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Ihre Meinung zu Kommentar: Mehr Fairness im NSU-Prozess

Die Kritik der Opferanwälte im NSU-Prozess ist scharf: Sie halten die neuen Befangenheitsanträge von Beate Zschäpe für einen weiteren Verfahrenstrick zu Lasten der Angehörigen und Zeugen. Doch ein faires Verfahren verlangt auch einen fairen Umgang mit den Verteidigern, meint Holger Schmidt.

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7 Kommentare

Kommentare

Gast

Verstehe ich das richtig? Pflichtverteidiger bekommen Pauschalsummen und werden nicht nach Stunden bezahlt? Das ist doch Blödsinn hoch drei! Natürlich muss man unnötig abgerechnete Stunden auch nicht bezahlen, aber das wird doch wohl zu machen sein, denn das Finanzamt schafft es ja auch Dinge zu streichen.

Gast
Es fällt mir manchmal schwer, das durchzudenken

aber immerhin haben wir für uns den Anspruch, in einem Rechtsstaat zu leben.
Wie schnell ertappt man sich bei Schadenfreude, wenn der "Täter bei der Festnahme erschossen wurde"
Ich verwechsle oft das "Rechtsgefühl" mit Rache.
Darüber sollte ich öfters nachdenken!

meinungsquirl

Befangenheit ist keine Schande, aber eben ein Berufshinderungsgrund für Richter. Wer als Richter merkt, dass er sich von der behandelten Thematik persönlich beeinflusst fühlt, der sollte idealerweise selbst die Größe haben den Prozess weiter zu reichen und sich den vielen anderen Verfahren zuwenden, die ebenfalls auf ihren Abschluss warten.

Gast
Hexenprozess

Nein, es geht nicht darum BeateZ. für möglichst lange hinter Gitter zu bringen, es geht um Aufklärung des Falles "NSU".
Wenn vom Gericht nun hintenherum versucht wird die Arbeit der Pflichtverteidiger einzuschränken kommt bei mir eher der Verdacht auf, das man garnicht die Wahrheit sucht. Könnte die Verteidigung eventuelle verstrickungen der staatliche Dienste aufdecken? Ich glaube nicht das in dem von VS,NSA und anderen Diensten überwachten Deutschland es für drei NAZITerroristen die Möglichkeit besteht sich für 10 Jahre zu verstecken.
Und jeder von uns kann durch äußere Umstände in die Situation zu geraten auf einer Anklagebank zu sitzen, jedem gönne ich dann die bestmögliche Verteidigung!
Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, dann muß das für alle gelten.

mokdo

Den Hinweis darauf das die Anwälte der Beklagten Schampus Partys gefeiert haben finde ich deplaziert.
Die Rechtsanwälte sind weder Beschuldigte noch Angeklagte. Die können so viel Champagner trinken wie sie wollen, oder auch in einem Mercedes 600 Pullman bei Gericht vorfahren.

Es ist auch nicht Aufgabe der Opferangehörigen oder ihrer Anwälte dieses zu kommentieren.
Der Promi Anwalt Bossi ist auch nicht in "Sack und Asche" erschienen, und kam auch nicht im Fiat 500 beim Gericht vor gefahren. Und der hat den Geiselgangster Degowski verteidigt.

tisiphone
Seit dem ersten Tag...

dieses Prozesses kann man immer wieder in Interviews und Berichten lesen, wie empört und entsetzt die Angehörigen der Opfer sind.
Menschlich ist das nachvollziehbar.

Allerdings fand ich von Anfang an die mangelnde Vorbereitung der Hinterbliebenen empörend.

So las und hörte man, dass sich die Angehörigen eine Klärung der Frage nach dem Warum erhoffen. Warum hat diesen Menschen niemand gesagt, dass dies nicht unbedingt der Fall sein wird? Dann wäre die Empörung und der Schmerz darüber, dass die Angeklagte kein Bedauern zeigte auch nicht so gross gewesen.

Diese Frau ist mutmasslich jahrelang mordend durchs Land gezogen, wer würde jetzt ein Bedauern glauben?

Auch über die Antragswelle des Prozesses war man entsetzt. Auch hier haben die Anwälte der Angehörigen der Opfer versagt. Denn so ist nun mal das Prozessrecht.

Ein Anwalt hat bezahlt zu werden. Was er mit seinem Geld macht ist seine Sache. Was regt man sich darüber auf?

Thunderstorm
Das ist nicht rechtsstaatlich.

Man hätte noch erwähnen können dass das Gericht zuerst einen Betrag von 2000€ festlegen wollte. Und die besagte Champagneparty ist entstanden, als der Focus Bilder der drei Rechtsanwälte machte, die zu einer Veranstaltung eingeladen waren. Hätten sie nicht daran teilnehmen sollen? Die Anwälte wurden anscheinend von den anderen Partyteilnehmern eher gemieden. Hier wurde von den Medien ein Bild von Rechtsanwälten ohne Anstand und Respekt gezeichnet. Wie kann man auch angebliche Neonazis verteidigen. Und wenn man das schon tut, dann aber bitte in einem mittelmäßigen Hotel, um aller Welt Abbitte zu leisten. Auch wenn der Prozess zwei Jahre dauert und das Hotel gleichzeitig Büro ist. Dass die Rechtsanwälte der Nebenkläger nur unter vorgehaltener Hand den Pflichtverteidigern Recht geben zeigt, dass hier etwas nicht stimmt. Jeder Beschuldigte hat ein Recht auf Verteidigung. Und der Anwalt hat das Recht respektvoll und ohne Vorurteil behandelt zu werden. Das fehlt hier eindeutig.