rechtsrelevant ein Ausschluss des Rückrufs vereinbart ist.
Es ist eine sofortige Klage wegen Betrug von der geschädigten Firma möglich.
b) von Peter Name (Privatperson)
Vorgang wie unter a), nur ist bei einer Privatperson ein Aussschluss des Lastschriftrückrufs nicht möglich. Damit ist keine Klage wegen Betrug möglich, aber wegen Zahlungsverzug.

Gast
Wie meinen???

ich verstehe immer...
noch nicht warum kompliziertere nummern geld sparen sollen... "eingabe des landes ,der nationalen blz und der Kontonummer müßten doch genauso funionieren...alles eine frage der organisation..."

Die IBAN besteht aus DE (=Eingabe des Landes), der nationalen BLZ und der Kontonummer. Möchten Sie, dass die beiden zusätzlichen Kontrollziffern, die im Falles eines Schreibfehlers/Zahlendrehers sicherstellen, dass Ihre Überweisung nicht unbeabsichtigt an Irgendjemand geht, weggelassen wird, damit es nicht "kompliziert" wird?

Gast
In 10 Jahren?

"Mal sehen, wie man das Ganze in zehn Jahren bewertet."
Gegenfrage in zehn Jahren: "Entschuldigung - wie man WAS bitte bewertet? Ach, gab es vor SEPA mal etwas anderes? Wusste ich gar nicht."

karwandler
ree mawo

"Damit ist keine Klage wegen Betrug möglich, aber wegen Zahlungsverzug."

Eine Klage wegen Zahlungsverzug gibt es überhaupt nicht. Man kann einen säumigen Schuldner über das gerichtliche Mahnverfahren und einen vollstreckbaren Schuldtitel drankriegen, bei Warenlieferungen ggf. über den Eigentumsvorbehalt.