Urteil zum Ehegattensplitting

Ihre Meinung zu Interview zur Öffnung des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting muss auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten. Das hat nicht die Bundesregierung entschieden, sondern das Verfassungsgericht. Die Regierung hat damit wieder die Chance zur Gestaltung verpasst, sagt die Juristin Maria Wersig im Interview mit tagesschau.de: "Ein Armutszeugnis".

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29 Kommentare

Kommentare

flodian
falsch!

ich bin für die gleichstellung von gleichgeschlechtlichen paaren. aber das ehegattensplitting steht ihnen nicht zu. genau wie kinderlosen heteropaaren.

ich wäre dafür, dass das splitting ganz abgeschafft, und dafür satte kinderfreibeträge eingeführt werden.

Zwicke
Stellvertreterdiskussion.

Über die Entscheidung des BVerfG gibt es staatsrechtlich und formaljuristisch nichts zu diskutieren. Gleiches Recht für alle. Punkt!

Bemerkenswert finde ich es allerdings, daß der Vorgang prompt genutzt wird als "Stellvertreterdiskussion" zwischen den weltanschaulichen Lagern der Heterosexuellen und Homosexuellen. Damit wird überdeutlich, daß es sich um ein wichtiges, aber noch schwelendes Gesellschaftsthema handelt. Und man sollte endlich öffentlich diskutieren, warum das so ist.
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@Riamus / 13:06 hat hierzu etwas Wahres gesagt: "Die Ehe ist ein Wertbegriff"... Ich ergänze: Weltweit in allen Kulturen.
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Demgegenüber erleben Heteros in modernen Staaten inzwischen ein vehementes Einfordern von Anerkennung einer anderen Lebensweise seitens der Homos. Vom CSD bis hin zu Nebenschauplätzen = siehe oben.
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Die Frage lautet: Wieviel Toleranz gegenüber Minderheiten können Mehrheitsgesellschaften aushalten (und wo sollten sich Minderheiten vernünftigerweise zurückhalten?

Gast
was uns die Expertin nicht sagt,

- dass bei Abschaffung des Ehegattensplittings Familien sofort mehr Steuern zahlen - bis zu mehreren hundert Euro pro Monat und
- dass Rentner, die damals für beide die Rente erarbeitet haben dann als Einzelpersonen besteuert werden und damit noch mehr Steuern zahlen müssen als ohnehin schon.
- dass man aber denoch die haftungsgemeinschaft bei Ehepaaren nicht aufheben will (sonst könnte die arbeitslose oder verrentete Ehefrau HartzIV beantragen)

Fazit: Lasst Euch nicht von Polemik wie 'Armutszeugnis' und 'nicht mehr zeitgemäß' verwirren. 70% der jungen Leute möchten immer noch gerne heiraten. Also Ehegemeinschaft als Haftungsgemeinschaft ist nicht 'out'.

DerBelgarath
Wer der Abschaffung des Splittings das Wort redet,

der sollte nicht vergessen, daß das Ehegattensplitting genau wie die Gleichberechtigung der "Homo-Ehe" vom Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten wurde und deshalb gar nicht zur Disposition der Politik steht.

Genausowenig, wie die Politik die Gleichstellungsurteile einfach kippen kann, genausowenig kann die das Urteil zum Ehegattensplitting kippen.

Und dieses wurde nicht etwa mit dem Familienbegriff begründet, sondern alleine mit der ehelichen Lebens- und Steuergemeinschaft.

Wie die Ehe-/Lebenspartner intern den Einkommenserwerb aufteilen, 50:50, 60:40 oder 100:0 - alle diese Modelle hat der Gesetzgeber gleich zu behandeln. D.h., jedes Ehepaar, das z.B. 60.000 € verdient, hat gleich behandelt zu werden; egal, ob einer alles verdient, 40./20.000 oder 30./30.000 verdient wird. Warum es gerecht sein soll, hier verschiedene Steuersummen zu verlangen, hat mir bislang noch niemand erklären können!

Damit ist der Spielraum zur Abschaffung des Splittings faktisch gleich Null!

Gast
@BingBo

Zunächst einmal ging es im Artikel gar nicht darum, das Ehegattensplitting abzuschaffen, sondern vielmehr darum, es auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften anzuwenden. Pauschal zu sagen, mit dessen Abschaffung zahlt man mehr Steuern ist insofern ebenfalls polemisch als das gar es noch gar keinen Plan gibt, wie man anders als bisher, nämlich mit Ehegattensplitting, verheiratete Paare besteuern soll. Da drängt sich mir die Frage auf, woher sie diese Informationen haben, sind diese doch zum jetzigen Zeitpunkt völlig aus der Luft gegriffen. Was könnte man meinen, Sie seien ein glühender Verehrer der jetzigen Bundesregierung...

karwandler
re derbelgarath

"Damit ist der Spielraum zur Abschaffung des Splittings faktisch gleich Null!"
Sie sagen es.
Solange die Ehe als Zugewinn- und Versorgungsgemeinschaft steuer- und sozialrechtlich behandelt wird, dürfte es schwer halten, sie für die Besteuerung des Einkommens aufzuteilen.
Übrigens scheinen viele Beiträge das Ehegattensplitting vs. Familiensplitting im Sinne eines entweder/oder zu begreifen. Tatsächlich bleibt die Aufteilung des Familieneinkommens auf die kinderlosen Ehegatten auch beim Familensplitting erhalten ...

Norm
@ flodian, 18:11

Ganz Ihrer Meinung.
Gleichgeschlechtliche Ehe schön und gut, aber die Idee war einmal, Familien zu fördern. Mit dieser Entscheidung wird die Alleinstellung Dieser aufgehoben.

Ehegattensplitting nur für Ehepaare mit Kindern. Das wäre die richtige Entscheidung. Adoptivkinder gleichzustellen und das Splitting somit auch für gleichgeschlechtliche Paare zu gewähren, das wäre die zeitgemäße Lösung, die meiner Meinung nach anzustreben wäre. Und auch für Alleinerziehende. Darüberhinaus sollte eine Ehe keine steuerlichen Vorteile bringen, bei einer Ehe geht es schließlich nicht um Geld.

karwandler
re norm

"Ehegattensplitting nur für Ehepaare mit Kindern. Das wäre die richtige Entscheidung."
Dumm nur, dass die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand hätte.
Deshalb ist diese abstruse Idee auch in der politischen Debatte nicht existent.

karwandler
re norm

" bei einer Ehe geht es schließlich nicht um Geld."
Doch. Durch die Ehe entsteht ein gegenseitiger Unterhaltsanspruch.
Sie müssen noch einiges lernen. Jedenfalls was die rechtlichen Aspekte angeht. Da ist die Ehe eben mehr als kuschel-kuschel.

Sterntaucher
@flodian

Ich habe nicht vor, nur für Familien mit Kindern zu arbeiten.

karwandler
re flodian

"ich bin für die gleichstellung von gleichgeschlechtlichen paaren. aber das ehegattensplitting steht ihnen nicht zu. genau wie kinderlosen heteropaaren."
.
Nach aktueller Rechtslage steht es ihnen zu.
Sie können ja gern anderer Meinung sein, aber bitte nicht mit solchen apodiktischen Sätzen.

Martinus
Urteil ist verfassungswidrig !!!

Was das Bundesverfassungsgericht seit einigen Jahren in Sachen gleichgeschlechtliche Partnerschaften von sich gibt, widerspricht offensichtlich Buchstaben und Geist von Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz.
Die Politik sollte sich daher unter Berufung auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes schlicht weigern, das aktuelle Urteil umzusetzen!

Gast
@Martinus

Inwieweit widerspricht die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Ehe dem besonderen Schutz der Ehe und Familie? Ich kann bei bestem Willen keine Gefahr für Hetero-Ehen sehen, wenn Homo-Ehen gleichbehandelt werden.
Selbst wenn es so wäre, im Artikel 6 steht zudem explizit nicht drin, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau sein muss. Es kann also genau so eine gleichgeschlechtliche Ehe sein, die unter dem besonderen Schutz steht.

Absatz 20 heranzuziehen ist absolut abwegig: Die Politik kann mit einer 2/3-Mehrheit auch das Grundgesetz ändern. D.h. wenn es gewollt wäre, explizit die Ehe zwischen Mann und Frau herauszustellen, könnte der Bundestag das machen. Es ist aber nicht gewollt, eine große Mehrheit der Deutschen ist allen Umfragen nach für die Gleichstellung der beiden Ehen.

Gast
@Flodian

So sehr ich Ihnen zustimme, dass nicht die Förderung der Ehe sondern der Familie im Fokus stehen müsste: Solange die EHE unter dem besonderen Schutz des Staates steht, ist an eine Abschaffung des Splittings nicht zu denken. D.h. der Abschaffung muss eine Änderung des Grundgesetzes vorausgehen. Und die ist bei aktuellen Mehrheiten im Bundestag schlichtweg undenkbar.

taschenleer
@Martinus

Können Sie mir und allen anderen hier auch die Stelle im besagten Artikel 6 Satz 1 GG aufzeigen, wo ausschließlich von der heterosexuellen Ehe/Familie gesprochen wird?

Die Entscheidung mag Ihrem Meinungs-/Weltbild nicht entsprechen, aber noch entscheidet das BVG, was verfassungskonform ist und was nicht.

Die Entscheidung war überfällig und ist gänzlich korrekt.

Keine heterosexuelle Ehe/Familie ist durch diese Gleichbehandlungsentscheidung von homosexuellen Familien in irgendeiner Form bedroht oder gefährdet.

AE-35
Genderdiktatur

"Maria Wersig: Das war eine bewusste Entscheidung der Bundesregierung. Im vergangenen Sommer sagte die Bundeskanzlerin, es sei "klug", die Entscheidung des Verfassungsgerichtes abzuwarten. Ich bezweifele, dass das klug war, denn es war abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht so entscheiden würde, wie es das heute getan hat. Die Regierung muss so den Schritt zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren nicht politisch gehen, sondern kann sagen: Das Verfassungsgericht hat uns gezwungen."
 
Netter Versuch von klassischem Doppelsprech, Frau Kollegin!
 
Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung die vom Gericht gefällte Entscheidung in jedem Falle - und zwar auch gegen den Willen der Mehrheit! - durchsetzen wird, war es sehr wohl richtig damit bis zum Richterspruch abzuwarten. Jetzt kann sie sich als die Getriebene hinstellen.
 
Wir sollen uns von diesen selbsternannten Eliten eine neue Kultur verordnen lassen. Das ist Diktatur!
 
Æ

karwandler
re ae-35

"und zwar auch gegen den Willen der Mehrheit!"
.
Woher nehmen Sie die Stirn, den Willen der Mehrheit gegen das Urteil zu reklamieren? Umfragen belegen das Gegenteil - mal abgesehen davon, dass keine Mehrheit eine Minderheitendiskriminierung legalisiert.
Die Nürnberger Gesetze finden Sie gut, da sie dem Willen der Mehrheit entsprechen?

Gast
Verlautbarungen der SPD

Die SPD hat keinen Grund zur Hähme. Als die rot-grüne Regierung 2001 das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften verabschiedete, hätte sie selbst die Steuergesetze (EStG und ErbschStG) entsprechend ändern können. Bis 2005 hatte sie dazu reichlich Gelegenheit.

karwandler
re ae-35

"Wir sollen uns von diesen selbsternannten Eliten eine neue Kultur verordnen lassen. Das ist Diktatur!"
Kommen Sie mal wieder runter vom Baum.
Wenn's Ihnen nicht passt, können Sie ja am 13. September eine reaktionär-konservative Regierung Ihres Vertrauens mit absoluter Mehrheit ins Amt wählen.
Und wenn das nicht klappt, dann löschen Sie halt den Textbaustein "gegen den Willen der Mehrheit" aus Ihrem Browser.

taschenleer
@AE-35

Von welchen Eliten sprechen Sie denn? Von den Richtern des BVG?

Haben Sie andere Quellen oder Umfragen, aus denen Sie glauben, eine Mehrheit gegen die Gleichstellung von homosexuellen Familien erkennen zu können?

In meinen Augen ist es Diktatur, wenn man einer Minderheit eine Gleichberechtigung vorenthält, die für die Mehrheit selbstverständlich ist.

Kleiner Denkansatz:

Vor ein paar Jahrtausenden war es für den Neanderthaler statthaft, seinem Weibchen eins mit der Keule zu geben und danach in seine Höhle zu zerren.

Nur gut, dass die Menschen sich weiter entwickeln. Oder etwa nicht? ;o)

AE-35
@Martinus (06. Juni 2013 um 21:08)

"Die Politik sollte sich daher unter Berufung auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes schlicht weigern, das aktuelle Urteil umzusetzen!"
 
Das ist LEIDER eine völlig verfehlte Hoffnung Ihrerseits, denn die Regierung, will diese Gesetze verabschieden. Sie hat nur auf ein Alibi (eben diesen Richterspruch) gewartet, um sich dadurch jedweder ernstzunehmenden Kritik, bezüglich ihres Handelns, entziehen zu können.
 
Und, wenn Sie den Artikel genau durchlesen (s. auch meinen Kommentar), dann sehen Sie, dass das darin auch genauso beschrieben wird.
 
Übrigens, dass von Ihnen zitierte Gesetz gilt nicht so sehr für die Regierenden, sondern meint den Souverän. Es meint Sie, mich, jedermann/-frau, also das gesamte deutsche Volk.
 
Æ

karwandler
re king

"Als die rot-grüne Regierung 2001 das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften verabschiedete, hätte sie selbst die Steuergesetze (EStG und ErbschStG) entsprechend ändern können. Bis 2005 hatte sie dazu reichlich Gelegenheit."
Schade nur dass diese Gesetze gegen eine schwarzgelbe Opposition nicht durch den Bundesrat zu bringen waren.
Sie machen es sich auch zu einfach.

taschenleer
@king

Vielleicht sollten Sie den Artikel mal genauer lesen, weshalb rot/grün das damals eben nicht konnte.

Im Übrigen kann ich in dem Artikel nichts von einer Häme der SPD lesen.

Frau Merkel hat sich und ihre Regierung ganz allein dem Vorwurf ausgesetzt, die richtigen Gesetze nur unter dem Zwang des BVG auf den Weg zu bringen.

AE-35
@karwandler (06. Juni 2013 um 22:53)

"Wenn's Ihnen nicht passt, können Sie ja am 13. September eine reaktionär-konservative Regierung Ihres Vertrauens mit absoluter Mehrheit ins Amt wählen."
 
Hier fängt Ihr Irrtum bereits an, denn wir (Volk) haben gar keine (Aus)Wahl.
 
Ich überlasse die Erklärung meiner Aussage einem Fachmann:
"Wenn die Mehrheiten sich verändern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zu viel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten."
Joschka Fischer
 
Der Mann sollte es wissen, oder?
 
Æ

karwandler
re ae-35

"Ich überlasse die Erklärung meiner Aussage einem Fachmann:
"Wenn die Mehrheiten sich verändern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zu viel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten."
Joschka Fischer"
.
Sie zitieren eine Aussage zu einer spezifischen Situation, die Sie uns natürlich vorenthalten.
Aber ich bin sowieso nicht daran interessiert, Sie aus dem Schmollwinkel zu locken. Wenn Sie von Wahlen nichts halten, lassen Sie es eben bleiben.
Mit Meckern allein richten Sie allerdings erst recht nichts aus ...

Gast
@ BingBo: Chapeau! Exakt auf den Punkt gebracht!

Exakt das denke ich mir auch..

Es wird von nicht mehr Zeitgemäß lammentiert (Mit gleicher Idiotie könnte ich sagen, schafft die Demokratie ab, das ist ebenfalls ein Relikt aus den 1950er Jahren..)

Wer Kindern helfen will, sie fördern will, der hat längst ein Mittel an der Hand:

das Kindergeld

Wieso spricht da niemand drüber? Fällt das keinem auf? Man kanns erhöhen, an BedWeshalb tappen alle so blind in die gut gestellte Falle "Familien-Splitting" ?

Mal darüber nachgedacht, das es nicht um Kinder geht, sondern darum 18 Mio Ehepaaren massiv Geld aus den Taschen zu ziehen?

Nur eine Clientel wird sich freuen. Die Versicherungskonzerne,- denn dann muss sich jeder Ehepartner selbst teuer versichern und ist gezwungen (!) einen Job aufzunehmen.

In strukturschwachen Gebieten (Ost-Deutschland, NRW usw.) sind es hunderttausende Ehen, die froh sind, das wenigstens einer einen Job hat.

Bitte erstmal NACHDENKEN wenn zur Ehe plötzlich von Staats wegen Kinder zwingend dazugehören sollen!

Gast
User Zwicke fragt nach Zurückhaltung...

.. und ich mich langsam, ob wir alle im gleichen Land wohnen.

Wir reden hier von einer fast schon nicht mehr messbaren Minderheit. Etwas mehr als 0,1 % aller deutschen Ehen betrifft dieses Gesetz, aber darüber, dass dies nur eine Anpassung an die übrigen 99,9 % ist, die rechtens ist, darüber niemand?

Das das Verfassungsorgan BVG als oberste Gerichtsinstanz dermaßen in Frage gestellt wird, weils einem persönlich nicht passen mag, was Demokratie und Rechtstaat bedeutet? All dies ist normal in Ihren Augen?

Es ist eher die Frage nach Demokratie-Verständnis und Demorkatie-Fähigkeit, die sich in dieser Ellenbogengesellschaft breit macht. Mit Toleranz hat Recht jedenfalls nichts zu tun. Seien Sie lieber froh darüber, als dies de facto zu beklagen!

Gast
@22:01 NikolaiNikolaewitsch

im Artikel 6 steht zudem explizit nicht drin, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau sein muss. Es kann also genau so eine gleichgeschlechtliche Ehe sein, die unter dem besonderen Schutz steht.
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Die Bedeutung des Begriffs "Ehe" war 1949 eindeutig und bezog sich zweifelsfrei auf heterosexuelle Partnerschaften. Zudem waren homosexuelle Handlungen bis in die 70er ein Straftatbestand. Folglich ist es absurd anzunehmen, dass im GG mit "Ehe" auch homosexuelle Beziehungen gemeint sein könnten.
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Selbst wenn sich die Wortbedeutung im Laufe der Zeit ändern oder erweitern sollte, spielt das keine Rolle. Bei der juristischen Interpretation (des GG) kommt es nur darauf an, wie es die Verfasser gemeint haben.
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Will sagen, das GG ändert sich nicht, weil wir uns Wortbedeutungen (per Gesetz) umdefinieren.

fons
Sinn des Ehegattensplittings

Der Zweck des Steuervorteils sollte ja eigentlich Leuten zu gute kommen, die potentiell durch Kinder für eine Erneuerung der Gesellschaft sorgen könnten und noch besser dies auch tun.
Mit dieser Entscheidung stellt das BVG aber Sexualbeziehungen in der steuerlichen Behandlung gleich.
So wie jetzt entschieden wurde, hätten gerechterweise alle Personenpaare, bei denen ein stärkerer Teil den schwächeren Teil unterstützt, einen Anspruch auf - ich nenn es mal - Steuersplitting.
Ich denke da z. B. an Alleinerziehende mit Kind (auch Kinder sind vor dem Gesetz gleich) und alle anderen, die - auch unfreiwillig - für einanderer in die Unterhaltsmäßig in die Pflicht genommen werden können. Beispielsweise Geschiedene, die für den Expartner und Kinder sorgen müssen, hätten meiner Meinung nach, viel mehr Anrecht auf ein Steuersplitting.