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Ihre Meinung zu Interview: "Google wird Autocomplete-Funktion abschalten"

Nach der BGH-Niederlage könnte auf Google eine Beschwerde-Welle zurollen. Der Konzern werde die Autocomplete-Funktion "kurzfristig abschalten" müssen, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke im tagesschau.de-Interview.

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26 Kommentare

Kommentare

Gast
Grober Unfug

Ich finde, das Urteil wurde von IT-Laien gefällt. Eine Autocomplete-Funktion macht nichts anderes als aus bekannten Fakten mit hoher Genauigkeit syntaktisch und teilweise semantisch den Suchbegriff zu vervollständigen. Die zugrundeliegende Datenbasis ist das Internet und damit die Webseiten aller Internet-Server. Wer also letztendlich für die Suchbegriffe verantwortlich ist, ist der Nutzer. Und für die Datenbasis sind die Ersteller der Informationsseiten verantwortlich. Daher ist mir ein Rätsel, warum Google hier ein juristisches Vergehen begangen haben sollte. Weil es aber zu aufwändig wäre, die Informationsquellen zu kontrollieren, sucht man den Weg des geringsten Widerstandes und greift sich den Suchmaschinenanbieter. Geht's noch?

Divisone6
Google wird Autocomplete-Funktion abschalten

Kann ich echt nicht verstehen wie ein so Grosser Rise wie Googel sich von einer BRD (Bundes Republik Deutschland) was nicht mal ein Rechtlicher Staadt ist sondern nur ein Konstrukt der von denn Alliierten damals ins leben gerufen wurde. und bis heute hier machenschafften treibt ohne Geldungsbereich zu haben, und jeder der ein bisschen gesunden Menschenverstand hat weiss das ein Gesetz ohne Geldtungsbereich nichtig ist, und so mit ungültig. sich so dermasen beugt und kriecht. anstadt dazu bei zutragen das die Wahrheit ans Licht kommt. Das Volk ist nicht mehr so dumm
immer mehr wachen auf Bundesverfassungsgericht??????
welche Verfassung denn??????
Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz Buch und das gantze sogar ohne Geltungsbereich, ich hoffe das Google ein zeichen setzen wird und sich so was nicht gefallen lassen wird!!!

Gezeichnet

Divisione6

imalipusram
Ist der DAU das Problem?

Ich selber wundere mich manchmal, was Google einem da so an Vorschlägen präsentiert, wenn man zu tippen anfängt und das wars für mich auch schon, ich geb nichts drauf, auch, weil ich weiß, daß Google keine Peilung hat, wonach ich eigentlich suchen will.
Es scheint aber Leute zu geben, die sich durch sowas beeinflussen lassen und wenn sie nur in der Kneipe rumerzählen, daß Google dauernd eine Frau Wulff ins Rotlichtmilieu rückt, wenn man ihren Namen eingibt. Sowas wird zum Selbstläufer. Und es ist letztendlich ein redaktionell erstellter Inhalt, ob von Menschenhand oder durch einen Haufen Chips (die letztendlich auch von Menschen programmiert werden).
Ein Printmedium darf eine derartige Assoziation nicht bringen, die Klage auf Unterlassen hatte ja Erfolg.
Also Google, das wars! Den Sinn der Autocomplete-Funktion habe ich nie verstanden. Ich kann selber denken und auch tippen.

Sumpfhuhn
Verkehrte Welt

Der Suchmaschinenanbieter ist also für die Eingaben der Nutzer und die Inhalte der gefundenen Seiten und letztlich für das ganze Internet verantwortlich?
Solch ein Urteil in der heutigen Zeit ist schlichtweg lächerlich und zeigt, daß auch die Richter am BGH keineswegs Götter, sondern ganz normale Menschen sind, die ganz normale Fehler machen und sich nicht in jedem Fachgebiet auskennen. Leider gibt es für die Fehler dieser Herren keine Korrekturmöglichkeit! Das ist auch ein Fehler!

MichaStr
Ich möchte nicht auf Autocomplete verzichten

Ich hoffe dass es eine Lösung gibt, die Persönlichkeitsrechte achtet und gleichzeitig praktikabel ist. Michael Streibel

Gast
Ich verstehe die Hype nicht

Wer kann denn heute noch Fakten von Gerüchten oder Mutmaßungen unterscheiden? Belogen und oft auch betrogen werden wir doch von allen Seiten.

riewekooche
Demnächst

wird dann der Zeitungsbote oder der Kioskbesitzer verklagt, wenn die Zeitung unangenehme (oder gar falsche) Dinge schreibt.
Erst muß Google die Autocomplete-Funktion rausnehmen, dann bestimmte Suchbegriffe abschalten und zuletzt die ganze Suchmaschine, weil sich irgendjemand immer ans Bein gepinkelt fühlt. Und dann wird großes Heulen und Zähneklappern sein, weil überall in der Welt Menschen problemlos im Internet nach allem und jedem suchen können - überall, ausser im politisch superkorrekten Deutschland.
Aber dann wird auch keiner mehr 75GB und mehr Traffic im Monat erzeugen - einfach, weil es nichts mehr gibt, was es im Internet zu sehen lohnt. Streetview-Verpixelungen und Youtubes GEMA-Sperrungen waren erst der Anfang.

Gast

So ganz begreife ich nicht die angedeutete immense Komplexität des Problems, dass durch das BGH Urteil für Google entstehen soll.
Schließlich geht es meinem Verständnis nach ja nicht um eine Anpassung des generellen Suchalgorithmus, sondern nur um die Vorschläge der AutoComplete-Funktion. Da meinem Verständnis nach gegen BESTIMMTE Persönlichkeitsverletzungen bei Google Einspruch erhoben werden soll, müsste eine "simple" Ausschlussliste doch eigentlich genügen, oder?
(Für die Techniker: ... und die müsste sich für Suchbäume mit O(log(n) ), bei entsprechenden Hash-Techniken gar mit O(log(1)) realisieren lassen, was aus meiner Sicht für Google keine übermäßige technische Beeinträchtigung darstellen sollte - oder (again)? )

Gast
Typisch deutsch

Weil hierzulande wieder "Richter" am Werk sind die aus vergangenen Systemen stammen, und diese vertreten, bleibt Deutschland im Mittelalter.

Aber mit Meinungsfreiheit, auf denen diese Suchvorschläge basieren, hat Deutschland ja schon immer Probleme. Nur Suchvorschläge die dem kapitalistischen System wohlgesonnen sind werden akzeptiert.

Gute Nacht Deutschland.

A-D-A
Urteil von IT-Laien

Es ist nicht die Pflicht eines Gerichts, spezielles technisches Fachwissen (z.B. im IT-Bereich) zu besitzen, bevor es sich erlauben kann ein Urteil zu fällen. Der BGH hat das getan, was seine Aufgabe ist: Den einzelnen vor Übergriffen durch mächtige Organisationen wie den Staat oder in diesem Fall eine Firma zu schützen. Wie das technisch zu realisieren ist, das ist nicht das Problem des Gerichts. Da die Autocomplete-Funktion manchmal wirklich nützlich ist, wäre es sinnvoll, einen Weg zu finden, sie zu erhalten. Aber wichtiger ist, die Persönlichkeitsrechte zu schützen. Denn anders als einzelne Kommentatoren das sehen, ist es auch anderen Medien nicht erlaubt, unter dem Vorwand eines technischen Problems haltlose Verdächtigungen zu verbreiten. Wem die Bequemlichkeit bei der Arbeit mit Suchmaschinen wichtiger ist als die deutsche Rechtsprechung, der hat heutzutage tatsächlich die Freiheit auszuwandern.

karwandler
re hans1979

"Aber mit Meinungsfreiheit, auf denen diese Suchvorschläge basieren"
Was haben denn diese Suchvorschläge mit Meinungsfreiheit zu tun?
Da werden eingegebene Buchstabenfolgen nach rein statistischen Methoden zu kompletten Begriffen ergänzt.
Ne Meinung findet überhaupt nicht statt.
Aber Hauptsache, erst mal meckern.

das ding

Es gibt nun die echte Gefahr, das nicht nur Einzelpersonen ihre Ehre oder was auch immer angegriffen fuehlen, sondern nun dieses Gesetz dazu genutzt wird, gegen alles Unliebsame zu klagen, so das das, was uebrigbleibt, die Meinung derer wiedergibt, die Geld und Anwaelte haben. Damit ist es in jeder Hinsicht mehr manipuliert als vorher. Das BGH muss blind gewesen sein, sowas nicht zu sehen. Kommt es zu Klagewellen, dann ist es Unfug, so eine eher marginale Funktion zu halten. Kommt es nur zu enigen Klagen, dann ist es falsch diesen wenigen Manipulation zu gestatten, da die Klaeger wohl kaum Ehrvereletzte sind, sondern mithilfe des Gesetzes politische oder wirtschaftliche Meinung manipulieren und damit zensieren wollen. So oder so - die Gesellschaft verdient was sie bekommt bzw. hier verliert.

RKKS10
@ das ding 18:24

"Kommt es nur zu enigen Klagen, dann ist es falsch diesen wenigen Manipulation zu gestatten, da die Klaeger wohl kaum Ehrvereletzte sind..."
.
Als Behauptung ist dies ist in meinen Augen eine bösartige Unterstellung.
.
Und wieso besteht die Gefahr, dass "dieses Gesetz dazu genutzt wird, gegen alles Unliebsame zu klagen"?
Ich sehe da keinerlei Zusammenhang.
Obwohl... Wenn ich glaube, beleidigt worden zu sein, ist das für mich allerdings unliebsam.

Gast
Die einfachste und eleganteste Lösung für Google..

.. wäre ein simples Fragezeichen (?) an das Ende der Autovervollständigung dran zuhängen. Dann hätte man keine Behauptung, sondern lediglich nur eine Frage. Das sähe dann wie folgt aus: "Phillip Lahm schwul ?" .. denn, wie heisst es so schön.. man wird doch noch mal fragen dürfen..

brigitte-barbados
Es wird Zeit das Google nicht mehr machen kann was die wollen.

Ich bin froh das wenigstens unser Oberstes Gericht den Konsumer absichert.
Das Auto Complete ist auch sehr gefaehrlich anderweitig und sollte nicht mehr moeglich sein.

Ich denke das das Gericht Google auffordern sollte ihre Email Adresse frei offen legen muss.

Wenn man Google erreichen will wenn man Probleme hat ist es unmoeglich die Email Adresse zu finden.

Das muss geaendert werden und die Rechtsanwaelte sollten das jetzt gleich bei Gericht beantragen.

Klabautermann 08
Oh Gott...

jetzt muß ich meine Suchbegriffe bis auf den letzten Buchstaben in die Googlesuchleiste eintippen und wird nicht mehr mit unsinnigen Vorschlägen vollgemüllt. Ein Skandal ohne gleichen.

RKKS10
Suchvorschläge bilden Assoziationen

Wenn Sie 2 Begriffe häufig gemeinsam sehen, bildet sich im Gehirn eine Verknüpfung der Begriffe.

Falls(!) Sie eine unbewusste sinnwidrige Verknüpfung bemerken, können in Zukunft versuchen(!) diese zu ignorieren. Automatisch beseitigt wird sie dadurch aber nicht (sonst würde ja auch Werbung nicht so gut funktionieren).
Die vollständige Beseitigung einer solchen, im Unterbewusstsein weiterhin existierenden Verknüpfung ist schwierig und langwierig. 5-10 Sitzungen unter Hypnose können helfen, Erfolg nicht garantiert.
.
Leider (manchmal auch glücklicherweise) setzt unser Unterbewusstsein oft Zielvorgaben für unser rationales Denken.
Ohne dass wir es bemerken.
Mit unserem freien Willen ist es nicht so weit her.

Gast

@Linuxpinguin
Ich denke es kommt dabei auf die genauen Forderungen durch das Urteil an.
Wenn diese dergestalt sind, dass Google ("nur") auf Beschwerde der betroffenen Personen hin und nur die in jedem Einzelfall dabei abgemahnten Kombinationen von Suchbegriffen verhindern muss, sehe ich darin technisch nach wie vor kein wirkliches Problem für Google. Zudem sollte man meiner Meinung nach auch im Hinterkopf behalten, dass eMail-Provider neben solchen Blacklists ihrerseits zudem diverse algorithmische Spamfilter, die weitere Kriterien (und wahrscheinlich auch Standard-Keywordfilter) einbeziehen. Zwar wissen wir hier natürlich über false positives und false negatives (also versehentlich gefilterte oder fälschlicherweise nicht gefilterte Spam-Mails), aber ich denke eine Frage ist, ob Google diese nicht in Kauf nähme und bei Beschwerden eben durch Erweiterung der Blacklist nachbessern würde.

Gast
A-D-A

Mit Verlaub, aber ich muss Ihnen widersprechen. Worin besteht denn genau der Übergriff von Google? Und was hat das mit Persönlichkeitsrechten zu tun? Google's Suchmaschine verletzt keine Persönlichkeitsrechte, sondern diejenigen, die entsprechende Informationen ins Netz stellen. Dafür Google zu belangen, ist völlig verfehlt. Auch Richter sind fehlbar. Denen, die das Urteil befremdlich finden, zu unterstellen, ihnen sei das Internet wichtiger als die deutsche Rechtsprechung und sie mögen doch auswandern, ist eine seltsame Auslegung der Meinungsfreiheit. Auf europäischer Ebene wird das Urteil hoffentlich einkassiert.

Gast

Ich muss bei der ganzen Diskussion immer an einen berühmten Vlogger aus Amerika denken. Sein Name tauchte bei Google auch immer mit der Autocompletion "gay" auf. Daher hat er seine Fans aufgerufen bei Google seinen Namen in Verbindung mit "heterosexual bear wrestler" zu suchen... kurze Zeit später tauchte das tatsächlich bei Eingabe seines Namen in Google als Autocompletion auf und ist dort bis heute zu sehen. (zweieinhalb Jahre später)

Aber in Deutschland klagt man wohl lieber...

RKKS10

Wer sich durch eine Begriffsassoziation beleidigt fühlt/Nachteile erleidet, hat das Recht, sich zu wehren.
.
Die Mehrheit der I-nutzer, die nicht beleidigt wurde, hat nicht das Recht auf das Fortbestehen dieser Beleidigung.
.
Auf den Staat bezogen: Demokratie bedeutet nicht uneingeschränkte "Macht des Volkes" - die Mehrheit hat nicht das Recht, Minderheiten zu unterdrücken. Bürger-/Menschenrechte einer Minderheit dürfen nicht beeinträchtigt werden, auch wenn die Mehrheit es gerne so hätte.
.
Auf das Netz bezogen: die Mehrheit der Nutzer darf nicht aus Bequemlichkeit (hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun!) verhindern, dass man sich gegen beleidigende Assoziationen wehren kann.
.
Auch wenn Google solche Assoziationen nicht bewusst herstellt, Google verbreitet sie. Dagegen müssen sich Betroffene wehren können. Der BGH verlangt ja auch nicht, dass Google ohne Anmahnung von sich aus solche Begriffe erkennt und beseitigt (obwohl es "politisch korrekter" wäre).

Marler Stern
Diktat des Individuums

"Demokratie bedeutet nicht uneingeschränkte "Macht des Volkes" - die Mehrheit hat nicht das Recht, Minderheiten zu unterdrücken."

Nein - in Deutschland, wo Persönlichkeitsrechte über allem stehen, ist es inzwischen andersherum: Minderheiten, sogar Einzelne haben das Recht, die Mehrheit zu unterdrücken! Bei uns geben inzwischen die Sensiblen, Hysterischen, Langsamen, Seltsamen, Unmündigen, Feigen, Schwachen und Dummen das Tempo vor. Und im vorauseilenden Gehorsam bereiten ihnen höchste Gerichte die Bühne.

Vierzig Millionen Internet-Nutzer wissen, in welchem diffusen Medium sie sich beim surfen und suchen bewegen. Sie können sich ihre eigene Meinung bilden und den Wert einer Autocomplete-Funktion einschätzen, sie nutzen, ignorieren oder einfach abschalten.

Wichtige Persönlichkeiten wie Frau W. - die wie ebenso wie ihren werten Gatten über alles schätzen und gerne Ehrensold zahlen - schaffen das nicht und verbieten es allen.

Und Google macht den Buckel krumm.

Ich find's schlimm!

Gast
@juw - "simple" Ausschlussliste

So ganz begreife ich nicht die angedeutete immense Komplexität des Problems [...] Da meinem Verständnis nach gegen BESTIMMTE Persönlichkeitsverletzungen bei Google Einspruch erhoben werden soll, müsste eine "simple" Ausschlussliste doch eigentlich genügen, oder?
Nein, denn jeder kann sich durch ganz unterschiedliche Dinge in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Nur zwei exemplarische Beispiele: 1. Gerhard Schröder wollte nicht, dass man sagt er habe gefärbte Haare. 2. Der Papst hat sich über ein "undicht" geärgert. Man bekommt es in keinen Algorithmus reinprogrammiert "gefärbte Haare" bzw. "undicht" einmal als "erlaubte" Suchbegrifferweiterung und einmal als "verbotene" Suchbegrifferweiterung zu hinterlegen.

Gast
Weitergedacht

Angenommen, Bettina Wulff gewinnt ebenfalls ihren Prozess gegen google.
Wenn sie nun "Bettina Wulff" googlet: Kann sie dann auch erfolgreich einklagen, dass Google alle angezeigten Suchergebnisse, die Bettina Wulff mit "Rotlicht" in Verbindung bringen, zukünftig bei dieser Suche löschen muss?
Denn das Prinzip ist das gleiche wie bei autocomplete. Der Algorithmus bringt Bettina Wulff mit "Rotlicht" in Verbindung, obwohl nicht explizit danach gesucht wurde.
Weit hergeholt ist das nicht.
Und schon bald werden wir bei einem Suchbegriff wie "Bilderberger" nur noch Gutes zu lesen bekommen. Alles Schlechte was dahinter vermutet wird, sind ja nur Spekulationen, die werden weggeklagt.
Sehr miserables Urteil des BGH.

Anonym200
Die Autovervollständigkeit hat mir schon eine Menge Tipparbeit

abgenommen, Autoverbesserungsvorschläge sind auch fein und ersetzen mir mittlerweile Wörterbücher. Und wie schon gesagt das ist reine Statistik. Google bringt Gerüchte, wie die um Frau Wulff nicht in Umlauf, es ist eher so, dass schon so viele Leute darüber gehört haben, es auf moderne Art überprüft haben, dass es in die Statistik gekommen ist. Dieses neue Verbot kann Google nur mit einem Arbeitsheer umsetzen, vielleicht wird auch eine Mustersuche verwendetet zum Beispiel "Frauenname + Hurre" ist dann keine gültige Kombination mehr. Und das halte ich für eine gefährliche Sprachveränderung. Die Leute werden irgendein Codewort verwenden und wenn das (und die Nexten) tabuisiert wird und dann müssen wir in Zukunft so reden "Piep piep piep". Außerdem sind das Bilderbuchbeispiele für den Streisand-Effekt.

Gast
@Marler Stern 21:21

Sie schreiben:
"Minderheiten, sogar Einzelne haben das Recht, die Mehrheit zu unterdrücken! Bei uns geben inzwischen die Sensiblen, Hysterischen, Langsamen, Seltsamen, Unmündigen, Feigen, Schwachen und Dummen das Tempo vor."

Diese Einzelnen haben Rechte, auch die Dummen und Schwachen. Sogar die Feigen, Langsamen, Unmündigen und auch Frau W. nebst Gatten haben das Recht auf Rücksicht und Beachtung ihrer Persönlichkeitsrechte.

Google ist ein global agierender Konzern, sein Interesse monetär - Ihm wollen Sie bei dieser Thematik das Recht des Stärkeren einräumen?

Nein Danke, ich persönlich begrüße jedes Urteil, das die Rechte des Individuums stärkt.