
Ihre Meinung zu Fragen und Antworten zum Euro-Rettungsstreit
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt einmal mehr über die Euro-Rettungspolitik - nun geht es unter anderem um die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Prozess.
"Nach Artikel 101 dieses Vertrags sind Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder den nationalen
Zentralbanken für Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder lokale
Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten ebenso verboten wie der (!)__unmittelbare__(!) Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken."
hxxp://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/de_statute_2.pdf
Ebenso steht im (mittlerweile Art 123 (1)) AEUV
Damit ist eigentlich alles gesagt. Direkt nein, indirekt ja.
Es ist doch auch vollkommen logisch: Eine Anleihe wurde bereits gekauft. Das Geld ist schon in staatlichen Händen. Deswegen kann von Staatenfinanzierung keine Rede sein. Als uns Herr Krause letztes Jahr dies als "ein bisschen Planwirtschaft" verkauft hat, war dies auch klar.
Alternative: Bombe platzen lassen.