Die drei Anwälte von Beate Zschäpe

Ihre Meinung zu FAQ: Die Anwälte der Angeklagten im NSU-Prozess

Zehn Anwälte stehen den fünf Angeklagten im NSU-Prozess zur Seite, allein Beate Zschäpe hat drei Verteidiger. Wer sind diese Anwälte, welche Rechte haben sie? Und gibt es eine einheitliche Strategie der Verteidigung?

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9 Kommentare

Kommentare

bob1920
Heer, Stahl, Sturm

Das sind "interessante" Namen.

Gast

Diese Namen - das ist wirklich einer der lustigsten Zufälle der Geschichte...

smile999
wer bezahlt die Anwälte eigentlich ?

Wieso reicht nicht ein Anwalt ? Machen die Anwälte das aus Publicity Gründen auf eigene Kosten oder werden die nach belieben von Staat, also uns allen, bezahlt ?

Gast
warum 3 Anwälte?

da kann ich mich auch nur wundern!
Glaubt den wirklich jemand, dass es
sich hier nur um die Sicherung der
Bürgerrechte der Beschuldigten dreht?
Sollte irgendjemand mal in einem
Nachbarschaftsstreit tätlich werden, so
garantiere ich, dass niemals 3 Pflichtverteidiger zu dessen Verteidigung
gestellt würden. Also ist es hier eine rein
politische Entscheidung!! Ich lasse mich
natürlich vom Gegenteil überzeugen!?

Gast
Pflichtverteidigung

Jeder hat das Recht verteidigt zu werden. der Grundpfeiler unserer Justiz. Der Staat bezahlt sie und bei komplexeren Fragen können auch mehrere benannt werden.

Ich hoffe nicht, das wird nun nicht hier eine Grunsatzdiskussion darüber.

Ansonsten brauchen wir gar keine Gerichte mehr

Gruß T.

Gast

@smile999: Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?

eritas
@ Taorion

Vielen Dank, vollkommen Ihrer Meinung!

Viel schlimmer als möglicherweise Geld für drei Pflicht(!)verteidiger aus der Staatskasse zu bezahlen, fände ich den Anschein eines einseitigen, fehlerhaften Verfahrens.

Warum es drei sein müssen? Weil die Strafprozessordnung das für solche weitreichenden Fälle vorsehen wird, wie im Artikel benannt. Wenn es also jetzt nicht drei wären, sondern nur zwei oder einer, könnte dort direkt wieder eine Einstellung des Verfahrens wegen grober Fehler verlangt werden.

Zuletzt: Es ist ein Rechtsstaat, in dem wir leben. D.h. vor allem "Gleiches Recht für Alle!" und "Keine Verurteilung ohne ordentliches / gerechtes Verfahren!" und so wird es laufen.

Eritas

Gast

ich möchte nicht mit den anwälten tauschen.
machen sie den job gut, wird sie nazis nennen,
machen sie mit wenig erfolg, schlechte anwälte.
aber gut, dass bei uns jeder ein recht auf verteidigung hat.
was wäre eine verurteilung sonst ggf. wert?

Gast
@ 09:18 von Fastmick

Die Frage, warum hier mehrere Pflichtverteidiger für die angeklagte Zschäpe durch das Gericht beigeordnet wurden, wird durch Herrn Bräutigam eingehend erklärt:
„....mindestens ein Verteidiger, wenn das Verfahren kompliziert ist, auch mehrere Verteidiger beigeordnet werden,“ d. h. die Komplexität des Verfahrens bedingt, dass hier mehrere Strafverteidiger beigeordnet werden, so wie auch nicht nur ein Staatsanwalt im Bereich der Ermittlungen und auch der Anklage vertreten ist, sondern dies regelmäßig auch bei Verfahren dieser Größenordnung durch mehrere Staatsanwälte erfolgt.
.
Entgegen Ihrer geäußerten Vermutung gibt es keine „rein politische Entscheidung“ für die drei Pflichtverteidiger, sondern die Komplexität des Verfahrens bedingt die „Waffengleichheit“ auf beiden Seiten...!