OP-Besteck zur Beschneidung

Ihre Meinung zu Fragen und Antworten: Was regelt das Beschneidungsgesetz?

Die religiöse Beschneidung hat für heftigen Streit gesorgt: Befürworter sehen sie als ein Teil der Religionsausübung, Gegner als Verstoß gegen das Kindeswohl. Ein Gesetz soll den Streit beenden. Der Bundestag hat es nun beschlossen. tagesschau.de erklärt, was das Beschneidungsgesetz genau regelt.

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62 Kommentare

Kommentare

Gast

Richtig müsste es heißen: Das Urteil, das religiöse Beschneidungen illegal macht, hat für heftigen Streit gesorgt. Denn vorher gab es nur den leisen "Grundstreit" zwischen denen die beschneiden und denen die nicht beschneiden. Und der Gesetzentwurf stellt auch alle zufrieden. Eigentlich wollten ja auch alle in dem Fall eine Lösung finden. Selbst die Politik hat schnell gemerkt, dass man da eine Grauzone abschalten sollte. Nur musste man ja gleichzeitig alle unversöhnlichen dieser Welt in die Talk Shows schleifen bis wir endlich eine HAUT AB - HAUT DRAN Debatte hatten, einen "heftigen Streit" sozusagen, aufgeladen durch das Thema Kinder und Religion. Muss toll gewesen sein für die Quoten. Und jetzt steht hier "Beschneidung sorgt für Streit" und es stimmt sogar. So einfach geht das

Gast
Was war der Streitpunkt?

 
Nur um das klarzustellen:

Bei diesem Streit geht es um die Kollision mehrerer Grundrechte.

Auf der Seite des Kindes steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die (negative) Religionsfreiheit.

Letzteres bedeutet auch, dass das Kind, wenn es ein Alter erreicht hat, in dem es selber über seine Religionszugehörigkeit entscheiden kann, nicht bereits unwiderruflich mit religiösen Symbolen "gebrandmarkt" ist.

Auf der Seite der Eltern steht das Recht auf die (positive) Religionsfreiheit und die elterliche Sorge.

Das Problem hier ist, dass die Religionsfreiheit noch nie ein Recht zu Lasten Dritter war. Das heißt, dass niemand sich auf seine Religionsfreiheit berufen darf, um andere zu verletzen.

Und die elterliche Sorge endete schon immer da, wo dem Kind geschadet wird. So dürfen Eltern ihr Kind noch nicht einmal aus "erzieherischen Gründen" schlagen. Die Amputation hochsensibler Körperteile kann dann erst Recht nicht mit der elterlichen Sorge gerechtfertigt werden.

Gast
@ robertshort

 
Ihre Darstellung ist nicht richtig.

Unter Juristen und Medizinern gab es diese Debatte schon lange vor dem Urteil des Kölner Landgerichts.

Nur deshalb ist ja auch die Staatsanwaltschaft auf die Idee gekommen, Anklage gegen den Arzt zu erheben.

Und wenn es bei den Juristen und Medizinern einen solchen - zu dieser Zeit vielleicht noch eher theoretischen - Streit gibt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis er in der Praxis relevant wird.

Die Juristen können nicht nur theoretisch darüber philosophieren, ob ein bestimmtes Verhalten strafbar ist. Wenn sie der Ansicht sind, dass es strafbar ist, müssen sie auch dementsprechend handeln.

Insofern war es nur eine Frage der Zeit, wann es ein solches Urteil geben würde.

Und dass damit dieser Streit in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt ist, ist doch selbstverständlich. Dass dann öffentlich über dieses Thema diskutiert wird, ist in einer Demokratie sogar notwendig.

Kritisieren kann man allerdings, wie einseitig darüber diskutiert wurde.

Gast
Was war der Streitpunkt?

Relativ einfach: Dass es einen Brauch gibt wie die Beschneidung von Jungen, der fast in der ganzen Welt, auch in den westlichen Demokratien, selbstverständlich erlaubt ist - und nun plötzlich Leute auf den Gedanken kamen, es sei eine strafbare Handlung.

Und das ausgerechnet bei einem Brauch, der für Jungen konstituierend ist für die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk - der soll in Deutschland (!) verboten werden. Wer da nicht versteht, in was für ein Licht sich Deutschland damit rückt, dem fehlt jegliche Sensibilität.

Daher war dieses klärende Gesetz mehr als notwendig. Alles andere wurde in der damaligen Diskussion schon ausgiebig behandelt, unter anderem auch, dass es auffällt, dass eine solche Diskussion sich ausgerechnet an einem religiösen Ritus entzündet, mber es den Kritikern offenbar egal ist, wenn Eltern schon kleinen Mädchen die Ohrläppchen durchstechen lassen oder Kindern aus ideologischen lebenswichtige Impfungen verweigern.

Gast
Religionen waren in allen Zeiten anpassungsfähig !

Junge Männer ab 14 Jahren selbst entscheiden zu lassen ist zweifellos der beste Vorschlag.

Gast
Unstimmigkeiten

"Im Islam ist die Beschneidung bei Sunniten und Schiiten Pflicht."

Das ist sie nicht. Im Islam ist es zwar eine empfohlene aber FREIWILLIGE Tradition und dient bloss der Reinigung/Hygiene. Wo habt ihr das mit der Pflicht her?.

"Laut Bundesregierung ist Schweden übrigens das einzige Land weltweit, in dem die Beschneidung auch gesetzlich geregelt ist."

Das stimmt, nur ist da ein Arzt+ Krankenhaus Pflicht und religiöse Beschneider nicht zugelassen.

Hätte das Urteil im Fall eines moslemischen Jungen nicht zufällig eine andere Gruppe erwischt, dann hätte kein Hahn danach gekräht.

Gast
Frage der Formulierung

Zitat aus dem Artikel: »Zum Beispiel sind in den USA Männer sehr häufig aus gesundheitlichen Gründen beschnitten.«

Diese Formulierung ist recht einseitig und vermittelt ein falsches Bild, denn es fehlt der Hinweis, dass auch in den USA die Zahl der Beschneidungen in den letzten Jahrzehnten stark rückläufig war und sich (laut in den Krankenhäusern erhobener Statistiken) innerhalb von 30 Jahren halbiert hat und mittlerweile nur noch weniger als ein Drittel der Jungen aus "gesundheitlichen" Gründen beschnitten wird.

Somit werden Jungen in den USA heutzutage doppelt so häufig NICHT beschnitten!

Gast
@ Weixler

 
Zu erst einmal muss unterschieden werden, ob der Brauch der Beschneidung in fast der ganzen Welt erlaubt ist oder nur geduldet wird.

Allein die Tatsache, dass er nicht ausdrücklich als solcher verboten ist, lässt noch nicht den Schluss zu, dass eine solcher Eingriff erlaubt sei.

So könnte es in vielen Staaten Gesetze gegen Körperverletzung geben, unter die ein solcher Eingriff subsumiert werden kann.

Dann wäre ein solcher Eingriff de lege lata auch in diesen Staaten schon immer verboten gewesen und unter Umständen auch strafbar.

Nur, wenn derartige Straftaten nicht verfolgt werden, werden sie geduldet. Erlaubt sind sie deshalb noch lange nicht.

Das ist ja auch die Situation in Deutschland gewesen. Die Gesetze, die das Kölner Landgericht angewendet hat, haben sich nicht geändert. Das heißt, dass die Beschneidung auch vor dem Urteil strafbar war, nur als solche nicht strafrechtlich verfolgt wurde.

Das Gericht hat die Gesetze nicht verändert, sondern erstmalig angewandt.

Gast
@ Weixler

 
Es mag sein, dass es Antisemiten gibt, die die Debatte nutzen, um ihre Ziele zu verfolgen. Das darf aber nicht daran hindern, die Debatte sachlich zu führen.

Es geht hier nicht darum, den Juden zu schaden. Es geht um das Kindeswohl, das durch eine Beschneidung verletzt wird.

Insofern sind von der Debatte nicht die Juden als solche betroffen, sondern all diejenigen, die meinen, ihre Kinder beschneiden zu müssen, unabhängig, ob dies nun aus hygienischen, ästhetischen oder religiösen Gründen geschieht.

Atheisten oder Agnostiker, die die Beschneidung ihrer Kinder aus hygienischen oder ästhetischen Gründen wollen, sind ebenfalls betroffen.

Und hätte das Christentum die Beschneidung, wären Christen genauso betroffen.

Insofern gehören Anspielungen auf die dt. Vergangenheit nicht in die Debatte.

Eine solche Taktik schadet nur, weil der Eindruck entstehen kann, dass einige Angehörige einer bestimmten Religion meinen, aufgrund der dt. Vergangenheit einen Sonderstatus zu verdienen.

Gast
volkeswille ???

nie im leben !
was hier passiert ist eine komplette bankrotterklärung
unserer kniefaller ...
wir leben nicht mehr im mittelalter, nur leider haben das unsere politiker noch nicht gemerkt.
und an die ewig gestrigen, es wäre so schöm, kämet ihr endlich in der gegenwart an

Gast
Streit beendet?

Wie könnte ein Gesetz, das Körperverletzung unter dem Deckmantel der Religion legalisiert, den Streit um bzw. für das in der Verfassung garantierte Recht auf Unversehrtheit jedes Menschen beenden?

Unrecht hebt kein (historisches) Unrecht auf.

Gast
@eseip

klar formuliert, danke. ein berufen auf aeonenlange praktizierte bräuche mancher oder vorherige grauzone/duldung ist einfach absurd.

Laskaris
Es sterben regelmässig Jungen an den Folgen der Beschneidung

Im September 2011 stirbt ein Säugling in Brooklyn, USA, an einer Herpesinfektion, die durch eine rituelle Beschneidung verursacht worden war (Quelle: New York Times).

Im April 2012 stirbt ein Säugling in Pakistan an den Folgen einer Injektion, die ihm für eine Beschneidung gegeben worden war (Pakistan Today).

Im Mai 2012 sterben in Bodhan, Indien, zwei Jungen an unkontrollierbaren Blutungen nach einer Beschneidung (Deccan Chronicle).

Im Juni 2012 wird ein Säugling in ein Krankenhaus in Haifa, Israel, gebracht, nachdem ein ritueller Beschneider versehentlich den Penis des Kindes amputiert hatte (Times of Israel).

Im Juni 2012 verblutet in Queen's Park, Grossbritannien, ein Säuling zwei Tage nach einer Beschneidung durch einen Rabbi (Brent & Kilburn Times).

Die Liste lässt sich beliebig fortführen. Es gibt jedes Jahr mehrere Todesfälle und schwere Verstümmelungen nach Beschneidungen.

Wie viel muss noch passieren, bis die religiösen Hardliner diese Praxis endlich mal überdenken?

Gast

Das Gesetz sagt, dass der Beschneider ausgebildet sein muss. Es sagt dem Artikel zufolge aber nichts darüber aus, wo die Beschneidung stattfinden soll?

Dann kann man diese also im Hinterzimmer einer Dönerbude durchführen und das ist auch noch legal?

Gast
Religionsfreiheit ?

Wer sich beschneiden lassen will, der kann das doch tuen - wenn er dann reif dafür ist das selber zu entscheiden.

Niemand will irgendjemand das Recht auf freie Religionsausübung nehmen.

Was ist jedoch mit der Religionsfreiheit des Kindes?
Dieser Punkt wurde bis jetzt selten angesprochen.

Ich war vollständig empört, daß meine Eltern mich haben taufen lassen, ohne mich zu fragen.
Das war rückgängig zu machen.
Die Beschneidung ist es nicht.

Gast
Religion darf sich weiter entwickeln!

Egal, ob Atheist oder Gläubiger, jeder entwickelt sich stetig fort. Das darf eine Region auch. Wer die Fortentwicklung der Christen seit dem Ursprung mal verfolgt, sieht diesen Prozess deutlich. Und er ist nicht abgeschlossen.
Egal, ob die Natur, Allah, Jahwe, Gott, Shiwa oder, oder, oder.... Die oder der Schöpfer hat sich was dabei gedacht, uns so auf die Welt zu schicken, wie es passiert. So gesehen ist die Beschneidung Frevel an der Schöpfung an sich.
Nach zwei Diktaturen haben wir uns zu einem Grundgesetz bekannt, welches wohl eines der besten der Welt ist. Gerade die körperliche Unversehrtheit, die Gleichstellung und die Unantastbarkeit der Würde sind ein hohes Gut. Ja, auch die Würde wird dem neugeborenen Jungen mit der Beschneidung genommen. Es wird ihm ein irreparabeler Schaden zugefügt, ohne dass er sich wehren kann. Ich hoffe, dass das BVG den Gestzentwurf kippt und die Beschneidung untersagt. Deswegen sind die Deutschen keine Nazis, nur Beschützer der Schwächeren!

Gast
Beschneidung im hierzulande geltenden Neuen Testament irrelevant

Dieses Land der Reformation hat das Neue Testament für jedermann zugänglich gemacht, gemäss Martin Luthers Credo: "Der Glaube alleine." Die Anzahl der gesellschaftlich relevanten neutestamentarischen Werte Nächstenliebe (ua. Zivilcourage), Vergebung und Gewissheit für die Ewigkeit nach einer Entscheidung für Jesus Christus, gehen aus dem Evangelium "Gute Nachricht" des Neuen Testaments hervor. Nicht nur gesellschaftspolitisch hat das NT eine breite Wertebasis.

Dieses heute relevante Neue Testament verlangt keine Beschneidung mehr. Eine Entscheidung von Herzen und Sinnen ersetzt sie, durch das für jedermann gegebene Opfer in Jesus Christus. Gerade zu weihnachten feiern wir Seinen Geburtstag.

In der Konsequenz bedeutet es von der Werteverkündung einen Rückschritt, den Alten Bund nun als Rechtsgrundlage der Beschneidung per Gesetz zu manifestieren.

"Denn in Christus Jesus hat weder Beschneidung noch Unbeschnittensein irgendeine Kraft, sondern der durch Liebe wirksame Glaube." Gal. 5,6

Gast
Hanebüchen,...

finde ich das gerade die "Multikulti" Parteien ein hartes Verbots-Gesetz einführen wollen, also die Kultur der Muslime und Juden hier nicht haben wollen.
Oder eben nur die Teile der Kultur welche man haben will.

=|=|=

Ich bin verleitet zu sagen: "Oh Herr erleuchte die welche an dich glauben und treibe ihnen die Flausen aus!" Dann fällt mir ein das ich Agnostiker bin.

=|=|=

Wenn es denn schon sein "Muss" soll es jemand machen der es kann in einer umgebung die dafür geeignet ist.

daneel
Juden und Moslems?

@Dave700: Ja, für Christen. Es gibt aber Juden und Moslems, die ihre Kinder beschneiden wollen.

Gast
Mit religiösen Symbolen gebrandmarkt?

@consultus iuris schreibt,5:59:

"Letzteres bedeutet auch, dass das Kind, wenn es ein Alter erreicht hat, in dem es selber über seine Religionszugehörigkeit entscheiden kann, nicht bereits unwiderruflich mit religiösen Symbolen "gebrandmarkt" ist."

Ist Ihnen eigentlich klar, dass die Taufe dann auch ein "brandmarken" mit einem religiösen Symbol ist?
Einmal getauft, heißt immer getauft. Die Taufe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Unerheblich ist es für die juristische Bewertung, ob dieses Zeichen äußerlich sichtbar ist. Es geht alleine um den Fakt der Festlegung der Religionszugehörigkeit.
(Die Beschneidung ist auch nicht sichtbar, wenn man die "Hose nicht runter lässt".)

Übrigens, ich bin ein Christ und wurde auch beschnitten. Aber aus medizinischen Gründen. Ich habe es aufgegeben, dies zu artikulieren, weil mir eh niemand glaubt.
Ist es deshalb angebracht, die Beschneidung überhaupt zu verbieten?

daneel
Leider unmöglich

"Ich hoffe, dass das BVG den Gestzentwurf kippt und die Beschneidung untersagt."

Dies wird leider nicht der Fall sein. Das BVG überprüft Gesetze nicht einfach so, sondern nur, wenn der Bundespräsident seine Unterschrift verweigert (was er nur tun darf wenn er Zweifel an die Verfassungsmäßigheit hat) oder wenn ein Bürger, sprich Betroffener, sich bis zum BVG durchklagt.

Norden
100% Koran 100% Bibel 100% Talmud

Wer schreibt eigentlich vor, daß bestimmte Anweisungen aus den heiligen Büchern strikt befolgt werden müssen, während andere mal lässig ignoriert werden?

Alle, die sich auf ihre Religionsschriften berufen, wenn es um die Beschneidung geht, sollen dann bitte auch alle anderen Regeln zu 100% befolgen.

Das ist ihnen dann aber zu umständlich. Nicht mehr modern. Oder gar peinlich.

Aber das Abschneiden der Vorhaut von kleinen, wehrlosen Kindern ist ja soooo wichtig für ihre religiöse Identität.

Gast
Religionsfreiheit als Grund unzureichend

Die Religionsfreiheit ist eine denkbar wackelige Basis für die Begründung von Handlungen, die nicht nur den Handelnden selbst betreffen. Das Handeln in Gesellschaft bzw. Gemeinschaft ist durch das Grundgesetz und die Erklärung der Menschenrechte vollständig "geregelt". Die Religionsfreiheit fügt dem keine positive Freiheit hinzu. Andernfalls könnten z.B. religiös "begründete" Gewalttaten keiner strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden.

Gast
Antwort auf @ consultus iuris - 6:10

Auch Ihre Darstellung ist nicht ganz korrekt.

Das Urteil von Köln hat eben nicht die Strafbarkeit festgestellt, sondern, dass es wegen des Verbotsirrtums eben nicht strafbar war. Deshalb wurde der Angeklagte frei gesprochen.
Das Urteil wurde rechtskräftig, eine Berufung oder Revision nicht möglich.
Es gab überhaupt keinen Grund für ein Gesetz. Der alte Rechtszustand hätte bleiben können.

Doch, halt, ich habe vergessen, es gab doch einen Grund: Den Antisemitismus in Deutschland.

Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass es bei dem Gerichtsverfahren um die Beschneidung eines Muslims ging?

Was wurde anschließend diskutiert? Die Beschneidung der Juden. Warum wohl?

"Ein Hundsfott, wer Böses dabei denkt?"

Ach so, die Juristen wollten unbedingt die Klärung eines Problems. (Lacht da jemand?)

Gast

Entscheidung ab 14 Jahre
Vorschlag ist die Beste Lösung.

Gast

In Deutschland wird schwere Körperverletzung von Kindern somit gesetzlich erlaubt. Und alles nur weil Politik und Gesetzgeber vor den Religionen auf den Knien rutschen vor lauter Unterwürfigkeit. Wenn ich aber meinem Kind einen leichten Schlag auf den Hintern gebe, weil es nicht gehorcht kann ich wegen Körperverletzung belangt werden. Was ist die Religion den heutzutage ? Eine Begründung für dümmliche und grausame Entscheidungen. Denn diese ganzen Grausamkeiten, ob an Kindern oder Tieren begangen, stehen weder in der Bibel noch im Koran. Deutschland ist nur noch erbärmlich, ohne Rückgrat und zieht eine riesige Schleimspur hinter sich her.

Hagen

Dieses Gesetz ist der größte Fehler, den diese Regierung bisher gemacht hat.

Gast
Offene Fragen

Also Nichtärzte dürfen nur in den ersten Lebensmonaten des Kindes beschneiden. Dabei dachte ich, der Eingriff sei wesentlich risikoreicher, wenn das Kind noch so klein ist. Warum dann eine Privilegierung der Frühbeschneidung?

Allerdings wird dann wenigstens die Beschneidung der älteren Kinder in die Hände von Ärzten gelegt. Da sehe ich, egal wie hoch die Fähigkeiten von Nichtärzten jetzt gerühmt werden, schon einmal einen minimalen Vorteil für kleine Jungen, die selber noch nicht zustimmen können.

Da der Islam aber doch auch noch die Beschneidung bis zu Beginn der Pubertät vorsieht: Warum nicht dann zu einem für den Eingriff risikoärmeren Zeitpunkt kurz vor der Pubertät mit Zustimmung des Kindes beschnieden? Warum werden Einwände des Kindes, wenn sie dann kommen, nicht ernst genommen?

Was spricht zudem dagegen, Beschneidungen erst nach Eintritt der Religionsmündigkeit der Jungen zuzulassen und immer von deren Zustimmung abhängig zu machen?

Gast
Antagonistische Interessen zum Nachteil der Kinder gelöst

Eine umfassende Darstellung der Problematik durch die Redaktion!

Da sieht man mal, wo hier die politischen Interessen liegen, jedenfalls nicht beim Schutz der Schwächsten sondern eher bei der Erfüllung religiöser „Wertvorstellungen“ die die Grundrechte [Recht auf körperliche Unverletzlichkeit] massiv tangieren und auch konterkarieren.

Die Muslime und Juden mögen diesen Kotau der Politik begrüßen- verloren hat der Rechtsstaat und die Bürger, die bisher davon ausgegangen sind, dass dieser für alle gleichermaßen gilt, aber vor allem das Kindeswohl, dass der Staat in einer Einmaligkeit zur Disposition stellt....!

Wenn man dieser "archaischen Form" der Religionsausübung einen rechtlichen Rahmen hätte geben wollen, dann bietet sich vernünftigerweise nur der Alternativentwurf u.a. der LINKEN an, der zumindest der Selbstbestimmung des Kindes/Jugendlichen rechtstaatlicherseits Rechnung trägt und zu einem fairen Ausgleich der hier antagonistischen Grundrechtsinteressen führt!

daneel
Die Bibel spricht dagegen

"Was spricht zudem dagegen, Beschneidungen erst nach Eintritt der Religionsmündigkeit der Jungen zuzulassen und immer von deren Zustimmung abhängig zu machen?"

In der Bibel ist ganz klar geregelt, wann die Beschneidung stattfinden muss. Klar, der Staat könnte sich darüber hinwegsetzen, oder die Beschneidung ganz verbieten, aber das geschieht eben leider nicht.

Gast
Religiöser Glaube ist nur eine Vermutung

Daraus eine "vorsintflutige" Sicherheit zu machen, ist total haltlos. Und diese darauf beruhenden religiösen Rieten über geltendes, neutrales(!) Recht, anerkannte humane Werte, zu setzen, ist nicht nachvollziehbar.
Und das bei Minderjährigen und Kindern!
Frau Leutheuser-Schnarrenberger, Sie wollen doch Juristin sein?

HAQH

Die Privilegierung der Frühbeschneidung stellt die Regeln der Beschneidung von Juden sicher.

Laskaris
@ Benny

"Verbieten wir daher Operationen im allgemeinen?"

Nein, selbstverständlich nicht. Aber die meisten Operationen, bei denen Menschen im letzten Jahr in Deutschland durch Ärztepfusch gestorben sind, waren wenigstens medizinisch indiziert. Und bei denen, die es nicht waren (z.B. Schönheitsoperationen), hat sich ein erwachsener Patient mündig und eigenverantwortlich dafür entschieden.

Das sind gravierende Unterschiede zur religiösen Beschneidung von Säuglingen. Jeder nicht einwilligungsfähige Säugling, der bei einer religiösen, medizinisch nicht indizierten Beschneidung stirbt, ist ein Fall zu viel.

Gast

Ich habe dazu mal eine Frage.
Gibt es eigentlich schon von Gruppen oder Einzelpersonen Ankündigungen, dieses Gesetz von dem BVG überprufen zu lassen?

Gast
@daneel

Sollte ein Land wie Deutschland die beschriebenen guten, freiheitlich christlichen Werte verwässern, um multikulturell attraktiv zu sein? Ich bin ausdrücklich für gegenseitige Toleranz und Respekt dem Nächsten gegenüber, Menschen aller Nationen, aber muss man sogleich deren politisch/religiöse Systeme assimilieren, wie es dieses Land im Begriff steht zu tun?

Hat der Staat die Aufgabe, eine Werterichtlinie zu definieren? Wenn ein christlicher Lebensstil in diesem Land 61,4% der Bevölkerung beeindruckt, die lt. EKD 2011 als Kirchensteuerzahler registriert sind (sie sind nicht ausgetreten), so dürfte eine demokratische Mehrheit und zugleich ein parlamentarischer Auftrag vorhanden sein, christliche Grundlagen stärker zu schützen. Die Beschneidung gehört jedoch nicht dazu. Christus ermöglicht sogar, sich für oder gegen Ihn zu entscheiden, weil nur eine ganze Hingabe sinnvoll ist, das Geheimnis des Evangeliums zu erfahren; wieviel mehr sollten Eltern Ihre Kinder entscheiden lassen.

daneel
BVG hat nichts zu sagen

@ewspapst: siehe oben. Das BVG hat hier leider nichts zu sagen.

Es müsste jemand, der selber betroffen ist, sich durch alle Instanzen klagen. Erst danach könnte er sich an das BVG wenden.

Es ist nicht so, dass jeder "einfach so" das BVG um Überprüfung bitten darf.

Gast

"Eine solche Taktik schadet nur, weil der Eindruck entstehen kann, dass einige Angehörige einer bestimmten Religion meinen, aufgrund der dt. Vergangenheit einen Sonderstatus zu verdienen."

Mir gefällt nicht, dass Sie menschliche Befindlichkeiten, die aufgrund erlebter aktueller Ausgrenzungen sowie erlebter Ungeheuerlichkeiten der Vergangenheit, als "Taktik" bezeichnen. Ich kann Ihnen aufgrund eigener familiärer Betroffenheit versichern, dass diese Debatte große Ängste und Unsicherheiten innerhalb jüdischer Kreise in Deutschland (zumindest in meinem Umfeld) ausgelöst hat und immer noch auslöst. Diese Ängste etc. als "Taktik" zu bezeichnen, ist unlauter und grundfalsch.
Man sollte es ernst nehmen und nicht genervt als "..Anspielung auf die dt.Vergangenheit.." herunterspielen.
Nicht alles, was sich im gesellschaftlichen Leben abspielt, kann juristisch reglementiert werden.

FGA
Bundesverfassungsgericht

Das Gesetzt wird wohl in Karlsruhe landen... Da klagen 100% irgendwelche Gegner dagegen.

daneel
Ja und nein

@Dave700: Ich finde auch, dass der Staat sich hier zu sehr dem Druck von Religionen nachgibt. Es ist für mich aber egal, ob dieser Druck von einer Minderheit oder eine Mehrheit kommt. Demokratie heißt nicht, der Bundestag könnte beschließen, alle müssen donnerstags gelbe Hosen tragen dürfen. Die Entscheidung der Mehrheit ist das, was gilt, wenn man überhaupt entscheiden muss. Auch wenn Christen die Mehrheit bilden (obwohl die meisten wahrscheinlich nur wegen Konfirmationsgeschenke noch in der Kirche sind), heißt dies nicht, dass es richtig ist, dass der Staat diese Werte besonders schützen soll. Der Staat sollte meiner Meinung nach neutral sein, so in Frankreich (wo es mehr Christen gibt als in Deutschland). Deutschland ist kein Gottesstaat, aber auch nicht ganz neutral.

Übrigens, alle Christen zusammen haben die Mehrheit, aber die Konfessionslosen sind mehr als jede einzelne christliche Kirche. Sollte der Staat den Standpunkt der Konfessionslosen in solchen Fällen vertreten?

-xam-
der BGH wird es schon richten!

ich glaube nich, dass das neue Gesetz vor dem BGH bestand haben wird,
Durch das neue Gesetz wird die Einheitlichkeit der Rechtsordnung verletzt.
Es gibt sei einiger Zeit ein elterliches Züchtigungsverbot, § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB stellt nun ein Verbot gegenüber den Eltern dar. Sie dürfen bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden.
Dass das (öffentliche)Abschneiden der Vorhaut nicht eine zumindest Entwürdigende Handlung darstellt, vermag sich mir nicht erschließen.
Außerdem stehen die Würde des Menschen und die körperliche Unversehrtheit systematisch vor der Religionsfreiheit, s. Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs 2 sowie Art. 4 der Grundgestzes.

ladycat
-Weixler-

Es gibt nicht nur eine Sensibilität gegenüber den Eltern und der Religion, sondern auch gegenüber den Kindern. Dies scheinen Sie zu vergessen. Es ist die Pflicht des Staates, den Schwächsten zu helfen.
Auch wenn ein Brauch weltweit verbreitet ist, heißt das noch lange nicht, dass er richtig ist. Kleinkinder können noch keine Religion ausüben, deshalb sollte man die Jungen zu gegebener Zeit selbst entscheiden lassen.

Gast
Grundgesetz verbiegen

Dieses Gesetz verbiegt das Grundgesetz. Die Beschneidung aus nicht-medizinischen Gründen ist daher nach wie vor unzulässig und das Gesetz daher nichtig (wie auch schon einige andere davor!). Die Frage ist nur, wer traut sich dagagen beim Bundesverfassungsgericht zu klagen?

Gast
Als Beschnittener

Ich selbst bin aus medizinischen gründen Beschnitten und weiß heute das es aber auch anders zu lösen gewesen wäre.

Jetzt hat das ganze wenige Vorteile (z.B. da weniger Schleimhaut, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit dem HI Virus geringer),
aber auch auf der anderen Seite Nachteile.

Ich will das mal erklären:
Wenn die Vorhaut entfernt wird, wird eine der empfintlichsten Partien des Körpers frei gelegt. Durch die ständige Berührung der Schleimhaut an der Unterhose oder der Haut verledert die Schleimhaut und es bildet sich eine Art normale Haut.
Selbstverständlich ist diese immer noch sensibel, ungefähr so wie andere Stellen am Körper auch an denen die Haut nicht all zu dick ist.

Nun weiß ich nicht wie zum Beispiel Sex wäre mit der wesentlich sensibleren Schchleimhaut, aber nach einigen Unterhaltungen mit Menschen die selbige noch haben, hätte ich sie gerne.

Beschneidung von Kindern aus hygienischen Gründen ->no go
aus religiösen -> ab 16
aus medizinischen -> wenn nötig

daneel
Noch einmal Karlsruhe

Noch einmal: Wer meint, dass das BVG dieses Gesetz überprüfen will, und sogar demnächst, sollte genau beschreiben, wie dies zustandekommen soll.

ich-weiß-von-nix
Mich würde mal interessieren

wenn ein Junge beschnitten wird und dann klagen will:

a) gegen die Eltern
b) den "Beschneider"
c) oder den Staat.

Gegen wen könnte / müsste erklagen, denn die Eltern werden sich auf die Religion und die ausdrückliche Zustimmung des Staates berufen,

der Beschneider auf die Rechtmäßigkeit seines Handelns

der Staat darauf, dass dies rechtlich geregelt ist und auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern geschieht.

Sieht für mich so aus, als sei der Beschnittene der Verlierer in dem Spiel der verschobenen Verantwortung.

Gast
Kleine Anekdote

Ein junges Paar erwartet ganz offensichtlich Nachwuchs und ihre Bekannten sind ganz begeistert...
"Was wird es denn? Ein Mädchen, oder ein Junge?"
"Das soll es selbst entscheiden!"

Gast
EIn Kniefall vor den Religionen...

Das ist, mal wieder, ein Schritt in richtung Aufhebung der Trennung von Staat und Religion.
Die Grenzen werden immer weicher und fliessender und irgendwann kommt das Diktat, wie einige Gesetze aussehen sollen direkt aus dem Vatikan.. aber mit Pfaffe als Präsident und Pfaffentochter im Kanzleramt.. was erwarte ich da eigentlich?
Woimmer in jüngster Zeit "ethik" ins Spiel kam haben Religionsvertreter übermäßig viel Stimmgewicht erhalten..
Und in diesem Falle wird die Ausübung der Religion sogar über die Körperliche Selbstbestimmung gestellt. Körperverletzung im Namen der Religion? Gerne, tut was ihr wollt... aber haltet euch an das Grundgesetz. Und Gesetze wie dieses gehören vor das Verfassungsgericht, denn Religionsausübung darf nie über den ersten Artikeln des GG stehen.

horisontområde

Der Staat hat sich bei der Religionsausübung rauszuhalten, auch die Beschneidung! Es dient zwar nicht dem Kindeswohl, dies ist aber nicht gesetzlich zu regeln! Wenn jemand später dies als ungerecht empfindet muss er sich mit seiner Religion auseinandersetzen, der Rabbi oder Moslem kann ihn das Kulturelle an dies Brauch näherbringen! Wenn dann noch Unverständnis herrscht soll er es bei seinen Kindern lassen, so etwas entscheidet sich über Generationen, Religionen neigen nun mal in längeren Zeitstäben zu rechnen!

Gast
@ Benny

 
Ihr Vergleich hinkt.

Zum einem geht jeder erwachsene Mensch, wenn er sich operieren lässt, das Risiko für sich selber ein. Dazu muss er auch über die Risiken aufgeklärt werden. Tut das ein Arzt nicht, kann das, wenn sich dann Risiken verwirklichen, als Körperverletzung strafbar sein.

Sollte ein Kind operiert werden müssen, sind, solange das Kind nicht eigene Entscheidungen treffen kann, die Eltern über die Risiken aufzuklären. Sie treffen dann für das Kind die Entscheidung.

Aber dies zum einem nur solange, wie das Kind keine eigene Entscheidung treffen kann. Ein 14jähriges Kind kann diese Entscheidung selber treffen und ist daher auch über die Risiken aufzuklären.

Zum anderen dürfen Eltern ihre Kinder nur medizinisch notwendige Operationen unterziehen. Die Operation muss also dazu dienen, einen pathologischen Zustand zu beseitigen.

Bei der Beschneidung trifft dies alles nicht zu. Hier entscheiden Eltern für ihre Kinder ohne dass die Operation notwendig ist.

KeinedemokratieBRD
@ weiss wirklich nix Warum sollte der Junge klagen?

Warum sollte ein Junge der aus genannten Gründen vor dem 6 Lebensmonat beschnitten wurde klagen?
Sie einen solchen Fall NIE finden! Denn der Beschnittene ist KEIN Verlierer wie Sie denken. Schon komisch - dass Sie es besser wissen, obwohl Ihr "Name" für sich sprichht.

Gast
@ich-weiß-von-nix:

"wenn ein Junge beschnitten wird und dann klagen will..."

Nur leider klagt niemand, der medizinisch korrekt beschnitten worden ist, dagegen.

Ich jedenfalls kenne keinen Beschnittenen, der dieses ohnehin überflüssige Stückchen Haut später vermisst. Im Gegenteil: die überwiegende Mehrheit ist froh darüber, schon als Kind beschnitten worden zu sein.
Es geht dabei auch um ästhetische und sexuelle Gründe und nicht nur um Religion.
Und von "Verkrüppelung" kann man nicht reden, den das würde bedeuten das die "Funktion" dieses Körperteils dadurch eingeschränkt werden würde, tut es aber nicht.

Gast
@ Pauleken

 
Die Taufe ist eine religiöse Handlung mit Symbolcharakter.

Der Unterschied zwischen Beschneidung und Taufe ist aber der, dass die Taufe keine Veränderungen am Körper hinterlässt. Einem Menschen ist nicht anzusehen, ob er getauft wurde.

Bei der Beschneidung ist das anders.

Das macht nicht nur juristisch einen großen Unterschied.

Auch psychologisch hat das Auswirkungen.

Man stelle sich einfach einen jungen Mann vor, der der Religion seiner Eltern den Rücken dreht und dies möglicherweise tut, weil er die Religion verachtet.

Und jedes Mal, wenn er seinen Penis sieht, sieht er, dass dieses für ihn unheimlich wichtige Organ im Namen der Religion, mit der er nichts mehr zu tun haben will, verstümmelt wurde.

Dabei sind noch nicht einmal die Entwicklungsstörungen, die aufgrund einer Beschneidung auftreten können, berücksichtigt.

Die Taufe hat einfach keinerlei physiologische oder psychologische Auswirkungen auf den getauften.

old_mcDonald
zum Thema Mehrheit

Ich frage mich ob die Mehrheitslage für dieses Gesetz so liegt wie sie hier von vielen gewähnt wird. Immerhin hat die Volksabstimmung über Stuttgart21 auch eine Mehrheit dafür ergeben, obwohl der Eindruck vorher deutlich anders war. Nur weil der eigene Kopf voll militantem Naturalismus, Ressentiments und Gutmenschentum ist, heißt dass nicht automatisch, dass die Mehrheit der Deutschen auch so denkt. Bleibt auf dem Teppich Leute! Oder gründet eine Antibeschneidungspartei!

Gast
@ Pauleken

 
Möglicherweise haben Sie aber Recht und die Vornahme jeglicher religiöser Rituale, also auch die Taufe, sollte an Kindern, die noch nicht die Fähigkeit haben, sich für eine Religionszugehörigkeit zu entscheiden, verboten werden.

Das wäre wahrscheinlich am konsequentesten.

Und nur so wäre auch gewährleistet, dass den Kindern die Religionsfreiheit nicht nur de jure zusteht, sondern sie tatsächlich frei entscheiden können.

Wer von Geburt an indoktriniert wurde, dürfte damit so seine Schwierigkeiten haben.

Dann allerdings würden die Religionen sehr schnell sehr massiv an Einfluss verlieren.

Denn die meisten im Sinne der Aufklärung erzogenen Menschen dürften sich dann wohl nicht dazu entscheiden, blind an etwas zu glauben, für dessen Existenz es nicht den geringsten Beweis gibt.

Genauso gut, wie an Gott könnten sich die Menschen dann auch dazu entscheiden, an das fliegende Spaghettimonster zu glauben.

Gast
@ Pauleken

 
Die aus medizinischen Gründen notwendige Beschneidung will niemand verbieten.

Cecilia82
Zum Bundesverfassungsgericht

Dieses Gesetz könnte schneller beim BVG landen, als viele denken. Z.B. könnten ja jetzt Eltern, die ihre Tochter aus religiösen Gründen beschneiden lassen wollen, deswegen klagen und es würde sich sehr schnell die Frage stellen, warum die Beschneidung der Genitalien bei Jungen erlaubt, bei Mädchen aber verboten ist. Selbst die Frauen-Organisation Terres des Femmes vertritt den Standpunkt, dass Beschneidung von Jungen von ähnlich grausamer Qualität ist, wie die Beschneidung von Mädchen. Es dürfte fast unmöglich sein, hier ein zweigeteiltes Recht für Jungen und Mädchen aufrechtzuerhalten, unser Grundgesetz schützt aus guten Gründen die Gleichwertigkeit der Geschlechter. Man fragt sich, warum sich die Politik (allen voran der Bundesrat) so unbedacht in einen solchen, nicht auflösbaren rechtlichen Konflikt stürzt, offenbar ohne sich der Folgen bewusst zu sein.

Gast
@ Pauleken

 
Das Urteil des Kölner Landgerichts ist kein Feststellungsurteil.

Es ist ein Strafurteil.

In diesem wird aber ausgeführt, dass die ohne medizinische Notwendigkeit erfolgte Beschneidung strafbar ist und irgendwelche Rechtefertigungsgründe nicht greifen.

Nur, weil dies bisher nicht strafrechtlich verfolgt wurde und deshalb der angeklagte Arzt von der Strafbarkeit nichts wissen konnte, wurde er freigesprochen, weil er einem unvermeidbarem Verbotsirrtum unterlag.

Insofern ist meine Darstellung durchaus korrekt.

Mit diesem Urteil ist durch ein Strafgericht klar gestellt worden, dass die religiöse Beschneidung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.

Nun kann sich niemand mehr darauf berufen, dass er dies nicht wusste und auch nicht hätte wissen können.

Deshalb sah es die Politik - aus ihrer Sicht vollkommen zu Recht - als notwendig an, eine lex specialis zu fertigen, die besagt, dass die Beschneidung als Körperverletzung, die sie nach wie vor ist, nicht bestraft wird.

Gast
@ ich-weiß-von-nix - Klagerecht Beschnittener auf Schmerzensgeld

Exakt, in das "Beschneidungsgesetz" gehört hinein ein eindeutig formuliertes, zivilrechtliches Klagerecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen Eltern, Beschneider und Religionsgemeinschaften, wenn der Beschnitten im Erwachsenenalter mit der Beschneidung nicht einverstanden ist beispielsweise unter Schmerzen leidet, Unzufriedenheit im Sexualleben (Schmerzensgeld von 5.000 bis 50.000 EUR je nach Schwere der Beschneidung sowie Verjährungsfrist 30 Jahre).

Hierfür müsste eine Versicherungspflicht für Beschneider, Eltern und Religionsgemeinschaften eingeführt werden.

Aber bevor man ein solches "Beschneidungsgesetze" überhaupt einführt, sollte erst einmal alte Religionsschriften wissenschaftlich untersucht und so geklärt werden, ob mit Beschneiden überhaupt das Abschneiden der Vorhaut oder nur das Anschneiden gemeint ist.

Aus meiner Sicht kann die einzigste Lösung in unserem Zeitalter - 2012!!! - nur eine symbolische Beschneidung sein.

-xam-

Beschneidung ist wie ein Brandzeichen!
Soll das nicht jetzt bei Tieren, aus Tierschutzgründen verboten werden?
Es ist absurd!
Ich habe nichts gegen Religiösität, das muss jeder SELBER (und nicht die Eltern) wissen.

Äußerungen wie: die Vorhaut braucht man nicht! kann ich auch nicht nachvollziehen, sie fördert zumindest die Ausübung von Sexualität.

Ach darum geht es eigentlich? Sexualität möglichst zu verhindern, Selbstbefriedigung soll nicht so ohne weiteres möglich sein, weil Lust führt uns alle ins verderben.
Ich bin froh, dass ich meine noch hab und ich halte sie auch sauber. das wird ja auch immer wieder als Argument für die Beschneidung gebracht.
Na dann mal auf in die Vergangenheit!

old_mcDonald
@Cecilia82

Es muss absolut möglich sein verschiedene Gesetze für Männer und Frauen zu machen, die ihren nicht abstreitbaren Unterschieden Rechnung tragen. Ansonsten kann ich als Mann nächste Woche zum Arzt gehen und eine Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs auf Kosten der KK fordern... und sie notfalls sinnloserweise einklagen. Wo kämen wir da hin?

Laskaris
@ Alex J

"Ich jedenfalls kenne keinen Beschnittenen, der dieses ohnehin überflüssige Stückchen Haut später vermisst. Im Gegenteil: die überwiegende Mehrheit ist froh darüber, schon als Kind beschnitten worden zu sein.
Es geht dabei auch um ästhetische und sexuelle Gründe und nicht nur um Religion.
Und von 'Verkrüppelung' kann man nicht reden, den [sic] das würde bedeuten das [sic] die "Funktion" dieses Körperteils dadurch eingeschränkt werden würde, tut es aber nicht."

Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Fragen Sie mal einen Arzt. Der wird Ihnen erklären, dass die Vorhaut alles andere als überflüssig ist.

Es gibt zahlreiche Fälle von Männern, die erst als Erwachsene beschnitten wurden und danach über einen erheblichen Verlust des sexuellen Empfindungsvermögens klagten.

Ästhetische Gründe sind subjektiv, sollten also dem Individuum überlassen werden. Es sollte jedem, der es möchte, frei stehen, sich aus ästhetischen Gründen beschneiden zu lassen - aber eben als erwachsener, mündiger Bürger.