Streaming

Ihre Meinung zu Debatte über Internet-Streaming: Die Unsicherheit bleibt

Die Bundesregierung hält das Streamen von Internetvideos zwar für rechtlich unbedenklich. Rechtssicherheit bietet das den Nutzern aber noch nicht. Opposition und Juristen fordern deshalb klarere Regelungen.

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28 Kommentare

Kommentare

Thomas Wohlzufrieden
Hans guck in die Luft, oder was?

Wenn das Streamen von Internetvideos schon gegen Urheberrecht verstößt, müsste ja auch das gleiche für Bilder gelten. Das bedeutet im Endeffekt, man darf sich noch nicht mal mehr die Bilder auf einer Litfaßsäule ansehen...

Mediator
Traurig aber leider Alltag ...

schwammige und schlampige Gesetze bedürfen der Auslegung durch Gerichte und sind so in ihrer Auswirkung dem parlamentarischen Entscheidungprozess (Parlament, Öffentlichkeit) entzogen. Manchmal glaube ich dabei fast an Vorsatz um gewolltes, aber nicht durchsetzbares durch die Hintertür einführen zu können.

Das Internet ist für die meisten in D kein Neuland mehr, aber es herrscht massive Unsicherheit was erlaubt ist und was nicht.
Wenn schon eine Parlamentsfraktion um Klärung bittet und keine eindeutige Antwort bekommt, wie sollen dann Eltern ihren Kindern Richtlinien vorgeben können?

Auch der Begriff "offensichtlich rechtswiedrig" ist unklar, denn die Vermarktung kennt heute so viele Modelle. Wie kann ein "Freebie" von einer Raubkopie unterschieden werden wenn die Seite professionel erscheint? Porno ist per se nicht illegal und einer der großen Märkte im Internet. Jugendschutz ist im Parlament kein Thema sondern es wird immer nur der Urheberrechtsschutz diskutiert. Traurig!

Chnutz
Unklare Formulierung

Die Formulierung, es dürfe sich nicht um eine "offensichtlich rechtswidrige[...] Quelle" handeln, ist butterweich.
Für wen offensichtlich? Für mich, für 80jährige InternetnutzerInnen oder für den Justizminister?!
Würde ich kinox.to nutzen, wären da alle Streams rechtswidrig?! Oder nur Videos von eben erst in die Kinos gekommenen Filmen?! Was ist mit vimeo oder youtube, was mit Online-TV-Stream-Anbietern?!
Ich finde, das zu beurteilen, ist für 'Otto-Normal-User' einfach unzumutbar.
Illegale Uploads sollen weiter zurecht bestraft werden, klar illegale Downloads auch, besonders, wenn die Dateien danach weiterverteilt werden, Streams sollten dagegen immer straffrei bleiben, weil eine weitere Unterscheidung einfach unzumutbar ist und ich das für einen fairen Kompromiss halte, bei allem Verständnis für die Kulturschaffenden, deren Gruppe ich selbst angehöre.

tick tack tick tack

"Voraussetzung sei allerdings, dass das Video nur temporär im Cache des Computers gespeichert wird und keiner offensichtlich rechtswidrigen Quelle entstammt."
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Das halte ich für sehr wichtig.
Es kann einfach nicht mehr sein, daß der einzelne Nutzer einer sich legal gebenden Seite dafür verantwortlich gemacht werden soll, wenn der Seitenbetreiber Urheberrechte verletzt.
Der unbedarfte Nutzer kann doch zumeist überhaupt nicht einschätzen, ob es sich um geschützes, widerrechtlich veröffentlichtes Material handelt oder ob der Seitenanbieter das Material legal gesponsort bzw bezahlt hat und alles mit rechten Dingen zugeht.
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Als Beispiel, wenn ich auf die Streaming-Seite des ZDF gehe, woher weiß ich denn bitte schön, ob das ZDF überhaupt das Recht hat, die angebotenen Serien+Filme zum Streaming anzubieten?
Kann ich nicht wissen, ich muß mich darauf verlassen (können), daß der Seitenanbieter sich an die Regeln hält.

Gast
ahja....

... die Regierung (an der zumindest die CDU/CSU auch schon damals beteiligt war) erlässt ein Gesetz, weiss aber selbst nicht, wie es gemeint ist? Warum überlassen wir dann das Gesetzgebungsverfahren nicht gleich den Gerichten, wenn diese später die erlassenen Gesetze erst *erläutern*, *auslegen* und *konkretisieren* müssen?
Man sollte doch annehmen, dass im Gesetzgebungsverfahren jemand so kompetent ist, zu wissen, was unter "vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen" zu verstehen ist, und was nicht?
Nochmal zum mitschreiben an unsere Politiker: Regierungen machen Gesetze, Gerichte wenden Gesetze an. Gesetze, die von Gerichten erst *erläutert* werden müssen, sind für die Mülltonne.

Gast
Streamen ist nicht stückeln

Also ich kenne das so, dass wenn ein Stream angeschaut wird der komplette Film auf der Festplatte landet - am Stück - bis man das Fenster schließt. Das mit dem stückeln war evtl. Torrent?

Gast
Bundesregierung sollte Handlungsfähigkeit beweisen

Das Internet ist bei der älteren Generation kein Thema, weil die ältere Generation nicht mit der Bedeutung aufgewachsen ist, die das Internet für die jüngere Generation hat. Das liegt nicht an der jüngeren Generation, sondern an der Selbstverständlichkeit des Umgangs mit einem Ding.

Ich kann zB kein Auto fahren und bewundere die Leichtgängigkeit, mit der es andere nach jahrelanger Übung ja betreiben. Aus meinem Standpunkt heraus, bedeuten Autos mir nichts. Und ich sehe mehr die STörungen und negativen Begleitumstände. Ähnlich fokussiert dürfte der Blick der älteren Generation auf das Intrnet sein, die mehrheitlich in den Parlamenten - zumindest im Führungspersonal - vertreten ist.

Hügel
Wohle ein Witz

Unabhängig davon, ob die Abmahnbescheide zu Unrecht verschickt wurden oder nicht - sei es, weil The Archive AG gar keine Rechte hält oder weil sich nun generell die Rechtsauffassung durchsetzt, dass das Streamen von Videos legal ist. User, die bereits Geld gezahlt haben, dürften es sehr schwer haben, dieses nun zurückfordern zu können. Daran wird auch die Einschätzung des Bundesjustizministeriums nichts ändern.

Das ist ja wohl mehr als lächerlich. Werde ich also zu Unrecht abgezockt durch kriminelle Anwalte und Scheinfirmen habe ich nachher keinen Anspruch auf Rückerstattung der illegal geforderten Mahngebühren oder Strafen?

Ich hoffe, dass sich hier viele Betroffenen finden und eine Sammelklage gegen diese verbrecherischen Abzockanwälte in die Wege leiten und Millionen an Entschädigungen einklagen.
Warum ist das legal?
Warum dürfen diese Rechtsbrecher weiter "Recht" praktizieren?

Gast

Das zum Thema, ob die Vorratsdatenspeicherung unbedenklich ist.
Man braucht ja noch nicht einmal mehr einen Server zu hacken, auf dem die Daten gespeichert sind. Es reicht, wenn man einem deutschen Gericht falsche Angaben macht. Dann ordner es an, dass die Daten herausgegeben werden müssen.
Einfacher geht's nicht mehr.

Gast
Unverständliche Debatte ...

1. These, niemand muß Streams im Internet
abstellen.
2. Kein Internetnutzer hat die geringste
Chance, den Inhaber eines Urheberrechts
zu erkennen.
3. Wer im Internet publiziert stellt diese
Informationen einem unübesehbaren
Konsumentenkreis zur Verfügung.

zu 1. Wenn ich einen Korb Äpfel auf die
Straße stelle, ohne eindeutigen Hinweis,
dass ich dafür auch ein Entgelt wünsche,
muss ich mich nicht wundern, wenn er
weg ist.
zu 2. Wenn ein Urheberecht nicht eindeutig
geltend gemacht wird, ist dies eindeutig
ein Rechtverzicht.
zu 3. Was nützt eine Reglung hier, wenn es
in z.B. Armenien niemanden interessiert?

Generell zum Thema Urheberrecht ... seit einigen Jahren entfällt auf Drucker, Multifuktionsgeräte und Scanner die UHG
(Urheberabgabe) ... völlig schleierhaft ist allerding wo diese Abgabe verbleibt.
Ich gehe mal davon aus, dass die überwiegende Anzahl dieser Geräte in Büros eingesetzt werden. Leider Ende

Gast
Netzpolitische Drückeberger

Wie leider so oft wenn es um netzpolitische Themen geht, "brilliert" unsere Politik vordergründig entweder durch Dilettantismus, Inkompetenz, Populismus, Ignoranz oder durch Nichtstun - ist eben noch alles "Neuland". Verlierer sind die Internetnutzer, die sich durch unausgegorene Gesetze permanent in einer rechtlichen Grauzone bewegen - und Gewinner ist die Abmahn-Industrie. Wirft man allerdings einen Blick auf die Verpflechtungen von Politik und "Rechteverwertern", wird deutlich, dass es sich eben nur vordergründig um o.g. Erscheinungen handelt und vielmehr ein "System" dahinter steckt...

...und keiner offensichtlich rechtswidrigen Quelle entstammt
Aha, wenn auf einer "Torrent"-Seite Werbung von namhaften Internetprovidern geschaltet ist, dann ist die Quelle im Umkehrschluss offensichtilich legal?

nordharri
Das Mindeste, was man vom ...

Justizminister, in der neuen Regierung auch für den Verbraucherschutz zuständig , erwarten sollte, ist, dass er das gigantische Abmahn- /Betrugsmanöver dieser moral- und skrupelfreien Kanzlei U+C verurteilt und die Strafanzeigen gegen diese Abzocker im Anwaltskostüm begrüßt! Bei dieser windelweichen Erklärung fühlen sich U+C und andere Abmahnindustrielle nur ermutigt, erst mal möglichst lange weiterzumachen. Bundesrepublik Deutschland? Wohl eher Abzockrepublik Deutschland!

Gast
ohne klare Regelung ist das Internet tot

Bei allem Verständnis für Firmen, die mit ihren Inhalten Geld verdienen wollen: wenn das reine Anschauen nicht rechtlich klar und für den Normalbürger ohne Fallen geregelt wird, lässt es sich am leichtesten Geld verdienen, indem man mit frisierten Internetangeboten Leute in die Falle lockt und mit juristischer Finesse dann ausnimmt. Damit dürfte am Ende auch kein seriöser Anbieter noch Geld verdienen.

Gast
Ist es so,

dass ich verklagt werde, wenn der Filialleiter im Laden um die Ecke, nicht die Rechte an der Musik besitzt, die gerade gedudelt wird und ich sie beim Einkauf höre?

Gast
Ich gehe mal davon aus, dass

- jeder Kommentar, den ich hier verfasse, urheberrechtlich geschützt ist.
Also müsste ich jetzt mal bei der Gema nachfragen, wieviel ich dafür bekomme.
Vielleicht bin ich ja reich ....
Falls das auch noch jemand aussdruckt (habt ihr mich gefragt) ...
könnte ich ja auch mal bei der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (UHG) nachfragen, wass ich da kassieren kann.
Hat schon mal jemand darüber nachgedacht,
welche Rechte dem Erfinder des "Spreewälder Krustenbrotes" zustehen? Schließlich ist er Urheber und müsste eigentlich schon an jeder Werbung verdienen.
Müssen wir jetzt jeden Turkmenen ächten, der Falco über Kurzwelle hört.
Irgenwie alles etwas komisch ...

Gast
Mach ich mal weiter ...

wie kann es sein, dass ein so rechtschaffenes Land wie Deutschland, sich diplomatisch mit Länder auseinadersetzt, denen Urheberrechte schnurzegal sind. Alles Rechtsbrecher, weil sie nicht bereit sind teure Behörden für die Überwachung nicht zu kontrollierender Nutzungen einzurichten.
Die restliche Welt ist ein Dämon, die Wahrhaftigkeit liegt in deutscher Bürokratie.
Da fällt mir so die GEZ ein ...
korrekt wäre es wenn ich nur für Leistungen bezahle, die ich auch erhalte. Wenn ich meine normal zugänglichen Kanäle durchstöbere, bekomme ich noch längst nicht alle öffentlich-rechtlichen Sender, dafür auf 4 Kanälen Dauerwerbesendungen.
Neuerdings muß ich meiner Bank wg. nichtvorhandener Zinserträge erklären, ob und in welcher Kirche ich bin. Ich bin nie in eine Kirche eingetreten ... und wenn ... sollte es die Kirche wissen.
Wird mal Zeit im dritten Jahrtausend, das Ansprüche von denen gestellt werden, die sie vermeintlich inne haben.

Gast
das gleiche wie bei der

prostitution. jetzt sollen die nutzer ( sprich kunden der damen) bestraft werden.

also langsam wird es laecherlich in diesem land!

aber wie @18:11Thomas Wohlzufrieden schon richtig ausdrueckt muesste ja das betrachten oder laden von bildern auch strafbar sein.

die klare regelung kann nur lauten: jeder ist fuer das was er ins netz stellt selbst verantwortlich! und wer irgendwie abkassieren will muss darauf gezielt, am besten doppelt, hinweisen.

sollt mal sehen wie schnell sich dann das verbraucher freundlich veraendert.

Gast
Leider ohne Mut

Es ist schon grotesk, warum es in Deutschland nicht möglich sein soll, einen Tatbestand klar als strafbefreit zu definieren, der etwa in der Schweiz oder auch in Österreich legal ist. Wer der Auffassung ist, dass dies in Deutschland legal sei, der sollte doch eigentlich willens sein, dies ein für allemal klar zu regeln. Diese Debatte wird bei uns seit Jahren geführt und ist einfach nur peinlich.

Hansi2012
§ 44a

Der ist doch eindeutig!
Vervielfältigen: Verboten.
Doch "Streamen" ist eben kein "Vervielfältigen"!

ChristE
Vernünftige Mitteilung

@MiNa2012
Forenpostings sowie Kommentare erreichen im allgemeinen nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Daher ist ihr Kommentar eben nicht durch das UrhG geschützt.

Dass die Rechtslage so schwammig ist liegt nicht an der Gestaltung des UrhG. Man darf einfach nicht vergessen, das UrhG §44a aus einer Zeit stammt in der Streaming noch nicht berücksichtigt wurde.

Die Formulierung offensichtlich rechtswidrig aus UrhG §53 ist allerdings sehr schwammig. Natürlich kann man bei aktuellen Kinofilmen davon ausgehen, dass die Quelle illegal ist. Am Beispiel South Park zeigt sich aber, dass das Alter eben kein eindeutiges Merkmal ist.

ChristE
@ Hansi2012

Selbst wenn §44a eine dauerhafte Vervielfältigung untersagt. §53 tut es dann doch wieder. Zumindest wenn die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Xabbu
18:58 von V-v-V

>>Also ich kenne das so, dass wenn ein Stream angeschaut wird der komplette Film auf der Festplatte landet - am Stück - bis man das Fenster schließt. Das mit dem stückeln war evtl. Torrent?<<

Da sind sie falsch informiert, bzw. das war früher mal so, daß der komplette Stream in einer einzigen Datei abgelegt wurde und durch findige Kerlchen wieder aus dem Cache geholt werden konnte.

Moderne Browser, und überraschenderweise alle namhaften, sind seit einiger Zeit dazu übergegangen nur einen Teil des Streams im Cache zu lagern ... und ... alle gleichzeitig, ohne daß die Entwickler von irgendjemand beeinflusst wurden ... seltsam, gelle ?

Genauso seltsam wie die Tatsache daß Youtube successive alle seine Dateien auf Flash umstellt. Flash speichert garnichts auf Platte. Ja, da könnte man glatt auf eine Verschwörungstheorie verfallen.

Und mit Torrent hat's schonmal garnichts zu tun, aber schön daß sie Torrent kennen ^^

Gast
Fragwürdiger Gebrauch des Wortes "Streamen"

In Verbindung mit der aktuellen Abmahnwelle liest man - auch im letzten Absatz des TS-Artikels - immer öfter den neudeutschen Begriff Streamen u.a. für das Empfangen von Streaming-Videos. Wer streamt also: die Daten bzw. das Video selbst (dies wäre noch am ehesten im ursprünglichen Wortsinn), der Computer bzw. Provider, der die Daten sendet (im übertragenen Sinne auch nach en.wikipedia.org/wiki/Streaming_media korrekt) oder der User, der die Daten mit seinem Gerät empfängt (wörtlich übersetzt völlig absurd: der User strömt ein Video)?? Leider greift diese Begriffsverwirrung bereits auch auf FAQs von Videoportalen um sich.

Gast
Der Artikel hat genau das ausgedrückt,

worum es eigentlich geht: Wenn ein Mensch gleich aus welchem Grund diese Abmahnung durch Zahlung beglichen hat, und es stellt sich nun heraus, dass diese Abmahnung nicht rechtens war, ist es nur schwer möglich, das gezahlte Geld wieder zu bekommen.

Und genau das ist das Geschäftsmodell dieser Anwälte. Abmahnen, solange es geht, denn man wusste ja nicht, dass die Rechte gar nicht der Mandantin gehören. So eine Pöse. Und zurück gibt es nichts, da das Geld ja schon weg ist, in der Schweiz, im Nicht-EU-Raum.

Und noch ne Milchmädchenrechnung: 20.000 Abgemahnte mal 20 % Angstzahler sind 4.000 mal Betrag x = ein achtstelliger Eurobetrag. Die Rente is sischa.

Gast
@ 23:03 von Sabn_spn

Wichtig ist nicht, was in Deutschland Recht ist, sondern was dort Recht ist, wo der Betreiber sitzt, also in diesem Fall in der Schweiz.

Denken Sie nur einmal an Italien. Dort wird der bestraft, der illegale Plagiate von Designermode trägt, und nicht der, der diese illegal herstellt oder verkauft.

Gast
Das ist also evtl. eine im Ansatz betrügerische Abmahnaktion

das ist nicht zutreffend: "Unabhängig davon, ob die Abmahnbescheide zu Unrecht verschickt wurden oder nicht - sei es, weil The Archive AG gar keine Rechte hält oder weil sich nun generell die Rechtsauffassung durchsetzt, dass das Streamen von Videos legal ist. User, die bereits Geld gezahlt haben, dürften es sehr schwer haben, dieses nun zurückfordern zu können"
.
Denn wenn die Rechte gar nicht bei der TA AG sind, was diese ja wissen muss, ist die gersamte Aktion ein tausendfacher Betrugsversuch, und da, wo er erfolgreich war, sind natürlich alle Zahlungen nebst Schadenersatz zurückzuzahlen. Hinzu käme dann - und hier sollte man scharf aufpassen, ob eine Krähe einer anderen doch ein Auge aushackt - eine aktive Beihilfe oder Betreiben durch die Rechtsanwälte, was *mindestens* standesrechtliches Verfahren nach sich ziehen muss, evtl. auch Verlust der anwaltlichen Zulassung. (und genau das wird bei uns leider nie gemacht, Anwälte sind immer tabu, gleich, was sie tun/getan haben)

Xabbu
00:02 von Dr.W

>>Wer streamt also: die Daten bzw. das Video selbst (dies wäre noch am ehesten im ursprünglichen Wortsinn), der Computer bzw. Provider, der die Daten sendet (im übertragenen Sinne auch nach en.wikipedia.org/wiki/Streaming_media korrekt) oder der User, der die Daten mit seinem Gerät empfängt (wörtlich übersetzt völlig absurd: der User strömt ein Video)?? Leider greift diese Begriffsverwirrung bereits auch auf FAQs von Videoportalen um sich.<<

Das ist physikalisch leicht zu beantworten.

Wenn der "User" den Browser abschaltet oder die Seite wechselt, hört dann der "Seitenbetreiber" auf Streams bereitzustellen, oder guggt der "User" in die Röhre (neudeutsch auf den Flatscreen) wenn der "Seitenbetreiber" offline geht ?

Es ist somit vollkommener Unsinn zu behaupten daß ein User sich strafbar macht wenn er einen Stream betrachtet.

Es wäre ja auch Unsinn einen Zeitungs-Leser zu bestrafen, weil in der Zeitung Staatsgeheimnisse abgedruckt wurden.

Gast
@ 00:53 von Sabn_spn

1. Mutti sagt viel

2. Sie können ja mal versuchen, Obama zu verklagen, wenn er in Deutschland ist :-)

3. Wenn Sie einen Internetanbieter besuchen, dessen Sitz in der Schweiz ist, und dessen Domain das ausweist, sind Sie rechtlich zu Besuch in der Schweiz. Sie sitzen also zuhause, und sind doch Ausländer, ein nationalistisches Paradoxon sozusagen. Wenn jetzt noch Ihr Opa aus der Vergangenheit käme, ach, ich will es gar nicht ausmalen....

Und das ist das Problem beim WWW. Es gibt keine internationalen Regeln. Und das nutzen manche einfach aus. Ob es darum geht, als Milliardenkonzern keine Steuern zu bezahlen, oder als Anwalt einfache Menschen abzumahnen.

Und jetzt eine Bitte an alle: Liebe Mitkommentatoren und Leser, bitte sehen Sie sich nicht mehr die Pornos bei RedTube an. Schauen Sie woanders. Gute Nacht.