Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und ihre Verteidiger

Ihre Meinung zu ARD-Rechtsexperte zum NSU-Prozess: "Atmosphäre ist gereizt"

Heftige Wortgefechte, gereizte Atmosphäre: ARD-Rechtsexperte Bräutigam schildert im Interview mit tagesschau.de seine Eindrücke vom dritten Tag des NSU-Prozesses. Da der Antrags-Kleinkrieg weiterging, kam es nicht mehr zu Aussagen der Angeklagten.

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17 Kommentare

Kommentare

Gast
Rechtsexperten-Meinung

Den Rahmen der Auseinandersetzungen gibt die relevante Ordnung vor und die Aufgabe eines Sachverständigen ist es, objektiv die Fakten deutlich von Meinungen abzugrenzen. Der Vorteil in diesem Prozess ist, dass man nicht nur auf das Gerichtsprotokoll angewiesen ist, um als Externer sich ein eigenes Bild zu machen. Unzweifelhaft ist das Gremium des Gerichts zumindest gefährdet in seiner Sachentscheidung durch den enormen Meinungsdruck auch der Medien und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Antworten des Rechtsexperten hier nicht den strikten Anforderungen der Objektivität entsprechen, weil er auch Deutungen eines Gesichtsausdrucks als Körpersprache "übersetzt". Hier sollte eine Vorbildfunktion eines juristischen Hörers ansetzen und weiterwirken.

Gast
Gutes Interview

Gerade die Frage nach all den Anträgen der Verteidigung stößt bei vielen auf Unverständnis. Daher ist es gut, dass Frank Bräutigam hier erklärt, warum das so ist. Die Verteidigung kennt die Spielregeln der Justiz und hält sich daran: Die Verteidiger sichern sich mit dieser Rüge also das Recht, in der Revision später das Urteil wegen formaler Fehler anfechten zu können. Genau das muss und darf jeder von (s)einem Verteidiger erwarten.
 
Ein anderer Aspekt: Die eventuelle Auslagerung des Bombenanschlages in einen getrennten Prozess löst bei mir Verwirrung aus. Hier fehlen mir noch ein paar Informationen: Können in einen bereits laufenden Prozess neue Nebenkläger hinzukommen? Muss sich nicht jeder Nebenkläger vor Prozessbeginn "anmelden"? Weiß das jemand?

MKir13
Aufgabe des Prozesses

@eseip: Die Aufgabe des Prozesses ist aber, die Schuld der Angeklagten festzustellen. Solange nämlich kein Urteil vorliegt, gelten sie noch als unschuldig. Und deshalb haben die Anwälte der Angeklagten natürlich das Recht (und auch die Pflicht !), Anträge im Sinne ihrer Mandanten zu stellen. Klingt doof, aber genau das ist der Unterschied zwischen rechtsstaatlichem Verfahren und Schauprozess.

Mr. Whittington
@eseip @Dr.-Ing. Adalbe...

@eseip: Für den Rechtsstaat Deutschland ist es gut, dass es nicht nach Ihnen geht. Die Schuld ist erst nach dem Verfahren erwiesen oder als nicht gegeben zu betrachten. Die Anträge können nur vor der Urteilsverkündung stattfinden und dienen nicht zuletzt auch der Urteilsfindung innerhalb unseres für Laien oft schwer verständlichen Rechtssystems.

Unsere persönlichen, von Emotionen gefärbten Meinungen haben zurecht in diesem Prozess nichts zu suchen.

@Dr.-Ing. Adalbe...:
Wo wird hier etwas gedeutet? Der Sachverständige schreibt, dass dem interessierten Gesichtsausdruck der Beklagten nichts weiter zu entnehmen sei. Er behauptet weder, es handele sich um Körpersprache (was allerdings entgegen Ihrer Annahme korrekt wäre, da das Gesicht und seine Ausdrücke sehr wohl zur Körpersprache gehören) noch deutet er etwas hinein. Er sagt ja gerade, es sei nichts hineinzudeuten ...

Es grüßt ganz sachlich,

Mr. Whittington
(einer der 50 Erstunterzeichner des 1. NPD Verbotsverfahrens)

Gast
@eseip - Schuld voraussetzen?^^

Vorausgesetzt die Schuld der Angeklagten ist erwiesen, die hätten bei mir keine Rechte mehr Anträge zu stellen. Ihnen ist aber schon klar, dass ein Strafprozess dazu da ist die Schuld zu beweisen und nicht vorauszusetzen?

Gast
aufrichtige Frage

wie kommt es eigentlich, daß die Angeklagten nicht in Handschellen oder ähnliches vorgeführt werden, sondern sich so locker und frei dort im Gerichtssaal bewegen können? Es wird ihnen ja immerhin Bankraub, Terrorismus, Bombenanschlag, Mord etc. vorgeworfen. Sieht das nur so aus oder sind die Sicherheitsmaßnahmen auf dem Level eines Fahrraddiebstahls?

Oberfranken KU
Ich sehe nach wie vor eine andere Gefahr

Wir konnten alle verfolgen welche Pannen passiert sind, wenn es Pannen waren. Der ganze Fall hat für mich etwas was man fast nicht in Worte fassen kann. Nehmen wir an den Verteidigern gelingt es die vorgelegten Beweise in der Luft zu zerreissen und deren Wahrheitsgewalt zu widerlegen, es folgen Freisprüche wegen Mangels an Beweisen. Bei all dem was in den Behörden und Ämtern versaut wurde würde es mich nicht wundern. Dann sitzen da Richter denen nichts anderes übrig bleibt als die Beweise zu verwerfen und den Prozess zu beenden oder Freisprüche auszusprechen. Dann haben wir das was man unter Rechtsstaat versteht, auch wenn es keiner verstehen wird. Es hat alles seine Vor- und Nachteile. Diesmal wir der Schuss unter Umständen nach Hinten los gehen. Ich bin von Herzen erschüttert das diese Möglichkeit besteht. Ich bin gespannt wer in diesem Fall die Verantwortung übernimmt. Wenn überhaupt Einer dann allerdings ohne Konsequenzen, wie es in diesen Kreisen üblich ist.

Gast

Ich sehe nur, wie jeder sich schon sein Urteil gebildet hat. Hat sich schon einmal irgendjemand näher mit dem Fall beschäftigt? Die meisten sehen nur, dass das rechte, verbohrte Glatzköpfe waren und weisen ihnen die komplette Schuld zu. Es wurde noch kein einziges Urteil gesprochen und die Ungereimtheiten angefangen bei der plötzlichen aufgetauchten Bekenner DVD bis zum abgebrannten Haus der Zschäpe sollten jeden unvoreingenommenen Menschen zum Nachdenken bringen. Hier haben vielleicht ganz andere die Fäden in der Hand und die beiden, nun mundtoten Glatzen waren nur Marionetten in einem viel größerem Spiel. Klar sähe der Großteil gerne die verteufelten drei als Täter aber man sollte erst Gewissheit haben.

Gast
@16:31 bart97

wie kommt es eigentlich, daß die Angeklagten nicht in Handschellen oder ähnliches vorgeführt werden, sondern sich so locker und frei dort im Gerichtssaal bewegen können?
.
Das liegt vermutlich daran, dass nicht befürchtet wird, dass die Angeklagten im Gerichtssaal gewalttätig werden.

fahrplan
@ bart97 und Oberfranken KU

@ bart97
Die Vorstellung, dass Angeklagte in Handschellen oder Zwangsjacke im Gerichtssaal sitzen, stammt wohl eher aus TV-Serien. Sowas kommt in der Realität - zumidenst in Deutschland - eher selten vor. In den USA z.B. ist das anders, da dort ja generell viel mehr Waffen im Umlauf sind, die auch in den Saal geschmuggelt werden könnten.
@ Oberfranken KU
Wenn es tatsächlich Freisprüche geben sollte, dann ist das nicht der Nachteil des Rechtsstaats, sondern dann bedeutet das, dass das Risiko, Unschuldige zu verurteilen, zu groß war. Denn auch wenn viele Medien das anders sehen, bisher haben wir es nur mit mutmaßlichen Tätern zu tun, deren Schuld keineswegs zweifelsfrei geklärt ist.
Und grade weil so eine starke öffentliche Vorverurteilung stattgefunden hat, ist es wichtig und Zeichen eines Rechtsstaates, dass trotzdem ein Freispruch möglich ist.

flegar
@mr-mad-man

"Die Verteidiger sichern sich mit dieser Rüge also das Recht, in der Revision später das Urteil wegen formaler Fehler anfechten zu können. Genau das muss und darf jeder von (s)einem Verteidiger erwarten."
Formale Fehler sind meiner Meinung nach Kinkerlitzchen. Formalisten sorgen eher für Rückschritt. INHALTLICHE Fehler sind entscheidend! Insofern gestalten die Verteidiger von Zschäpe eine widerliche Show die vom Inhalt ablenken soll. Sie dienen nur dazu, Richter und Staatsanwälte zu provozieren.

larusso

Die Moeglichkeit,dass man
Frau Zschaepe nicht in
Verbindung mit den Morden
bringen kann aG der Beweislage
habe ich eben mit einem Freund
diskutiert.Unserer Mn sogar gar
nicht unwahrscheinlich.Aber
Mitgliedschaft in einer
Terrorist. Vereinigung wird
man ihr und den Anderen wohl
(hoffentlich)mindestens
nachweisen koennen.
Was aber machen,wenn evtl.
durch einen "Zufall" oder
Dummheit,in 20 Jahren rauskommt,
dass die beiden mutmasslichen
Taeter gar nicht im Wohnwagen
gewesen sind,als dieser
verbrannte....sie haben es ja
auch "geschafft"13Jahre unterzutauchen.
(Spekulation)

Gast
@flegar

Formale Fehler sind meiner Meinung nach Kinkerlitzchen.
Es ist absout unerheblich wie Ihre oder meine Meinung zu "Formfehlern" ist. Und auch die Verteidigung hat sich diese "Spielregeln" nicht ausgedacht - das war der Gesetzgeber. Aufgabe jeder Verteidigung ist es das Beste für seinen Mandanten herauszuholen. Wenn unsere Gesetze diese Vorgehensweise erlauben (in diesem Fall sogar erfordern), ist nicht die Verteidigung zu kritisieren sondern -wenn überhaupt- der Gesetzgeber (ich selbst sehe das jedoch nicht so).

Gast

Der Prozess wird noch richtig spannend, wenn es an die Würdigung der vorgebrachten Beweise geht.

Gast
So mancher Kommentator...

...sollte sich mal rechtsstaatlich updaten lassen. Jede(r) Angeklagte hat das Recht auf einen Prozeß gem. STPO, egal, was ihr/ ihm vorgeworfen wird. Das unterscheidet Deutschland z.B. von Putins Rußland.
Es geht um nichts anderes als um die Frage:
Schuldig oder nicht schuldig?
Persönliche Befindlichkeiten oder gar eigene bzw. mediale Vorverurteilungen sind nicht nur nicht hilfreich, sondern untergraben die vom Gesetzgeber vorgeschriebene strafprozessuale Vorgehensweise.

flegar
@mr_mad_man

"Aufgabe jeder Verteidigung ist es das Beste für seinen Mandanten herauszuholen."
Genau das ist das ethische und moralische Problem in der Gerichtsbarkeit. Verteidiger sind zu oft nicht an der Wahrheitsfindung interessiert, sondern nur an die Vorteile ihrer Clientel.
Es ist m.E. asozial, wenn ein Verteidiger die Schuld eines Mandanten dementiert, obwohl der Client "unter vier Augen" die Schuld zugegeben hat.

mokdo
@bart97

Als erstes Frau Zschäpe hat sich selbst der Polizei gestellt.
Auch wird ihr nicht vorgeworfen eine Mörderin oder Bankräuberin zu sein.
Und sie kann mit oder ohne Handschellen sowieso nicht aus dem OLG flüchten. Im Saal , vor der Saaltür, am Gerichtseingang, im ganzen Gericht sind Justizbeamte. Und vor dem Gericht sind viele Polizeibeamte.

Wozu soll man ihr jetzt Handschellen anlegen.